Monday, April 6, 2015

Ekotechnika-Anleihe – Ukraine-Krise trifft Anleger

Die Ukraine-Krise und der Verfall des Rubels treffen die Anleger der Ekotechnika-Anleihe. Sie sollen über ein Sanierungskonzept verbunden mit einer Umwandlung der Anleihe in Aktien abstimmen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die anhaltende Ukraine-Krise trifft auch deutsche Anleger. Denn die wirtschaftliche Entwicklung in Russland und der damit verbundene Verfall des Rubels haben zu einem Einbruch im operativen Geschäft bei der Ekotechnika GmbH geführt. Nun sollen die Anleihe-Gläubiger über ein Sanierungskonzept und die Umwandlung ihrer Schuldverschreibungen abstimmen. Die erste Abstimmung findet ohne Versammlung statt. Bis zum 2. April können die Anleger schriftlich abstimmen. Voraussichtlich wird am 6. Mai dann eine Gläubigerversammlung als Präsenzveranstaltung am Unternehmensstandort in Walldorf stattfinden. Die Ekotechnika GmbH ist die deutsche Muttergesellschaft der EkoNiva-Technika in Russland. 2013 hatte sie eine Unternehmensanleihe (ISIN / WKN: DE000A1R1A18 / A1R1A1) mit einem Emissionsvolumen von 60 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit begeben. Die Schuldverschreibungen sind mit einem Kupon von 9,75 Prozent p.a. verzinst. Die Zinsen sind jeweils am 10. Mai eines Jahres fällig. Angesichts der derzeitigen Umstände müssen sich die Anleihe-Gläubiger allerdings darauf einstellen, dass die in wenigen Wochen fällige Zinszahlung nicht geleistet werden kann. Stattdessen sollen sie nun über geplante Sanierungsmaßnahmen abstimmen. Durch den Rubelverfall und die zunehmend schwierigen Finanzierungsbedingungen in Russland ist das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Neben weiteren Restrukturierungsmaßnahmen soll auch die Umwandlung der Anleihe in Anteile den Konzern wieder in die Spur bringen. Allerdings würden die Anleger bei einer Umwandlung der Schuldverschreibungen in Aktien wahrscheinlich zunächst auch finanzielle Verluste in Kauf nehmen müssen. Auch lässt sich nicht sagen, wie sich die politische Lage und damit auch der Kurs des Rubels entwickeln. Insofern stellt diese Option auch ein Risiko dar. Lehnen die die Anleger ab, könnte auch die Insolvenz die Folge sein. Dann könnten die Anleihegläubiger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. In dieser schwierigen Situation können sie Anleger fachkundigen Rat einholen und sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19MkF0T Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, April 5, 2015

db ImmoFlex: Ausschüttung an Anleger – Schadensersatzansprüche möglich

Im März erhielten die Anleger des in Abwicklung befindlichen Mischfonds db ImmoFlex eine Ausschüttung in Höhe von 6,20 Euro pro Anteil. Anleger können immer noch Schadensersatz geltend machen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Mischfonds db ImmoFlex investierte einen überwiegenden Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Als diese im Zuge der Finanzkrise in massive Schwierigkeiten gerieten, geschlossen wurden und inzwischen zu großen Teilen liquidiert werden, blieb auch der db ImmoFlex von dieser Entwicklung nicht verschont. Inzwischen wird auch er abgewickelt. Die Auflösung des Fonds soll im Mai 2017 abgeschlossen sein. Die Anleger erhalten während der Abwicklungsphase in regelmäßigen Abständen Ausschüttungen, die maßgeblich von den Entwicklungen der Zielfonds abhängen. Zuletzt erhielten die Anleger im März eine Ausschüttung in Höhe von 6,20 Euro je Anteil. Offenbar erreichen die Anleger derzeit auch Kaufangebote für ihre Fondsanteile. Anleger, die mit der Entwicklung des Fonds unzufrieden sind und einen Schlussstrich unter ihre Beteiligung ziehen wollen, müssen jedoch nicht übereilt die Kaufangebote annehmen. Sie können auch vorher Rücksprache mit einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt halten, der nicht nur die Kaufangebote, sondern auch Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann eventuell ohnehin der lukrativere und erfolgversprechendere Weg sein. Denn im April 2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Banken bei der Vermittlung von Anteilen an offenen Immobilienfonds ungefragt über das Schließungsrisiko der Fonds aufklären müssen. Denn für die Anleger stelle die Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen und den Fonds zu schließen, ein ständiges Liquiditätsrisiko während ihrer Investitionsphase dar. Haben die Banken nicht über das Schließungsrisiko aufgeklärt, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Der db ImmoFlex hat nicht nur den überwiegenden Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds investiert, sondern ähnelt ihnen auch in seiner Funktionsweise. Auch hier kann die Rücknahme der Anteile ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden, so dass die Anleger nicht frei über ihr Geld verfügen können. Insofern dürfte sich die Rechtsprechung des BGH zu offenen Immobilienfonds auch auf den db ImmoFlex anwenden lassen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1jy66DQ Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Saturday, April 4, 2015

