Saturday, March 14, 2015

HPI Consult: MS Larissa im vorläufigen Insolvenzverfahren

Die Reihe der Insolvenzen bei Schiffsfonds setzt sich fort. Das Amtsgericht Niebüll hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Larissa eröffnet (Az.: 5 IN / 16/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: HPI Consult hatte den Schiffsfonds MS Larissa im Jahr 2004 emittiert. Am 11. März 2015 hat das Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs, die MS “Larissa“ Gebr. Ahrens GmbH & Co. KG, eröffnet. Anleger müssen nun den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten. Die Reihe der Insolvenzen bei Schiffsfonds ist in den vergangenen Monaten und Jahren ständig gewachsen. Ein Hauptgrund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei vielen Fondsgesellschaften sind die sinkenden Charterraten in Folge von aufgebauten Überkapazitäten. Anleger bekamen diese Entwicklung häufig zu spüren, da die prognostizierten Renditen nicht erreicht wurden und sie viel Geld verloren haben. Bei einer Insolvenz droht ihnen regelmäßig der Totalverlust des eingesetzten Geldes. Dennoch wurden Schiffsfonds in der Anlageberatung erfahrungsgemäß häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen dargestellt, die sich auch zum Aufbau einer Altersvorsorge eignen. Tatsächlich erwerben die Anleger mit den Fondsanteilen aber unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken. Über diese Risiken hätten sie im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Insbesondere über das Totalverlust-Risiko. Die Praxis zeigt aber, dass die Risiken im Beratungsgespräch oft verschwiegen wurden. Bei solch einer Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Nach Auffassung des BGH können diese so genannten Kick-Backs ein wichtiger Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein, so dass der Anleger sich bei Kenntnis der Kick-Backs möglicherweise gegen eine Beteiligung entschieden hätte. Wurden die Rückvergütungen verschwiegen, begründet das ebenfalls den Schadensersatzanspruch. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/P2cOyx Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Friday, March 13, 2015

BNY nordIX Renten plus: Rücknahme der Anteile weiterhin ausgesetzt

Seit dem 15. Januar 2015 ist die Rücknahme der Anteile beim offenen Rentenfonds nordIX Renten plus ausgesetzt. Anleger können damit derzeit nicht frei über ihr Geld verfügen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Rücknahme der Anteile sei ausgesetzt worden, um weitere Mittelabflüsse aus dem Fonds zu verhindern und damit die Anlageziele nicht zu gefährden, teilte die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH den Anlegern mit. Denn in der zweiten Jahreshälfte 2014 sei es zu einem Anstieg der Rückgabe der Anteile gekommen. Der 2010 von BNY Mellon aufgelegte Fonds konnte bislang gute Ergebnisse vorlegen. Nun könnte aber die Griechenland-Krise den Fonds treffen. Nach den Wahlen Ende Januar ist die Zukunft Griechenlands und der Verbleib im Euro unsicherer denn je. Der nordIX Renten plus hat allerdings einen wesentlichen Teil der Anleger-Gelder in Anleihen, u.a. auch in Griechenland, investiert. Ende Februar war der offene Rentenfonds zu 12,55 Prozent in Griechenland investiert. Anzeichen, dass der Fonds in Kürze wieder geöffnet wird, gibt es derzeit nicht. Anleger, die durch diese Entwicklung beunruhigt sind und um ihr eingesetztes Geld fürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Anspruchsgrundlage für Schadensersatz kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger über die Funktionsweise und die Risiken des offenen Rentenfonds nordIX Renten plus umfassend aufgeklärt werden müssen. Charakteristisch für den Fonds ist, dass die Anteile normalerweise börsentäglich gehandelt werden können. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen und den Fonds zu schließen. Dann können die Anleger nicht mehr frei über ihr Geld verfügen. Bei offenen Immobilienfonds hat der Bundesgerichtshof im April 2014 entschieden, dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko ungefragt aufklären müssen. Denn die Aussetzung der Anteile stelle für die Anleger ein ständiges Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase dar. Haben die Banken das Schließungsrisiko verschwiegen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Diese Rechtsprechung dürfte sich auch auf offene Rentenfonds anwenden lassen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, March 11, 2015

Global Law Experts zeichnet GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater als führende Kanzlei im Steuerrecht aus

