Monday, June 30, 2014

Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen sprunghaft gestiegen – GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater

Die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung habe sich im ersten Quartal 2014 verdreifacht, berichtet Zeit Online. Insgesamt sei die Zahl auf knapp 13.000 Selbstanzeigen gestiegen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://ift.tt/OZROZ5 führen aus: Zeit Online bezieht sich dabei auf Recherchen der Süddeutschen Zeitung. Demnach hätten Steuerhinterzieher in den ersten drei Monaten 2014 knapp 13.000 Mal zum Mittel der strafbefreienden Selbstanzeige gegriffen. Das sind etwa drei Mal so viele wie im Vorjahreszeitraum. Insgesamt seien 2013 etwa 26.000 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern eingegangen. Mehrere Gründe sind nach Ansicht der Finanzminister für diesen sprunghaften Anstieg verantwortlich. Neben der gescheiterten Selbstanzeige eines Prominenten vor allem das gescheiterte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz aber auch der zunehmende Druck der Schweizer Banken auf ihre deutschen Kunden, ihre Steuerangelegenheiten in Ordnung zu bringen. Der Druck auf Steuerhinterzieher wächst in jedem Fall und wird weiter zunehmen. Voraussichtlich Anfang 2015 sollen die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige noch einmal deutlich verschärft werden. Dann wird wahrscheinlich der Zeitraum für die Offenlegung der falschen Steuerangaben von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Auch der Strafzuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung soll drastisch steigen. Offen ist noch die Frage, ob bei hohen hinterzogenen Steuerbeträgen die Straffreiheit bei einer Selbstanzeige abgeschafft wird. Noch ist die Selbstanzeige der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. Strafbefreiend wirkt sie aber auch heute schon nur dann, wenn sie vollständig ist und form- und fristgerecht beim zuständigen Finanzamt eingereicht wird – und zwar bevor der Fiskus Ermittlungen aufgenommen hat. Ohne die kompetente Unterstützung eines im Steuerrecht versierten Rechtsanwalts ist das für den Laien allerdings kaum zu realisieren. Denn schon kleinste Formfehler können dazu führen, dass die Straffreiheit trotz der eingereichten Selbstanzeige nicht eintritt. In den meisten Fällen entfaltete eine Selbstanzeige aber bisher ihre strafbefreiende Wirkung. Wer diesen Weg gehen und beim Finanzamt reinen Tisch machen möchte, sollte damit nicht mehr lange zögern. Denn einfacher wird die Selbstanzeige in Zukunft nicht werden. Zu beachten ist auch, dass Steuerhinterziehung nicht erst bei hohen Beträgen beginnt. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Saturday, June 28, 2014

Windreich GmbH: Anleihe-Gläubiger können Schadensersatzansprüche geltend machen

Der Windparkentwickler Windreich GmbH befindet sich seit Ende 2013 in der Insolvenz. Zeichner der Mittelstandsanleihen können noch Schadensersatzansprüche stellen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Dezember 2013 wurde das Insolvenzverfahren über den Windparkentwickler Windreich GmbH am Amtsgericht Esslingen eröffnet. Für die Zeichner der beiden Mittelstands-Anleihen (ISIN DE 000A1 CRMQ7 und ISIN DE 000A1 H3V38) stellt sich die entscheidende Frage, wie viel Masse vorhanden ist, um ihre Forderungen zu befriedigen. Windreich hatte über die beiden Mittelstandsanleihen rund 120 Millionen Euro bei Anlegern zu einem Zinskupon von 6,5 Prozent eingesammelt. Die Anleihen hatten Laufzeiten bis März 2015 bzw. Juli 2016. Das Problem der Anleihe-Zeichner ist, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig bedient werden, d.h. sie erhalten erst dann ihren Teil aus der Insolvenzmasse, wenn die Forderungen der übrigen Gläubiger bedient sind. Dementsprechend ruhen die Hoffnungen nun wohl auch auf einen Verkauf des Offshore-Projekts MEG1, der Geld in die Kassen spülen soll. Ob der Deal gelingt und ob dann für die Anleihe-Zeichner etwas übrig bleibt, ist zum derzeitigen Zeitpunkt allerdings noch völlig ungewiss. Für die Anleihe-Gläubiger kann es erfolgversprechender sein, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Schadensersatzansprüche durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sind. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Bei Investitionen in Windparks gehören zu diesen Risiken u.a. die Unwägbarkeiten politischer Vorgaben und Gesetze oder auch das Totalverlustrisiko. Ebenso kann überprüft werden, ob die Angaben in den Emissionsprospekten zu den Mittelstandsanleihen vollständig und wahrheitsgemäß waren. Immerhin nahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart im März 2013 Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug, Bilanzmanipulation und Insolvenzverschleppung auf. Dies könnte als ein Indiz dafür gewertet werden, dass die Prospekte fehlerhafte oder irreführende Aussagen enthielten und somit Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung besteht. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1n0OI9v Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Friday, June 27, 2014

DWS Immoflex Vermögensmandat: BGH macht Anlegern Hoffnung

Anleger des Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat können sich nach einem aktuellen Urteil des BGH berechtigte Hoffnungen machen, doch noch Schadensersatz zu erhalten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat investierte gut die Hälfte seines Fondsvermögens in offene Immobilienfonds. Dadurch wurde er selbst zum Opfer der großen Krise der offenen Immobilienfonds. Alle Zielfonds, in die der Dachfonds investierte, mussten schließen und befinden sich in Abwicklung. In der Folge setzte auch der DWS Immoflex Vermögensmandat die Anteilsrücknahme aus und wird nun bis April 2018 abgewickelt. Die Anleger erhalten in turnusmäßigen Abständen Ausschüttungen. Dabei müssen sie in der Regel aber mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Mit einem aktuellen Urteil vom 29. April (Az. XI ZR 477/12 u.a.) macht der Bundesgerichtshof betroffenen Anlegern wieder neue Hoffnung, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Banken bei der Vermittlung von offenen Immobilienfonds die Anleger über das Schließungsrisiko des Fonds ungefragt informieren müssen. Unabhängig davon, ob die Schließung absehbar war oder nicht. Bleibt diese Aufklärung aus, ist die Bank schadensersatzpflichtig. Das Urteil bezieht sich zwar auf offene Immobilienfonds, lässt sich aber auch auf Dachfonds wie den DWS Immoflex Vermögensmandat übertragen. Die Anleger hätten nicht nur darüber informiert werden müssen, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können, sondern auch der Dachfonds selbst. Hinzu kommen eine ganze Reihe weiterer Risiken, auf die im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätte hingewiesen werden müssen. Geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank im Zuge der Anlageberatung ihre Aufklärungspflicht verletzt hat. Auch Anleger, die bereits erfolglos versucht haben, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, haben durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs eine neue vielversprechende Chance. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1jnFNOX Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Thursday, June 26, 2014

