Monday, October 19, 2015

SHB Altersvorsorgefonds: Mögliche Probleme durch Insolvenz des LHI Technologieparks Köln

Der Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln ist zahlungsunfähig. Betroffen von der Insolvenz ist auch der SHB Altersvorsorgefonds als Mehrheitsgesellschafter. Auch hier drohen den Anlegern Verluste.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Über den geschlossenen Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln wurde am 25. September 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 1542 IN 1407/15). Ein Mehrheitsgesellschafter war der SHB Altersvorsorgefonds. Durch die Insolvenz drohen auch dem ohnehin kriselnden Fonds finanzielle Verluste, die zu weiteren wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen könnten.

Für den SHB Altersvorsorgefonds kommt die Insolvenz zur Unzeit. Denn auch hier wurde erst unlängst ein Sanierungskonzept verabschiedet. Nun könnten weitere wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen, die dann auch die Anleger zu spüren bekommen könnten. In dieser schwierigen Situation können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die rechtlichen Möglichkeiten und auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz überprüfen.

Die Anleger hätten in den Beratungsgesprächen umfassend über die Risiken ihrer Kapitaleinlage aufgeklärt werden müssen. Dazu gehören u.a. auch Wechselkursverluste. Genau die sind offenbar einer der Hauptursachen für die Insolvenz der LHI Technologieparks Köln. Denn die Fondsgesellschaft hatte auch ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken aufgenommen. Als der Franken vom Euro entkoppelt wurde und zum Höhenflug ansetzte, erhöhte das die Schulden der Fondsgesellschaft deutlich. Am Ende stand der Gang zum Insolvenzgericht. Darüber hinaus tragen die Anleger auch das Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage. Auch darüber hätten sie aufgeklärt werden müssen.

Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen nicht ausreichend dargestellt oder sogar verschwiegen. Darüber hinaus hätte auch klar gestellt werden müssen, dass der SHB Altersvorsorgefonds als Dachfonds nicht direkt in Immobilien investiert, sondern in andere Gesellschaften. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geprüft werden. Die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und fehlerfrei sei, damit sich der Anleger ein möglichst zutreffendes Bild von der Kapitalanlage machen kann.

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Sunday, October 18, 2015

IVG Euroselect 14 The Gherkin: Anleger verlieren rund 80 Prozent

Anleger des IVG Immobilienfonds Euroselect 14 The Gherkin müssen mit einem Verlust von rund 80 Prozent ihres eingesetzten Kapitals rechnen, berichtet „Fonds professionell online“.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Obwohl das imposante Bürogebäude zu einem besseren Preis als erwartet verkauft werden konnte, werden die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 The Gherkin davon nicht profitieren können. Sie müssen unterm Strich mit einem Verlust vor rund 80 Prozent ihres eingesetzten Kapitals rechnen, berichtet „Fonds professionell online“ unter Berufung auf ein aktuelles Anlegerrundschreiben. Darüber hinaus wird der Fonds wohl in Kürze aufgelöst.

Obwohl die Büroimmobilie operative Gewinne erwirtschaften konnte, erhielten die Anleger schon länger keine Ausschüttungen mehr. Das lag daran, dass die vertraglich vereinbarte Beleihungsgrenze seit 2008 kontinuierlich überschritten wurde. Daraufhin kündigte die Bank schließlich den Kreditvertrag und die Immobilie wurde verkauft.

Schließlich drohte es auch noch Streit zwischen der DFH Deutsche Fonds Holding, die den Fonds von der insolventen IVG AG übernommen hatte, und dem britischen Joint-Venture-Partner zu geben, der Schadensersatzforderungen gegen die deutsche Fondsgesellschaft geltend machen wollte. Ein Prozess konnte zwar abgewendet werden. Dafür wurde ein Vergleich geschlossen. Dieser sieht vor, dass der britische Partner die Hälfte des Kaufpreisüberschusses erhält obwohl dieser eigentlich nur der Fondsgesellschaft zusteht. Bis Ende Oktober müssen die deutschen Anleger noch über diesen Vergleich abstimmen.

Die Anleger können voraussichtlich noch mit einer Schlussauszahlung zwischen 11,5 und 12 Prozent rechnen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Ausschüttungen bliebe damit ein Verlust von rund 80 Prozent des investierten Kapitals. Damit müssen sich die Anleger allerdings nicht abfinden. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Schadensersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über die Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen bzw. verharmlost oder die vermittelnde Bank hat ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) nicht offen gelegt, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1VA2sHo

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Saturday, October 17, 2015

Alphapool GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Leipzig hat am 23. September 2015 das Insolvenzverfahren über die Alphapool GmbH eröffnet (Az.: 403 IN 840/15). Anlegern drohen finanzielle Verluste.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon im Sommer hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – der Alphapool GmbH die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Daher hätte das Unternehmen die angenommenen Gelder an die Anleger zurückzahlen müssen. Dazu kam es allerdings nicht, da die Alphapool GmbH zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt hat. Nachdem nun das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können die Anleger ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anmelden.

Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, ist abhängig von der Insolvenzmasse. Die reicht in der Regel allerdings nicht aus, um alle Forderungen der Gläubiger vollauf befriedigen zu können. Die Anleger müssen daher mit finanziellen Verlusten rechnen. Damit es nicht so weit kommt, haben die Anleger auch die Möglichkeit, weitere rechtliche Schritte prüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen kompetenten Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

In Betracht kommen z.B. auch Schadensersatzansprüche. Diese können parallel zum laufenden Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Anleger hätten in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus kommen auch Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen in Betracht. Da diese das Einlagegengeschäft ohne die nötige Erlaubnis der BaFin betrieben haben, haben sie sich auch persönlich haftbar gemacht.

Die Alphapool GmbH kaufte den Anlegern bestehende Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen ab. Dafür sollten die Anleger Geldzahlungen nach mehreren Jahren bzw. über mehrere Jahre verteilt erhalten. Laut BaFin stellt dieses Geschäftsmodell ein erlaubnispflichtiges Einlagegengeschäft dar. Da die nötige Erlaubnis nicht vorlag, gab die Finanzaufsicht schon im Oktober 2014 die Abwicklung des Geschäfts auf. Die Alphapool GmbH legte Widerspruch gegen den BaFin-Bescheid ein. Ihr Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde Ende Juni vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt.

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Friday, October 16, 2015

Nur die Selbstanzeige bietet Schutz vor Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

Der sicherste und praktikabelste Weg sich vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu schützen, ist die strafbefreiende Selbstanzeige. Die Zeit wird aber langsam knapp.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch 2015 nutzen immer noch viele Steuersünder die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und sich damit vor einer drohenden Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu schützen. Wer diese Möglichkeit ungenutzt verstreichen lässt, geht ein hohes Risiko ein. Wird die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt, drohen hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen.

Gleichzeitig ist die Steuerfahndung im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung mit immer effektiveren Mitteln ausgestattet. Unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten sind längst nicht mehr vor der Entdeckung durch deutsche Behörden sicher. Einerseits erhöhen die Banken ihre Kooperationsbereitschaft, andererseits kann der deutsche Fiskus bei Verdachtsmomenten auch rückwirkende Gruppenanfragen an die Geldhäuser in Österreich und der Schweiz richten. Die Banken sind zur Auskunft verpflichtet, müssen ihre Kunden aber nicht über die Anfrage informieren. Durch die rückwirkende Gruppeanfrage kann eine Steuerhinterziehung auch dann noch entdeckt werden, wenn das entsprechende Konto in der Zwischenzeit schon aufgelöst wurde. Mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 steigt die Gefahr der Entdeckung der Steuerhinterziehung noch einmal spürbar an.

Noch kann die strafbefreiende Selbstanzeige Steuersünder vor einer Verurteilung bewahren. Voraussetzung ist aber, dass die Selbstanzeige rechtzeitig, d.h. vor Entdeckung der Tat durch die Behörden, gestellt wird. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Daher muss die Selbstanzeige gründlich vorbereitet und nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß.

Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro sind nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine Sanktionen mehr zu erwarten. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden müssen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

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Thursday, October 15, 2015

Deutsche Biofonds AG nicht erreichbar – Besorgte Anleger und Investoren

„Dieser Anschluss ist vorübergehend nicht erreichbar.“ Mit dieser Auskunft werden derzeit besorgte Anleger, die bei der Deutsche Biofonds AG anrufen, abgespeist.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit attraktiven Renditen und nachhaltigen Investments lockte die Deutsche Biofonds AG Anleger an. Die Anleger konnten sich an verschiedenen Projekten beteiligen, beispielsweise an dem Angebot Hydropower VII, das sich an der Finanzierung, Errichtung und Inbetriebnahme von Wasserkraftwerken in der Türkei beteiligt. Die Investitionsangebote Kars-Center und Ziverbey Residence beteiligten sich an Immobilien in der Türkei und ein weiteres Angebot diente der Investition in eine Dolomit-Mine in der Türkei.

Nachhaltig und werthaltig sollten diese Investitionen sein. Gleichzeitig warb die Deutsche Biofonds AG auf ihrer Homepage mit traditionellen Werten wie Solidität, Seriosität und Sicherheit. Wie viel Geld das Unternehmen bei Anlegern auf diese Weise einsammeln konnte, ist unbekannt. Im Internet ist teilweise von dreistelligen Millionenbeträgen die Rede.

Aktuell scheint nur noch die Homepage des Unternehmens erreichbar zu sein. Telefonisch ist das in Hamburg angesiedelte Unternehmen nicht zu erreichen. Es ist zu befürchten, dass nicht nur ein technisches Problem hinter der Unerreichbarkeit der Deutsche Biofonds AG steckt. Für die Anleger ein beunruhigendes Zeichen verbunden mit der Frage was aus ihren Investments geworden ist. In dieser Situation können sich besorgte Anleger und Investoren an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, erläutern und durchsetzen kann.

