Friday, May 6, 2016

Immer mehr Fälschungen und Plagiate – Marke schützen lassen

Verstöße gegen das Markenrecht nehmen weltweit zu und richten einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden an. Für Unternehmen ist es umso wichtiger, ihre Marken- und Patentrechte zu schützen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zahlen einer aktuellen Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sind erschreckend: Demnach nehmen Geschäfte mit gefälschten Produkten und Plagiaten weltweit zu. 2,5 Prozent des Welthandels machen diese illegalen Geschäfte laut der Studie aus, innerhalb der Europäischen Union sind es sogar fünf Prozent.

Von Luxusgütern bis Spielzeug, von Bekleidung bis zu Kosmetik und Medikamenten reicht die Liste der illegal kopierten Produkte. Für die Unternehmen, die die Marken- und Patentrechte an diesen Produkten besitzen, sind diese Fälschungen in mehrfacher Hinsicht ein Problem. Einerseits ist der wirtschaftliche Schaden beträchtlich und andererseits sind die Plagiate qualitativ häufig deutlich minderwertiger als die Originale. Da dem Verbraucher nicht immer bewusst ist, dass er lediglich eine Kopie gekauft hat, fällt der Imageschaden auf das Unternehmen zurück.

Für die betroffenen Unternehmen ist der Markenschutz ihrer Produkte und ein konsequentes Vorgehen bei Verletzung der Markenrechte umso wichtiger. Um die Rechte durchzusetzen, ist die kompetente Beratung von im Gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht erfahrenen Rechtsanwälten unerlässlich.

Um die Marke zu schützen, muss sie ins Register eingetragen werden. Als Marke können grundsätzlich alle Zeichen eingetragen werden, die geeignet sind, die eigenen Waren oder Dienstleistungen von denen der Mitbewerber zu unterscheiden. Das können Wortmarken, Bildmarken, dreidimensionale Marken, Hörmarken oder Kernfadenmarken sein. Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Markeninhaber das alleinige Nutzungsrecht. Kommt es dann zu Markenrechtsverletzungen können diese konsequent verfolgt werden und unter anderem Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden.

Dabei sind häufig nicht nur die nationalen Regelungen, sondern auch die internationalen Gesetze zu beachten. Daher kann es sinnvoll sein, den Markenschutz auch über die nationalen Staatsgrenzen hinaus zu beantragen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1G4fvtr

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Immer mehr Fälschungen und Plagiate – Marke schützen lassen appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1rz91lp
via IFTTT

Thursday, May 5, 2016

Schweiz verabschiedet sich vom Bankgeheimnis -Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Die Schweiz hat sich praktisch vom Bankgeheimnis verabschiedet. Wer noch Schwarzgeld auf Schweizer Konten deponiert hat, muss mit der Entdeckung rechnen oder rechtzeitig eine Selbstanzeige stellen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Schweizer Konten sind vor der Entdeckung durch deutsche Steuerfahnder nicht mehr sicher. Die Schweiz hat sich praktisch von ihrem Bankgeheimnis verabschiedet und wird sich ab 2018 am automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten beteiligen. Spätestens dann lässt sich die Steuerhinterziehung nicht mehr vor dem Fiskus verbergen. Um in die Steuerlegalität zurückzukehren und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden, können Betroffene noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen.

Das ist aber nur dann noch möglich, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Sobald die Steuerhinterziehung aufgeflogen ist, liegt ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor. Da durch verschiedene Maßnahmen die Entdeckung unversteuerter Einkünfte immer wahrscheinlicher wird, sollten Steuersünder nicht mehr lange mit der Selbstanzeige warten. Trotz des Zeitdrucks sollte eine Selbstanzeige aber auch nicht übereilt gestellt werden. Denn sie muss nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann. Daher muss sie gründlich vorbereitet sein und jedes steuerrelevante Detail erfassen.

