Thursday, February 5, 2015

HCI Euroliner II: MS Jork Ruler insolvent

Die Gesellschaft des Containerschiffs MS Jork Ruler befindet sich im Insolvenzverfahren (Az.: 93 IN 47/14). Das Schiff zählte zum Schiffsfonds HCI Euroliner II. Anleger müssen Verluste befürchten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: HCI Capital legte den Schiffsfonds HCI Euroliner II im Jahr 2006 auf. Die Fondsgesellschaft investierte in die beiden Containerschiffe MS Jork Ruler und MS Jork Reliance. Über beide Schiffsgesellschaften wurde am Amtsgericht Neumünster inzwischen das Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie sich auf finanzielle Verluste einstellen müssen, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen können. Allerdings sind die Anleger nicht schutzlos gestellt. Sie haben auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden. Denn im Zuge einer anlegergerechten Beratung hätten auch die Risiken einer Investition in einen Schiffsfonds ausführlich erläutert werden müssen. Denn mit den Fondsanteilen erwerben die Anleger in der Regel unternehmerische Beteiligungen und können so nicht nur von Renditen profitieren, sondern tragen auch die Risiken mit. Das kann bis zum Totalverlust des eingesetzten Geldes reichen. Insofern sind Beteiligungen an Schiffsfonds für sicherheitsbewusste Anleger, die z.B. in den Aufbau einer sicheren Altersvorsorge investieren wollten, ungeeignet. Dennoch wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, obwohl es sich um eine spekulative und riskante Anlageform handelt. In Fällen einer solchen Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen nicht offen gelegt haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Anleger über diese sogenannten Kick-Backs aufgeklärt werden, damit sie die Möglichkeit haben, das Provisionsinteresse der Banken zu erkennen. Sollten zudem noch unverhältnismäßig hohe Innenprovisionen geflossen sein, hätten die Anleger auch darüber aufgeklärt werden müssen. Ob die Banken ihre Aufklärungspflicht verletzt haben, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/12AIJk2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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HCI Shipping Select XVIII: Schadensersatzansprüche der Anleger

Der Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII wurde von der Krise der Schifffahrt nicht verschont. Anleger haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: HCI Capital legte den Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII als Dachfonds auf, der in vier Zielfonds investierte. So beteiligte er sich an den Containerschiffen MS Hammonia Emden, MS Hammonia Husum, MS Allise P und MS Mark Twain, dessen Gesellschaft inzwischen insolvent ist. Durch aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten geriet auch der HCI Shipping Select XVIII in den Sog der Schifffahrtskrise. Verstärkt wurden die Probleme noch durch die Insolvenz der Schiffsgesellschaft MS Mark Twain. Für die Anleger nahm ihre Beteiligung eher einen unbefriedigenden Verlauf. Allerdings müssen sie sich damit nicht abfinden. Um finanzielle Verluste zu vermeiden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in der Anlageberatung häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Die Realität sah aber oft ganz anders aus. Etliche Schiffsfonds gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil bereits Insolvenz anmelden. Die Folge für die Anleger waren hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust. Trotz dieser Risiken wurden Schiffsfonds auch immer wieder an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. In Fällen solcher Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Hoffnung könnte auch ein aktuelles Urteil des Landgerichts München machen (Az.: 3 O 7105/12). Demnach hätten die Anleger analog zum GmbH-Gesetz §30 und §31 auch über das Innenhaftungsrisiko aufgeklärt werden müssen. Dies besagt, dass die Gesellschafter alle Auszahlungen zurückerstatten müssen, wenn die Gesellschaft unterkapitalisiert ist. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Darüber hinaus kann nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) nicht offen gelegt haben. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/12AIJk2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, February 4, 2015

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bei unversteuerten Zinsen

Steuerhinterziehung fängt nicht erst bei hohen Beträgen Schwarzgeld an. Auch unversteuerte Zinsen zählen dazu. Eine Selbstanzeige ist der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Es sind die großen Fälle prominenter Steuerhinterzieher, die die Schlagzeilen bestimmen. Doch Steuerhinterziehung fängt bereits in Kleinen an. Auch unversteuerte Zinsen erfüllen den Tatbestand. Wer eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung umgehen möchte, kann eine Selbstanzeige stellen. Damit diese wirken kann, muss sie rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Immer mehr Staaten haben inzwischen ihre Kooperationsbereitschaft mit den Finanzbehörden signalisiert und wollen auch am automatischen Informationsaustausch teilnehmen. Dadurch wird es immer schwieriger, unversteuerte Zinseinkünfte vor dem Fiskus zu verbergen. Wer in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchte, sollte daher auch handeln, ehe es zu spät und die Steuerhinterziehung bereits entdeckt ist. Dann ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Auch eine unvollständige Selbstanzeige schützt nicht vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Um die Fallstricke einer Selbstanzeige zu umgehen, sollte sie daher auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass die Selbstanzeige dann fehlerhaft ist und fehlschlägt, ist groß. Denn jeder Fall von Steuerhinterziehung liegt anders und muss entsprechend gewürdigt werden. Darum ist es sicherer, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können den Fall richtig bewerten und dafür sorgen, dass die Selbstanzeige so verfasst wird, dass sie ihre Wirkung entfalten kann. Völlig straffrei kann der Steuersünder seit dem 1. Januar 2015 nur noch dann ausgehen, wenn die hinterzogene Summe 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Werden die Steuerschuld zzgl. Zinsen und ggfs. dem Strafzuschlag innerhalb einer Frist entrichtet, ist die Angelegenheit vom Tisch. Wer bereits eine Selbstanzeige abgegeben hat und diese fehlgeschlagen ist, sollte umgehend anwaltlichen Rat suchen. Denn die Selbstanzeige kann trotzdem noch strafmildernd wirken. Nun kommt es auch auf die Verteidigungsstrategie an. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, February 3, 2015