Axa Immosoltions: Nach BGH-Urteil können Anleger Anspruch auf Schadensersatz geltend machen

Der BGH hat entschieden, dass Banken Schadensersatz zahlen müssen, wenn sie bei der Vermittlung offener Immobilienfonds verschweigen, dass diese geschlossen werden können (Az. XI ZR 477/12 u.a.). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 können sich viele Anleger des offenen Immobilienfonds Axa Immosolutions wieder Hoffnung auf Schadensersatz machen. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken, die Anleger vor der Investition ungefragt darüber informieren müssen, dass die Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds auch ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden kann. Hat die Bank es versäumt, auf das Schließungsrisiko hinzuweisen, hat der Anleger Anspruch auf Schadensersatz. Wie viele andere offene Immobilienfonds geriet auch der Axa Immosolutions in Liquiditätsschwierigkeiten und setzte darauf hin im Mai 2010 die Anteilsrücknahme aus. Im Mai 2012 wurde dann beschlossen, dass der Fonds nicht wieder geöffnet, sondern aufgelöst wird. Noch bis zum 11. Mai 2015 wird der Fonds nun abgewickelt. Die Fondsgesellschaft versucht in dieser Zeit, die Immobilien zu verkaufen. Aus den Erlösen werden halbjährlich Ausschüttungen an die Anleger gezahlt. Dies ist in der Regel allerdings mit großen finanziellen Verlusten verbunden. In den Beratungsgesprächen wurden offene Immobilienfonds häufig als sehr sichere Kapitalanlage beworben ohne auf die Risiken wie eben die Möglichkeit der Schließung des Fonds hinzuweisen. Der BGH stellt nun klar, dass Banken, die über dieses Risiko nicht informiert haben, ihre Aufklärungspflicht verletzt haben und schadensersatzpflichtig sind. Dies ist auch unabhängig davon, ob die Schließung des Axa Immosolutions absehbar war oder nicht. Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Auch Anleger, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, können nun ihre zweite Chance suchen, da die Aussichten durch die Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen sind. Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/SgBiwb Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Tuesday, June 24, 2014

Steuerhinterziehung: Zoll stellt Kontodaten mutmaßlicher Steuersünder sicher – Selbstanzeige

Nach einem Bericht der „Welt am Sonntag“ ist der Zollfahndung ein Schlag gegen deutsche Steuerhinterzieher gelungen. In Hamburg wurden etliche Unterlagen mit entsprechenden Daten sichergestellt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die „Welt am Sontag“ berichtet, wurden bereits Ende Mai zwei Container mit brisanten Daten beschlagnahmt. Tausende von Unterlagen geben demnach Hinweise auf Offshore-Kontodaten mutmaßlicher deutscher Steuerhinterzieher. Ein Teil der Daten stammt offenbar von einer Niederlassung der Schweizer Privatbank Coutts auf den Cayman Islands. Die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung Düsseldorf haben Ermittlungen aufgenommen. Bereits vor zwei Jahren sollen auf einer angekauften Steuer-CD die Daten von rund 1200 deutschen Coutts-Kunden aufgetaucht sein, berichtet das Blatt weiter. Die Bank habe inzwischen ihre Kooperationsbereitschaft mit den Behörden angekündigt. Der spektakuläre Fund im Hamburger Hafen ist ein weiteres Zeichen, dass es immer schwieriger wird, unversteuertes Geld am Fiskus vorbei auf Schwarzgeldkonten im Ausland zu parken. Der Ankauf von Steuer-CDs und die verstärkte Zusammenarbeit der Staaten untereinander zeigen Wirkung. Der einzige Weg zurück in die Steuerehrlichkeit führt über die Selbstanzeige. Damit diese strafbefreiend wirken kann, muss sie vor allem rechtzeitig erfolgen und sie muss vollständig sein. Haben die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen, kann eine Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend sein. Außerdem muss sie alle Angaben zu den Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre enthalten, das heißt: Alle relevanten Daten müssen auch auf den Tisch. Eine „Salami-Taktik“ ist nicht angebracht. Wer mit Hilfe einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchte, sollte sich dazu an einen im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser weiß, welche Unterlagen benötigt werden, welche Formen und Fristen eingehalten werden müssen. Wer auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen eine Selbstanzeige verfasst, riskiert, dass diese ihre Wirkung verfehlt. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die strafbefreiende Wirkung nicht eintritt. Da das Entdeckungsrisiko zunehmend steigt und ab Anfang 2015 die Regeln für die Selbstanzeige verschärft werden, sollten Betroffene möglichst umgehend handeln. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Sunday, June 22, 2014

Prokon: Insolvenzverfahren eröffnet – Anleger müssen mit Verlusten rechnen

Das Insolvenzverfahren über die Prokon Regenerative Energien GmbH wurde am Amtsgericht Itzehoe eröffnet. Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Insolvenzverfahren über die Prokon Regenerative Energien GmbH wurde am Amtsgericht Itzehoe am 1. Mai eröffnet. Nach einem Bericht des NDR teilte das Insolvenzgericht mit, dass Prokon überschuldet und zahlungsunfähig sei. Demnach weist das Unternehmen eine Unterdeckung von ca. 474 Millionen Euro auf. Nach Angaben des Insolvenzverwalters müssten die Anleger mit Verlusten zwischen 40 und 70 Prozent rechnen. Die erste Gläubigerversammlung soll am 22. Juli stattfinden. Prokon hatte über die Ausgabe von Genussrechten rund 1,4 Milliarden Euro bei knapp 75.000 Anlegern eingesammelt. Im Januar musste das Unternehmen Insolvenz beantragen. Nachdem lange strittig war, ob überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet werde, ist diese Frage nun geklärt. Die gute Nachricht für die Anleger ist, dass das AG Itzehoe zu der Auffassung gekommen ist, dass die Genussrechte-Inhaber als Gläubiger zu sehen seien und die Nachrangigkeit der Genussrechte entfällt. Dementsprechend können Forderungen zur Insolvenztabelle jetzt bis zum 15. September beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Die schlechte Nachricht: Die Anleger müssen mit hohen Verlusten zwischen 40 und 70 Prozent rechnen. Derzeit fordern Anleger insgesamt rund 370 Millionen Euro zurück. Die Anleger müssen aber nicht ausschließlich auf das Insolvenzverfahren hoffen. Sie haben auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Im Sinne einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten sie umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Auch die Verkaufsprospekte müssen auf ihre Vollständigkeit und den Wahrheitsgehalt der Angaben überprüft werden. Sind die Angaben unvollständig oder falsch, kommt Schadensersatz auf Rückabwicklung in Betracht. Um die Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anzumelden und auch um Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, sollten sich die geschädigten Prokon-Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1lYol47 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Saturday, June 21, 2014