Für den Laien sind diese hohen Anforderungen in der Regel nicht zu meistern. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge können so nicht erfasst werden und Fehler sind schon fast vorprogrammiert. Im Resultat schlägt die Selbstanzeige dann fehl und es droht weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Das Strafmaß reicht dabei von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die speziellen Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls detailliert erfassen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie auch tatsächlich strafbefreiend wirken kann.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Schweiz verabschiedet sich vom Bankgeheimnis -Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1UCS2dC
via IFTTT

Wednesday, May 4, 2016

Widerruf von Darlehen: Auch jüngere Kreditverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen

Für Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, endet am 21. Juni das Widerrufsrecht. Aber auch jüngere Darlehensverträge können widerrufen werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Dass Banken und Sparkassen bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehensverträgen zur Immobilienfinanzierung reihenweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben, ist bekannt. Diese Darlehen können häufig auch heute noch widerrufen werden. Durch den erfolgreichen Widerruf erhält der Verbraucher die Möglichkeit, günstig umzuschulden und von den historisch niedrigen Zinsen zu profitieren.

Weniger bekannt ist, dass Banken und Sparkassen auch nach 2010 noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben. Auch diese Darlehen können widerrufen werden, wie aus einem Urteil des OLG München vom 21. Mai 2015 hervorgeht (Az.: 17 U 334/15). In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Verbraucher in den Jahren 2011 und 2012 mehrere Darlehensverträge abgeschlossen, die er unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig ablöste. Später widerrief er die Darlehensverträge.

Der Widerruf sei wirksam erfolgt und die Bank müsse die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen, entschied das OLG München. Denn die verwendete Widerrufsbelehrung der Bank sei fehlerhaft. Sie hebe sich nicht ausreichend von den übrigen Vertragsbestimmungen ab und entspreche daher nicht dem Deutlichkeitsgebot. Schon alleine aus diesem Grund seien die Darlehensverträge noch widerrufbar gewesen. Für die Entscheidung des OLG war daher eine strittige Formulierung in der verwendeten Widerrufsbelehrung nicht mehr von Bedeutung. Dort heißt es, dass die Widerrufsfrist nach Abschluss des Vertrags, aber erst wenn der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat, beginnt. Diese Pflichtangaben wurden in der Widerrufsbelehrung aber nicht vollständig aufgeführt, so dass der Beginn der Widerrufsfrist unklar blieb. Weiter führte das OLG München aus, dass auch die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung dem Widerruf nicht im Wege stehe.

Verbraucher, die ihr Darlehen widerrufen möchten, können sich an einen im Bankrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der feststellen kann, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerruf vorliegen. In der Regel reicht dazu eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aus. Bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen müssen die Verbraucher allerdings beachten, dass das Widerrufsrecht am 21. Juni 2016 erlischt.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1Q7Itxm

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Widerruf von Darlehen: Auch jüngere Kreditverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1X9p7yG
via IFTTT

Tuesday, May 3, 2016

CFB Fonds 168 Twins 2: Möglichkeiten der Anleger

Beide Schiffe aus dem CFB Fonds 168 Twins 2 wurden inzwischen verkauft. Für die Anleger wird die Beteiligung an dem 2008 aufgelegten Schiffsfonds aber ein Verlustgeschäft bleiben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Schiffsfonds CFB Fonds 168 Twins 2 investierte in zwei Containerschiffe. Die MS Maersk Nottingham (früher MS Regina Star) wurde bereits 2014 verkauft. In diesem Jahr folgte auch der Verkauf der MS Nedlloyd Marita (früher MS Marita Star). Insgesamt hatten die Anleger rund 56 Millionen US-Dollar in den Schiffsfonds investiert. Unterm Strich wird die Beteiligung aber ein Verlustgeschäft für die Anleger bleiben.

Auch wenn aus dem Verkaufserlös nach Angaben des „fondstelegramm“ noch eine Abschlagzahlung an die Anleger geleistet werden konnte, wurde er in erster Linie dazu verwendet, die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank zu tilgen. Für die Anleger haben sich die Hoffnungen, sich an einer sicheren und renditestarken Kapitalanlage beteiligt zu haben, nicht erfüllt. Um den finanziellen Schaden zu minimieren, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Dem CFB Fonds 168 Twins 2 ist es ergangen wie vielen anderen Schiffsfonds auch. Ein schwieriges Marktumfeld mit aufgebauten Überkapazitäten und sinkenden Charterraten führte zu wirtschaftlichen Problemen der Fondsgesellschaften. Etliche Schiffsfonds mussten in der Vergangenheit bereits Insolvenz anmelden. Dies bleibt den Anlegern des CFB Fonds 168 Twins 2 immerhin erspart. Dennoch können Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung erwachsen sein.

Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Zumal sich das Abflauen der weltweiten Konjunktur durch die Finanzkrise im Jahr 2008 bereits abgezeichnet hat. Da die Anleger unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie auch im unternehmerischen Risiko, das im Totalverlust der Einlage enden kann. Allerdings wurden diese Risiken in den Anlageberatungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt.

Eine unzureichende Risikoaufklärung kann ebenso Schadensersatzansprüche begründen wie das Verschweigen hoher Provisionen (Kick-Backs), die die Bank für die Vermittlung erhalten hat.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1Tv1Vti

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post CFB Fonds 168 Twins 2: Möglichkeiten der Anleger appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1W6eBbP
via IFTTT

Monday, May 2, 2016

Hansa Treuhand HT-Twinfonds: MS HS Bach insolvent

Über die Schiffsgesellschaft der MS HS Bach aus dem Hansa Treuhand Twinfonds wurde am 25. April am Amtsgericht Lüneburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 46 IN 41/16).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Hansa Treuhand hatte den Schiffsfonds HT-Twinfonds im Jahr 2008 aufgelegt. Investitionsobjekte des Fonds sind die beiden Einschiffsgesellschaften MS HS Bach und MS HS Bizet, an denen sich die Anleger direkt zu jeweils 50 Prozent mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro beteiligen konnten.

Allerdings verlief die Beteiligung für die Anleger enttäuschend. Die prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. 2013 benötigte der HT-Twinfonds auf Grund der schwierigen Marktsituation frisches Kapital. Dazu sollten die Anleger bereits erhaltene Ausschüttungen zu einem Teil wieder zurückzahlen. Eine nachhaltige Lösung der Probleme ist dadurch offenbar nicht gelungen. Die Gesellschaft des Containerschiffs MS HS Bach ist insolvent.

Ganz abgesehen davon, dass die Rückforderung der Ausschüttungen rechtlich umstritten ist, drohen den Anlegern nach der Insolvenz finanzielle Verluste. Um sich dagegen zu wehren, können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Als der HT-Twinfonds im Jahr 2008 aufgelegt wurde, zeichnete sich die Krise der Containerschifffahrt langsam ab. Durch aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten gerieten in der Folge etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. Anleger haben dabei in den vergangenen Jahren viel Geld verloren.

Allerdings wurden sie oftmals falsch beraten und können aufgrund der fehlerhaften Anlageberatung Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Denn die Banken sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung der Anleger über die Risiken ihrer Kapitalanlagen. Da die Anleger mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie auch im Risiko. Besonders schwer wiegt dabei das Totalverlustrisiko. Dennoch wurden sie häufig gar nicht oder nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt.

Darüber hinaus hätten die Banken hohe Vermittlungsprovisionen, sog. Kick-Backs, ebenfalls offenlegen müssen. Ist dies nicht geschehen, kann auch Schadensersatz geltend gemacht werden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1T68HRB

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Hansa Treuhand HT-Twinfonds: MS HS Bach insolvent appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1rsGxKz
via IFTTT

Durch den Widerruf von Darlehen lassen sich mehrere tausend Euro sparen

Bei einem erfolgreichen Widerruf eines Darlehens schuldet die Bank dem Verbraucher auch einen Nutzungsersatz. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Widerruf eines vor Jahren geschlossenen Darlehens kann sich für viele Verbraucher lohnen. Durch den Widerruf wird der Kredit rückabgewickelt und beide Parteien erhalten die erbrachten Leistungen zurück. Der Verbraucher kann dann günstig umschulden und von den historisch niedrigen Zinsen profitieren. Gerade bei Immobiliendarlehen kann die Zinslast so erheblich gesenkt werden.

