Sunday, January 31, 2016

Wölbern Holland 64: Schadensersatzansprüche der Anleger

Eine Umfinanzierung soll den Fortbestand des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland 64 sichern. Langfristige Kredite sollen abgelöst und bei einer anderen Bank refinanziert werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der geschlossene Immobilienfonds Wölbern Holland 64, den das Emissionshaus Wölbern Invest 2008 auflegte, steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Eine Abwertung der beiden Fondsimmobilien in Arnheim und Haarlem habe zu einer Verletzung der Kreditbedingungen, der sog. Loan-to-Value-Klausel, geführt, berichtet „fonds professionell online“. Daher möchte die Bank offenbar aus der Finanzierung aussteigen. Die Fondsgeschäftsführung möchte daher die langfristigen Kredite ablösen und bei einer anderen Bank refinanzieren. Für eine Sondertilgung werde ein großer Teil der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft genutzt. Die geplante Umschuldung sei nötig, um das Fortbestehen des Fonds mittelfristig zu sichern.

Der geschlossene Immobilienfonds Wölbern Holland 64 investierte in zwei Büroimmobilien in Arnheim bzw. in Haarlem. Der Markt für Büroimmobilien in den Niederlanden erwies sich in den vergangenen Jahren als schwierig. In vielen Orten gibt es leerstehende Büroflächen. Das kann sich negativ auf zu erwartende Mieterlöse auswirken. Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland 64 müssen die weitere Entwicklung aber nicht tatenlos abwarten. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der ihre rechtlichen Möglichkeiten und die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz überprüfen kann.

Für die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ergeben sich verschiedene Ansatzpunkte. Offenbar wurde in dem Verkaufsprospekt die mit der Bank vereinbarte Loan-to-Value-Klausel nicht angegeben. Bei einer Verletzung dieser Klausel kann die Bank Sondertilgungen verlangen und Ausschüttungen an die Anleger verhindern. Die Verletzung dieser Kreditbestimmung führte nun auch zu Schwierigkeiten mit der finanzierenden Bank. Angaben in Emissionsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen kann.

Auch in den Anlageberatungsgesprächen müssen die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden. Dazu zählt insbesondere das Totalverlust-Risiko. Werden Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, können sich daraus ebenso Schadensersatzansprüche ergeben wie aus Prospekthaftung.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1GWqTh7

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Wölbern Holland 64: Schadensersatzansprüche der Anleger appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/20AkJZr
via IFTTT

Saturday, January 30, 2016

BGH: Klare Anforderungen an Blickfangwerbung und Sternchenhinweis

Der Bundesgerichtshof stellt klare Vorgaben an blickfangmäßig herausgestellte Aussagen in der Werbung. Auf die mit der Aussage verbundenen Einschränkungen müsse deutlich hingewiesen werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Stellt ein Unternehmen in seiner Werbung bestimmte Aussagen blickfangmäßig heraus, müssen Einschränkungen dieser Aussage durch einen deutlichen und unmissverständlichen Hinweis für die Verbraucher erkennbar sein. Das geht aus einem erst jetzt veröffentlichten Urteil des BGH vom 15. Oktober 2015 hervor (Az.: I ZR 260/14).

In dem Fall vor dem I. Zivilsenat des BGH ging es um die Werbung eines Anbieters von Telefondienstleistungen. Dieser hatte in einer Zeitschrift mit einem doppelseitigen Werbeanzeige u.a. seine „All Net Flat“ beworben. Die Gebühren für Gespräche ins nationale Festnetz und in alle deutschen Handy-Netze seien in der Flatrate enthalten. Damit habe der Verbraucher die Garantie nie mehr als den angegebenen Betrag zu bezahlen. Erst am Ende des zweiten Werbeblatts wurde in kleiner Schrift und neben mehreren Erläuterungen zu Sternchenhinweisen erklärt, dass Service- und Sonderrufnummern sowie Auskunftsdienste von der All Net Flat ausgenommen seien. Hier fand sich auch die Erklärung, dass der Verbraucher einen einmaligen Startpaketpreis zu zahlen habe.

Gegen diese Werbung klagte ein Wettbewerbsverband auf Unterlassung. Er beanstandete, dass die Aussage, der Verbraucher habe garantiert nie mehr als die Flatrate zu zahlen, irreführend und damit wettbewerbswidrig sei. Auch der Hinweis auf die Aktivierungskosten lediglich am Ende der Anzeige sei irreführend.

Die Klage hatte Erfolg. Der Senat stellte fest, dass die Werbung unwahre und damit irreführende Aussagen enthalte. Spätestens die Aussage, dass der Verbraucher die Garantie habe, nie mehr als den Preis für die Flatrate zu bezahlen, räume letzte Zweifel beim Kunden aus. Auch der Sternchenhinweis zum Startpaketpreis habe aufgrund der unübersichtlichen Gestaltung der Anzeige eine fehlerhafte Vorstellung nicht ausräumen können.

Im Einzelfall könne eine Blickfangwerbung auch ohne deutlichen Hinweis statthaft sein. Dabei müsse sie aber so kurz und übersichtlich gestaltet sein, dass der Verbraucher sie insgesamt zur Kenntnis nehme.

Im Wettbewerbsrecht versierte Rechtsanwälte können bei der Durchführung von Werbekampagnen und auch bei der Abwehr bzw. Durchsetzung von Ansprüchen beraten.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1KqNpQo

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post BGH: Klare Anforderungen an Blickfangwerbung und Sternchenhinweis appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1KNCLhZ
via IFTTT

Friday, January 29, 2016

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Kündigung wegen Nutzung sozialer Netzwerke

Wer am Arbeitsplatz privat soziale Netzwerke nutzt, muss mit Konsequenzen rechnen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte jetzt die Kündigung eines rumänischen Arbeitnehmers.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein rumänischer Angestellter hatte während seiner Arbeitszeit soziale Netzwerke wiederholt privat genutzt und deshalb die Kündigung erhalten. Der Mann klagte gegen diese Kündigung und der Weg durch die Instanzen führte bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Für den Arbeitnehmer war der Weg jedoch erfolglos. Auch der EGMR bestätigte die Kündigung als rechtmäßig. Die Richter waren der Ansicht, dass der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz überprüfen dürfe, um sicherzustellen, dass die Arbeitszeit auch für die beruflichen Aufgaben genutzt werde.

Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz führt auch in Deutschland wiederholt zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Eine totale Überwachung ist in Deutschland aber schon aus Datenschutzgründen nicht zulässig. Bei einem konkreten Verdacht auf Arbeitszeitbetrug kann der Arbeitgeber aber Nachforschungen anstellen. Wegen der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist es auch in Deutschland schon zu Entlassungen gekommen. Das Arbeitsrecht sieht in derartigen Fällen in der Regel allerdings eine ordentliche Kündigung nach vorangegangener Abmahnung vor.

Um arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, können schon im Arbeitsvertrag entsprechende Regelungen zur privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz getroffen werden. So hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die private Nutzung grundsätzlich zu verbieten. Dazu kann auch vereinbart werden, dass der Arbeitgeber das Nutzungsverhalten des Angestellten durch Stichproben kontrollieren darf.

Die private Nutzung des Internets und der sozialen Netzwerke wird bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zunehmende Bedeutung erlangen. Es steht im Ermessen des Arbeitsgebers die Nutzung zu gestatten, zu reglementieren oder gänzlich zu verbieten. Die Bestimmungen sollten genau gefasst sein, um bei möglichen späteren rechtlichen Auseinandersetzungen auf der sicheren Seite zu sein. Im Arbeitsrecht kompetente Rechtsanwälte können bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen beraten und auch die Vertretung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen übernehmen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1Kp8gSv

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Kündigung wegen Nutzung sozialer Netzwerke appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1RRBfCP
via IFTTT

Thursday, January 28, 2016

Scholz Holding GmbH: Kurs der Anleihe eingebrochen

Die Anleger der Anleihe der Scholz Holding GmbH sind offenbar beunruhigt. Der Kurs der Anleihe ist eingebrochen, das Unternehmen plant umfassende finanzielle Restrukturierungsmaßnahmen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Recyclingunternehmens Scholz Holding GmbH und die angekündigten finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen führen bei den Anlegern offenbar zu großer Verunsicherung. Der Kurs an der u.a. an der Frankfurter Börse gehandelten Anleihe ist in den letzten Tagen eingebrochen. Auf Antrag des Unternehmens wurde am 14. Januar bereits ein Kurator für die Inhaber der Teilschuldverschreibungen eingesetzt.

Die Scholz Holding GmbH hatte 2012 eine Mittelstandsanleihe (ISIN: AT 0000A0U9J2 / WKN A1MLSS) nach österreichischem Recht mit einem Gesamtvolumen von 182,5 Millionen Euro begeben. Bei einer fünfjährigen Laufzeit ist die Inhaberschuldverschreibung mit 8,5 Prozent jährlich verzinst. Die Zinszahlungen sind jeweils zum 8. März fällig; die Anleihe muss 2017 zurückgezahlt werden. Die wirtschaftlichen Probleme des Unternehmens machen eine finanzielle Restrukturierung notwendig. Ob und inwieweit die Anleihe davon betroffen ist, ist derzeit noch nicht ersichtlich. Die Ratinggesellschaft Euler Hermes Rating hat aber ihr Rating um zwei Stufen auf „C“ zurückgesetzt. Auch das ist kein gutes Zeichen für die Anleihe. Ein Ausfall ist nicht auszuschließen. Ebenso muss damit gerechnet werden, dass die Anleihegläubiger ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Eine Versammlung der Anleihegläubiger ist für den 9. Februar vorgesehen.

Da der Kurs der Anleihe eingebrochen ist, müssen die Anleger beim Handel an der Börse mit hohen Verlusten rechnen. Um finanziellen Schaden abzuwenden, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die rechtlichen Möglichkeiten der Anleihegläubiger prüfen. In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz.

Die Ansprüche können möglicherweise aus Prospekthaftung entstanden sein, falls die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig oder fehlerhaft sind. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche auf Grund einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht kommen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1JVcYHC

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Scholz Holding GmbH: Kurs der Anleihe eingebrochen appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1nrfAEH
via IFTTT

Wednesday, January 27, 2016

Wölbern Holland 72: Hohe Verluste für die Anleger

Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie bleibt für die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland 72 voraussichtlich ein Verlust von rund 80 Prozent ihrer Einlage.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Wölbern Invest legte den geschlossenen Immobilienfonds Holland 72 im Jahr 2012 auf. Gesamtausschüttungen in Höhe von rund 138,5 Prozent vor Steuern bezogen auf das Eigenkapital wurden den Anlegern prognostiziert. Die Realität sieht für die Anleger ganz anders aus. Nachdem die Fondsimmobilie, ein Bürogebäude in Rotterdam, nun offenbar verkauft wurde, bleibt für die Anleger unterm Strich ein Verlust von rund 80 Prozent, berichtet „fonds professionell online“ Auch die prognostizierten jährlichen Ausschüttungen von 5,5 Prozent sind nur einmal geflossen.

Die Anleger hatten den Verkauf der Immobilie schon 2014 beschlossen. Der nun erzielte Kaufpreis soll sogar leicht über der Beschlussvorlage liegen. Dennoch war für die Anleger ihre Beteiligung ein deutliches Verlustgeschäft. Um nicht auf den finanziellen Verlusten sitzen zu bleiben, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Denn Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds wie den Wölbern-Fonds Holland 72 sind keineswegs Investitionen in das viel gerühmte „Betongold“. Vielmehr ist die Wirtschaftlichkeit von konjunkturellen Entwicklungen abhängig. Sinkende Mieteinnahmen oder drohende Leerstände können die Fonds in wirtschaftliche Schieflage bringen. Da die Anleger in der Regel mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie damit auch im unternehmerischen Risiko. Am Ende kann sogar der Totalverlust der Einlage stehen. Wurden die Anleger über diese Risiken nicht entsprechend informiert, kann auf Grund einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatz geltend gemacht werden.

Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen (Kick-Backs), die die Bank für die Vermittlung erhält, aufgeklärt werden müssen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1GWqTh7

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Wölbern Holland 72: Hohe Verluste für die Anleger appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1OQI7wH
via IFTTT

Tuesday, January 26, 2016

Voraussetzungen für ein wirksames Testament

Wer seinen Nachlass nicht nach der gesetzlichen Erbfolge verteilen möchte, sollte eine letztwillige Verfügung treffen. Bei der Erstellung eines eigenhändigen Testaments müssen Regeln beachtet werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Erblasser ist nicht an die gesetzliche Erbfolge gebunden. Wer seinen Nachlass anders verteilen oder ganz andere Erben berücksichtigen möchte, kann diese Regelungen in einer letztwilligen Verfügung treffen. Die gängigste Form ist dabei das eigenhändige Testament. Damit dieses Testament auch wirksam ist und der „letzte Wille“ gemäß den Wünschen des Erblassers umgesetzt werden kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.