Baltic Dry Index (BDI) erneut gesunken: Schwere Lage für Schiffsfonds

Der Baltic Dry Index (BDI) ist im Januar erneut gesunken. Der BDI gilt als wichtiger Gradmesser für die Lage in der Handelsschifffahrt. Eine Erholung ist demnach nicht in Sicht. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Baltic Dry Index (BDI) bildet die Kosten für das Verschiffen von Hauptfrachtgüter ab. Wie „Fonds professionell online“ meldet, ist der wichtige Indikator im Januar erneut gesunken. Der BDI habe den niedrigsten Stand seit 29 Jahren erreicht, heißt es weiter. Mit anderen Worten bedeutet dies auch, dass die Charterraten weiter in Keller sind. Das dürften auch Schiffsfonds zu spüren bekommen, die seit Jahren durch die anhaltende Krise der Containerschifffahrt gebeutelt sind. Ausbleibende Ausschüttungen und zahlreiche Insolvenzen machten vielen Schiffsfonds-Anlegern das Leben in den vergangenen Monaten und Jahren schwer. Viele Anleger mussten hohe finanzielle Verluste bis zum Totalverlust hinnehmen. Die Lage scheint sich nach wie vor nicht zu entspannen. Besorgte Anleger von Schiffsfonds können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die Ausstiegsmöglichkeiten aus der Fondsbeteiligung und ggfs. auch Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. In der Vergangenheit wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen angepriesen. Für viele Anleger erfüllte sich die Hoffnung auf eine sichere Geldanlage jedoch nicht. Die prognostizierten Renditen wurden verfehlt, Ausschüttungen blieben ganz oder teilweise aus und etliche Fondsgesellschaften mussten Insolvenz anmelden. Dies zeigt, dass Schiffsfonds keine sicheren Kapitalanlagen sind und für die Anleger am Ende sogar der Totalverlust des investierten Geldes stehen kann. Dennoch wurden erfahrungsgemäß die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. In Fällen einer solchen Falschberatung kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, nicht offen gelegt haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen die Kick-Backs allerdings nicht verschwiegen werden, da sie für den Anleger ein wichtiger Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein können. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/P2cOyx Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, February 2, 2015

Kredite in Schweizer Franken belasten Verbraucher – Ausstiegsmöglichkeiten

Kredite in Schweizer Franken belasten die Verbraucher. Nach der Freigabe des Wechselkurses Euro / Franken ist die Darlehensschuld sprunghaft gestiegen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Schweizer Nationalbank (SNB) hat die Kopplung des Wechselkurses zwischen Schweizer Franken und Euro am 15. Januar aufgegeben. In der Folge ist der Wert des Franken im Vergleich zum Euro deutlich gestiegen. Das trifft auch private Verbraucher, die Kredite in Schweizer Franken aufgenommen haben. Ihre Darlehensschuld hat sich praktisch über Nacht deutlich vergrößert. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, könnte sich der Schaden für private Kreditnehmer auf bis zu einer Milliarde Euro belaufen. Besonders stark betroffen sind u.a. Kreditnehmer, die ein Darlehen in Schweizer Franken zur Immobilienfinanzierung aufgenommen haben. Die Finanzierung könnte deutlich ins Wanken gekommen sein. Franken-Kredite waren einige Jahre lang bei den Verbrauchern beliebt, da sie zu günstigeren Zinsen als Euro-Darlehen von einigen Banken angeboten wurden. Doch aus der vermeintlichen Zinsersparnis sind nun Wechselkursverluste geworden. Allerdings hätten die betroffenen Kreditnehmer von den Banken auch über das Risiko von Wechselkursverlusten aufgeklärt werden müssen. Gab es keine ausreichende Risikoaufklärung, können möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Ebenfalls möglich ist, dass der Kredit neu als Euro-Darlehen berechnet wird. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich die betroffenen Verbraucher an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Darüber hinaus kann sich auch die Möglichkeit ergeben, den Kreditvertrag zu widerrufen. Das ist dann möglich, wenn der Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Dann ist der Widerruf auch noch Jahre nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde möglich, da die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde. Beim erfolgreichen Widerruf wird der Darlehensnehmer so gestellt, als ob er den Kredit nie abgeschlossen hätte. Das eröffnet ihm die Möglichkeit, einen neuen Kreditvertrag abzuschließen. Dadurch wäre er nicht nur das Fremdwährungsdarlehen los, sondern könnte auch noch von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/WSLkSg Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, February 1, 2015

