Friday, September 1, 2017

OLG Köln zur Wirksamkeit eines Nottestaments vor drei Zeugen

Bei akuter Todesgefahr kann ein sog. Nottestament vor drei Zeugen errichtet werden. Allerdings muss auch ein Nottestament gewisse Kriterien erfüllen, damit es wirksam ist.

Befindet sich der Erblasser in naher Todesgefahr, kann ein Drei-Zeugen-Testament errichtet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Todesgefahr so akut ist, dass die Zeit voraussichtlich nicht mehr reichen wird, um das Testament mit einem Notar oder Bürgermeister zu errichten, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Menschen, die in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zu der begünstigten Person stehen, können allerdings nicht Zeuge bei einem solchen Nottestament sein, wie ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 5. Juli 2017 zeigt (Az.: 2 Wx 86/17). Demnach ist ein Nottestament vor drei Zeugen unwirksam, wenn der Sohn der testamentarisch eingesetzten Alleinerbin daran mitwirkt.

Genau dies war in dem vor dem OLG Köln verhandelten Fall aber geschehen. Ans Sterbebett des Erblassers waren vier Personen gekommen. Drei von ihnen hielten in der Niederschrift fest, dass die Lebensgefährtin des 84-Jährigen Alleinerbin werden sollte. Unter den Zeugen war auch der Sohn der eingesetzten Alleinerbin. Der Erblasser hatte keine Kraft mehr, das Testament zu unterzeichnen.

Die Lebensgefährtin des Erblassers beantragte schließlich den Erbschein. Dagegen wehrten sich die Nichten und Neffen des verstorbenen Mannes. Ohne das Testament wären sie nach der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt gewesen. Das OLG Köln bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen, wonach die Lebensgefährtin nicht Alleinerbin geworden ist.

Ein Nottestament vor drei Zeugen sei bei akuter Todesgefahr zwar grundsätzlich möglich. Zeuge könne aber kein Kind oder andere nahe Verwandte der Person sein, die durch das Testament begünstigt wird, so wie es hier der Fall war. Auch die Anwesenheit einer vierten Person änderte an der Entscheidung des OLG nichts. Denn diese sei nicht an der Beurkundung beteiligt gewesen, sondern habe die Erklärung des Erblassers nur mitangehört. Das Testament sei unwirksam, da letztlich nur zwei Personen an der Beurkundung mitgewirkt haben.

Der Fall macht deutlich, dass es ratsam ist, sich rechtzeitig mit einem Testament zu befassen, da sonst die gesetzliche Erbfolge gilt und das muss nicht im Sinne des Erblassers sein. Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte könne beraten.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2gRzl8F

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

The post OLG Köln zur Wirksamkeit eines Nottestaments vor drei Zeugen appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/2wuytMW
via IFTTT

Thursday, August 31, 2017

Alno AG Insolvenz – Eigenverwaltung soll beendet werden

Das Insolvenzverfahren über die Alno AG soll nicht weiter in Eigenverwaltung durchgeführt werden. Einen entsprechenden Antrag hat die Geschäftsleitung am 29. August gestellt.

Der Küchenhersteller Alno hatte Mitte Juli 2017 Insolvenzantrag gestellt und beantragt, das Verfahren in Eigenverwaltung durchzuführen (Az.: 10 IN 93/17). Nun haben die Geschäftsleitungen der Alno-Gruppe beim zuständigen Amtsgericht Hechingen allerdings beantragt, die Eigenverwaltung aufzuheben, den vorläufigen Sachwalter zum vorläufigen Insolvenzverwalter zu bestellen und ein Regelinsolvenzverfahren durchzuführen, teilte das Unternehmen am 29. August 2017 mit.

Ziel sei es, laut Unternehmensangaben, durch diesen Schritt den Geschäftsbetrieb weiter zu stabilisieren. Weiter heißt es, dass es erste Erkenntnisse zu möglichen Verfehlungen ehemaliger Vorstände gebe, die den Interessen der Gläubiger zuwidergelaufen sein könnten. Dementsprechend könnten ggf. Forderungen gegen die betroffenen ehemaligen Vorstandsmitglieder geltend gemacht werden. Die vollständige Ermittlung und Geltendmachung könne sich aber noch über Jahre hinziehen. Daher sei eine übertragende Sanierung, sprich ein Verkauf, wahrscheinlicher geworden.