Das handschriftliche Testament muss eine erkennbare Überschrift, z.B. „Mein letzter Wille“ tragen und handschriftlich verfasst sein. Ort und Datum dürfen ebenso wenig fehlen wie die eigenhändige Unterschrift. Diese Formalien dienen dazu, bei Erbstreitigkeiten die Echtheit des Testaments erkennen zu können, z.B. durch einen Handschriften-Vergleich.

Darüber hinaus sollte das Testament auch sehr eindeutig formuliert und der Testierwille erkennbar sein. Zu Zweifeln am ernsthaften Testierwillen kann es beispielsweise kommen, wenn das Testament lediglich aus Notizen besteht oder ein paar dürftige Zeilen auf einem Bierdeckel oder einem herausgerissenem Stück Papier notiert sind. Eine so wichtige Verfügung wie ein Testament sollte auf einer entsprechenden Unterlage niedergeschrieben sein und an einem sicheren Ort verwahrt werden. Gleichzeitig sollte dafür gesorgt sein, dass das Testament nach dem Tod auch aufgefunden wird.

Zweifel an der Echtheit des Testaments können auch zu Streitigkeiten unter den Erben führen. Lässt sich die Echtheit der letztwilligen Verfügung nicht feststellen, ist das Testament nicht wirksam und es tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Also genau der Zustand, den der Erblasser mit dem Testament verhindern wollte. Neben formalen Aspekten müssen im Testament auch gesetzliche Vorschriften wie z.B. der Pflichtteil berücksichtigt werden.

Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können bei der Erstellung eines Testaments beraten und dafür sorgen, dass das Testament so verfasst ist, dass es alle formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllt.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1DJoq8j

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Voraussetzungen für ein wirksames Testament appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1nmVA60
via IFTTT

Steuerhinterziehung: Schweiz hat als Steueroase ausgedient – Ausweg Selbstanzeige

Die Schweiz hat als sicheres Versteck für unversteuerte Kapitaleinkünfte ausgedient. Wer immer noch Schwarzgeld in der Schweiz deponiert hat, kann über eine Selbstanzeige nachdenken.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Lange Zeit galt die Schweiz als Steueroase. Unversteuerte Einkünfte wurden auf Schweizer Konten deponiert und vor dem deutschen Fiskus verborgen. Diese Zeiten sind vorbei. Die Schweizer Banken spielen nicht mehr mit und die Schweiz hat mit der EU im Mai 2015 ein Abkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung unterzeichnet.

Wer noch Schwarzgeld in der Schweiz deponiert hat, muss damit rechnen, dass die Steuerhinterziehung über kurz oder lang von den Behörden entdeckt wird. Dieses Risiko steigt durch den automatischen Informationsaustausch von Bankdaten noch weiter an. Ab 2018 beteiligt sich auch die Schweiz an dem Informationsaustausch. Für Steuersünder mit Schwarzgeld in der Schweiz wird es also höchste Zeit, reinen Tisch zu machen und einer möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zuvorzukommen. Möglich ist dies nach wie vor durch die strafbefreiende Selbstanzeige.

Diese muss aber gestellt werden, bevor die Tat durch die Behörden entdeckt wurde. Sie muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Das erfordert eine äußerst gewissenhafte Vorbereitung. Für Laien sind die gesetzlichen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu stemmen. Daher sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit der Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß. Dann droht trotz der Selbstanzeige eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die spezifischen Umstände eines jeden Falls genau beurteilen und wissen welche Angaben und Unterlagen nötig sind, damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt.

Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag, der zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden muss.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Steuerhinterziehung: Schweiz hat als Steueroase ausgedient – Ausweg Selbstanzeige appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1Qp8Il3
via IFTTT

Monday, January 25, 2016

Steuerhinterziehung: Steueroasen werden ausgetrocknet – Rechtzeitig Selbstanzeige stellen

Die Steueroasen werden nach und nach trocken gelegt. Wer unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten hat, kann noch mit einer Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückkehren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Kampf gegen Steuerhinterziehung rückt die Welt zusammen. Mehr als 70 Staaten wollen sich ab 2017 bzw. 2018 am automatischen Informationsaustausch von Bankdaten beteiligen. Die Steueroasen sollen nicht nur in der EU und Europa, sondern global ausgetrocknet werden. Auch Staaten wie die Schweiz, Österreich oder Lichtenstein wollen sich an dem Informationsaustausch beteiligen. Unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten können dann kaum noch vor dem Fiskus verborgen werden.

Für Steuersünder steigt damit die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird und eine Verurteilung droht, weiter kräftig an. Noch können sie in die Steuerehrlichkeit zurückkehren und eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen. Das ist aber nur dann noch möglich, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde. Die Zeit drängt allerdings. Dennoch muss eine Selbstanzeige gründlich vorbereitet werden und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre offen legen. Daher sollte sie auch nicht übereilt abgegeben werden. Nur wenn die Selbstanzeige lückenlos und fehlerfrei ist, kann sie strafbefreiend wirken.

Der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an die Selbstanzeige, die vom Laien kaum zu erfüllen sind. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Diese Vorgehensweise birgt das Risiko, dass die Selbstanzeige unvollständig oder fehlerhaft wird und deshalb misslingt. In der Konsequenz kann dann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung stehen.