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bei Schwarzgeld in der Schweiz

Experten vermuten, dass deutsche Bürger immer noch Schwarzgeld in Milliardenhöhe in der Schweiz vor dem Fiskus versteckt haben. Eine Selbstanzeige bietet die Möglichkeit, reinen Tisch zu machen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, vermutet die Deutsche Steuergewerkschaft, dass in der Schweiz noch immer unversteuertes Schwarzgeld in beträchtlicher Höhe vor dem Zugriff der deutschen Behörden versteckt wird. Die Deutsche Steuergewerkschaft spricht von mindestens 40 Milliarden Euro. Allerdings habe sich diese Summe in den vergangenen Wochen und Monaten spürbar reduziert. Dies ist wohl auch eine Folge des Ankaufs von Steuer-CDs und der verstärkten Zusammenarbeit der Staaten untereinander. Auch die Schweizer Banken wollen zunehmend reinen Tisch machen. Darüber hinaus soll ab 2017 der automatische Informationsaustausch starten. Für Steuerhinterzieher dürfte das Risiko entdeckt zu werden, also weiterhin zunehmen. Die Selbstanzeige bietet nach vor die Möglichkeit, eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen. Allerdings dürfte die Zeit langsam knapp werden. Denn eine Selbstanzeige kann nur dann wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, d.h. vor Entdeckung der Tat. Wer kein weiteres Risiko eingehen will, sollte also umgehend handeln. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig gestellt wird, sondern sie muss auch vollständig sein und die steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Dabei können schnell Fehler unterlaufen. Deshalb sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann. Zum 1. Januar 2015 wurden die Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige verschärft. Komplett straffrei bleibt sie seitdem nur noch, wenn der hinterzogene Betrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Diese müssen dann gemeinsam mit den hinterzogenen Steuern zzgl. Zinsen bezahlt werden. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen allerdings wesentlich höhere Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Friday, April 3, 2015

Wölbern Invest: Staatsanwalt beantragt langjährige Haftstrafe

Wegen schwerer und gewerbsmäßiger Untreue in 327 Fällen fordert der Staatsanwalt eine zwölfjährige Haftstrafte für den ehemaligen Chef des Emissionshauses Wölbern Invest. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der ehemalige Inhaber und Geschäftsführer des Emissionshauses Wölbern Invest muss sich seit Mai vergangenen Jahres vor dem Landgericht Hamburg wegen des Vorwurfs der schweren und gewerbsmäßigen Untreue verantworten. Er soll Gelder aus den geschlossenen Immobilienfonds von Wölbern Invest abgezweigt und zweckentfremdet haben. Der Staatsanwalt ist im Prozessverlauf zu der Überzeugung gekommen, dass sich der Verdacht in 327 Fällen bestätigt hat und forderte in seinem Plädoyer am 25. März eine zwölfjährige Freiheitsstrafe. Der Angeklagte weist alle Beschuldigungen zurück. Die Verteidigung wird ihr Plädoyer vermutlich am 13. April halten. Nicht zuletzt durch die Zweckentfremdung der Gelder sollen einige Wölbern-Fonds in massive finanzielle Schwierigkeiten geraten sein und mussten zum Teil bereits Insolvenz anmelden. Den Anlegern vieler Wölbern-Fonds drohen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes. Damit es nicht so weit kommt, können sie sich in dieser Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Unabhängig von der vermeintlichen Zweckentfremdung der Gelder aus den Fonds kann eine fehlerhafte Anlageberatung Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche sein. Denn die Anleger hätten im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken geschlossener Immobilienfonds aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder Leerstände. Dies kann dazu führen, dass die Wirtschaftlichkeit der Fonds gefährdet ist und den Anlegern kann der Totalverlust des investierten Geldes drohen. Erfahrungsgemäß fand diese Aufklärung nicht immer statt und trotz des Totalverlust-Risikos wurden die Fondsanteile auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden. Sollte es in dem Prozess gegen den Ex-Wölbern-Chef zu einer Verurteilung kommen, kann das noch weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1oQXglp Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Erbvertrag und seine Konsequenzen

