Friday, March 6, 2015

HCI MS Jork Ranger: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Neumünster hat am 2. März das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft des Containerschiffs MS Jork Ranger eröffnet (Az.: 93 IN 24/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Containerschiff MS Jork Ranger zählte zu den ursprünglich sechs Schiffsbeteiligungen, in die der 2005 von HCI aufgelegte Dachfonds Schiffsportfolio X investierte. Nachdem die Frachter MS Baltic Castle und MS Vogelbulker bereits vor einigen Jahren verkauft wurden, muss der Fonds nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über die MS Jork Ranger nun einen weiteren Abgang verkraften. Dadurch wird die wirtschaftliche Situation für den Fonds nicht einfacher. Anleger müssen sich auf Verluste einstellen. Das Containerschiff MS Jork Ranger ist nicht zum ersten Mal in schwere Fahrwasser geraten. Schon 2012 wurde ein Restrukturierungsprogramm umgesetzt. Drei Jahre später droht nun dennoch das endgültige Aus. Dadurch könnte der Dachfonds HCI Schiffsportfolio X in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Anleger, die die weitere Entwicklung nicht tatenlos abwarten wollen, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Anspruchsgrundlage kann dabei eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen oftmals als eine renditestarke und sichere Kapitalanlage präsentiert. Tatsächlich erwerben die Anleger mit den Fondsanteilen allerdings unternehmerische Beteiligungen mit all ihren Chancen aber auch Risiken. Über die Risiken, insbesondere über das Risiko des Totalverlusts des investierten Geldes, hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen. Die Praxis zeigt aber, dass dies häufig nicht geschehen ist. Stattdessen wurden Schiffsfonds trotz des Totalverlust-Risikos auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten. Bei solch einer Falschberatung kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch wenn die vermittelnden Banken nicht über ihre Rückvergütungen informiert haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden. Wurden sie verschwiegen, rechtfertigt das den Schadensersatzanspruch. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/12AIJk2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Thursday, March 5, 2015

IVG EuroSelect 12 „60 London Wall“ – Möglichkeiten der Anleger

Schon seit längerer Zeit befindet sich der geschlossene Immobilienfonds IVG EuroSelect in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Diese könnten sich verschärfen, wenn kein neuer Mieter gefunden wird. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die wirtschaftlichen Probleme beim geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 12 „60 London Wall“ sind nicht neu. Allerdings könnten sie sich weiter verschärfen, wenn kein neuer Mieter für die Immobilie im Zentrum Londons gefunden wird. Denn die derzeitige Hauptmieterin wird den Ende September 2016 auslaufenden Mietvertrag offenbar nicht verlängern. Ob und zu welchen Konditionen ein neuer Mieter gefunden wird, ist derzeit noch völlig offen. Darüber hinaus hat an dem Gebäude inzwischen wohl auch der Zahn der Zeit genagt, so dass Renovierungsarbeiten erforderlich wären. Das dazu benötigte Kapital ist aber offenbar nicht vorhanden. Der Verkehrswert des Bürogebäudes ist in den vergangenen Jahren ohnehin drastisch gesunken und schon seit 2009 wird die vereinbarte „Loan-to-Value-Klausel“ kontinuierlich verletzt. Dadurch kann die kreditgebende Bank zusätzliche Sicherheiten verlangen. Für die Anleger hatte dies die unmittelbare Folge, dass sie keine Ausschüttungen mehr erhielten. Eine Verbesserung der Lage ist für die Anleger nicht wirklich in Sicht. Im Gegenteil: Angesichts des auslaufenden Mietvertrags und der notwendigen Reparaturarbeiten könnte es noch schlimmer werden. Daher können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden und einen Ausstieg aus der Beteiligung bzw. Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Ansprüche auf Schadensersatz können geltend gemacht werden, wenn die Anleger von ihrer Bank falsch beraten wurden. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über alle Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Beim IVG EuroSelect 12 gehörten dazu u.a. die Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, Wechselkursverluste und insbesondere das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Geldes. Neben diesen Risiken hätte die vermittelnde Bank auch über ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) informieren müssen. Wurden die Risiken oder die Kick-Backs verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/11t7Cwr Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, March 4, 2015