Prospektfehler: Innenhaftungsrisiko bei geschlossenen Fonds – Neue Hoffnung für Anleger

Ein Urteil des Landgerichts München kann vielen geschädigten Anlegern geschlossener Fonds neue Hoffnung auf Schadensersatz machen. Bei vielen Fonds könnten Prospektfehler vorliegen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Urteil des Landgerichts München könnte positive Auswirkung auf Schadensersatzansprüche etlicher Anleger geschlossener Fonds haben (Az.: 3 O 7105/12). Denn demnach liegt ein Prospektfehler vor, wenn auf das Innenhaftungsrisiko, das sich aus dem GmbH-Gesetz ergibt, nicht hingewiesen wird. Ebenso hätte auch in der Anlageberatung auf dieses Risiko hingewiesen werden müssen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Fondsgesellschaften, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, fordern von den Anlegern häufig bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurück. In der Regel handelt es sich dabei um gewinnunabhängige Ausschüttungen. Allerdings können auch sämtliche Ausschüttungen zurückgefordert werden, wenn die Fondsgesellschaft unterkapitalisiert ist. Dies ergebe sich laut dem Landgericht München aus dem GmbH-Gesetz, das nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch für Kommanditgesellschaften gilt. Viele geschlossene Fonds sind als Kommanditgesellschaften organisiert. Was sich zunächst wie ein negatives Urteil bezüglich der Rückzahlungspflichten für Anleger anhört, kann sich bei Schadensersatzklagen als Vorteil erweisen. Denn in vielen Emissionsprospekten fehle der Hinweis auf dieses Innenhaftungsrisiko, das sich aus dem GmbH-Gesetz ergibt, so das Handelsblatt. Prospektfehler können ein Grund für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sein. Denn die Verkaufsprospekte müssen den Anleger vollständig und wahrheitsgemäß über ihre Kapitalanlage, ihre Chancen und Risiken, informieren. Darüber hinaus können Ansprüche auf Schadensersatz auch aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn im Anlageberatungsgespräch müssen auch die Risiken einer Kapitalanlage umfassend dargestellt werden. Dazu können bei geschlossenen Fonds zum Beispiel die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile oder Wechselkursverluste zählen. Nach dem Urteil des LG München eben auch das Innenhaftungsrisiko aus dem GmbH-Gesetz. Wurden Anleger nicht über die Risiken aufgeklärt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Friday, January 30, 2015

Canada Gold Trust Fonds: Unruhige Zeiten für Anleger

Für die Canada Gold Trust Fonds möchte der Treuhänder offenbar eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen. Diese soll u.a. Aufklärung bringen, was mit den Fondsdarlehen geschieht. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auf die Anleger der Canada Gold Trust Fonds kommen unruhige Zeiten zu. Das Vertrauensverhältnis zwischen Treuhänder und Geschäftsführung scheint zerrüttet zu sein. So betrachte der Treuhand-Geschäftsführer den Investitionsverlauf in Kanada mit sehr großer Sorge, berichtet das „fondstelegramm“. Zudem sei bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Sonderprüfung in Auftrag gegeben worden, wie das Online-Portal „GoMoPa“ meldet. Auch von einem möglichen Insolvenzantrag für die Henning Gold Mines Inc. ist die Rede. Um für Klarheit zu sorgen, solle nach dem 28. Februar eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen werden. Die Henning Gold Mines Inc. (HGM) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Kanada, die in den dortigen Wäldern Gold abbauen will. Seit 2011 wurden vier Canada Gold Trust Fonds aufgelegt, die den Goldabbau finanzieren sollen und dazu Darlehen an HGM-Tochtergesellschaften gewährten. Allerdings blieb der Erfolg bislang aus. Im Juli 2014 stimmten die Anleger zu, die Ansprüche aus den Fonds in Aktien umzuwandeln. Allerdings hatte die kanadische Wertpapieraufsicht schon im Mai 2014 ein Handelsverbot über die HGM-Aktie verhängt, das offenbar nach wie vor nicht aufgehoben ist. Es gibt also reichlich Klärungsbedarf. Die Gesellschafterversammlung soll nun die erhofften Antworten bringen. Anleger, die auf Grund dieser Entwicklung beunruhigt sind, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie beraten und auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein, zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus empfiehlt sich auch einer Überprüfung der Emissionsprospekte. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Liegen Prospektfehler vor, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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