Thursday, April 30, 2015

Steuerhinterziehung: Maßnahmen nach einer missglückten Selbstanzeige

Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wirkt auch dann strafmildernd, wenn sie missglückt ist. Wie sehr das Strafmaß reduziert werden kann, hängt auch von der Verteidigungsstrategie ab. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nicht jede Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung gelingt tatsächlich. Die Ursachen können unterschiedlich sein. Es kann schon ein Sperrgrund vorgelegen haben, zum Beispiel wenn die Steuerhinterziehung schon entdeckt wurde und damit die Selbstanzeige zu spät gestellt wurde, oder wenn sie fehlerhaft war. Allerdings war auch dann eine Selbstanzeige nicht völlig umsonst. Denn sie kann sich immer noch strafmildernd auswirken. Das Strafmaß kann umso mehr reduziert werden, je deutlicher die Reue des Täters und die Einsicht falsch gehandelt zu haben, zu Tage tritt. Um das Gericht von diesem guten Willen zu überzeugen, ist eine geschickte Verhandlungsstrategie notwendig. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Mandanten und einem im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt ist dazu unerlässlich. Denn die Unterschiede im Strafmaß können erheblich sein. Im schlimmsten Fallen kann eine Haftstrafe von zehn Jahren drohen. Damit eine Selbstanzeige erst gar nicht fehlschlägt, sollte sie möglichst gründlich vorbereitet werden. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb missglückt, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater von Anfang an hinzuziehen. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann. Für komplette Straffreiheit kann die Selbstanzeige seit dem 1. Januar 2015 aber nur noch dann sorgen, wenn der hinterzogene Betrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Diese müssen dann gemeinsam mit den Steuerschulden und den Zinsen innerhalb einer Frist beglichen werden. Erst dann ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung endgültig vom Tisch. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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Wednesday, April 29, 2015

Steuerhinterziehung: Auch eine fehlgeschlagene Selbstanzeige war nicht umsonst

Die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung erreichte 2014 einen Höchststand. Bei fehlerhaften Selbstanzeigen droht dennoch eine Verurteilung. Aber sie dürfte zumindest strafmildernd wirken. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit der strafbefreienden Selbstanzeige hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, trotz Steuerhinterziehung straffrei zu bleiben. Angesichts des steigenden Risikos der Entdeckung und der erhöhten Anforderungen an die Selbstanzeige seit diesem Jahr, haben 2014 viele Steuerhinterzieher zum Mittel der Selbstanzeige gegriffen. Eine Garantie, dass die Selbstanzeige vor einer Verurteilung schützt, gibt es allerdings nicht. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Im Jahr 2013 wurden rund 24.000 Selbstanzeigen eingereicht. Immerhin führte sie auch in etwa 18.000 Fällen zur Einstellung des Verfahrens. In den anderen Fällen schlug sie allerdings fehl. Sinnlos wird die Selbstanzeige dennoch nicht gewesen sein. Denn in den meisten Fällen dürfte sie sich zumindest strafmildernd ausgewirkt haben. Nach einer fehlgeschlagenen Selbstanzeige sollte das Hauptaugenmerk darauf gelegt werden, dass das Strafmaß möglichst gering ausfällt. Dazu können sich Betroffene an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Gemeinsam kann dann eine effektive Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Im Idealfall kann das Steuerstrafverfahren bei geringer Schuld immer noch eingestellt werden. Auch die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer Geldauflage ist möglich. Gründe für eine fehlgeschlagene Selbstanzeige sind in der Regel, dass sie entweder zu spät, also erst nach Entdeckung der Tat, gestellt wurde oder sie war nicht vollständig. Um solche Fehler zu vermeiden, sollte eine Selbstanzeige nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend bewertet werden. Daher ist es sicherer, von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte hinzuzuziehen. Sie können beurteilen, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist oder bereits Sperrgründe vorliegen und wissen welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist und wirken kann. Liegt der Hinterziehungsbetrag unter 25.000 Euro kann die Selbstanzeige für die komplette Straffreiheit sorgen. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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Tuesday, April 28, 2015