Der letzte Wille muss nicht zwangsläufig in einem Testament verfasst werden. Ebenso ist auch ein Erbvertrag möglich. Allerdings lässt sich ein Erbvertrag nachträglich nur noch schwer ändern. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Wer aber andere Vorstellungen über die Verteilung seins Nachlasses hat, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen. In einigen Punkten unterscheiden sich Testament und Erbvertrag ganz erheblich voneinander. Anders als das Testament muss der Erbvertrag notariell beurkundet werden. Da bei einem Erbvertrag mehrere Personen beteiligt sind, sind die Verabredungen in einem Erbvertrag auch bindend. Wie bei anderen Verträgen auch, verpflichten sich die Vertragspartner zu gegenseitigen Leistungen. Daher kann ein Erbvertrag später auch nicht mehr einseitig geändert werden. Auch dann nicht, wenn der Erblasser seinen Nachlass inzwischen ganz anders regeln möchte. Ein Beispiel: Ein Vater von zwei Kindern setzt in einem Erbvertrag ein Kind zum Alleinerben ein. Auch wenn der Vater Jahre später seine Meinung ändert und beide Kinder gleichberechtigt erben sollen, kann er den Erbvertrag nicht mehr einseitig ändern. Bei der gleichen Verfügung im Testament wäre dies noch ohne weiteres möglich gewesen. Mit einem Erbvertrag schränkt der Erblasser sine Testierfreiheit aber ein. Dennoch kann der Erbvertrag auch Vorteile bieten. Denn auch der Vertragspartner geht eine Verpflichtung ein, z.B. die Pflege des Erblassers. Die Vertragspartner sollten sich bevor sie einen Erbvertrag unterzeichnen genau überlegen, ob sie die Verpflichtungen eingehen wollen. Denn ein Rücktritt vom Erbvertrag ist kaum möglich, es sei denn es wurde ein Rücktrittrecht vereinbart oder es liegen schwere Verfehlungen vor. Ansonsten bleibt nur die Anfechtung des Erbvertrags. Dann müssen in der Regel die Gerichte entscheiden. Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollten bei einem Erbvertrag im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwälte hinzugezogen werden, die beraten können wie der Vertrag inhaltlich ausgestaltet werden soll und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Für alle Vertragspartner ist das der sicherere Weg. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/14ccF7j Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Thursday, April 2, 2015

Commerzbank-Tochter kündigt mutmaßliche Schwarzgeldkonten und fordert zur Selbstanzeige auf