Sollte die Eigenverwaltung aufgehoben und ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger der Alno-Anleihe und alle anderen Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings kann sich das Insolvenzverfahren in die Länge ziehen und wie hoch die Insolvenzquote dann ausfallen wird, ist noch völlig ungewiss. Das Amtsgericht Hechingen muss darüber entscheiden, ob die Eigenverwaltung aufgehoben wird.

Die Anleihe-Anleger können unabhängig vom Insolvenzverfahren aber auch Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Rahmen ihrer Informationspflicht hätten die Anlageberater bzw. Vermittler die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlust-Risiko aufklären müssen.

Die Alno AG hatte im Mai 2013 eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 45 Millionen Euro emittiert und die Schuldverschreibung mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Im Mai 2018 steht die Anleihe ursprünglich zur Rückzahlung an.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2bVcqnq

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

The post Alno AG Insolvenz – Eigenverwaltung soll beendet werden appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/2eIQY8U
via IFTTT

Wednesday, August 30, 2017

Europäisches Erbrecht: Auswirkungen für Erben und Erblasser

Viele deutsche Bürger verbringen ihren Lebensabend lieben in wärmeren Gefilden. Statt Urlaub auf Mallorca zu machen, wird die Insel zum Lebensmittelpunkt. Das hat aber erbrechtliche Konsequenzen.

Die Sommerferien haben viele Deutsche wieder genutzt, um ihren Urlaub im Ausland zu verbringen. Wer sich überlegt, nicht nur den Urlaub in sonnigeren Gefilden zu verbringen, sondern seinen Lebensmittelpunkt dorthin verlagern möchte, sollte die erbrechtlichen Konsequenzen bedenken.

Seit dem Sommer 2015 greift die EU-Erbrechtsverordnung. Dadurch gilt nun das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Seine Staatsangehörigkeit ist nicht mehr das entscheidende Kriterium. Die nationalen erbrechtlichen Regelungen weichen allerdings zum Teil erheblich voneinander ab. Das kann gravierende Auswirkungen nicht nur für die Finca auf Mallorca oder das Häuschen in der Toskana haben, sondern auf das gesamte Vermögen des Erblassers, also auch auf Immobilien, Wertpapiere, etc., die der Erblasser in Deutschland hat, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Die EU-Erbrechtsverordnung hat zum Ziel, grenzüberschreitende Erbangelegenheiten zu vereinfachen, indem nur noch das Erbrecht des Staates anzuwenden ist, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte und nicht verschiedene nationale Regelungen beachtet werden müssen. Neben diesen Vereinfachungen sind aber auch einige Tücken zu beachten. Denn die EU-Staaten haben unterschiedliche erbrechtliche Regelungen, die sich auf die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche, Schenkungen, Nießbrauchsansprüche und andere Aspekte auswirken können. Auch ein in Deutschland erstelltes Testament sollte daher ggf. auf seine Wirksamkeit noch einmal überprüft werden.

Wer seinen Lebensmittelpunkt ins EU-Ausland verlagern möchte, sollte sich daher mit dem dortigen Erbrecht vertraut machen und in vielen Fällen auch ein Testament erstellen, damit der Nachlass nach seinen Wünschen verteilt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass z.B. das in Deutschland beliebte sog. Berliner Testament oder Ehegattentestament nicht in jedem EU-Mitgliedsstaat bekannt ist und unwirksam sein kann. In einem Testament kann aber auch verfügt werden, dass deutsches Erbrecht angewendet werden soll.

Auf der anderen Seite bietet die EU-Erbrechtsverordnung auch Gestaltungsspielraum, der ggf. geschickt genutzt werden kann. Bei Fragen rund um Erbschaft, Testament und Erbvertrag beraten im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2iHbnj5

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

The post Europäisches Erbrecht: Auswirkungen für Erben und Erblasser appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/2x3acQA
via IFTTT

Tuesday, August 29, 2017

BAG: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung

Ein Griff in die Intimsphäre eines Arbeitskollegen kann die fristlose Kündigung rechtfertigen, auch wenn die Handlung nicht sexuell motiviert ist. Das hat das BAG entschieden (Az.: 2 AZR 302/16).