Steuersünder werden künftig massiv zur Kasse gebeten – Selbstanzeige wird teurer

Steuersünder können auch künftig noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen. Aber sie werden deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen als bisher. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, können Steuerhinterzieher auch in Zukunft mit Hilfe einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückfinden. Aber es wird deutlich teurer und auch schwieriger werden. Landesfinanzminister und Vertreter des Bundes sollen sich demnach über die letzten strittigen Punkte geeinigt haben. Muss bisher erst bei einem hinterzogenen Betrag von 50.000 Euro ein Strafzuschlag gezahlt werden, ist künftig schon ab 25.000 Euro ein Strafzuschlag in Höhe von zehn Prozent fällig. Bei einer hinterzogenen Summe ab 100.000 Euro steigt der Strafzuschlag auf 15 Prozent und ab einer Million Euro werden dann schon 20 Prozent fällig. Darüber hinaus müssen die Steuerangaben aus den vergangenen zehn Jahren und nicht mehr wie bisher fünf Jahre komplett offengelegt werden. Eine Konferenz der Finanzminister wird voraussichtlich am 9. Mai endgültig über die Verschärfungen entscheiden, die dann schon Anfang 2015 in Kraft treten könnten. Steuersünder, die reinen Tisch machen wollen, sollten sich also beeilen. Damit die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann, müssen einige Punkte genau beachtet werden. Sie muss rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden und sie muss absolut vollständig samt der dazugehörigen Unterlagen sein. Alles muss auf den Tisch. Im anderen Fall droht trotz Selbstanzeige noch eine Strafe. Da der Laie aber nicht durchschauen kann, was bei der Selbstanzeige alles zu beachten ist, sollte er diese keinesfalls eigenständig oder mit Hilfe eines Musterformulars anfertigen, sondern die Hilfe eines im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalts suchen. Denn schon kleinste Fehler können bei der Selbstanzeige dazu führen, dass ihre strafbefreiende Wirkung verpufft. Wer eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen und in die Steuerehrlichkeit zurückfinden möchte, sollte damit nicht mehr lange warten, da die Schrauben deutlich angezogen werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Friday, June 20, 2014

Bundesgerichtshof BGH Urteil: Banken müssen über die Möglichkeit der Schließung offener Immobilienfonds informieren

Das Verschweigen von Risiken offener Immobilienfonds, insbesondere einer möglichen zwischenzeitlichen Schließung, kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zu Schadensersatzansprüchen führen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteilen vom 29.04.2014 (Az.: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Anlegern offener Immobilienfonds gestärkt. Demnach könne Banken eine Schadensersatzpflicht treffen, wenn sie Kunden während der Beratung nicht über die Gefahren von offenen Immobilienfonds aufgeklärt haben. Den Instituten obliege die Pflicht die Anleger auch darüber aufzuklären, dass die offenen Immobilienfonds zeitweise geschlossen werden können und während dieses Zeitraums nicht auf das Geld zugegriffen werden kann. Das Gericht führte zudem aus, dass diese Pflicht auch für Beratungsverträge gelte, die vor 2008 geschlossen wurden. Bereits zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 9 U 131/11) klagenden Anlegern Schadensersatz zugesprochen, weil die beratende Bank das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds verschwiegen hatte. Mit dem Urteil des BGH sind die Hoffnungen der Anleger, welche aufgrund von fehlerhaften Beratungen ihr investiertes Geld teilweise oder ganz verloren haben, nun weiter gestiegen. Die Aufklärungspflicht der Banken bestehe nach Ansicht des BGH nicht nur bei konkreten Gefahren, sondern eben auch bei einem rein theoretischen Risiko, welches der Anlage anhaftet. Denn auch ein Risiko wie die mögliche Schließung eines Fonds spiele für die Anlageentscheidung eine gewisse Rolle. In der Vergangenheit kam es bereits einige Male zu Schließungen offener Immobilienfonds mit der Folge, dass die Anleger ihre Anteile nur mit großem Verlust veräußern konnten. Jedoch stehen die Bankkunden dieser Situation nicht hilflos gegenüber, das bestätigte nun auch der BGH. Betroffene sollten sich von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. Er prüft im Einzelfall, ob die beratende Bank Beratungspflichten verletzt hat und ob hieraus Schadensersatzansprüche entstanden sind. Ein kompetenter Anwalt hilft bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung etwaiger Ansprüche. Allerdings sollten Anleger die möglicherweise kurzen Verjährungsfristen im Auge behalten. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Usut3q Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Wednesday, June 18, 2014

Degi Europa: BGH-Urteil eröffnet Anlegern Anspruch auf Schadensersatz

Sind Anleger des offenen Immobilienfonds Degi Europa von ihrer vermittelnden Bank über das Schließungsrisiko des Fonds nicht informiert worden, können sie Schadensersatzansprüche geltend machen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof hat am 29. April 2014 ein durchaus wegweisendes Urteil zu offenen Immobilienfonds gesprochen (Az. XI ZR 477/12 u.a.). Der BGH stellte fest, dass die vermittelnden Banken die Anleger über das Schließungsrisiko eines offenen Immobilienfonds ungefragt hätten aufklären müssen. Die Möglichkeit der jederzeitigen Rückgabe der Anteile war für viele Anleger ein wesentlicher Aspekt in offene Immobilienfonds wie den Degi Europa zu investieren. Das Schließungsrisiko bedeutet nach Ansicht des BGH allerdings ein ständiges Liquiditätsrisiko für die Anleger. Daher hätten sie über dieses Risiko informiert werden müssen – unabhängig davon, ob eine Schließung des Fonds bei Vertragszeichnung schon absehbar gewesen sei oder nicht. Das gelte auch für Verträge, die schon vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden. Im Zuge dieser Finanzkrise gerieten viele offene Immobilienfonds in Schwierigkeiten. Der Degi Europa war da keine Ausnahme. Da zu viele Anleger gleichzeitig ihre Anteile zurückgeben wollten, reichte die Liquidität des Fonds nichts aus, um alle Forderungen zu bedienen. In der Folge wurde die Anteilsrücknahme ausgesetzt, der Fonds geschlossen und auch nicht wieder eröffnet, sondern liquidiert. Dadurch drohen etlichen Anlegern große finanzielle Verluste. Das aktuelle Urteil des BGH macht geschädigten Anlegern nun aber wieder berechtigte Hoffnung, doch noch Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Entscheidend dafür ist, ob sie von ihrer Bank falsch beraten wurden, d.h. nicht über das Schließungsrisiko des Fonds aufgeklärt wurden. Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs bietet auch Anlegern, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, nun eine zweite Chance. Denn die Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können, sind durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen. Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/16HEyjQ Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Tuesday, June 17, 2014