Schlechtes Signal für Schiffsfonds – Baltic Dry Index weiter im Tief

Der Baltic Dry Index (BDI) ist ein wichtiger Indikator für die Lage in der Handelsschifffahrt. Seit Jahresbeginn ist er auf Talfahrt und hat er 31 Prozent verloren. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Baltic Dry Index bildet die Kosten für das Verschiffen von Hauptfrachtgütern ab und ist insofern ein wichtiger Indikator für die wirtschaftliche Situation in der Handelsschifffahrt. Nachdem er im Januar auf den niedrigsten Stand seit 29 Jahren gesunken war, konnte er sich auch im Februar nicht erholen. Nach Angaben von „Fonds professionell online“ ist er im Vergleich zu den vergangenen zwölf Monaten um 57 Prozent gesunken. Eine baldige Erholung der Handelsschifffahrt ist also weiterhin nicht in Sicht. Das ist auch kein gutes Signal für Schiffsfonds, die seit Jahren mit der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung zu kämpfen haben. Auch die Anleger müssen sich weiter auf harte Zeiten einstellen. Etliche Schiffsfonds mussten in den vergangenen Jahren schon Insolvenz anmelden und Anleger verloren dabei viel Geld bis zum Totalverlust. Ein Grund für die Probleme sind Überkapazitäten, die in Boom-Jahren aufgebaut wurden und nun nicht in dem Maße benötigt werden. Als Folge davon gingen die Charterraten in den Keller. Besorgte Schiffsfonds-Anleger, die angesichts der ungünstigen Entwicklung um ihr Geld fürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob ein vorzeitiger Ausstieg aus der Kapitalanlage möglich ist oder ob ggfs. auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. In der Vergangenheit wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen angepriesen. Tatsächlich sind sie das aber nicht, sondern spekulativ und riskant. Für die Anleger kann am Ende sogar der Totalverlust des investierten Geldes stehen kann. Dennoch wurden erfahrungsgemäß die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. In Fällen einer solchen Falschberatung kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, nicht offen gelegt haben. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/P2cOyx Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, March 3, 2015

Hanse Capital: Tanker MT HC Elida verkauft

Hanse Capital hat den Doppelhüllen-Produkten- und Chemikalientanker MT HC Elida offenbar verkauft. Anleger konnten sich seit 2005 an dem Schiffsfonds beteiligen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Hanse Capital hat den Doppelhüllentanker MT HC Elida offenbar verkauft. Das meldet u.a. „Fonds professionell“ online. Anleger konnten sich seit 2005 an der Einschiffsgesellschaft beteiligen. Bereits seit geraumer Zeit hatte es zwischen Geschäftsführung, Reeder und Beirat Streitigkeiten über das Management des Tankers gegeben. Nun wurden offenbar Tatsachen geschaffen. Anleger, die mit dieser Entwicklung unzufrieden sind und eventuell finanzielle Verluste befürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen wurden erfahrungsgemäß in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen angepriesen. Tatsächlich handelt es sich aber in der Regel um unternehmerische Beteiligungen, die zwar Renditechancen bieten aber eben auch Risiken bergen, die für die Anleger bis zum Totalverlust des investierten Geldes führen können. Seit einigen Jahren befindet sich die Handelsschifffahrt auf Grund von Überkapazitäten in einer schweren Krise, die auch immer mehr Schiffsfonds in Mitleidenschaft zog. Etliche Fondsgesellschaften gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten inzwischen zum Teil auch Insolvenz anmelden. Anleger verloren dabei viel Geld. Dennoch wurden die Risiken in der Anlageberatung erfahrungsgemäß häufig verschwiegen. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten. Bei solch einer fehlerhaften Anlageberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Nach einem aktuellen (noch nicht rechtskräftigen) Urteil des Landgerichts München hätten die Anleger auch über das Innenhaftungsrisiko gemäß dem GmbH-Gesetz aufgeklärt werden müssen. Auch das ist erfahrungsgemäß in der Regel nicht geschehen. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden. Wurden sie verschwiegen, begründet das ebenfalls den Schadensersatzanspruch. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/T1WaQs Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, March 2, 2015

Steuerhinterziehung: Luxemburger Commerzbank-Tochter im Visier der Fahnder – Selbstanzeige

Die Luxemburger Commerzbank-Tochter steht im Verdacht, systematisch Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Deutsche Steuerfahnder sind ihr auf der Spur. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die deutsche Steuerfahndung holt zum großen Schlag gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher aus. Im Mittelpunkt einer groß angelegten Razzia am 24. Februar, an der nach Medienberichten mehr als 150 Staatsanwälte, Steuerfahnder und Kriminalbeamte beteiligt waren, stand die Zentrale der Commerzbank in Frankfurt a.M.. Denn die Luxemburger Tochter der Bank steht im Verdacht, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Doch nicht nur sie, sondern auch andere Luxemburger Finanzdienstleister und Rechtsanwälte werden verdächtigt. Auch hier kam es zu Durchsuchungen. Insgesamt sollen mehrere hundert Privatpersonen ins Visier der Steuerfahnder geraten sein Ein Datensatz, den das Land NRW gekauft hatte, brachte die Steuerfahndung auf die Spur. Die Razzia wurde über Monate detailliert vorbereitet. Das Großherzogtum Luxemburg hatte ein Rechtshilfeersuchen der deutschen Behörden zuvor abgelehnt. Die Verdächtigen sollen deutschen Kunden geholfen haben, ihr Vermögen vor dem Fiskus zu verbergen. Dazu wurde es offenbar in Briefkastenfirmen in Panama und anderen Staaten geparkt. Insgesamt soll es um bis zu eine Milliarde Euro gehen. Medien berichten zudem, dass diese Razzia nur der Anfang gewesen sein soll. Ähnliche Fälle soll es auch bei Töchtern anderer deutscher Geldinstitute geben. Für die Betroffenen, die ihr unversteuertes Geld vor dem deutschen Fiskus verbergen wollten, wird die Luft dünn. Sie müssen damit rechnen, dass der Steuerbetrug auffliegt und ihnen drastische Strafen wegen Steuerhinterziehung drohen. Um dies zu vermeiden, können sie sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Diese können im ersten Schritt prüfen, ob noch eine Selbstanzeige möglich ist. Die entscheidende Frage ist dabei, ob die Steuerhinterziehung schon als entdeckt anzusehen ist. Ist dies nicht der Fall kann noch eine Selbstanzeige gestellt und damit eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung umgangen werden. Ist die Tat entdeckt, gilt es eine Verteidigungsstrategie auszuarbeiten, um ein mildes Strafmaß zu erreichen. Denn den Betroffenen könnten hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren drohen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, March 1, 2015

