Monday, June 30, 2014

Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen sprunghaft gestiegen – GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater

Die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung habe sich im ersten Quartal 2014 verdreifacht, berichtet Zeit Online. Insgesamt sei die Zahl auf knapp 13.000 Selbstanzeigen gestiegen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://ift.tt/OZROZ5 führen aus: Zeit Online bezieht sich dabei auf Recherchen der Süddeutschen Zeitung. Demnach hätten Steuerhinterzieher in den ersten drei Monaten 2014 knapp 13.000 Mal zum Mittel der strafbefreienden Selbstanzeige gegriffen. Das sind etwa drei Mal so viele wie im Vorjahreszeitraum. Insgesamt seien 2013 etwa 26.000 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern eingegangen. Mehrere Gründe sind nach Ansicht der Finanzminister für diesen sprunghaften Anstieg verantwortlich. Neben der gescheiterten Selbstanzeige eines Prominenten vor allem das gescheiterte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz aber auch der zunehmende Druck der Schweizer Banken auf ihre deutschen Kunden, ihre Steuerangelegenheiten in Ordnung zu bringen. Der Druck auf Steuerhinterzieher wächst in jedem Fall und wird weiter zunehmen. Voraussichtlich Anfang 2015 sollen die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige noch einmal deutlich verschärft werden. Dann wird wahrscheinlich der Zeitraum für die Offenlegung der falschen Steuerangaben von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Auch der Strafzuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung soll drastisch steigen. Offen ist noch die Frage, ob bei hohen hinterzogenen Steuerbeträgen die Straffreiheit bei einer Selbstanzeige abgeschafft wird. Noch ist die Selbstanzeige der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. Strafbefreiend wirkt sie aber auch heute schon nur dann, wenn sie vollständig ist und form- und fristgerecht beim zuständigen Finanzamt eingereicht wird – und zwar bevor der Fiskus Ermittlungen aufgenommen hat. Ohne die kompetente Unterstützung eines im Steuerrecht versierten Rechtsanwalts ist das für den Laien allerdings kaum zu realisieren. Denn schon kleinste Formfehler können dazu führen, dass die Straffreiheit trotz der eingereichten Selbstanzeige nicht eintritt. In den meisten Fällen entfaltete eine Selbstanzeige aber bisher ihre strafbefreiende Wirkung. Wer diesen Weg gehen und beim Finanzamt reinen Tisch machen möchte, sollte damit nicht mehr lange zögern. Denn einfacher wird die Selbstanzeige in Zukunft nicht werden. Zu beachten ist auch, dass Steuerhinterziehung nicht erst bei hohen Beträgen beginnt. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Saturday, June 28, 2014

Windreich GmbH: Anleihe-Gläubiger können Schadensersatzansprüche geltend machen

Der Windparkentwickler Windreich GmbH befindet sich seit Ende 2013 in der Insolvenz. Zeichner der Mittelstandsanleihen können noch Schadensersatzansprüche stellen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Dezember 2013 wurde das Insolvenzverfahren über den Windparkentwickler Windreich GmbH am Amtsgericht Esslingen eröffnet. Für die Zeichner der beiden Mittelstands-Anleihen (ISIN DE 000A1 CRMQ7 und ISIN DE 000A1 H3V38) stellt sich die entscheidende Frage, wie viel Masse vorhanden ist, um ihre Forderungen zu befriedigen. Windreich hatte über die beiden Mittelstandsanleihen rund 120 Millionen Euro bei Anlegern zu einem Zinskupon von 6,5 Prozent eingesammelt. Die Anleihen hatten Laufzeiten bis März 2015 bzw. Juli 2016. Das Problem der Anleihe-Zeichner ist, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig bedient werden, d.h. sie erhalten erst dann ihren Teil aus der Insolvenzmasse, wenn die Forderungen der übrigen Gläubiger bedient sind. Dementsprechend ruhen die Hoffnungen nun wohl auch auf einen Verkauf des Offshore-Projekts MEG1, der Geld in die Kassen spülen soll. Ob der Deal gelingt und ob dann für die Anleihe-Zeichner etwas übrig bleibt, ist zum derzeitigen Zeitpunkt allerdings noch völlig ungewiss. Für die Anleihe-Gläubiger kann es erfolgversprechender sein, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Schadensersatzansprüche durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sind. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Bei Investitionen in Windparks gehören zu diesen Risiken u.a. die Unwägbarkeiten politischer Vorgaben und Gesetze oder auch das Totalverlustrisiko. Ebenso kann überprüft werden, ob die Angaben in den Emissionsprospekten zu den Mittelstandsanleihen vollständig und wahrheitsgemäß waren. Immerhin nahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart im März 2013 Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug, Bilanzmanipulation und Insolvenzverschleppung auf. Dies könnte als ein Indiz dafür gewertet werden, dass die Prospekte fehlerhafte oder irreführende Aussagen enthielten und somit Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung besteht. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1n0OI9v Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Friday, June 27, 2014