Euro Grundinvest: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen

Anleger, die in geschlossene Immobilienfonds von Euro Grundinvest investiert haben, können ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus Euro Gundinvest AG ist Teil eines Firmengeflechts, deren Fäden in den Händen ein und desselben Mannes zusammenlaufen. Zu diesem Firmengeflecht gehört u.a. die Nitro Invest Beteiligungsgruppe als Holding der Emissionshäuser Euro Grundinvest, New Capital Invest (NCI) und Panthera. Hinzu kommt das Emissionshaus Selfmade Capital und bis zu dem Verkauf Mitte April auch noch die Vertriebsplattform dima24.de. Diese enge personelle Verknüpfung zwischen Emissionshaus und Vertriebsplattform kann unter Umständen sehr problematisch sein, da daraus Interessenkonflikte entstehen können. Möglichweise wurden Anleger durch die dima24.de die „eigenen“ Produkte besonders nachdrücklich empfohlen. Zu den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung zählt allerdings, dass die Kapitalanlage zum Profil des Anlegers passen muss. Das bedeutet, dass Anlegern, die besonders sicherheitsorientiert sind und beispielsweise ihr Geld investieren möchten, um eine Altersvorsorge aufzubauen, keine riskanten Kapitalanlagen vermittelt werden können. Die geschlossenen Immobilienfonds von Euro Grundinvest sind allerdings eine riskante Anlageform. Denn mit den Anteilen erwerben die Anleger unternehmerische Beteiligungen, die naturgemäß Chancen und Risiken bergen. Zu diesen Risiken zählt unter anderem auch der Totalverlust des investierten Geldes. Anleger, die sich über Genussrechte an den Immobilienprojekten von Euro Grundinvest beteiligt haben, müssen wissen, dass ihre Forderungen im Falle eines Insolvenzverfahrens nachrangig behandelt werden, das heißt sie stehen ganz hinten in der Reihe. Über diese Risiken müssen die Anleger im Beratungsgespräch aufgeklärt werden. Ebenso muss ein Hinweis auf die personellen Verfl echtungen erfolgen. Ist dies ausgeblieben, kann nach Prüfung des Einzelfalls auf Schadensersatz geklagt werden. In Betracht kommt zudem Schadensersatz aus Prospekthaftung, wenn die Verkaufsprospekte unvollständig waren oder fehlerhafte bzw. irreführende Angaben enthielten. Betroffene Anleger können sich zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Bei einigen Fonds von Selfmade Capital und NCI warten Anleger schon seit längerer Zeit auf Ausschüttungen. Anlegergelder in Millionenhöhe sollen verschwunden sein. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1s65xA8 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Monday, June 16, 2014

BGH: Passus zur Widerrufsregel bei Lebensversicherungen unzulässig

Bundesgerichtshof erklärt mit Urteil vom 7. Mai 2014 in Deutschland geltenden Passus zu Widerrufsregeln bei Lebensversicherungen für ungültig (IV ZR 76/11). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein viel zu niedriger Rückkaufswert hatte einen streitbaren Versicherungsnehmer auf den Weg durch die Instanzen gebracht: Vor dem Bundesgerichtshof nahm die Klage gegen die Allianz Versicherung nun eine für den Verbraucherschutz erfreuliche Wende. Der BGH folgte einem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2013 und erklärte einen Passus der in Deutschland geltenden Widerrufsregeln für Lebensversicherungen für ungültig. Demnach sollte eine Police ein Jahr nach der Zahlung der ersten Prämie nicht mehr kündbar sein. Unabhängig davon, ob der Versicherte von dieser Regelung Kenntnis hatte oder nicht. Dies widerspricht EU-Recht, stellte der BGH fest, und gab das Verfahren wieder zurück an das OLG Stuttgart, wo nun über die mögliche Schadensersatzhöhe verhandelt werden wird. Das Urteil dürfte die Versicherungsunternehmen Millionen kosten, denn betroffen sind Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 – sogar unabhängig davon, ob sie in der Zwischenzeit gekündigt worden sind oder nicht. Jeder, der in dieser Zeit zu den damals gültigen Widerrufsbedingungen einen Vertrag abgeschlossen hat, kann heute davon zurück treten. Experten gehen davon aus, dass über 100 Millionen Euro gezahlt werden müssen. Der BGH hat für alle folgenden Verfahren ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht formuliert. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Prämien in voller Höhe zurück erstattet werden, da der Versicherte ja während der Vertragslaufzeit über Versicherungsschutz verfügte. Erlangter Versicherungsschutz ist ein Vermögensvorteil, dessen Wert zu ersetzen sein kann, so der BGH. Hierzu wird das Berufungsgericht noch Feststellungen zu treffen haben. Die Allianz hat nach eigenen Angeben bereits im vergangenen Jahr begonnen, entsprechende Rücklagen anzusparen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1nuLiw6