Compliance zur Abwehr von Schäden

Im eigenen Interesse sollten Vorstände genau definierte Verhaltensregeln erlassen. Die Regeltreue (Compliance) ist juristisch und medial ein wichtiges Thema. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gehen Unternehmensvorstände zu großzügig mit Firmengeldern um, kann es schnell zu Ärger mit dem Aufsichtsrat oder Gesellschaftern kommen. Dabei muss es nicht beim Ärger bleiben – es können auch juristische Schwierigkeiten oder Schadensersatzansprüche drohen. Um dies zu vermeiden, sollten sich Unternehmen ein möglichst detailliertes Compliance-System geben. Je genauer die Regeln definiert sind, umso geringer ist das Risiko, dass es später zu Streitigkeiten kommt. Diese Regeln gelten für alle Mitarbeiter des Unternehmens. Dabei können sie natürlich variieren und zwischen der Position im Unternehmen unterscheiden. Im Grunde genommen geht es um die Frage der Angemessenheit und der Transparenz, um die Vermischung von geschäftlichen und privaten Interessen zum Nachteil des Unternehmens zu vermeiden. Dabei ist Compliance nicht nur ein Thema für Großunternehmen, sondern auch für den Mittelstand. Ein detailliertes Compliance-System dient der Einhaltung der vertraglichen Regelungen und gesetzlichen Vorschriften, damit es auch dem Unternehmen heraus nicht zu strafbaren Handlungen der Mitarbeiter kommt. Das betrifft auch den Vorstand oder die Geschäftsführung, die gleichzeitig auch für die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems verantwortlich sind. Ohne ein solches System können dem Unternehmen beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstehen und es kann zu Schadensersatzforderungen gegen den Betrieb und auch gegen seine Leitungsorgane kommen. Denn nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz sind die Unternehmen verpflichtet dafür zu sorgen, dass es aus dem Betrieb heraus nicht zu Gesetzesverstößen kommt. Damit ein Compliance-System seine Aufgabe erfüllen kann, sollte es auch regelmäßig auf seine Wirksamkeit hin überprüft und ggfs. angepasst werden. Die Installation und inhaltliche Ausgestaltung eines Compliance-Systems kann eine große Herausforderung für die Unternehmen sein, da verschiedene Gesetze und Vorschriften dabei zu beachten sind. Im Wirtschaftsrecht kompetente Rechtsanwälte können bei der Einführung und der Kontrolle eines Compliance-Systems behilflich sein. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/15ajXoD Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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Monday, April 27, 2015

Selfmade Capital: Insolvenzwelle geht weiter

Die Insolvenzwelle bei Selfmade Capital geht weiter. Das Amtsgericht München hat die vorläufigen Insolvenzverfahren über sechs weitere Gesellschaften Mitte April eröffnet. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Malte Hartwieg hat für weitere Selfmade Capital Gesellschaften Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht München eröffnete jetzt die vorläufigen Insolvenzverfahren über

  • Selfmade Capital Emirates III GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 3669/14),
  • Selfmade Capital Emirates II GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 3668/14),
  • Selfmade Capital Emirates I GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 3667/14),
  • Selfmade Capital Emirates 5 GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 3671/14),
  • Selfmade Capital Emirates 4 GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 3670/14),
  • Selfmade Capital 6 GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 3672/14).

In den vergangenen Wochen und Monaten wurden auch schon Insolvenzanträge für zahlreiche weitere Selfmade Capital Firmen und Fondsgesellschaften gestellt. Das Emissionshaus Selfmade Capital gehört zum Firmenimperium des Malte Hartwieg ebenso wie das Emissionshaus New Capital Invest. Sowohl bei Selfmade Capital Fonds als auch Fonds von New Capital Invest ist es in den vergangenen Monaten zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen gegen Hartwieg wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. Die betroffenen Anleger müssen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres eingesetzten Geldes befürchten. Um sich gegen diese Verluste zu schützen, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann mögliche Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und geltend machen. Ansprüche auf Schadensersatz können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Vermittelt wurden die Fondsbeteiligungen u.a. durch dima24. Die Vertriebsplattform gehörte bis zu ihrem Verkauf vor einigen Monaten ebenfalls zum Hartwieg-Imperium. Auch über diese personelle Verknüpfung hätten die Anleger informiert werden müssen. In Betracht kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung. Die Angaben in den Emissionsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können zu Schadensersatzansprüchen führen. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, kann das weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1m5kmS0 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen ebbt nicht ab