DWS Immoflex Vermögensmandat: BGH macht Anlegern Hoffnung

Anleger des Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat können sich nach einem aktuellen Urteil des BGH berechtigte Hoffnungen machen, doch noch Schadensersatz zu erhalten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat investierte gut die Hälfte seines Fondsvermögens in offene Immobilienfonds. Dadurch wurde er selbst zum Opfer der großen Krise der offenen Immobilienfonds. Alle Zielfonds, in die der Dachfonds investierte, mussten schließen und befinden sich in Abwicklung. In der Folge setzte auch der DWS Immoflex Vermögensmandat die Anteilsrücknahme aus und wird nun bis April 2018 abgewickelt. Die Anleger erhalten in turnusmäßigen Abständen Ausschüttungen. Dabei müssen sie in der Regel aber mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Mit einem aktuellen Urteil vom 29. April (Az. XI ZR 477/12 u.a.) macht der Bundesgerichtshof betroffenen Anlegern wieder neue Hoffnung, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Banken bei der Vermittlung von offenen Immobilienfonds die Anleger über das Schließungsrisiko des Fonds ungefragt informieren müssen. Unabhängig davon, ob die Schließung absehbar war oder nicht. Bleibt diese Aufklärung aus, ist die Bank schadensersatzpflichtig. Das Urteil bezieht sich zwar auf offene Immobilienfonds, lässt sich aber auch auf Dachfonds wie den DWS Immoflex Vermögensmandat übertragen. Die Anleger hätten nicht nur darüber informiert werden müssen, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können, sondern auch der Dachfonds selbst. Hinzu kommen eine ganze Reihe weiterer Risiken, auf die im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätte hingewiesen werden müssen. Geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank im Zuge der Anlageberatung ihre Aufklärungspflicht verletzt hat. Auch Anleger, die bereits erfolglos versucht haben, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, haben durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs eine neue vielversprechende Chance. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1jnFNOX Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Thursday, June 26, 2014

Axa Immosoltions: Nach BGH-Urteil können Anleger Anspruch auf Schadensersatz geltend machen