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Sunday, June 15, 2014

Future Business KGaA (FuBus): Neuer Termin für Anleger-Versammlung

Die geplatzte Versammlung der Orderschuldverschreibungsgläubiger der Future Business KGaA (FuBus) soll ab dem 17. Juni im Amtsgericht Dresden fortgesetzt werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vor gut zwei Wochen musste die turbulente Gläubigerversammlung der Anleger, die in Orderschuldverschreibungen der FuBus investiert hatten, abgebrochen werden. Ein gemeinsamer Vertreter für die Gläubiger wurde nicht bestellt. Der ist allerdings auch nicht nötig, um die Interessen der Anleger zu vertreten – und würde auch zusätzliches Geld aus der Insolvenzmasse kosten. Ohnehin können die Anleger der Orderschuldverschreibungen nach derzeitigem Stand wohl nur mit einer Insolvenzquote von rund 20 Prozent rechnen. Die Zeichner der Genussrechte drohen sogar leer auszugehen. Auf Grund der turbulenten Versammlung Mitte Mai soll es nach einem Bericht von „Fonds professionell“ nun keine große Versammlung mehr, sondern viele einzelne Termine für die unterschiedlichen Orderschuldverschreibungen geben. Die ersten Gläubiger werden am 17. Juni um 8.30 Uhr im Amtsgericht Dresden erwartet. Im Fünf-Minuten-Takt soll es dann weitergehen. Ziel der Gläubigerversammlung sollte es sein, dass die Gläubiger einen möglichst hohen Betrag erhalten. Da aber voraussichtlich nur mit einer niedrigen Insolvenzquote gerechnet werden darf, sollten Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Damit sollten sie allerdings nicht bis zum Ende des Insolvenzverfahrens warten, da mögliche Ansprüche dann schon verjährt sein könnten. Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. So könnte zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegen, das heißt der Anleger wurde nicht ordnungsgemäß über die Risiken im Zusammenhang mit seiner Investition beraten. Weiterhin kommt auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht, falls bereits die Angaben in den Verkaufsprospekten fehlerhaft waren. Das Handelsblatt hatte u.a. schon über Anhaltspunkte berichtet, die vermuten lassen, dass bereits seit dem Jahr 2009 die Zahlen in den Jahresabschlüssen „frisiert“ wurden. Auch der Insolvenzverwalter hatte die mittel- und langfristige Rentabilität des Geschäftsmodells und die Prospektangaben schon bezweifelt. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1nb35Ji Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Friday, June 13, 2014

Wölbern-Fonds Holland 55: Insolvenzantrag gestellt

Die Geschäftsführung des Wölbern-Fonds Holland 55 hat am Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt (Az. 67c IN 176/14). Das berichtet das „fondstelegramm“. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bankhaus Wölbern hatte den geschlossenen Immobilienfonds Holland 55 (Fünfundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG) im Jahr 2004 aufgelegt. Investiert wurde in eine Büroimmobilie in Holland. Dazu wurde nicht nur bei den Anlegern Geld eingesammelt, sondern auch Fremdkapital aufgenommen. Nachdem der Vertrag mit dem Hauptmieter 2011 ausgelaufen war, stand das Gebäude über einen längeren Zeitraum leer. Nun sah sich die Geschäftsführung offenbar veranlasst, den Gang zum Insolvenzgericht anzutreten. Den Anlegern drohen selbst dann finanzielle Verluste, wenn es doch noch gelingen sollte, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. Immerhin müssen sie nach Aussagen der Fonds-Geschäftsführung wohl nicht mit der Rückforderung von Ausschüttungen rechnen. Dennoch ist die Immobilie immer noch mit einem hohen Schuldenstand belastet. Anleger, die aufgrund der Entwicklung um ihr investiertes Kapital fürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz bestehen und dann die weiteren Schritte einleiten. Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen vorliegen. So hätten die Anleger über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen unter anderem schwankende Mieteinnahmen bzw. Leerstände oder sinkende Immobilienpreise. Da mit den Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds unternehmerische Beteiligungen erworben wurden, besteht auch das Risiko des Totalverlusts. Eine Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko ist nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet und passt daher auch nicht ins Profil eines sicherheitsorientierten Anlegers. Darüber hinaus hätte die Bank auch über sämtliche Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten hat, aufklären müssen. In Betracht können zudem Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig sein und dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten. Da schon bald Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht mehr lange warten, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen wollen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1oQXglp Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Thursday, June 12, 2014

Nordcapital MS Westerbrook: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Bremen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs MS Westerbrook von Nordcapital eröffnet (Az.: 527 IN 5/14). Anlegern drohen Verluste. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Nordcapital hatte den Schiffsfonds, an dem sich Anleger mit einer Mindesteinlage von 15.000 Euro beteiligen konnten, im Jahr 2004 aufgelegt. Allerdings fuhr das Containerschiff MS Westerbrook die prospektierten Erwartungen nicht ein. Auch ein Sanierungskonzept ist offenbar unterm Strich gescheitert, so dass nach Angaben des „fondstelegramms“ nun am AG Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Für die Anleger kann das den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten. Allerdings können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt prüfen lassen. Diese können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Sicherheitsorientierten Anlegern, die in den Aufbau einer Altersvorsorge investieren wollen, können Beteiligungen an Schiffsfonds in der Regel nicht empfohlen werden. Denn mit den Fondsanteilen werden unternehmerische Beteiligungen erworben, die nicht nur Chancen bieten, sondern auch Risiken bergen, unter anderem das Risiko des Totalverlusts. Dementsprechend müssen die Banken im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung auch umfassend über die Risiken aufklären. Gleiches gilt für mögliche Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhält. Auch über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen darf sie den Kunden nach Rechtsprechung des BGH nicht im Unklaren lassen. Denn die Rückvergütungen können einen Konflikt zwischen den Wünschen des Kunden und den Interessen der Bank offenbaren, so dass der Kunde bei Kenntnis über die Höhe der Provisionen sich möglicherweise erst gar nicht an dem Fonds beteiligt hätte. Dann besteht Anspruch auf Rückabwicklung des Geschäfts, das heißt der Anleger wird so gestellt, als ob er die Fondsanteile nie gezeichnet hätte. Ob eine fehlerhafte Anlageberatung seitens der vermittelnden Bank vorliegt, muss natürlich immer im Einzelfall geprüft werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1tNwIAM Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Wednesday, June 11, 2014

Kanzleien in Deutschland – GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater

Die Kanzlei GRP Rainer ist im Anwaltslexikon „Kanzleien in Deutschland 2014“ zu finden. In der 15. Auflage werden die führenden Wirtschaftsanwälte portraitiert. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: „Kanzleien in Deutschland“ ist ein renommiertes Anwaltslexikon, das in der juristischen Verlagsgruppe Nomos erscheint. Die Redaktion verzichtet auf zweifelhafte Rankings, sondern portraitiert führende deutsche Wirtschaftskanzleien. Neben den Rechtsgebieten spielen dabei auch Kriterien wie Geschichte und Entwicklung der Kanzlei, Publikationen, Rechtsbeiträge und Lehraktivitäten sowie die Sozietät als Arbeitgeber eine Rolle. GRP Rainer wird als „Full-Service Wirtschaftskanzlei für den modernen Mittelstand“ charakterisiert, die ihren Mandanten eine umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung mit Schwerpunkten im Gesellschafts- und Steuerrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz bietet. So ist sie Ansprechpartner für den international agierenden Mittelstand und begleitet ihn übergreifend in allen juristischen, finanziellen und steuerlichen Fragen. Schlanke Strukturen, direkte Ansprechpartner und Mandanten-Beratung möglichst vor Ort gehören zu den Säulen der Kanzlei-Philosophie. Diese sei „in jeder Hinsicht voll aufgegangen“, urteilt „Kanzleien in Deutschland“. GRP Rainer bietet alle Rechtsbereiche an, die den Mandaten bei der Umsetzung der wirtschaftlichen Ziele helfen. National und international. Die Kanzlei nutzt ihre Kontakte zu Steuerberatern, Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern. Hinzu kommt auch eine grenzübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Sozietäten. GRP Rainer unterstützt inzwischen Mandanten aus Australien, den USA und natürlich auch dem europäischen Ausland. Umfassende Sprachkenntnisse in Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch sorgen dafür, dass Sprachbarrieren quasi nicht existieren und ermöglichen eine reibungslose Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die Redaktion von „Kanzleien in Deutschland“ kommt zu einem positiven Fazit über GRP Rainer. Die Sozietät habe ihr Konzept gefunden, konsequent ausgebaut und umgesetzt und biete ein umfassendes Beratungsspektrum. „Mittelständische Unternehmen, die international ausgerichtet sind, finden in den flexiblen Beratungsangeboten der Sozietät einen kompetenten Ansprechpartner“, resümiert die Redaktion. Hauptsitz von GRP Rainer ist Köln, Standorte in Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt a.M. Hamburg, München und Stuttgart kommen hinzu.

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Monday, June 9, 2014

PROKON: Gläubigerversammlung stellt die Weichen für die Zukunft

Das Insolvenzverfahren über die Prokon Regenerative Energien GmbH wurde am 1. Mai eröffnet. Bei der Gläubigerversammlung im Juli werden wichtige Fragen entschieden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem das Insolvenzverfahren über Prokon vor wenigen Wochen eröffnet wurde, stellte der Insolvenzverwalter inzwischen eine Insolvenzquote von 30 bis 60 Prozent in Aussicht. Anders ausgedrückt: Den Genussrechte-Inhabern drohen Verluste zwischen 40 und 70 Prozent. Wie hoch die Quote tatsächlich ausfallen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantworten. Positiv ist, dass die Forderungen der Genussrechte-Inhaber nicht nachrangig behandelt werden, sondern mit den Forderungen anderer Gläubiger gleichgestellt sind. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelten alle Forderungen als fällig. Unabhängig davon, ob die Genussrechte gekündigt wurden oder nicht. Im Insolvenzverfahren müssen einige Faktoren beachtet werden. Im Juli werden die Gläubiger voraussichtlich die Unterlagen für ihre Forderungsanmeldungen vom Insolvenzverwalter erhalten. Die Forderungen müssen dann bis zum 15. September 2014 angemeldet werden und werden geprüft. Prüfungstermin am Amtsgericht Itzehoe ist der 15. Januar 2015. In einem Insolvenzverfahren können nur angemeldete Forderungen berücksichtigt werden. Zuvor findet am 22. Juli eine Gläubigerversammlung in Hamburg statt. Hier wird über den weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens entschieden und ob ein Insolvenzplan aufgestellt wird. Über diesen Plan würde dann in einer weiteren Gläubigerversammlung abgestimmt – voraussichtlich im ersten Quartal 2015. Zuvor können Gläubiger nicht mit Zahlungen rechnen. Für Prokon-Anleger geht es jetzt in erster Linie darum, ihre Forderungen anzumelden und treffend zu begründen, damit ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Und auch die Gläubigerversammlung, bei der Weichen für den weiteren Fortgang gestellt werden, ist ein wichtiger Termin für die Zeichner der Genussrechte. Für die meisten Anleger sind Insolvenzverfahren, Forderungsanmeldungen oder Gläubigerversammlungen absolutes Neuland, das sie nicht ohne juristischen Beistand betreten sollten. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt kann sie dabei unterstützen und dafür sorgen, dass ihre Interessen gewahrt bleiben. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1lYol47 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Sunday, June 8, 2014

HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI P: Schadensersatz nach BGH-Urteil möglich

Der BGH hat am 29. April 2014 entschieden, dass vermittelnde Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen. Davon können auch Anleger des Dachfonds profitieren. Mischfonds wie der HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI P investierten einen großen Teil der Anleger-Gelder in offene Immobilienfonds. Als diese im Zuge der Finanzkrise in immer größere Schwierigkeiten gerieten, waren auch viele Dachfonds davon betroffen. Wie viele offene Immobilienfonds setzte auch der HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI P die Rücknahme der Anteile im August 2012 aus, da die liquiden Mittel nicht ausreichten, um die Rückgabewünsche der Anleger zu bedienen. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht den betroffenen Anlegern jetzt wieder Hoffnung auf Schadensersatz. Mit Urteilen vom 29. April 2014 stellte der BGH fest, dass vermittelnde Banken ungefragt über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds informieren müssen. Die Karlsruher Richter vertreten die Auffassung, dass die Möglichkeit zur Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft ein stetes Liquiditätsrisiko für die Anleger bedeute, da sie während dieser Phase nicht über ihr Geld verfügen, sondern ihre Fondsanteile lediglich an der Börse handeln können. Wurden die Anleger nicht über dieses Risiko aufgeklärt, können sie nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das Urteil lässt sich auf Verträge anwenden, die vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden. Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart: Dachfonds wie der HSSB Vermögensverwaltungsfonds II AMI P ähneln in ihrer Funktionsweise offenen Immobilienfonds. Auch hier zählt es zu den wesentlichen Merkmalen, dass Anteile täglich gehandelt werden können. Ebenso kann das Fondsmanagement auch die Rücknahme der Anteile aussetzten. Insofern sind Anleger des Dachfonds von dem gleichen Liquiditätsrisiko betroffen wie die Anleger eines offenen Immobilienfonds. Daher können Anleger des HSSB Vermögensbildungsfonds II AMI P sich ebenfalls Hoffnungen auf Schadensersatz machen, wenn die Bank ihre Beraterpflichten verletzt haben sollte. Um ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1ncxZR8 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P: BGH-Urteil eröffnet Chancen auf Schadensersatz

