Friday, December 19, 2014

Urteil zur Erbschaftssteuer verunsichert Familienunternehmen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer sorgt bei vielen Unternehmen für Verunsicherung. Die Steuerprivilegien für Firmenerben werden nur noch eingeschränkt gelten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. Dezember 2014 entschieden, dass die Privilegierung von Firmenerben gegenüber Privaterben verfassungswidrig ist und forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu schaffen. Allerdings stellte das Gericht auch fest, dass es grundsätzlich legitim sei, Familienerben beim Unternehmensübergang steuerlich zu begünstigen, um Arbeitsplätze zu sichern. Fraglich sei aber wie weit diese Bevorzugung gehen dürfe. Einen entscheidenden Aspekt dürfte die Betriebsgröße spielen. Besonders große Familienunternehmen müssen mit schärferen Regeln rechnen. Derzeit wird eine so genannte Bedürfnisprüfung ins Spiel gebracht. Große Unternehmen können nur dann mit Steuerprivilegien rechnen, wenn sie diese bestehen. Welche Kriterien dazu erfüllt werden müssen, steht noch nicht fest. Allerdings könnte die Liquidität eine Rolle spielen. Für mittlere Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten wird sich voraussichtlich nicht viel ändern. Sie werden über die Lohnsumme belegen müssen, dass die Arbeitsplätze weitgehend erhalten geblieben sind. Für kleinere Betriebs wird es wahrscheinlich komplizierter. Sie mussten bisher nicht belegen, dass die Arbeitsplätze erhalten blieben. Das wird sich künftig wohl ändern. Finanzminister Schäuble kündigte inzwischen an, dass die geforderten Reformen zügig umgesetzt werden sollen. Grundsätzlich solle aber an Steuerprivilegien für Firmenerben festgehalten und nur die beanstandeten Aspekte neu geregelt werden. Für Familienunternehmen bleiben aber nach derzeitigem Stand noch viele Fragen offen. Etwa die Frage, bei welcher Mitarbeiterzahl ein Betrieb schon ein großes Unternehmen ist oder noch ein mittleres ist. Familienunternehmen, die demnächst die Unternehmensnachfolge regeln wollen, sollten sich frühzeitig damit befassen. Denn bis zur Reform gelten noch die bestehenden Regeln. Um den Unternehmensübergang möglichst steueroptimiert zu regeln und den Betrieb nicht in seiner Existenz zu gefährden, können sich die Unternehmer an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die sie beim Unternehmensübergang von Beginn an fachkundig beraten. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/W5TwBd Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Thursday, December 18, 2014

UBS Euroinvest Immobilien: Rücknahme der Anteile ausgesetzt – Schadensersatzansprüche

Noch bis zum Juli 2015 bleibt der offene Immobilienfonds UBS Euroinvest Immobilien geschlossen. Anleger können während dieser Zeit ihre Anteile nicht zurückgeben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleger des offenen Immobilienfonds UBS Euroinvest Immobilien erleben bereits zum zweiten Mal, dass die Rücknahme der Anteilsscheine ausgesetzt und der Fonds geschlossen wurde. Diesmal soll die Schließung vorübergehend für zwölf Monate sein. Allerdings ist keineswegs gesichert, dass der UBS Euroinvest Immobilien im Juli 2015 wieder öffnen wird. Denn der 1999 aufgelegte offene Immobilienfonds hat derzeit mit einigen Problemen zu kämpfen. Die schwierige Situation auf den Immobilienmärkten habe zu einer Abwertung einiger Fondsimmobilien geführt. Darüber hinaus bereitet die gesetzlich zugelassene Fremdkapitalquote Probleme. Ab dem 1. Januar darf diese nur noch bei 30 Prozent liegen. Beim UBS Euroinvest Immobilien lag sie im Juli noch bei 41 Prozent. Diese Schwierigkeiten hätten letztlich dazu geführt, dass die Anteilsrücknahme im Juli 2014 erneut ausgesetzt wurde. Die Anleger haben also momentan keine Möglichkeit, an ihr Geld zu kommen. Ob sich dies im kommenden Sommer wieder geändert haben wird, ist nicht sicher. In dieser Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sind durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 gestiegen. Denn die Karlsruher Richter entschieden, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen. Nach Ansicht des BGH stelle die Aussetzung der Rücknahme der Anteile für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase dar, weil sie in dieser Zeit nicht frei über ihr Geld verfügen können. Haben die Banken die Anleger über dieses Risiko im Unklaren gelassen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Unwesentlich sei dabei, ob die Schließung des Fonds zum Vertragsschluss bereits absehbar war. Daher lässt sich die Rechtsprechung des BGH auch auf Verträge anwenden, die vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden. Ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat, muss immer im Einzelfall geklärt werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1jo7NC2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, December 17, 2014

Steuerhinterziehung: Auch Erben stehen in der Pflicht – Selbstanzeige rechtzeitig stellen

Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird ab 2015 verschärft. Davon können auch Erben betroffen sein, wenn sich Schwarzgeld im Nachlass befunden hat. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch Erben können sich der Steuerhinterziehung schuldig machen. Das kann sogar unbewusst passieren. Hat sich unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass befunden, muss dies unverzüglich dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Anderenfalls kann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen. Das gilt auch, wenn es den Erben gar nicht bewusst ist, dass sich im Nachlass unversteuertes Schwarzgeld befunden hat. Hatte der Erblasser aber beispielsweise Konten in der Schweiz oder anderen Steueroasen, sollte das genau geprüft werden. Der Erbe ist zwar nicht dafür verantwortlich, dass der Erblasser Steuern hinterzogen hat, aber er ist dafür verantwortlich, wenn er das dem Finanzamt nicht meldet. Wurde dies bislang versäumt, haben auch Erben die Möglichkeit, eine Selbstanzeige zu stellen und so eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Allerdings werden die Regeln für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung aller Voraussicht nach ab dem 1. Januar deutlich verschärft. So sinkt die Grenze bei der die Selbstanzeige noch komplett strafbefreiend wirken kann von derzeit 50.000 Euro auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Auch der Berichtigungszeitraum verdoppelt sich von fünf auf zehn Jahre. Dadurch wird es ab dem kommenden Jahr für den Steuersünder teurer und auch schwieriger, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings sollte nun auch nicht in aller Hektik bis zum Jahresende eine Selbstanzeige verfasst werden. Und schon gar nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare. Die Gefahr, dass die Selbstanzeige dann fehlerhaft ist und nicht wirkt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie wirkt. Selbstverständlich ist eine Selbstanzeige auch 2015 möglich. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, December 16, 2014

dima24: Staatsanwaltschaft München weitet Ermittlungen aus

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt nach Handelsblatt-Informationen auch gegen die neuen Eigentümer von dima24. dima24 vermittelte u.a. Fonds von Selfmade Capital und New Capital Invest. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Malte Hartwieg hat ein kleines Firmenimperium aufgebaut. Dazu zählen u.a. die Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI). Vor einigen Wochen gehörte auch noch die Vertriebsplattform dima24 zu diesem Imperium, ehe Hartwieg sie verkaufte. dima24 vertrieb auch Selfmade Capital und NCI-Fonds. Nachdem die Staatsanwaltschaft schon seit geraumer Zeit gegen Hartwieg wegen Betrugsverdacht ermittelt, sind nach Handelsblatt-Informationen nun auch die neuen Eigentümer von dima24 ins Visier der Ermittler geraten. Anleger sollen von dima24 falsch beraten worden sein, da ihnen wichtige Informationen zu den Kapitalanlagen offenbar verschwiegen wurden. Anleger von diversen Selfmade Capital und NCI-Fonds warten schon seit Monaten vergeblich auf Ausschüttungen. Ihr Geld soll in dunklen Kanälen versickert sein. Inzwischen wurde über die NCI-Fonds 11, 16 und 19 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Auch bei Selfmade Capital gab es bereits Insolvenzanträge. Anleger müssen den Totalverlust ihres Geldes befürchten. In dieser schwierigen Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Er kann ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen. Sollten sich die Vorwürfe gegen dima24 bestätigen, kann eine fehlerhafte Anlageberatung den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Auch auf die personelle Verflechtung zwischen den Emissionshäusern und dima24 hätte hingewiesen werden müssen. Denn dadurch hat sich möglicherweise die Konstellation ergeben, dass bevorzugt Produkte aus dem Hause Hartwieg vermittelt wurden, die eventuell aber nicht zu den Anlagewünschen und zu dem Risikoprofil der Anleger gepasst haben. Darüber hinaus können auch die Verkaufsprospekte der betroffenen Fonds geprüft werden. Sollten die Prospektangaben unvollständig oder fehlerhaft sein, können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1hd7vtB Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, December 15, 2014

Future Business KG aA (FuBus): Gläubigerversammlung am 18. Dezember

Für die geschädigten Anleger der Future Business KG aA steht in diesem Jahr noch ein wichtiger Termin an: die Gläubigerversammlung am 18. Dezember in Dresden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach dem Skandal rund um die Infinus / Future Business-Gruppe mussten die Anleger lange auf diesen Termin warten, da zunächst zahlreiche kleinere Gläubigerversammlungen über die Bühne gehen mussten. Die große Gläubigerversammlung ist nun ein wichtiger Termin für die Gläubiger der Orderschuldverschreibungen (OSV), der Genussrechte bzw. Genussscheine und der Nachrangdarlehen. Nicht für alle OSV- und Genussrechte-Gläubiger wurden gemeinsame Vertreter gewählt. Die betroffenen Anleger können sich an einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Interessen im weiteren Verlauf vertritt. Denn die Gläubigerversammlung ist ein wichtiger Termin, da hier die Weichen für das weitere Insolvenzverfahren gestellt werden. Da aber ohnehin nicht davon auszugehen ist, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen, müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen. Daher sollte auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz nicht aus den Augen verloren werden. Diese Ansprüche können und sollten völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Denn das Insolvenzverfahren kann sich in die Länge ziehen, so dass mögliche Forderungen dann schon verjährt sein könnten. Schadensersatzansprüche können sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben haben. Ein Ansatzpunkt ist zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Wurden Risiken verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Das gilt auch, wenn die Verkaufsprospekte fehlerhaft waren. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können dazu führen, dass die Anleger ein verzerrtes Bild von der Kapitalanlage erhalten und sich dadurch quasi unter falschen Voraussetzungen für eine Beteiligung entschieden haben. Dann kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1nb35Ji Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, December 14, 2014