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein Arbeitsverhältnis auch außerordentlich fristlos gekündigt, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Ein solch wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung ist auch die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, selbst wenn die Handlung nicht sexuell motiviert ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 29. Juni 2017 festgestellt (Az.: 2 AZR 302/16).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Arbeiter einem Kollegen von einer Leiharbeitsfirma schmerzhaft von hinten zwischen die Beine gepackt und anschließend Bemerkungen gemacht. Unter Einbeziehung des Betriebsrats sprach der Arbeitgeber daraufhin die fristlose Kündigung und hilfsweise die ordentliche Kündigung aus. Die Kündigungsschutzklage des Arbeiters hatte am Landesarbeitsgericht Erfolg, das BAG als höchste Instanz sah die Sache jedoch anders. Die Erfurter Richter erklärten, dass die absichtliche Berührung der Intimsphäre eines Kollegen immer eine sexuelle Belästigung sei. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Handlung sexuell motiviert gewesen ist. Denn sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sei häufig Ausdruck von Hierarchien und Machtausübung und weniger von sexueller Lust bestimmt. Die Kündigung sei in solchen Fällen gerechtfertigt, so das BAG.

Das Landesarbeitsgericht muss nun erneut entscheiden, ob die Kündigung wirksam ist. Unter Berücksichtigung aller für den Einzelfall relevanten Umstände muss es klären, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wenigstens bis zum ordentlichen Kündigungstermin zugemutet werden kann. Möglich ist auch, dass eine Anmahnung ausgereicht hätte, um das Verhalten des Arbeitnehmers zu steuern, sodass er künftig nicht mehr gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.

Die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der die Arbeitsgerichte die Interessen der Parteien abwägen müssen. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, sich bei der außerordentlichen Kündigung genau vorzubereiten. Im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten Arbeitgeber in Fragen rund um die Kündigung und anderen rechtlichen Themen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2bN7Xm6

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

The post BAG: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/2wF6GvQ
via IFTTT

Monday, August 28, 2017

Lebensversicherung – Widerspruch bringt häufig mehr als die Kündigung

Wenn die Lebensversicherung nicht mehr ins Konzept passt oder zu wenig abwirft, kann über einen Widerspruch oder Widerruf nachgedacht werden. Das bringt meistens deutlich mehr Geld als die Kündigung.

Viele Lebens- und Rentenversicherungen werden bereits vor Ende der Laufzeit wieder gekündigt. Dann erhält der Versicherungsnehmer allerdings nur den Rückkaufswert zurück. Finanziell interessanter ist in vielen Fällen der Widerspruch bzw. Widerruf der Police. Denn dann erhält der Versicherungsnehmer seine geleisteten Prämien fast vollständig zurück. Lediglich für den gewährten Versicherungsschutz muss er sich einen gewissen Abzug gefallen lassen. Die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten dürfen bei einem erfolgreichen Widerruf allerdings nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden. Schon alleine dadurch ist der Widerspruch in vielen Fällen finanziell deutlich interessanter als die Kündigung. Zudem kann der Verbraucher auch noch einen Nutzungsersatz verlangen, da der Versicherer mit seinem Geld gearbeitet hat, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Der Widerspruch von Lebensversicherungen bietet sich besonders bei Verträgen an, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden. Aber auch bei anderen Policen ist der Widerspruch möglich. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten belehrt wurde oder die Versicherungsunterlagen und Verbraucherinformationen nicht vollständig erhalten hat. Dann wurde die Widerspruchsfrist nicht in Lauf gesetzt, sodass der Widerspruch auch Jahre nach Abschluss der Police noch möglich ist. Selbst bereits gekündigte Lebens- oder Rentenversicherungen können noch nachträglich widerrufen werden.

Typische Fehler in den Widerrufsbelehrungen sind beispielsweise, dass dem Verbraucher nicht mitgeteilt wurde, dass der Widerspruch zwingend in Textform zu erfolgen hat oder die Belehrung optisch nicht hervorgehoben wurde. Fehlt die Angabe zum Beginn der Widerrufsfrist völlig, wurde die Frist auch nicht in Gang gesetzt. Für den Laien ist es allerdings oft nicht ersichtlich, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der prüfen kann, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerspruch gegeben sind.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2eCrRUc

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

The post Lebensversicherung – Widerspruch bringt häufig mehr als die Kündigung appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/2xq2C0b
via IFTTT

Friday, August 25, 2017

Musterverfahren gegen VW – Anmeldefrist endet am 8. September

Nur noch bis zum 8. September 2017 können sich in Folge des Abgasskandals geschädigte VW-Aktionäre zum Musterverfahren gegen VW anmelden. Nach dieser Frist ist keine Anmeldung mehr möglich.