Um das zu vermeiden, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie können die spezifischen Begebenheiten eines jeden Falls erkennen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige umfassen muss. Nach einer erfolgreichen Selbstanzeige drohen bei einer Hinterziehungssumme bis 25.000 Euro keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Steuerhinterziehung: Steueroasen werden ausgetrocknet – Rechtzeitig Selbstanzeige stellen appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1ORxYh8
via IFTTT

Sunday, January 24, 2016

LG Frankfurt untersagt Rabattaktion eines Taxi-Vermittlers

Rabattaktionen können einen unlauteren Verdrängungswettbewerb auslösen und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. So untersagte das Landgericht Frankfurt dem Anbieter einer Taxi-App eine Rabattaktion.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Werbung ist für viele Unternehmen und Dienstleister ein wichtiges Mittel, um den Verbraucher zu informieren und von seinen Produkten und Dienstleistungen zu überzeugen. Beliebt sind dabei auch Preisnachlässe. Allerdings ist nicht jede Rabattaktion rechtmäßig. Mit Urteil vom 19. Januar 2016 untersagte beispielsweise das Landgericht Frankfurt einem Vermittler von Taxi-Dienstleistungen den Fahrgästen zu Wettbewerbszwecken einen Preisnachlass auf den Fahrpreis zu gewähren (Az.: 3-06 O 72/15).

Über eine App konnten Fahrgäste bei dem Vermittler ein Taxi bestellen. Dazu räumte der Vermittler seinen Kunden noch einen besonderen Bonus ein. In mehreren Städten führte er eine Rabattaktion durch. Den Kunden wurde dabei ein Preisnachlass von bis zu 50 Prozent in Form einer Gutschrift oder eines Gutscheins auf den gesetzlich festgesetzten Taxitarif gewährt. Das LG Frankfurt stellte fest, dass die Gewährung dieses Preisnachlasses eine unlautere geschäftliche Handlung sei und einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz darstelle. Die Höhe der gesetzlich festgelegten Preise für Taxi-Fahrten dürften weder nach unten oder nach oben korrigiert werden. Auch das Oberlandesgericht Köln hatte die Gewährung dieser Rabatte bereits untersagt. Andere Gerichte haben wiederum genau anders entschieden.

Die uneinheitliche Rechtsprechung zeigt, dass die Werbung mit Rabattaktionen ein schmaler Grat für Unternehmen und Dienstleister sein kann. Denn auch wenn sich Verbraucher über Preisnachlässe und Rabattaktionen freuen, hat der Gesetzgeber enge Grenzen für derartige Aktionen gesteckt. Hintergrund ist, dass kein unlauterer Verdrängungswettbewerb stattfinden soll. Daher muss bei Rabattaktionen und Preisnachlässen immer auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen geachtet werden. Zu Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann es schnell kommen. Die Folge davon können Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen sein. Zur Abwehr oder auch Durchsetzung derartigen Forderungen können sich Unternehmen an im Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1N6QmV3

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post LG Frankfurt untersagt Rabattaktion eines Taxi-Vermittlers appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/23lGn6d
via IFTTT

Saturday, January 23, 2016

MBB Clean Energy: Schadensersatzansprüche der Anleger

Der Nebel um die insolvente MBB Clean Energy AG und die Konsequenzen für die Anleger hat sich immer noch nicht gelichtet. Anleger können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Noch immer herrschen Unklarheiten rund um die MBB Clean Energy AG. Seit einem guten halben Jahr befindet sich das Unternehmen im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das reguläre Insolvenzverfahren wurde aber immer noch nicht eröffnet. Damit setzt sich auch die Unsicherheit bei den Anlegern der Mittelstandsanleihe der MBB Clean Energy AG weiter fort. Sie wissen nach wie vor nicht ob und in welcher Höhe sie in einem Insolvenzverfahren mit einer Insolvenzquote rechnen können.

Die lange Dauer zeigt auch, dass es offenbar schwierig ist, Licht in das Dunkel rund um die 2013 begebene Anleihe (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P) zu bringen. Ungereimtheiten gab es bislang reichlich. Nicht nur die Zinszahlungen für 2014 und 2015 blieben aus, sondern zwischenzeitlich wurde auch die Globalurkunde der Anleihe für ungültig erklärt. Die angekündigten Reparaturmaßnahmen wurden offenbar nie zum Abschluss gebracht und schließlich folgte die Insolvenz der MBB Clean Energy AG. Mit der Folge, dass die Anleger nun finanzielle Verluste befürchten müssen. Auch wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse reichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger vollständig zu bedienen. Daher sollten die Anleger auch weitere rechtliche Mittel ergreifen, um nicht auf ihren Verlusten sitzen zu bleiben. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

So kann u.a. geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können sich gegen die Prospektverantwortlichen richten, wenn die Angaben in den Verkaufsprospekten fehlerhaft waren. Die Prospektangaben müssen vollständig und fehlerfrei sei, damit die Anleger sich ein möglichst genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen können. Außerdem stellt sich die Frage, ob aufgrund der unwirksamen Globalurkunde überhaupt ein rechtskräftiger Vertrag zu Stande gekommen ist. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob sich Schadensersatzforderungen gegen die Vermittler wegen einer fehlerhaften Anlageberatung richten können.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1JVcYHC

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post MBB Clean Energy: Schadensersatzansprüche der Anleger appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1NrDRjd
via IFTTT

Friday, January 22, 2016

BGH: Klausel zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter unwirksam

Mit Urteil vom 3. Dezember 2015 erklärte der Bundesgerichtshof eine Klausel zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot in einem Handelsvertretervertrag für unwirksam (Az.: VII ZR 100/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Handelsvertreter haben in ihren Verträgen häufig Klauseln zu einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Diese Klauseln sind nicht in jedem Fall wirksam.

Der BGH erklärte mit Urteil vom 3. Dezember 2015, dass die in einem Handelsvertretervertrag enthaltene, vom Unternehmer als Allgemeine Geschäftsbedingung formulierte Bestimmung „Der Vermögensberater verpflichtet sich, es für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses zu unterlassen, der Gesellschaft Kunden abzuwerben oder dies auch nur zu versuchen“ für unwirksam, da sie gegen das Transparenzgebot verstoße.

In dem zu Grunde liegenden Fall machte das Unternehmen Forderungen gegen seinen ehemaligen Handelsvertreter, geltend. Er habe gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verstoßen und Kunden abgeworben. In dem Handelsvertretervertrag war u.a. vereinbart worden, dass nach Beendigung des Vertrags der Vertreter für die Dauer von zwei Jahren keine Kunden abwerben oder dies auch nur versuchen dürfe. Das Vertragsverhältnis endete 2011. Im Zeitraum von 2012 bis 2013 soll der Vertreter versucht haben, Kunden abzuwerben. Daher klagte das Unternehmen auf Schadensersatz. Der BGH wies die Klage jedoch ab.