Das international anerkannte Rechtsexperten Handbuch Global Law Experts hat GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater als eine der führenden Kanzleien im Bereich Steuerrecht ausgezeichnet. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Global Law Experts zählt zu den wichtigen Kanzleien- und Anwaltshandbüchern und vergibt jährlich Preise in den unterschiedlichen Rechtsgebieten. Führende Experten in den unterschiedlichen Rechtsgebieten aus mehr als 140 Staaten werden hier gelistet. Nach einer umfassenden Prüfung werden die Anwälte und Kanzleien in die Liste der Global Law Experts aufgenommen. Für die Preisvergabe sind neben der Bewertung durch das Redaktionsteam auch die Empfehlungen anderer Anwälte entscheidend. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater erhielt die Auszeichnung in der Kategorie Steuerrecht. Das Steuerrecht ist so komplex, dass fast jeder täglich damit in Berührung kommt. Sei es nur, weil er die Lohnsteuer abführt oder beim Einkauf die Mehrwertsteuer entrichtet. Für Einzelunternehmen und Betriebe sind die steuerlichen Vorgaben nur noch schwer zu überblicken und doch ganz mitentscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg. Daher bietet GRP Rainer den vollen Service von der Beratung bei der Unternehmensgründung über die Unterstützung bei der Betriebsprüfung bis zu rechtlichen Auseinandersetzungen an. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater unterstützt die Unternehmen bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, bei Neugründungen ebenso wie bei Firmenübernahmen und Umstrukturierungen. In einer immer globaler agierenden Wirtschaftswelt gewinnt das internationale Steuerrecht zunehmend an Bedeutung. Gerade bei internationalen Transaktionen muss darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Das EU-Recht und internationale Steuerabkommen müssen entsprechend berücksichtigt werden. Auch bei Unternehmensgründungen oder –übernahmen im Ausland müssen die entsprechenden Steuervorschriften berücksichtigt und in die Entscheidung einbezogen werden. Umfassende Beratung durch mit dem internationalen Recht vertraute Rechtsanwälte ist in solchen Fällen unerlässlich. GRP Rainer kooperiert auch mit internationalen Kanzleien, damit die Mandanten von Anfang an umfassend beraten werden können und dem geschäftlichen Erfolg nichts im Wege steht. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/OZROZ5 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, March 10, 2015

Allianz Flexi Immo seit fast drei Jahren geschlossen – Möglichkeiten der Anleger

Im April 2012 setzte der Allianz Flexi Immo die Anteilsrücknahme und -ausgabe aus. Auch fast drei Jahre später ist der Fonds noch geschlossen. Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als Dachfonds investierte der Allianz Flexi Immo einen großen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Als immer mehr offene Immobilienfonds im Zuge der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, geschlossen wurden und heute zum Teil abgewickelt werden, machte diese Entwicklung auch vor dem Allianz Flexi Immo nicht Halt. Im April 2012 setzte das Fondsmanagement die Rücknahme und Ausgabe der Anteile aus. Auch fast drei Jahre später ist der Fonds nach wie vor geschlossen. Eine Ursache dafür dürfte auch sein, dass inzwischen alle offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds investierte, liquidiert werden. Die Chancen auf eine Wiedereröffnung dürften dadurch nicht gestiegen sein. Anleger, die die weitere Entwicklung nicht tatenlos abwarten möchten, haben nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Zur Durchsetzung ihrer Interessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Die Aussichten auf Schadensersatz dürften nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 deutlich gestiegen sein. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken auf das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds ungefragt hinweisen müssen. Blieb diese Aufklärung aus, haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht. Der Allianz Flexi Immo ähnelt in seiner Funktionsweise einem offenen Immobilienfonds und investierte auch einen beträchtlichen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Zu den wesentlichen Merkmalen gehört auch bei diesem Dachfonds, dass die Rücknahme der Anteile ausgesetzt werden kann und der Anleger dann nicht frei über sein Geld frei verfügen kann. Das stelle für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während ihrer Investitionsphase dar, so der BGH. Daher seien die Banken zur Aufklärung über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds verpflichtet. Diese höchstrichterliche Rechtsprechung dürfte sich auch analog auf Dachfonds wie den Allianz Flexi Immo anwenden lassen. Ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat, muss aber immer im Einzelfall geprüft werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/R8S2UE Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, March 9, 2015

Schwacher Euro kann zu Problemen bei Fremdwährungsdarlehen führen

Die EZB will Staatsanleihen im großen Stil kaufen. Eine Folge davon könnte ein weiterer Kursverfall des Euro sein. Das könnte bei Geldanlagen mit Fremdwährungsdarlehen zu Problemen führen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zu Beginn des Jahres haben Anleger und Kreditnehmer von Darlehen in Schweizer Franken bereits die negativen Auswirkungen der Entkoppelung des Schweizer Franken vom Euro zu spüren gekommen. Der Euro hat dadurch im Vergleich zum Franken deutlich an Wert verloren. Das führte dazu, dass die Darlehensschuld bei Krediten in Schweizer Franken sprunghaft angestiegen ist. Für private Kreditnehmer könnte der dadurch entstandene Schaden bis zu eine Milliarde Euro betragen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Auch bei Kapitalanlagen wie z.B. geschlossenen Fonds können Darlehen in Schweizer Franken die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaften gefährden. Nun beginnt die Europäische Zentralbank (EZB) mit den Ankauf von Staatsanleihen mit dem Ziel, eine Deflation zu verhindern und die europäische Wirtschaft anzukurbeln. Allerdings dürfte der Euro dadurch weiter an Wert verlieren – nicht nur gegenüber dem Franken, sondern auch gegenüber dem US-Dollar und anderen Währungen. Dadurch können Fremdwährungsdarlehen zu einer noch größeren Belastung werden, denn die Schulden steigen durch den Kursverfall des Euro an. Allerdings haben betroffene Kreditnehmer und auch Anleger die Möglichkeit, sich zu wehren. Denn sie hätten über das Risiko bei Fremdwährungsdarlehen, die zu einer Verteuerung des Kredits führen können, umfassend aufgeklärt werden müssen. Hat die kreditgebende Bank dieses Risiko verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden, so dass die Bank für den durch Wechselkursverluste entstandenen Schaden aufkommen muss. Wurden Beteiligungen an geschlossenen Fonds mit Fremdwährungsdarlehen vermittelt und nicht über das Risiko der Wechselkursverluste aufgeklärt, besteht ebenfalls die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend zu machen. Bei Verbraucherdarlehen, z.B. zur Immobilienfinanzierung, kann möglicherweise auch der sog. Widerrufs-Joker gezogen werden. Das ist dann möglich, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichleiten belehrt wurde. In dem Fall würde das Darlehen komplett rückabgewickelt. Die Wechselkursverluste blieben bei der Bank und der Verbraucher könnte bei einer Umschuldung von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/WSLkSg Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Hanse Capital: Tanker MT HC Dalia offenbar verkauft