Über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds müssen vermittelnde Banken informieren, entschied der BGH. Davon könnten auch Anleger des Dachfonds profitieren. Der Dachfonds HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P investierte einen großen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Während der Finanzkrise gerieten viele offene Immobilienfonds in große Schwierigkeiten, da zu viele Anleger ihre Anteile wieder zurückgeben wollten und die liquiden Mittel der Fonds nicht ausreichten, um die Wünsche zu bedienen. Das brachte vermutlich auch den Dachfonds in Bedrängnis. Auch er musste schließen und wurde schließlich liquidiert. Anleger wurden anteilig über Ausschüttungen beteiligt. Die Abwicklung eines Fonds ist in der Regel mit finanziellen Verlusten für die Anleger verbunden. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds (Az. XI ZR 477/12 u.a.) sind nun aber die Chancen auf Schadensersatz für die Anleger deutlich gestiegen. Der BGH stellte am 29. April 2014 fest, dass vermittelnde Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist die Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft ein permanentes Liquiditätsrisiko für die Anleger. Während der Schießungsphase können sie ihre Anteile nur an der Börse handeln und nicht zu einem festgelegten Preis zurückgeben. Banken, die ihre Kunden über dieses Risiko nicht aufgeklärt haben, haben sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung schadensersatzpflichtig gemacht. Das Urteil lässt sich auf Verträge anwenden, die vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden. Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart: Dachfonds wie der HSSB Vermögensverwaltungsfonds I AMI P ähneln in ihrer Funktionsweise offenen Immobilienfonds. Auch hier zählt es zu den wesentlichen Merkmalen, dass Anteile täglich gehandelt werden können. Ebenso kann das Fondsmanagement auch die Rücknahme der Anteile aussetzten. Insofern sind Anleger des Dachfonds von dem gleichen Liquiditätsrisiko betroffen wie die Anleger eines offenen Immobilienfonds. Daher können Anleger des HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P sich ebenfalls Hoffnungen auf Schadensersatz machen, wenn die Bank ihre Beraterpflichten verletzt haben sollte. Um ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1ncxZR8 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Saturday, June 7, 2014

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P: Chancen auf Schadensersatz gestiegen

Vermittelnde Banken müssen über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren. Das hat der BGH entschieden. Davon können auch Anleger des Dachfonds profitieren. Als Dachfonds investierte der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P einen großen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Als diese in die Krise gerieten, wurde es auch für den Dachfonds immer problematischer. Anfang 2012 wurde die Anteilsrücknahme schließlich ausgesetzt und inzwischen befindet sich der Fonds in Abwicklung. Anleger müssen dabei mit Verlusten rechnen. Allerdings könnte die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Weg für Schadensersatzforderungen frei machen. Der BGH entschied am 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass vermittelnde Banken ihre Kunden über das Schießungsrisiko bei offenen Immobilienfonds ungefragt aufklären müssen. Denn die Möglichkeit, die Anteilsrücknahme aussetzen zu können, bedeute für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko, da sie ihre Anteile nicht zurückgeben, sondern nur an der Börse handeln können. Dies sei nicht mit der Rückgabe zu einem festgelegten Preis zu vergleichen. Hat die Bank es versäumt, über dieses Risiko aufzuklären, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Das Urteil lässt sich auch auf Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden, anwenden. Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart: Die aktuelle Rechtsprechung des BGH bezieht sich zwar auf offene Immobilienfonds. Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt Substanz P lassen sich aber in ihrer Funktionsweise durchaus mit offenen Immobilienfonds vergleichen, da auch hier die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden kann und dadurch ein ständiges Liquiditätsrisiko für die Anleger während der Schließungsphase besteht. Zudem investierte der Dachfonds auch einen großen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Insofern liegt es nah, auch hier die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH anzuwenden. Ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, muss im Einzelfall geprüft werden. Dazu sollten sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1b2P0tv Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Friday, June 6, 2014

Steuerhinterziehung – Erben stehen in der Pflicht

Wer Schwarzgeld erbt, muss das Finanzamt unverzüglich darüber informieren. Ansonsten drohen hohe Strafen. Auch Erben haben die Möglichkeit der Selbstanzeige. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zu der Trauer um einen Verstorbenen können für den Erben noch schnell steuerrechtliche Probleme hinzukommen. Besonders dann, wenn sich in dem Nachlass Schwarzgeld befindet. Wird dieses nicht umgehend beim zuständigen Finanzamt deklariert, macht sich der Erbe der Steuerhinterziehung durch Unterlassung strafbar. Oft ist es dem Erben gar nicht bewusst, dass sich in dem Nachlass Schwarzgeld befindet. Tauchen aber Konten in der Schweiz, Liechtenstein oder anderen Steueroasen im Nachlass auf, sollte ganz genau hingeschaut werden. Möglicherweise befindet sich Schwarzgeld auf diesen Konten und der Erblasser hat Steuern hinterzogen. Dafür kann zwar zunächst nicht der Erbe verantwortlich gemacht werden. Allerdings macht er sich schuldig, wenn er den Fiskus nicht unverzüglich darüber informiert. Er ist verpflichtet, die nötigen Unterlagen nachzureichen bzw. die Angaben des Erblassers im Nachhinein zu korrigieren. Das kann natürlich zu Steuernachzahlungen führen, die auch das Erbe übersteigen können. Für Erben, die Schwarzgeld in ihrem Nachlass bislang dem Finanzamt gegenüber nicht angegeben haben, können die Konsequenten drastisch sein, da sie sich der Steuerhinterziehung schuldig machen. Die strafbefreiende Selbstanzeige bietet sich in diesen Fällen als Ausweg in die Steuerehrlichkeit an. Dabei ist zu bedenken, dass Schwarzgeld-Konten im Ausland immer riskanter und die Gefahr entdeckt zu werden, angesichts des Ankaufs von Steuer-CDs und der engen Kooperation der Behörden, immer größer wird. Daher sollte schnell gehandelt werden. Damit eine Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Vor allem muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Alle steuerrelevanten Angaben der vergangenen fünf Jahre müssen auf den Tisch. Ab Anfang 2015 werden die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige voraussichtlich deutlich verschärft. Wer eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen möchte, sollte dies nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen versuchen. Die Gefahr, dass dabei etwas schief läuft, ist groß. Daher sollten sich Betroffene an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1ncRqJp Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Thursday, June 5, 2014