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ebnet den Weg in die Steuerehrlichkeit

Die Luft für Steuerhinterzieher wird immer dünner. Ehemalige Steueroasen trocknen auch. Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung kann die Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit sein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zuletzt gerieten wieder Großbanken ins Visier der Steuerfahnder. Die Ermittlungen dürften jedem klar machen, dass unversteuertes Schwarzgeld auf Konten im Ausland ein Spiel mit dem Feuer ist. Denn auch die Kooperationsbereitschaft der Staaten untereinander steigt weiter. So dürfte es letztlich nur eine Frage der Zeit sein, wann ein Schwarzgeld-Konto auffliegt. Den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit kann nach wie vor die Selbstanzeige ebnen. Zwar wurden zum Jahresbeginn die Regeln für die Selbstanzeige verschärft – möglich ist sie aber immer noch. Damit die Selbstanzeige wirken kann, muss sie rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein, d.h. sie muss alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre beinhalten. Dabei kann es schnell zu Fehlern kommen, die dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht wirkt. Deshalb sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht versierte Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sein wirken kann. Komplett straffrei bleibt die Selbstanzeige aber nur, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern nicht höher als 25.000 Euro ist. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig. Werden die hinterzogenen Steuern innerhalb einer gesetzten Frist zzgl. Zinsen und ggfs. dem Strafzuschlag bezahlt, ist die Angelegenheit erledigt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch. Wer bereits eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung abgegeben hat und diese fehlgeschlagen ist, sollte sich umgehend an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Denn auch die fehlgeschlagene Selbstanzeige wirkt sich zumindest noch strafmildernd aus und eine effektive Verteidigung kann zu einem geringeren Strafmaß führen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Erbschaftssteuer: Einschnitte für Firmenerben

Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 entschieden hat, dass die Erbschaftssteuer z.T. reformiert werden muss, könnten auf Firmenerben hohe Einschnitte zukommen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. Dezember 2014 festgestellt, dass die Privilegierung von Firmenerben im Vergleich zu Privaterben in Teilen verfassungswidrig ist. Bis Mitte 2016 muss die Bundesregierung nachbessern. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble stellte jetzt erste mögliche Eckpunkte der Erbschaftssteuerreform vor. Ein Kernpunkt, der auf viel Kritik stößt, ist dabei, dass ab einer Erbschaft oder Schenkung von 20 Millionen Euro auch das Privatvermögen eines Betriebserben bis zur Hälfte zur Begleichung der Steuerschuld herangezogen werden soll. Wollen die betroffenen Unternehmen dennoch von den Steuervergünstigungen profitieren, müssen sie durch eine Bedürfnisprüfung nachweisen, dass die Fortführung des Betriebs durch die Erbschaftssteuer gefährdet sei. Kritiker sehen die Grenze von 20 Millionen Euro als viel zu niedrig und die Belastung für die Familienunternehmen als viel zu hoch an. Bislang können Firmenerben bei der Unternehmensnachfolge massiv von Steuerprivilegien profitieren. Solange die Lohnsumme über sieben Jahre stabil blieb und dadurch Arbeitsplätze erhalten wurden, konnten zwischen 85 und 100 Prozent Erbschaftssteuer gespart werden. Diese Lohnsummenklausel soll es künftig nur nach bei Betrieben ab einem Wert von über einer Million Euro geben. Beschlossene Sache sind diese Eckpunkte noch nicht. Denn die Reform muss auch von der Länderkammer abgesegnet werden und verschiedene Bundesländer haben die Pläne schon heftig kritisiert. Allerdings steht fest, dass die Privilegien für Firmenerben auf jeden Fall eingeschränkt werden. Daher sollten Betriebe bei denen demnächst die Unternehmensnachfolge geregelt werden muss, zeitnah handeln, um noch von den Steuervergünstigungen zu profitieren. Denn eine Rückwirkung der Reform auf den 17. Dezember 2014 ist voraussichtlich nicht vorgesehen. Um den Unternehmensübergang möglichst steueroptimiert zu regeln und den Betrieb nicht in seiner Existenz zu gefährden, können sich die Unternehmer an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die sie beim Unternehmensübergang von Beginn an fachkundig beraten. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/W5TwBd Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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