Hanse Capital hat den Doppelhüllen-Produkten- und Chemikalientanker MT HC Dalia offenbar verkauft. Anleger konnten sich seit 2004 an dem Schiffsfonds beteiligen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon seit längerer Zeit gab es zwischen Geschäftsführung, Reeder und Beirat Meinungsverschiedenheiten über das Management des Doppelhüllentankers MT HC Dalida. Nun hat Hanse Capital, das den Schiffsfonds im Jahr 2004 aufgelegt hatte, offenbar Fakten geschaffen und das Schiff verkauft. Das meldet u.a. „Fonds professionell“ online. Anleger, die mit dieser Entwicklung unzufrieden sind und eventuell finanzielle Verluste befürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Anspruchsgrundlage hierfür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als eine sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt, die sich auch zum Aufbau einer Altersvorsorge eigne. Tatsächlich erwerben die Anleger mit den Fondsanteilen in der Regel aber unternehmerische Beteiligungen, die neben den Aussichten auf Renditen auch Risiken bergen. Zu diesen Risiken gehört insbesondere der Totalverlust des investierten Geldes. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über diese Risiken aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Darüber hinaus stellte das Landgericht München in einem aktuellen, allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteil fest, dass die Anleger auch über das so genannte Innenhaftungsrisiko gemäß dem GmbH-Gesetz aufgeklärt werden müssen. Dieses Innenhaftungsrisiko war in der Regel nicht Gegenstand der Beratungsgespräche und fand auch in den meisten Verkaufsprospekten keine Erwähnung. Die vermittelnden Banken können sich zudem schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie ihre Rückvergütungen verschwiegen haben. Diese sog. Kick-Backs müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Banken erkennen kann. Dieses kann im Widerspruch zu seinen Anlagezielen stehen, so dass er sich bei Kenntnis der Kick-Backs möglicherweise gegen eine Beteiligung entschieden hätte. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/T1WaQs Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Saturday, March 7, 2015

HCI MS Jork Rider im vorläufigen Insolvenzverfahren

Über die Gesellschaft des Containerschiffs HCI MS Jork Rider wurde am 2. März 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren am Amtsgericht Neumünster eröffnet (Az.: 93 IN 25/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus HCI Capital hatte den Schiffsfonds MS Jork Rider im Jahr 2006 aufgelegt. Fünf Jahre später musste erstmals ein Sanierungsprogramm aufgelegt werden. Doch unterm Strich konnte die Insolvenz offenbar nicht abgewendet werden, so dass nun der Insolvenzantrag folgte. Der Schiffsfonds HCI MS Jork Rider konnte mit den prognostizierten Erwartungen nicht Schritt halten, so dass die Beteiligung für die Anleger eher enttäuschend verlief. Doch nach dem Insolvenzantrag müssen sie sogar den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten. Möglicherweise fordert der Insolvenzverwalter auch bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurück. Allerdings sind die Anleger nicht schutzlos gestellt. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. In den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen dargestellt. Tatsächlich haben die Anleger mit den Fondsanteilen aber unternehmerische Beteiligungen erworben. Diese bieten naturgemäß nicht nur die Chance auf ordentliche Renditen, sondern bergen auch etliche Risiken. Für die Anleger kann ihre Beteiligung auch im Totalverlust des eingesetzten Kapitals enden. Daher hätten sie im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung auch umfassend über diese Risiken aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies häufig nicht geschehen. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die nach einer sicheren Kapitalanlage für die Altersvorsorge gesucht haben. Das kann eine Anlage mit Totalverlust-Risiko aber nur schwerlich sein. Wurden Anleger derart falsch beraten, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen verschwiegen haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger eine Chance hat, das Provisionsinteresse der Banken zu erkennen, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/12AIJk2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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