Der BGH hat entschieden, dass Banken Schadensersatz zahlen müssen, wenn sie bei der Vermittlung offener Immobilienfonds verschweigen, dass diese geschlossen werden können (Az. XI ZR 477/12 u.a.). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 können sich viele Anleger des offenen Immobilienfonds Axa Immosolutions wieder Hoffnung auf Schadensersatz machen. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken, die Anleger vor der Investition ungefragt darüber informieren müssen, dass die Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds auch ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden kann. Hat die Bank es versäumt, auf das Schließungsrisiko hinzuweisen, hat der Anleger Anspruch auf Schadensersatz. Wie viele andere offene Immobilienfonds geriet auch der Axa Immosolutions in Liquiditätsschwierigkeiten und setzte darauf hin im Mai 2010 die Anteilsrücknahme aus. Im Mai 2012 wurde dann beschlossen, dass der Fonds nicht wieder geöffnet, sondern aufgelöst wird. Noch bis zum 11. Mai 2015 wird der Fonds nun abgewickelt. Die Fondsgesellschaft versucht in dieser Zeit, die Immobilien zu verkaufen. Aus den Erlösen werden halbjährlich Ausschüttungen an die Anleger gezahlt. Dies ist in der Regel allerdings mit großen finanziellen Verlusten verbunden. In den Beratungsgesprächen wurden offene Immobilienfonds häufig als sehr sichere Kapitalanlage beworben ohne auf die Risiken wie eben die Möglichkeit der Schließung des Fonds hinzuweisen. Der BGH stellt nun klar, dass Banken, die über dieses Risiko nicht informiert haben, ihre Aufklärungspflicht verletzt haben und schadensersatzpflichtig sind. Dies ist auch unabhängig davon, ob die Schließung des Axa Immosolutions absehbar war oder nicht. Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Auch Anleger, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, können nun ihre zweite Chance suchen, da die Aussichten durch die Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen sind. Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/SgBiwb Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Tuesday, June 24, 2014

Steuerhinterziehung: Zoll stellt Kontodaten mutmaßlicher Steuersünder sicher – Selbstanzeige

Nach einem Bericht der „Welt am Sonntag“ ist der Zollfahndung ein Schlag gegen deutsche Steuerhinterzieher gelungen. In Hamburg wurden etliche Unterlagen mit entsprechenden Daten sichergestellt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die „Welt am Sontag“ berichtet, wurden bereits Ende Mai zwei Container mit brisanten Daten beschlagnahmt. Tausende von Unterlagen geben demnach Hinweise auf Offshore-Kontodaten mutmaßlicher deutscher Steuerhinterzieher. Ein Teil der Daten stammt offenbar von einer Niederlassung der Schweizer Privatbank Coutts auf den Cayman Islands. Die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung Düsseldorf haben Ermittlungen aufgenommen. Bereits vor zwei Jahren sollen auf einer angekauften Steuer-CD die Daten von rund 1200 deutschen Coutts-Kunden aufgetaucht sein, berichtet das Blatt weiter. Die Bank habe inzwischen ihre Kooperationsbereitschaft mit den Behörden angekündigt. Der spektakuläre Fund im Hamburger Hafen ist ein weiteres Zeichen, dass es immer schwieriger wird, unversteuertes Geld am Fiskus vorbei auf Schwarzgeldkonten im Ausland zu parken. Der Ankauf von Steuer-CDs und die verstärkte Zusammenarbeit der Staaten untereinander zeigen Wirkung. Der einzige Weg zurück in die Steuerehrlichkeit führt über die Selbstanzeige. Damit diese strafbefreiend wirken kann, muss sie vor allem rechtzeitig erfolgen und sie muss vollständig sein. Haben die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen, kann eine Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend sein. Außerdem muss sie alle Angaben zu den Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre enthalten, das heißt: Alle relevanten Daten müssen auch auf den Tisch. Eine „Salami-Taktik“ ist nicht angebracht. Wer mit Hilfe einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchte, sollte sich dazu an einen im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser weiß, welche Unterlagen benötigt werden, welche Formen und Fristen eingehalten werden müssen. Wer auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen eine Selbstanzeige verfasst, riskiert, dass diese ihre Wirkung verfehlt. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die strafbefreiende Wirkung nicht eintritt. Da das Entdeckungsrisiko zunehmend steigt und ab Anfang 2015 die Regeln für die Selbstanzeige verschärft werden, sollten Betroffene möglichst umgehend handeln. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Sunday, June 22, 2014