Trotz der verschärften Regeln sei die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung in NRW bislang kaum zurückgegangen, sagt NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans im Handelsblatt-Interview. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Finanzministers sind die Mehreinnahmen des Landes im ersten Quartal 2015 vergleichbar mit denen aus 2014. Die Selbstanzeige ist also nach wie vor eine sprudelnde Einnahmequelle für den Fiskus. Aber nicht nur das: Durch die hohe Zahl der Selbstanzeigen sei auch erkennbar, welche Banken ihren Kunden bei der Steuerhinterziehung behilflich gewesen seien, so Walter-Borjans. Dadurch rücken auch die Banken verstärkt in den Fokus der Ermittler. Der Finanzminister macht sich in diesem Zusammenhang auch für eine Änderung des Kreditwesengesetzes stark, um die Kreditinstitute und nicht nur einzelne Angestellte belangen zu können. Rücken die Geldhäuser verstärkt in den Fokus der Ermittler, müssen auch die Kunden, die dort noch unversteuertes Schwarzgeld vor dem Fiskus verborgen haben, befürchten, dass die Steuerhinterziehung auffliegt. Der Druck auf die Steuersünder wächst weiter – unabhängig davon, ob das Schwarzgeld auf Konten im Ausland oder in Deutschland liegt. Die Selbstanzeige eröffnet trotz der erhöhten Anforderungen nach wie vor die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings ist eine Selbstanzeige nur dann möglich, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde. Darüber hinaus kann die Selbstanzeige auch nur dann wirken, wenn sie vollständig ist. Dazu muss sie alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Schon kleine Fehler können zu einer Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Darum sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend behandelt werden. Daher ist es ratsam, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen, die jeden Fall individuell würdigen können und wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann. Bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro kann die Selbstanzeige dafür sorgen, dass die Steuerhinterziehung komplett straffrei bleibt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben, die zusätzlich zu den Steuerschulden und Zinsen bezahlt werden müssen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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Sunday, April 26, 2015

Canada Gold Trust GmbH stellt Insolvenzantrag

Die Canada Gold Trust GmbH hat einen Insolvenzantrag eingereicht. Das Amtsgericht Konstanz hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 22. April 2015 eröffnet (Az.: 42 IN 152/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Traum vom Gold ist ausgeträumt. Die Canada Gold Trust GmbH ist insolvent. Auch den Anlegern der Canada Gold Trust Fonds (CGT) I bis IV drohen massive finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust der Einlage. Erst kürzlich wurden die Anleger der CGT-Fonds noch aufgefordert, einen Teil der bereits erhaltenen Ausschüttungen kurzfristig wieder zurückzuzahlen, um eine Insolvenz zu verhindern. Eine Rückforderung der Ausschüttungen ist aber nur unter bestimmten Bedingungen zulässig und muss im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt sein. Ob dadurch eine nachhaltige Sanierung möglich wäre, ist ungewiss. Denn die Krise bei den CGT-Fonds hatte sich in den letzten Wochen dramatisch zugespitzt. Die CGT-Fonds gaben Darlehen an die Henning Gold Mines Inc. (HGM), um diese in den Goldabbau in Kanada zu investieren. Nachdem zunächst auch Ausschüttungen an die Anleger flossen, blieben diese schließlich aus. Es trat zudem zu Tage, dass deutlich weniger Gold abgebaut wurde als vorgesehen und die Anlegergelder zum Teil überhaupt nicht in den Goldminen angekommen sind. Schon bei einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung Ende Februar wurde von drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gesprochen. Angesichts der aktuellen Entwicklung sollten die Anleger der Canada Gold Trust Fonds genau überlegen, ob sie der Aufforderung zur Rückzahlung der Ausschüttungen nachkommen wollen. Zumindest sollte die Rechtmäßigkeit der Forderung zunächst überprüft werden. Dazu können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann zudem prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Damit sollte nicht mehr lange gewartet werden, weil besonders bei den CGT-Fonds I und II bereits Verjährung einsetzen könnten. Grundlage für Schadensersatzansprüche können z.B. eine fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. So hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Zudem müssen die Angaben in den Prospekten vollständig und wahrheitsgemäß sein. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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Saturday, April 25, 2015