In Betracht können dabei unter Umständen auch Schadensersatzansprüche kommen. Diese können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen der Deutsche Biofonds AG als auch gegen die Vermittler richten. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist eine anleger- und objektgerechte Beratung häufig nicht erfolgt. Risiken wurden entweder ganz verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Eine unzureichende Risikoaufklärung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

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Wednesday, October 14, 2015

OLG Hamm verbietet Verkauf wettbewerbswidrig nachgeahmter Handtaschen

Im Markenrechtsstreit um nachgeahmte Handtaschen entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 16. Juni 2015 zu Gunsten des französischen Herstellers der Original-Handtaschen (Az.: 4 U 32/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eine Einzelhändlerin aus Dortmund bot ihren Kunden Handtaschen an, die den Originalen eines französischen Herstellers zum Verwechseln ähnlich sahen. So zumindest die Meinung des französischen Unternehmens, das darauf hin auf Unterlassung und Schadensersatz klagte.

Scheiterte das Unternehmen noch in erster Instanz, hatte es am OLG Hamm Erfolg. Der 4. Zivilsenat sah in den Taschen, die die Einzelhändlerin verkaufte, eine wettbewerbswidrige Nachahmung der Original-Handtaschen. Die Produkte wiesen große Ähnlichkeiten bei entscheidenden Merkmalen wie Form, Gestaltung oder Farben auf und seien in diesen Punkten nahezu identisch. Darüber könnten auch Unterschiede im Detail nicht hinwegtäuschen.

Für den durchschnittlichen Kunden bestehe daher eine große Verwechselungsgefahr. Diese sei auch durch die großen Preisunterschiede zwischen Original und Plagiat nicht ausgeräumt. Für den Verbraucher könnte dadurch die Vermutung nahe liegen, dass es sich um ein günstiges Modell oder aber um ein Lizenzprodukt handelt. Insgesamt werde der Kunde über die Herkunft der Taschen getäuscht. Daher untersagte das OLG Hamm den weiteren Verkauf der nachgeahmten Handtaschen und verurteilte die Einzelhändlerin zur Zahlung von Schadensersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für Unternehmen haben Marken einen hohen Wert. Dieser ist umso höher einzuschätzen, je bekannter die Marke ist. Der Schutz der Marke ist wichtig, damit Dritte sich den Erfolg dieser Marke nicht kommerziell zu Nutze machen und möglicherweise auch noch als Wettbewerber auftreten. Das gilt auch und besonders bei international agierenden Unternehmen. Dann muss das Markenrecht auch über die Staatsgrenzen hinweg ausgedehnt werden. Wird das Markenrecht verletzt, können ggfs. Schadensersatzansprüche gestellt werden.

Allerdings muss auch andersherum beim Eintrag einer Marke ins Register darauf geachtet werden, dass nicht gegen bereits bestehende Markenrechte verstoßen wird. Zur Unterstützung können sich Unternehmen an im Markenrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1G4fvtr

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Tuesday, October 13, 2015

Schiffsfonds Harren & Partner MS Panagia im vorläufigen Insolvenzverfahren

Über den von Harren & Partner aufgelegten Schiffsfonds MS Panagia wurde am 7. Oktober 2015 am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 509 IN 23/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Harren & Partner legte den Schiffsfonds MS Panagia im Jahr 2005 auf. Allerdings konnten die prospektierten Erwartungen nicht erfüllt werden. Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens könnte es für die Anleger aber noch dicker kommen. Ihnen kann der Totalverlust der Einlage drohen.

Der Schiffsfonds Harren & Partner MS Panagia ist ein typisches Beispiel für die Krise der Handelsschifffahrt, die durch die Finanzkrise 2008 ausgelöst wurde. Durch aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten gerieten etliche Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die nicht selten in der Insolvenz mündeten. Anleger haben dabei regelmäßig viel Geld verloren. Ihnen droht im Insolvenzfall nicht nur der Totalverlust der Einlage. Sie müssen auch damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Ausschüttungen wieder zurückfordert. Damit es nicht so weit kommt, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Grundlage dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Obwohl Schiffsfonds spekulative Geldanlagen sind, wurden sie erfahrungsgemäß in den Beratungsgesprächen häufig als sicher und rentabel dargestellt. Die Risiken wurden in den Beratungsgesprächen oftmals verschwiegen oder nur unzureichend erläutert. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Risiken aber umfassend dargestellt werden müssen. Denn die Anleger werden in der Regel zu „Mitunternehmern“ und stehen dementsprechend im Risiko. Obwohl ihr Engagement im Totalverlust der Einlage enden kann, wurden sie darüber häufig im Unklaren gelassen.

Die vermittelnde Bank hätte nicht nur über die Risiken aufklären, sondern auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs oder die Risiken verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Da der Schiffsfonds Harren & Partner MS Panagia bereits 2005 aufgelegt wurde, könnten Schadensersatzansprüche schon bald verjähren. Daher sollten Anleger unverzüglich handeln.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1WYP1mT

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