MBB Clean Energy: Anleihe-Zeichner warten auf Zinszahlung – BaFin ermittelt

Zeichner der Mittelstandsanleihe von MBB Clean Energy hätten Anfang Mai die erste Zinszahlung erhalten sollen. Diese blieb jedoch aus. Inzwischen ermittelt auch die Finanzaufsicht BaFin. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: MBB Clean Energy investiert in Wind- und Solarparks. Über eine Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P) sammelte sie rund 72 Millionen Euro bei Anlegern ein. Ursprünglich sollte die Anleihe ein Volumen von 300 Millionen Euro haben. Der Bond hat eine Laufzeit von sechs Jahren und wird jährlich mit 6,25 Prozent verzinst. Am 6. Mai wäre die erste Zinszahlung an die Anleihe-Zeichner fällig gewesen. Diese blieb jedoch aus. Die Auszahlung sei aus technischen Gründen verschoben worden und die finanziellen Mittel seien auf einem Treuhandkonto geparkt worden, heißt es von Unternehmensseite. An der Börse Frankfurt wurde der Handel der Mittelstandsanleihe darauf hin ausgesetzt. MBB Clean Energy erklärte außerdem, dass internationale Großinvestoren eingestiegen seien, mit denen u.a. ein Zinsverzicht für das erste Laufzeitjahr vereinbart worden sei. Laut Medienberichten soll es dabei um ein Investitionsvolumen von rund 500 Millionen Euro gehen. Nach einem Bericht des Manager Magazins vom 23. Mai hat inzwischen die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin Ermittlungen wegen der Anleihe aufgenommen. Es geht dabei offenbar um den Verdacht der Marktmanipulation. Diese könnte dem Bericht zu Folge dadurch entstanden sein, dass das Emissionsvolumen künstlich aufgebläht wurde, also Anleihen ohne entsprechende Zahlungen an Investoren ausgegeben wurden. Anleihe-Zeichner, die wegen der ausstehenden Zinszahlungen und den Ermittlungen der BaFin beunruhigt sind, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz vorliegen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einleiten. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein, falls die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt wurden. Auch kommt Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht, falls die Angaben im Verkaufsprospekt nicht vollständig, falsch oder irreführend waren. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19MkF0T Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Wednesday, June 4, 2014

SEB Optimix Substanz: Chancen auf Schadensersatz nach BGH-Urteil gestiegen

Banken müssen laut aktuellem BGH-Urteil über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren. Auch Anleger des Teilfonds SEB Optimix Substanz können auf Schadensersatz hoffen. Der Multi Asset Fonds SEB Optimix wurde von der SEB Asset Management 1996 aufgelegt und besteht aus vier Teilfonds. Neben dem SEB Optimix Substanz sind das noch der SEB Optimix Ertrag, der SEB Optimix Wachstum und der SEB Optimix Chance. Der SEB Optimix Substanz investierte einen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Als diese in die Krise gerieten, blieb auch der Teilfonds davon nicht verschont. Im Februar 2012 wurde er geschlossen, da die liquiden Mittel nicht mehr ausreichten. Im Dezember 2012 gab das Fondsmanagement bekannt, dass der Fonds aufgelöst wird. Die Abwicklung soll 2017 abgeschlossen sein. Anleger müssen mit Verlusten rechnen. Der Bundesgerichtshof macht den Anlegern nun aber wieder Hoffnung auf Schadensersatz. Mit Urteilen vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) entschieden die Karlsruher Richter, dass vermittelnde Banken ungefragt über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufklären müssen. Durch die Aussetzung der Anteilsrücknahme bestehe nach Argumentation des BGH für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko, da sie während der Schließungsphase nicht frei über ihr Geld verfügen können, sondern ihre Anteile lediglich an der Börse handeln können. Daher sei es für die Beratungspflicht der Banken auch unwesentlich, ob die Schließung eines Fonds vorhersehbar war oder nicht. Haben die Banken ihre Kunden nicht über dieses Schließungsrisiko informiert, können diese Schadensersatzansprüche geltend machen. Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart: Die Rechtsprechung des BGH bezieht sich zwar auf offene Immobilienfonds. Dennoch müsste sie sich auch auf Dachfonds wie den SEB Optimix Substanz anwenden lassen. Zum einen gehörten offene Immobilienfonds zu den Zielfonds, zum anderen ist die Funktionsweise ähnlich. Auch hier kann die Anteilsrücknahme ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden. Insofern besteht für die Anleger das gleiche Liquiditätsrisiko wie bei einem offenen Immobilienfonds. Ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, muss im Einzelfall geprüft werden. Betroffene Anleger sollten sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/UBCyFP Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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Tuesday, June 3, 2014

Steuerhinterziehung: Fallstricke bei der Selbstanzeige

Immer mehr Steuersünder nutzen die Selbstanzeige, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Damit sie strafbefreiend wirkt, müssen viele Faktoren beachtet werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Verschiedene Medien berichten, dass die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung neue Rekordstände erreicht. Gründe dafür gibt es mehrere: Die Angst vor der Entdeckung, z.B. wenn der eigene Name auf einer angekauften Steuer-CD auftaucht oder durch die verstärkte Kooperation der deutschen und ausländischen Behörden. Auch ehemalige Steueroasen erklären sich zunehmend zur engen Zusammenarbeit bereit. Nicht zuletzt zeigen auch die Fälle prominenter Steuersünder Wirkung und auch die geplante Regelverschärfung für die Selbstanzeige ab Anfang 2015. Damit eine Selbstanzeige tatsächlich strafbefreiend wirkt, müssen allerdings eine ganze Reihe von Faktoren beachtet werden. Denn so einfach hat der Gesetzgeber die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit nicht gemacht. So muss eine Selbstanzeige für das Finanzamt selbsterklärend sein. Das heißt, die Finanzbehörden müssen anhand der Angaben in der Lage sein, die Höhe der Nachzahlung direkt zu ermitteln. Dabei kann auch zunächst eine Schätzung der Einkünfte und der sich daraus ergebenen Steuernachzahlungen reichen. Wichtig ist, dass die Schätzung nicht zu niedrig ist, da sie später nicht nach oben korrigiert werden kann. Eine „Salami-Taktik“ funktioniert bei der Selbstanzeige nicht. Die Angaben bei der Selbstanzeige müssen also so vollständig wie nur möglich sein. Außerdem muss sie auch rechtzeitig gegenüber dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Sind die Behörden, dem Steuersünder bereits auf der Spur, ist es schon zu spät. Daher sollten reuige Steuersünder nicht mehr lange warten, wenn sie mit einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Legalität zurückkehren möchten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte unbedingt ein im Steuerrecht erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Er kann die Selbstanzeige so verfassen, dass sie ihre strafbefreiende Wirkung entfaltet. Laien, die dies auf eigene Faust oder mit der Hilfe von Musterformularen versuchen, gehen ein hohes Risiko ein. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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