Seit Herbst 2015 ist bekannt, dass VW die Abgaswerte bei weltweit rund elf Millionen Diesel-Fahrzeugen manipuliert hat. Im kommenden Jahr wird das Musterverfahren gegen Volkswagen beginnen. Geschädigte Aktionäre können sich aber nur noch bis zum 8. September 2017 zum Musterverfahren anmelden. Mit der Anmeldung wird die Verjährung gehemmt. Nach Ablauf der Frist können durch den Abgasskandal geschädigte VW-Aktionäre nur noch selbst Klage erheben, damit ihre Ansprüche nicht verjähren. Das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist allerdings eine risikoarme und kostengünstigere Variante, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Im Mittelpunkt des Musterverfahrens wird die Frage stehen, wann die Konzernspitze von den Abgasmanipulationen Kenntnis hatte und ob sie gegenüber den VW-Anlegern ihren Informationspflichten nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Insider-Informationen, die den Kurs der Wertpapiere maßgeblich beeinflussen können, unmittelbar im Wege einer Ad-hoc-Meldung veröffentlicht werden. Ist VW dieser Pflicht nicht nachgekommen, hat sich der Autobauer gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht.

In den vergangenen knapp zwei Jahren seit Bekanntwerden des Abgasskandals gab es immer wieder Hinweise, dass die Manipulationen an den Dieselmotoren schon deutlich länger bekannt waren. Zuletzt geriet in diesem Zusammenhang auch die VW-Tochter Audi durch die Aussagen eines ihrer ehemaligen Ingenieure unter Druck. Demnach müssten die Abgasmanipulationen schon deutlich länger bekannt gewesen sein.

Im KapMuG-Verfahren gegen VW werden diese Fragen und damit auch die Schadensersatzansprüche der Aktionäre geklärt werden. Das Urteil wirkt sich zunächst nur auf den Musterkläger und die Beigeladenen aus. Aber auch die Aktionäre, die sich noch zum Musterverfahren anmelden, können von der Entscheidung profitieren und können nach dem Urteil ihre Schadensersatzansprüche noch geltend machen. Die Anmeldung muss von Gesetzes wegen von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden. Wer die verbleibende Frist noch nutzen und seine Ansprüche wahren möchte, kann sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.

Weitere Informationen unter:

http://ift.tt/2chmkpb

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

The post Musterverfahren gegen VW – Anmeldefrist endet am 8. September appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/2vdKjxO
via IFTTT

Thursday, August 24, 2017

MBB Clean Energy – Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

Gläubiger der insolventen MBB Clean Energy mussten lange auf die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens warten. Nun wurde es am Amtsgericht München am 16.08.2017 eröffnet (Az.: 1508 IN 1912/15).

Schon im Sommer 2015 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die MBB Clean Energy AG eröffnet. Nach mehr als zweijähriger Wartezeit ist nun auch das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet worden. Für die Gläubiger, dazu zählen auch die Anleger der Mittelstandsanleihe, ist das eine gute Nachricht. Denn nun können sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das AG München hat für die Forderungsanmeldung eine Frist bis zum 11. Oktober 2017 gesetzt.

Im Fall der insolventen MBB Clean Energy AG gab es viel aufzuarbeiten, blickt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte zurück. Auch das dürfte ein Grund sein, warum es so lange gedauert hat, bis das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Los ging es mit ausbleibenden Zinszahlungen für die Anleger der MBB Clean Energy-Anleihe, dann wurde die Globalurkunde der Anleihe für ungültig erklärt. Die angekündigten Reparaturmaßnahmen wurden allerdings nie durchgeführt und im Sommer 2015 folgte schließlich der Insolvenzantrag.

Mit der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens können die Anleger nun hoffen, dass sie zumindest einen Teil ihres investierten Geldes wiedersehen werden. Voraussetzung ist aber, dass die Forderungen auch form- und fristgerecht angemeldet werden. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich derzeit allerdings noch nicht sagen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Anleger nach wie vor mit finanziellen Verlusten rechnen müssen, da die Insolvenzmasse erfahrungsgemäß nicht ausreicht, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können die Anleger aber auch Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. So hätten die Anleger von den Anlageberatern bzw. Vermittlern über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt werden müssen.

Weitere Informationen unter:

http://ift.tt/2bVcqnq

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

The post MBB Clean Energy – Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/2vkmuQS
via IFTTT