Die Karlsruher Richter erklärten, dass kein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart worden sei. Denn die betreffende Vertragsbestimmung sei wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam. Das Wettbewerbsverbot sei nicht ausreichend klar, bestimmt und verständlich formuliert. Aus den Vertragsbestimmungen müssten sich die wirtschaftlichen Nachteile erkennen lassen. Insofern war es nicht von Bedeutung, ob das nachvertragliche Wettbewerbsverbot schon deshalb unwirksam war, weil keine Karenzentschädigung vereinbart wurde. Obwohl sich für das Unternehmen unmittelbar aus dem Gesetz eine Verpflichtung ergebe, dem Handelsvertreter für die Dauer der Wettbewerbsbeschränkung eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

Bei der Vertragsgestaltung sollten Unternehmen und Handelsvertreter gleichermaßen auf korrekte Formulierungen achten, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Das betrifft auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Im Handelsrecht kompetente Rechtsanwälte können bei der Vertragsgestaltung beraten.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1EsjDrY

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post BGH: Klausel zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter unwirksam appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1OCFC0W
via IFTTT

Thursday, January 21, 2016

Lloyd Fonds LF 58: Containerschiff MS Patricia Schulte insolvent

Die Gesellschaft des Containerschiffs MS Patricia Schulte aus dem Lloyd Fonds 58 Flottenfonds VII ist zahlungsunfähig. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde Ende 2015 eröffnet.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem das Amtsgericht Niebüll am 28. Dezember 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs MS Patricia Schulte eröffnet hat (Az.: 5 IN 121/15), drohen den Anlegern finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage.

Damit müssen sich die Anleger allerdings nicht abfinden. Denn sie können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen kann. Da sich Anleger seit dem Jahr 2005 an dem Lloyd Flottenfonds VII (LF 58) beteiligen können, ist allerdings Eile geboten, da die Verjährung der Forderungen drohen könnte oder auch schon eingetreten sein kann.

Dass Schiffsfonds keineswegs die sicheren und renditestarken Geldanlagen sind als die sie in den Beratungsgesprächen oft dargestellt wurden, mussten die Anleger des Lloyd Fonds LF 58 bereits erfahren. Wie bei vielen anderen Schiffsfonds auch machten sich die Auswirkungen der Finanzkrise bemerkbar und 2013 musste ein Sanierungskonzept umgesetzt werden. Dabei wurden die Anleger aufgefordert, ihre erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen. Diesmal könnte es für die Anleger aber noch viel schlimmer kommen. Durch die Insolvenz droht der Totalverlust des investierten Geldes.

Über die Möglichkeit des Totalverlusts und über weitere Risiken ihrer Geldanlage hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen allerdings auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies häufig aber nicht geschehen. Vielmehr wurden die Risiken nur verharmlosend dargestellt oder sogar ganz verschwiegen. Eine derartige fehlerhafte Anlageberatung kann die Ansprüche auf Schadensersatz begründen.

Darüber hinaus hätten die Banken, die die Fondsanteile vermittelt haben, auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen diese sog. Kick-Backs nicht verschwiegen werden, da der Anleger aus ihnen Rückschlüsse über das Provisionsinteresse der Banken ziehen kann.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1OyxqSm

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Lloyd Fonds LF 58: Containerschiff MS Patricia Schulte insolvent appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1NnF0Il
via IFTTT

Wednesday, January 20, 2016

OLG Karlsruhe: Hohe Anforderungen an die Beweisaufnahme bei bloßer Kopie eines Testaments

Liegt nur eine Kopie eines Testaments vor, werden an die Beweisführung hohe Anforderungen gestellt, ehe ein Erbschein erteilt werden kann.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Beschluss vom 8. Oktober 2015 stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe fest, dass bei einem nicht mehr im Original auffindbaren Testament die Amtsermittlungspflicht eine besonders gründliche Aufklärung der Übereinstimmung der Kopie mit dem verschwundenen Original erfordere. Dazu sei regelmäßig eine förmliche Beweisaufnahme (Strengbeweis) durch die Vernehmung von Zeugen notwendig. (11 Wx 78/14).

Im konkreten Fall hatte der Erblasser mit seiner Frau ein gemeinschaftliches Ehegattentestament verfasst, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt hatten. Nach dem Tod des Ehemannes war das Testament nicht mehr auffindbar. Da aber Kopien existierten, reichte die Frau eine Kopie beim Nachlassgericht ein und beantragte den Erbschein, den das Nachlassgericht erteilte. Dabei stützte es sich auf eine eidesstattliche Erklärung der Frau, dass sie ein gemeinsames Testament mit dem Verstorbenen errichtet habe und die Unterschrift auf der Kopie von ihm stamme.

Gegen diesen Beschluss legte ein Sohn Beschwerde ein. Er führte an, dass die Unterschrift des Vaters nicht echt sein könne und legte eine Vergleichsunterschrift vor. Er rügte auch, dass das Nachlassgericht keine förmliche Beweisaufnahme vorgenommen habe. Um die Echtheit der Unterschrift des Verstorbenen zu bestimmen, holte das OLG dann ein Sachverständigengutachten ein. Aufgrund des Gutachtens und nach Anhörung der Zeugen kam es zu der Überzeugung, dass die Unterschrift echt sei und die vorgelegte Kopie dem Original-Testament entspreche. Allerdings erfülle die Kopie eines Testaments nicht die Anforderungen an ein formgültiges handschriftliches Testament. Daher könne aus der Kopie nicht das Erbrecht abgeleitet werden. Erst wenn durch die Beweisaufnahme die formgültige Errichtung und der genaue Inhalt der Verfügung ersichtlich seien, könne die Kopie wie das Original-Testament wirksam werden.