Eine Luxemburger Commerzbank-Tochter macht im Kampf gegen Steuerhinterziehung ernst. Nach Medienberichten hat sie rund 400 Konten, auf denen sich mutmaßlich Schwarzgeld befindet, gekündigt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die Tagesschau online und die Süddeutsche Zeitung berichten, macht eine Tochtergesellschaft der Commerzbank in Luxemburg ernst im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Schwarzgeld auf ihren Konten. Demzufolge hat die Commerzbank International S.A. Luxemburg (Cisal) ca. 400 Konten, auf denen sie Schwarzgeld vermutet, gekündigt. Mehrfach soll sie vor dem Hintergrund des automatischen Informationsaustausches Kontoinhaber aufgefordert haben, ihre steuerlichen Angelegenheiten zu regeln – also eine Selbstanzeige zu stellen. Bei rund 400 Kono-Inhabern offenbar ohne Erfolg. Die Konsequenz ist nun die Kündigung der Konten zum 30. April 2015. Damit nicht genug. Die Schließfächer müssen so schnell wie möglich geräumt werden und Kredite spätestens bis zum 15.Mai 2015 zurückgezahlt werden. Gegen etliche Kunden und auch Mitarbeiter der Bank ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln bereits wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung bzw. der Beihilfe. Das Beispiel zeigt, dass sich Steuerhinterzieher, die Schwarzgeld auf Konten in Luxemburg oder anderen ehemaligen Steueroasen geparkt haben, nicht mehr sicher fühlen können. Werden sie entdeckt, droht ihnen eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Die Folge können hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sein. Einen Ausweg bietet nach wie vor die Selbstanzeige. Diese muss vollständig sein und rechtzeitig, d.h. vor Tatentdeckung gestellt werden. Wobei es durchaus strittig ist, zu welchem Zeitpunkt eine Steuerhinterziehung als entdeckt gilt. Die Bundesländer legen unterschiedliche Maßstäbe an. Klar ist aber, dass die Zeit drängt und die Betroffenen unverzüglich handeln sollten, wenn sie eine Selbstanzeige stellen wollen. Hektik ist dabei allerdings ein schlechter Ratgeber. Denn ist die Selbstanzeige unvollständig, verfehlt sie ihr Ziel. Daher sollten Selbstanzeigen auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Dabei können schnell Fehler passieren und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen, die jeden Fall individuell würdigen können und für eine Selbstanzeige sorgen können, die den hohen Anforderungen entspricht. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, April 1, 2015

Erbrecht: Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Das kann dazu führen, dass der Nachlass anders verteilt wird als es sich der Erblasser eigentlich gewünscht hat. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nur wer ein Testament verfasst, kann seinen letzten Willen innerhalb der gesetzlichen Grenzen auch so regeln, wie er es sich vorgestellt hat. Das betrifft auch und besonders die Frage der Erbfolge. Denn ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das führt zum Beispiel dazu, dass bei einem kinderlosen Ehepaar nicht automatisch der überlebende Ehepartner zum Alleinerben wird, auch wenn es sich der Erblasser vielleicht so gewünscht hat. Denn bei der gesetzlichen Erbfolge werden auch andere Verwandte bedacht. In diesem Fall würde der überlebende Ehepartner nur einen Teil des Erbes erhalten. Der Rest stünde den Eltern des Verstorbenen als sog. Erben zweiter Ordnung zu. Anschließend rücken Geschwister oder Nichten und Neffen in der Erbfolge nach. Genau andersrum kann es sich verhalten, wenn Verwandte, beispielsweise Geschwister bedacht werden sollen. Denn in der gesetzlichen Erbfolge werden zunächst der überlebende Ehepartner sowie die Kinder und Enkel berücksichtigt. Sollen andere Personen oder auch eine Stiftung an dem Erbe partizipieren, muss dies auch im Testament festgehalten werden. Auch können der Ehepartner oder die Kinder nicht komplett ausgeschlossen werden – sie haben Anspruch auf ihren Pflichtteil. Bei der gesetzlichen Erbfolge gilt im Prinzip: Je enger der Verwandtschaftsgrad umso höher der Platz in der Erbfolge. Ein Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Zudem muss es klar erkenntlich sein, dass es sich um den „letzten Willen“ handelt und sollte dementsprechend überschrieben sein. Alternative ist das notarielle Testament. Um sicher zu gehen, dass auch alle rechtlichen Vorschriften beachtet wurden, sollte das Testament von Fachleuten geprüft werden. Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte können auch von Anfang an beim Verfassen des Testaments behilflich sein. So wird der Nachlass geordnet und im Sinne des Erblassers übergeben. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/YhfJbG Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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