Die Ersparnis für den Verbraucher kann aber noch weitaus größer sein. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. September 2015 (Az.: XI ZR 116/15) schuldet die Bank bei der Rückabwicklung des Darlehens nicht nur die Herausgabe der erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen, sondern auch einen Nutzungsersatz für die vermutete Nutzung dieser Leistungen, also auf einen Betrag, den die Bank mit dem Geld des Darlehensnehmers erwirtschaftet hat. Auch dadurch können noch einmal mehrere tausend Euro zusammenkommen. Wurde ein Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bereits abgelöst, kann das Vorfälligkeitsentgelt nach einem erfolgreichen Darlehenswiderruf von der Bank zurückverlangt werden.

Im Bankrecht erfahrene Rechtsanwälte können prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Darlehenswiderruf vorliegen. Gerade bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen haben die Banken und Sparkassen häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Diese führen in den meisten Fällen dazu, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und diese Altverträge auch heute noch widerrufbar sind. Verschiedene Oberlandesgerichte haben inzwischen entschieden, dass die Banken sich nicht auf Vertrauensschutz berufen können, wenn sie von der Musterbelehrung abweichende Widerrufsbelehrungen verwendet haben. Auch die von den Banken gerne vorgetragenen Argumente wie Verwirkung des Widerrufsrechts oder treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts haben viele Gerichte zurückgewiesen. Liegt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vor, bestehen in vielen Fällen gute Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf.

Allerdings ist nach einer Gesetzesänderung der Widerruf von zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1Q7Itxm

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Durch den Widerruf von Darlehen lassen sich mehrere tausend Euro sparen appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1Urq6JC
via IFTTT

Sunday, May 1, 2016

MS Vega Mercury: Anleger gehen bei Verkauf leer aus

Seit 2008 konnten sich die Anleger an dem Schiffsfonds der Vega Reederei MS Vega Mercury beteiligen. Nach dem Verkauf des Containerschiffs gehen die Anleger leer aus.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon im Jahr 2012 war der Schiffsfonds MS Vega Mercury von der Insolvenz bedroht. Auch wenn es am Ende nicht zur Insolvenz gekommen ist, sieht das Ergebnis für die Anleger nicht besser aus. Die Gesellschafter hatten bereits den Notverkauf des Containerschiffes beschlossen. Der Verkauf ist jetzt über die Bühne gegangen. Vom Verkaufserlös wird allerdings nichts für die Anleger übrigbleiben, meldet das „fondstelegramm“.

So bleibt die Beteiligung für die Anleger ein einziges großes Verlustgeschäft. Allerdings müssen sie nicht zwangsläufig auf dem Schaden sitzen bleiben. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt kann Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Der Schlüssel dazu kann in einer fehlerhaften Anlageberatung liegen.

Bis ins Jahr 2009 konnten sich die Anleger an dem Schiffsfonds MS Vega Mercury beteiligen. Zu diesem Zeitpunkt waren die massiven Probleme der Containerschifffahrt in Folge der Finanzkrise 2008 bereits absehbar. Erschwerend kam hinzu, dass in den florierenden Jahren Überkapazitäten aufgebaut wurden. Zusammen genommen führte das zu deutlich sinkenden Charterraten, die etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten brachten. Oft genug blieb nur noch der Gang zum Insolvenzgericht und die Anleger haben viel Geld verloren.

Trotz der absehbaren Schwierigkeiten wurden Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen. Die Realität sieht allerdings aus. Schiffsfonds sind in aller Regel spekulative Geldanlagen mit einer Reihe von Risiken für die Anleger. Am schwersten wiegt dabei das Totalverlust-Risiko. Dennoch wurden diese Risiken in den Anlageberatungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Eine derartige Falschberatung kann Anspruch auf Schadensersatz auslösen.

Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre hohen Provisionen, sog. Kick-Backs, gegenüber dem Anleger nicht offengelegt hat.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1WYP1mT

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post MS Vega Mercury: Anleger gehen bei Verkauf leer aus appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1WzrXwb
via IFTTT