Bei der Errichtung eines Testaments sollte der Erblasser bedenken, dass es nach seinem Tod auch auffindbar ist. Darüber hinaus sollte es auch so eindeutig verfasst sein, dass keine Zweifel an der Echtheit der letztwilligen Verfügung aufkommen. Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte können in Erbsachen beraten.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1DJoq8j

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post OLG Karlsruhe: Hohe Anforderungen an die Beweisaufnahme bei bloßer Kopie eines Testaments appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1KrOlz5
via IFTTT

Tuesday, January 19, 2016

Steuerhinterziehung: Immer noch mehr als 3000 Selbstanzeigen in NRW

Im abgelaufenen Jahr gingen in Nordrhein-Westfalen mehr als 3000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ein. Für Steuersünder ist sie nach wie vor der einzige Ausweg.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterzieher nutzen nach wie vor die Selbstanzeige, um trotz ihrer Steuerhinterziehung straffrei zu bleiben. Wie die Rheinische Post berichtet, wurden in Nordrhein-Westfalen im abgelaufenen Jahr 2015 insgesamt 3071 Selbstanzeigen bei den zuständigen Finanzämtern gezählt. Damit hat sich der Wert aus dem Rekordjahr 2014 zwar mehr als halbiert. Dennoch ist davon auszugehen, dass immer noch unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten vielen Menschen unter den Nägeln brennen. Um sich vor einer Strafverfolgung und drohenden Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu schützen, ist die Selbstanzeige für Steuersünder alternativlos. Möglich ist sie aber nur dann, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde.

Wie nach wie vor mehr als 3000 Selbstanzeigen in NRW zeigen, wird den Betroffenen offensichtlich auch immer bewusster, dass sie die begangene Steuerhinterziehung nicht mehr ewig verbergen können. Denn durch verschiedene Maßnahmen wurde der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung immer weiter forciert, so dass es nur eine Frage der Zeit sein dürfte, wann die Tat entdeckt wird und dann drastische Strafen drohen können. Daher ist die Selbstanzeige immer noch die beste Möglichkeit mit einem „blauen Auge“ wieder in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

Allerdings ist der Weg schwieriger als oft gedacht. Denn an die Selbstanzeige hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, wird die Selbstanzeige mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Fehlschlag. Daher sollten Steuersünder auch die kompetente Beratung von im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern suchen. Sie wissen welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie am Ende auch tatsächlich strafbefreiend wirken kann.

Wer es dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, muss damit rechnen, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird und deshalb misslingt.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Steuerhinterziehung: Immer noch mehr als 3000 Selbstanzeigen in NRW appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1JXbsXl
via IFTTT

Monday, January 18, 2016

Steuerhinterziehung: Rund 2000 Verfahren gegen UBS-Kunden – Selbstanzeige

Nach dem Ankauf einer Steuer-CD ermittelt die Staatsanwaltschaft Bochum gegen ca. 2000 Kunden der Schweizer Bank UBS wegen Steuerhinterziehung. Für Steuersünder bleibt nur die Selbstanzeige.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Jahr 2012 hatte das Land Nordrhein-Westfalen eine Steuer-CD mit Daten von Kunden der Schweizer Bank UBS gekauft. Auf Grund dieser Daten wurden inzwischen rund 2000 Verfahren eingeleitet, berichten Medien unter Berufung auf Angaben der Staatsanwaltschaft Bochum.

Der Ankauf von sog. Steuer-CDs ist nicht das einzige Mittel der deutschen Steuerfahnder, um Steuersündern auf die Spur zu kommen. Die Zusammenarbeit der Staaten im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung wird intensiviert und selbst in ehemalige Steueroasen wie der Schweiz oder Österreich ist das Bankgeheimnis inzwischen praktisch Geschichte. Im Jahr 2017 startet zudem der automatische Informationsaustausch von Bankdaten unter mehr als 50 Staaten. Dann wird es nahezu unmöglich, unversteuerte Einkünfte auf Konten im Ausland noch weiter vor dem Fiskus zu verbergen.

Noch können Steuersünder mit Hilfe der strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Behörden die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Tat entdeckt wird, steigt kontinuierlich. Obwohl die Zeit für die Selbstanzeige langsam knapp wird, sollte sie nicht übereilt abgegeben werden. Denn nur wenn die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei ist, kann sie auch strafbefreiend wirken. Um die hohen Anforderungen an eine Selbstanzeige zu erfüllen, muss sie daher gewissenhaft vorbereitet werden.

Für den Laien ist das im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen kaum zu machen. Die Gefahr, dass die Selbstanzeige dann fehlerhaft wird und missglückt, ist groß. Damit das nicht geschieht, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell prüfen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie auch strafbefreiend wirken kann.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Steuerhinterziehung: Rund 2000 Verfahren gegen UBS-Kunden – Selbstanzeige appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1QaDiPb
via IFTTT

EEV AG – Anleger müssen mit Totalverlust rechnen

Anleger der insolventen EEV AG müssen sich immer mehr mit dem Risiko des Totalverlusts auseinandersetzen. Entsprechende rechtliche Gegenmaßnahmen können ergriffen werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie NDR Info und die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichten, müssen die Anleger der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG immer mehr mit dem Totalausfall ihres investierten Geldes rechnen. Den Berichten zu Folge hält der vorläufige Insolvenzverwalter das Ausfallrisiko für „sehr hoch“.

Insgesamt rund 25 Millionen Euro haben mehr als 2000 Anleger über Genussrechte und Nachrangdarlehen in die Projekte der EEV AG gesteckt. Investiert wurde in einen Offshore-Windpark bzw. in ein Biomasseheizkraftwerk. Doch bei beiden Objekten gab es Probleme. Ende November 2015 stellte die EEV AG Insolvenzantrag. Seitdem stehen die Anlegergelder im Feuer. Das Kraftwerk soll nun zwangsversteigert und der Windpark verkauft werden. Den Medienberichten zu Folge ist es aber fraglich, ob die Erlöse ausreichen werden, um überhaupt die Schulden des Unternehmens decken zu können. Der größte Teil der Anleger wird wohl leer ausgehen.

Um einen Totalverlust des investierten Geldes zu vermeiden, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder auch wegen Prospektfehlern entstanden sein.

So hätten in den Emissionsprospekten auch die Risiken der Kapitalanlage dargestellt werden müssen. Besonders bei dem geplanten Offshore-Windpark hätte erwähnt werden müssen, dass dieser in einem Übungsgebiet der Bundeswehr liegt und es zu Schwierigkeiten bei der Genehmigung kommen könnte. Grundsätzlich müssen die Angaben in den Verkaufsprospekten vollständig und wahrheitsgemäß sein, so dass sich der Anleger ein realistisches Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen kann.