Shedlin Middle East Health Care 1 (MEHC 1): Möglichkeiten der Anleger

Nach dem Insolvenzantrag des Emissionshauses Shedlin Capital AG, sind auch die Anleger, die in den Fonds Middle East Health Care (MEHC) 1 investiert haben, beunruhigt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich sind die Fonds nicht unmittelbar vom Insolvenzantrag des Emissionshauses Shedlin Capital AG betroffen, da sie eigenständige Gesellschaften sind. Dennoch kann die Insolvenz des Mutterkonzerns Auswirkungen auf die Fondsgesellschaften haben, da sie keine Unterstützung mehr erwarten können. Das könnte sich besonders auf die Middle East Health Care Fonds 1 und 2 auswirken, die ohnehin Probleme bereiten. Beide Immobilienfonds investierten in die medizinische Versorgung in Abu Dhabi. Allerdings verlief der geplante Bau eines großen Klinikums im Sande und die Fonds gerieten in Schwierigkeiten. Die Anleger des MEHC 1 müssen befürchten, dass sich diese Probleme jetzt noch verstärken und finanzielle Verluste drohen. Damit es nicht so weit kommt, können sich die betroffenen Anleger von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen, der auch prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Denn sollte der Fonds ebenfalls Insolvenz anmelden, kann den Anlegern sogar der Totalverlust des investieren Geldes drohen. Daher ist es ratsam, frühzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. So kann eine fehlerhafte Anlageberatung beispielsweise den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage. Immobilienfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, die für die Anleger letztlich im Totalverlust enden können. Daher sind Immobilienfonds auch keine sichere Kapitalanlage, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist. Darüber hinaus müssen auch die Prospektangaben vollständig und wahrheitsgemäß sein. Tauchen in den Emissionsprospekten falsche oder irreführende Angaben auf, verzerrt das für den Anleger das Bild von der Kapitalanlage, so dass er die Rendite-Chancen und Risiken eventuell falsch beurteilt. Liegen Prospektfehler vor, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung verlangt werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Saturday, December 13, 2014

Shedlin Middle East Health Care 1 (MEHC 1): Möglichkeiten der Anleger

Nach dem Insolvenzantrag des Emissionshauses Shedlin Capital AG, sind auch die Anleger, die in den Fonds Middle East Health Care (MEHC) 1 investiert haben, beunruhigt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich sind die Fonds nicht unmittelbar vom Insolvenzantrag des Emissionshauses Shedlin Capital AG betroffen, da sie eigenständige Gesellschaften sind. Dennoch kann die Insolvenz des Mutterkonzerns Auswirkungen auf die Fondsgesellschaften haben, da sie keine Unterstützung mehr erwarten können. Das könnte sich besonders auf die Middle East Health Care Fonds 1 und 2 auswirken, die ohnehin Probleme bereiten. Beide Immobilienfonds investierten in die medizinische Versorgung in Abu Dhabi. Allerdings verlief der geplante Bau eines großen Klinikums im Sande und die Fonds gerieten in Schwierigkeiten. Die Anleger des MEHC 1 müssen befürchten, dass sich diese Probleme jetzt noch verstärken und finanzielle Verluste drohen. Damit es nicht so weit kommt, können sich die betroffenen Anleger von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen, der auch prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Denn sollte der Fonds ebenfalls Insolvenz anmelden, kann den Anlegern sogar der Totalverlust des investieren Geldes drohen. Daher ist es ratsam, frühzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. So kann eine fehlerhafte Anlageberatung beispielsweise den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage. Immobilienfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, die für die Anleger letztlich im Totalverlust enden können. Daher sind Immobilienfonds auch keine sichere Kapitalanlage, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist. Darüber hinaus müssen auch die Prospektangaben vollständig und wahrheitsgemäß sein. Tauchen in den Emissionsprospekten falsche oder irreführende Angaben auf, verzerrt das für den Anleger das Bild von der Kapitalanlage, so dass er die Rendite-Chancen und Risiken eventuell falsch beurteilt. Liegen Prospektfehler vor, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung verlangt werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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