Prokon: Insolvenzverfahren eröffnet – Anleger müssen mit Verlusten rechnen

Das Insolvenzverfahren über die Prokon Regenerative Energien GmbH wurde am Amtsgericht Itzehoe eröffnet. Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Insolvenzverfahren über die Prokon Regenerative Energien GmbH wurde am Amtsgericht Itzehoe am 1. Mai eröffnet. Nach einem Bericht des NDR teilte das Insolvenzgericht mit, dass Prokon überschuldet und zahlungsunfähig sei. Demnach weist das Unternehmen eine Unterdeckung von ca. 474 Millionen Euro auf. Nach Angaben des Insolvenzverwalters müssten die Anleger mit Verlusten zwischen 40 und 70 Prozent rechnen. Die erste Gläubigerversammlung soll am 22. Juli stattfinden. Prokon hatte über die Ausgabe von Genussrechten rund 1,4 Milliarden Euro bei knapp 75.000 Anlegern eingesammelt. Im Januar musste das Unternehmen Insolvenz beantragen. Nachdem lange strittig war, ob überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet werde, ist diese Frage nun geklärt. Die gute Nachricht für die Anleger ist, dass das AG Itzehoe zu der Auffassung gekommen ist, dass die Genussrechte-Inhaber als Gläubiger zu sehen seien und die Nachrangigkeit der Genussrechte entfällt. Dementsprechend können Forderungen zur Insolvenztabelle jetzt bis zum 15. September beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Die schlechte Nachricht: Die Anleger müssen mit hohen Verlusten zwischen 40 und 70 Prozent rechnen. Derzeit fordern Anleger insgesamt rund 370 Millionen Euro zurück. Die Anleger müssen aber nicht ausschließlich auf das Insolvenzverfahren hoffen. Sie haben auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Im Sinne einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten sie umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Auch die Verkaufsprospekte müssen auf ihre Vollständigkeit und den Wahrheitsgehalt der Angaben überprüft werden. Sind die Angaben unvollständig oder falsch, kommt Schadensersatz auf Rückabwicklung in Betracht. Um die Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anzumelden und auch um Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, sollten sich die geschädigten Prokon-Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1lYol47 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Saturday, June 21, 2014

Steuersünder werden künftig massiv zur Kasse gebeten – Selbstanzeige wird teurer

Steuersünder können auch künftig noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen. Aber sie werden deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen als bisher. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, können Steuerhinterzieher auch in Zukunft mit Hilfe einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückfinden. Aber es wird deutlich teurer und auch schwieriger werden. Landesfinanzminister und Vertreter des Bundes sollen sich demnach über die letzten strittigen Punkte geeinigt haben. Muss bisher erst bei einem hinterzogenen Betrag von 50.000 Euro ein Strafzuschlag gezahlt werden, ist künftig schon ab 25.000 Euro ein Strafzuschlag in Höhe von zehn Prozent fällig. Bei einer hinterzogenen Summe ab 100.000 Euro steigt der Strafzuschlag auf 15 Prozent und ab einer Million Euro werden dann schon 20 Prozent fällig. Darüber hinaus müssen die Steuerangaben aus den vergangenen zehn Jahren und nicht mehr wie bisher fünf Jahre komplett offengelegt werden. Eine Konferenz der Finanzminister wird voraussichtlich am 9. Mai endgültig über die Verschärfungen entscheiden, die dann schon Anfang 2015 in Kraft treten könnten. Steuersünder, die reinen Tisch machen wollen, sollten sich also beeilen. Damit die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann, müssen einige Punkte genau beachtet werden. Sie muss rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden und sie muss absolut vollständig samt der dazugehörigen Unterlagen sein. Alles muss auf den Tisch. Im anderen Fall droht trotz Selbstanzeige noch eine Strafe. Da der Laie aber nicht durchschauen kann, was bei der Selbstanzeige alles zu beachten ist, sollte er diese keinesfalls eigenständig oder mit Hilfe eines Musterformulars anfertigen, sondern die Hilfe eines im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalts suchen. Denn schon kleinste Fehler können bei der Selbstanzeige dazu führen, dass ihre strafbefreiende Wirkung verpufft. Wer eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen und in die Steuerehrlichkeit zurückfinden möchte, sollte damit nicht mehr lange warten, da die Schrauben deutlich angezogen werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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