Darüber hinaus hätten die Anleger auch in den Beratungsgesprächen umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist eine entsprechende Risikoaufklärung ausgeblieben, bestehen gute Chancen auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1N2LWzP

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post EEV AG – Anleger müssen mit Totalverlust rechnen appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1ZvlUab
via IFTTT

Sunday, January 17, 2016

LAG Berlin-Brandenburg: Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Liegt ein wichtiger Grund vor, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Das geht auch aus einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg hervor (Az.: 17 Sa 810/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Arbeitsrecht sieht vor, dass die Kündigung eines Arbeitsvertrags dann fristlos erfolgen kann, wenn dem Arbeitnehmer eine schwere Verletzung seiner Pflichten vorgeworfen und es dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, den Mitarbeiter noch bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin weiter zu beschäftigen. Strittig ist dabei häufig die Frage, wann eine Pflichtverletzung derart schwer ist, dass die Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar ist. Möglicherweise hätte auch eine Abmahnung durch den Arbeitgeber oder eine ordentliche Kündigung ausgereicht.

Mit dieser Frage musste sich auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg auseinandersetzen. Im konkreten Fall war ein Mitarbeiter eines Wach- und Sicherheitsdienstes bei der Kontrolle des Ausgangs des Produktionsbereichs einer Münzprägeanstalt eingesetzt worden. Als Wachmann war er für die Personenkontrolle an einem mit einem Zufallsgenerator ausgestattetem Drehkreuz zuständig. Wurde das Drehkreuz per Zufallsgenerator gesperrt, wurden die Mitarbeiter entsprechend vom Wachpersonal durchsucht. Ohne für einen Ersatz zu sorgen, schaltete der Wachmann denn Zufallsgenerator aus und verließ für eine längere Zeit seinen Arbeitsplatz, um sich mit einem anderen Mitarbeiter zu treffen. Von diesem erhielt er die Reste eines Kunststoffrohrs, das er ohne entsprechenden Begleitschein in sein Auto brachte. Wenige Tage wurde festgestellt, dass Gold im Wert von rund 74.000 Euro aus dem Betrieb verschwunden war. Der Wachmann erhielt daraufhin die fristlose Kündigung durch seinen Arbeitgeber.

Mit seiner Kündigungsschutzklage hatte der Wachmann am Arbeitsgericht Berlin noch Erfolg, das LAG Berlin-Brandenburg wies die Klage jedoch ab und erachtete die außerordentliche Kündigung für wirksam. Durch das Verlassen seines Arbeitsplatzes ohne für Ersatz zu sorgen und die unberechtigte Mitnahme des Kunststoffrohrs habe der Wachmann seine Pflichten schwerwiegend verletzt. Dadurch sei es dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten gewesen, ihn weiter als Sicherheitsmitarbeiter zu beschäftigen.

Die wirksame Kündigung eines Arbeitsvertrags kann u.U. schwierig sein. Im Arbeitsrecht kompetente Rechtsanwälte können bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags, Kündigungen, Abfindungen und anderen arbeitsrechtlichen Themen beraten.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1XJz5Xa

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post LAG Berlin-Brandenburg: Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1QeTWyZ
via IFTTT

Saturday, January 16, 2016

Erbvertrag entwickelt hohe Bindungswirkung

Wer seinen Nachlass in einem Erbvertrag regeln möchte, sollte beachten, dass ein Erbvertrag eine hohe Bindungswirkung entfalten kann. Das zeigt ein Beschluss des OLG München (31 Wx 280/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge greift, kann seinen Nachlass in einem Testament oder Erbvertrag regeln. Besonders beim Erbvertrag ist aber zu beachten, dass die getroffenen Verfügungen eine hohe Bindungswirkung entfalten können. Wie aus einem Beschluss des OLG München hervorgeht, kann bei einem Erbvertrag der überlebende Vertragspartner im Einzelfall auch an die Erbeinsetzung eines seiner eigenen Kinder gebunden sein, das mehrere Jahre im gemeinsamen Haushalt mit dem verstorbenen Vertragspartner gelebt und ihm besonders nah gestanden hat.

Im konkreten Fall hatte die Erblasserin vier Töchter. Nachdem ihr Ehemann verstorben war, lebte sie einige Jahre später mit ihrem neuen nichtehelichen Partner zusammen. 1980 schloss sie mit ihrem Lebenspartner einen Erbvertrag. Darin setzten sie sich gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Als Schlusserbin setzten sie die jüngste Tochter ein, die gemeinsam mit ihnen im gleichen Haushalt gelebt hatte. Außerdem wurde dem Längerlebenden in dem Erbvertrag das Recht eingeräumt, hinsichtlich des Nachlasses Teilanordnungen zu treffen und die Erbteile der Erben verschieden groß zu bestimmen.

Nach dem Tod des Lebenspartners erstellte die Frau verschiedene Testamente, in denen sie ihre anderen Töchter als Erben und schließlich als Alleinerben einsetzte. Nachdem die Frau verstorben war, kam es unter den Töchtern zum Streit um das Erbe. Das OLG München erkannte, dass die jüngste Tochter im Erbvertrag bindend zur Alleinerbin eingesetzt worden sei. Die weiteren Testamente seien nicht wirksam. Laut Erbvertrag hätte die Frau nur Teilanordnungen neu treffen, nicht aber neue Erben einsetzen dürfen. Nach Ansicht der OLG sprechen auch die persönlichen Verhältnisse dafür, dass der vorverstorbene Lebenspartner ein Interesse an der Erbeinsetzung der jüngsten Tochter, für die er viele Jahre eine „Vaterstelle“ eingenommen hatte, als Schlusserbin gewollt habe. Daher sei die Frau an die Erbeinsetzung ihres eigenen Kindes gebunden.

In Fragen rund um den Nachlass können im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte beraten.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1iYweca

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Erbvertrag entwickelt hohe Bindungswirkung appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1ZDhuDH
via IFTTT

Friday, January 15, 2016

Hannover Leasing Substanzwerte Deutschland 7: Leerstand der Fondsimmobilie droht

Der Immobilienfonds Hannover Leasing Substanzwerte Deutschland 7 muss einen Nachmieter für die Fondsimmobilie am Frankfurter Flughafen finden. Ansonsten droht ab März der Leerstand.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eine Büroimmobilie nahe des Frankfurter Flughafens ist das einzige Investitionsobjekt des geschlossenen Immobilienfonds Hannover Leasing 203 Substanzwerte Deutschland 7. Mieter des Komplexes war die inzwischen insolvente Imtech Deutschland. Die Insolvenz kann negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaft haben.

Wie das „fondstelegramm“ berichtet, führte die Imtech-Insolvenz zu einem Sonderkündigungsrecht, von dem nun offenbar Gebrauch gemacht wurde. In der Konsequenz bedeutet das, dass ab März der Leerstand der Fondsimmobilie droht. Die Mietzahlungen sind durch die Insolvenz offenbar schon seit mehreren Monaten ausgeblieben. Ein Untermieter der Imtech, der rund 15 Prozent der Bürofläche angemietet hat, zeigt offenbar Interesse den Vertrag in einen Hauptmietvertrag umzuwandeln. Für den Rest der insgesamt ca. 16.000 Quadratmeter großen Bürofläche müsse ein oder mehrere Nachmieter gefunden werden.

Gelingt das nicht oder können nur noch niedrigere Mieteinnahmen erzielt werden, kann das zu wirtschaftlichen Problemen bei dem Immobilienfonds führen, die auch die Anleger treffen würden. Um finanziellen Verlusten vorzubeugen, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die rechtlichen Möglichkeiten wie etwa den vorzeitigen Ausstieg aus der Beteiligung oder die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz prüfen.

Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen erfahrungsgemäß häufig als sichere Geldanlage dargestellt. Tatsächlich erwerben die Anleger mit den Fondsanteilen aber unternehmerische Beteiligungen. Dementsprechend stehen sie auch im Risiko, das mit dem Totalverlust der Einlage enden kann. Daher hätten die Anleger über Risiken wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen, lange Laufzeiten, erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere über die Möglichkeit des Totalverlusts umfassend aufgeklärt werden müssen.

Zudem hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, zwingend offen legen müssen. Wurden die Kick-Backs oder Risiken verschwiegen, kann das Ansprüche auf Schadensersatz begründen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1KgMKfm

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Hannover Leasing Substanzwerte Deutschland 7: Leerstand der Fondsimmobilie droht appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1UUPG6Y
via IFTTT

Thursday, January 14, 2016

Steuerhinterziehung: Die Uhr tickt – Selbstanzeige rechtzeitig stellen

Die vollendete aber auch schon die versuchte Steuerhinterziehung ist strafbar. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige können Steuersünder aber in die Steuerlegalität zurückkehren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wird eine Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt, können dem Steuersünder empfindliche Strafen drohen. Das Strafmaß reicht dabei von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen. Dennoch muss eine Steuerhinterziehung nicht zwangsläufig bestraft werden. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige können Steuersünder nach wie vor in die Steuerehrlichkeit zurückkehren und einer drohenden Bestrafung entgehen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Selbstanzeige gestellt wird, bevor die Behörden die Tat entdeckt haben. Steuerhinterziehung liegt in der Regel dann vor, wenn gegenüber dem Finanzamt bewusst falsche Steuerangaben erklärt wurden.

Dabei müssen Steuersünder immer mehr damit rechnen, dass die Steuerhinterziehung früher oder später entdeckt wird. Verschiedene Finanzminister haben bereits angekündigt, den Drück auf Steuersünder hoch halten zu wollen. Dazu geben sie den Steuerfahndern immer effizientere Instrumente an die Hand. So startet beispielsweise 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten. Auch ehemalige Steueroasen wie Liechtenstein, Österreich oder die Schweiz werden sich an dem Informationsaustausch beteiligen. Unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten können dann kaum noch vor dem Fiskus verborgen werden. Auch wenn der Informationsaustausch erst 2017 beginnt, so wurden die Kontodaten bereits zum Stichtag 31. Dezember 2015 von den Finanzinstituten erfasst.

Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch Schwarzgeld auf Konten deponiert hatte, sollte handeln. Eine Selbstanzeige kann nur dann helfen, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde. Doch auch wenn die Uhr tickt, sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt verfasst werden. Denn sie muss nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Die hohen Anforderungen, die der Gesetzgeber an eine wirksame Selbstanzeige stellt, sind für den Laien allerdings kaum zu erfüllen. Wer es dennoch auf eigene Faust oder mit der Hilfe von Musterformularen versucht, riskiert, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird und misslingt. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden, die dafür sorgen können, dass die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Steuerhinterziehung: Die Uhr tickt – Selbstanzeige rechtzeitig stellen appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1J5tuXj
via IFTTT

Wednesday, January 13, 2016

Canada Gold Trust Fonds: Lage für die Anleger spitzt sich zu

Anleger der Canada Gold Trust Fonds müssen weiterhin um ihr Geld fürchten. Für den 29. Januar 2016 ist eine weitere Informationsveranstaltung geplant.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds scheint die Lage immer bedrohlicher zu werden. Nach einem Bericht des Handelsblatts vom 12. Januar 2016 scheinen die Fondsgesellschaften kaum noch über liquide Mittel zu verfügen. Das noch vorhandene Geld soll demnach aus den Rückzahlungen der Ausschüttungen stammen. Dazu werden die Anleger nach wie vor aufgefordert.

Trotz dieser prekären Situation sollen die Anleger aber bis zum 15. Januar 2016 der Treuhandgesellschaft, die die Verwaltung der Fonds übernommen hat, Entlastung erteilen. Informationen, wo der große Teil der Anleger-Gelder geblieben ist, haben die Anleger nach wie vor nicht. Die nächste Informationsveranstaltung ist aber erst für den 29. Januar geplant – also nach der Abstimmung am 15. Januar.

Für die Anleger gibt es aber immer noch mehr Fragen als Antworten. In dieser rechtlich unübersichtlichen Situation und auch angesichts der drohenden finanziellen Verluste können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Zunächst sollten Ausschüttungen nicht zurückgezahlt werden, ohne zuvor geprüft zu haben, ob die Rückforderung überhaupt im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist. Darüber hinaus ist es angesichts der finanziellen Lage der Fondsgesellschaften zumindest ungewiss, ob überhaupt noch eine nachhaltige Sanierung gelingen kann. Eine Insolvenz der Canada Gold Trust Fonds lässt sich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ausschließen.

Um einen möglichen Totalverlust abzuwenden, sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Dazu gehört auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Diese Ansprüche können sich gegen die Prospektverantwortlichen richten. Die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, so dass sich der Anleger ein möglichst genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen kann. Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen die Vermittler wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht kommen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1N6EVsu

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Canada Gold Trust Fonds: Lage für die Anleger spitzt sich zu appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1mWD847
via IFTTT