Unternehmensnachfolge: Mittelstand sucht Nachwuchs

Nachfolger gesucht: Nach einer Studie der KfW-Bank wollen die Chefs von rund 580.000 mittelständischen Unternehmen bis 2017 in den Ruhestand gehen, berichtet die Frankfurter Rundschau. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Studie der KfW-Bank zufolge sucht demnach jedes sechste mittelständische Unternehmen in Deutschland einen Nachfolger an der Unternehmensspitze. Die Suche gestaltet sich jedoch als schwierig, da es an Nachwuchs fehlt. Der demografische Wandel macht sich gerade bei den mittelständischen Unternehmen bemerkbar. Und der Alterungsprozess an der Spitze dieser Unternehmen kann Folgen haben. Die Investitionsfreudigkeit kann abnehmen, Innovationen werden hinten angestellt, die Wettbewerbsfähigkeit und der Wert des Unternehmens sinken. Der KfW-Analyse nach suche etwa jeder fünfte Firmenchef über 60 Jahre einen externen Nachfolger, jeder Vierte strebe eine Übergabe des Unternehmens innerhalb der Familie an. Doch die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie dürfte schwieriger werden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2014, dass die Privilegierung von Firmenerben z.T. verfassungswidrig sei und daher Reformen nötig seien, werden die Firmenerben künftig beim Unternehmensübergang steuerlich nicht mehr so begünstigt werden können wie bislang. Noch ist nicht klar, wie die Reformen aussehen werden, aber Familienunternehmen werden sich auf Änderungen einstellen müssen. Möglicherweise werden sie anhand einer Bedürfnisprüfung nachweisen müssen, dass die Erbschaftssteuer für einen wirtschaftlichen Schaden sorgen würde. Allerdings stellte das Bundesverfassungsgericht auch fest, dass die Steuervergünstigungen bei Firmenerben grundsätzlich legitim seien, wenn dadurch Arbeitsplätze erhalten werden können. Fraglich sei, wie weit diese Bevorzugung gehen dürfe. Um noch von den Steuervergünstigungen profitieren zu können, sollten Familienbetriebe, bei denen die Unternehmensnachfolge ansteht, zeitnah handeln. Denn rückwirkend werden die neuen Regeln voraussichtlich nicht sein. Um den Unternehmensübergang möglichst steueroptimiert zu regeln, die Arbeitsplätze zu erhalten und den Betrieb nicht in seiner Existenz zu gefährden, können sich die Unternehmer an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die sie beim Unternehmensübergang von Beginn an fachkundig beraten. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/W5TwBd Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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Steuerhinterziehung: Durch Selbstanzeige einer Verurteilung entgehen

Auf Steuerhinterziehung können hohe Strafen stehen. Die reichen von Geld- bis zu Haftstrafen. Wer einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung entgehen will, kann eine Selbstanzeige stellen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer Steuern hinterzogen hat, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren drohen. Eine genaue Richtschnur welches Strafmaß bei welcher Hinterziehungssumme gilt, gibt es nicht. Insofern kommt es immer auf den Einzelfall an. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte allerdings fest, dass bei Hinterziehungsbeträgen im sechsstelligen Bereich eine Geldstrafe alleine in der Regel nicht mehr ausreiche und bei Hinterziehungsbeträgen im siebenstelligen Bereich im Grunde auch eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Frage komme. Aber auch in diesen Fällen müssen die Umstände genau berücksichtigt und immer im Einzelfall entschieden werden. Andersherum bedeutet die Rechtsprechung des BGH nicht, dass bei niedrigeren Hinterziehungsbeträgen automatisch auch geringere Strafen verhängt werden. Steuerhinterzieher, die sich nicht auf derartige Gedankenspiele einlassen wollen, können mit einer Selbstanzeige eine Verurteilung umgehen. Dazu muss die Selbstanzeige aber genaue Vorgaben erfüllen. Vor allem muss sie rechtzeitig, also vor der Entdeckung der Tat gestellt werden, und sie muss vollständig sein. Dafür muss sie alle steuerrelevanten Unterlagen der vergangenen zehn Jahre enthalten. Unterlaufen bei der Selbstanzeige nur kleine Fehler kann das schon dazu führen, dass sie fehlschlägt. Daher solle eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und Fehler sind schnell passiert. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie wissen, ob eine Selbstanzeige überhaupt noch möglich ist, können jeden Fall individuell einschätzen und dafür sorgen, dass die Selbstanzeige alle nötigen Unterlagen enthält. Liegt der Hinterziehungsbetrag dann unter 25.000 Euro hat der Steuerhinterzieher keine weitere Strafe zu befürchten. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Werden diese mit den Steuerschulden samt Zinsen beglichen, ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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M&A: Zuwachs bei Unternehmensübernahmen und Fusionen

Europaweit verzeichnet Deutschland die meisten Unternehmensübernahmen und Fusionen, berichtet die „Wirtschaftswoche“ online. Die Tendenz sei auch in Europa weiter steigend. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Übernahmen, Fusionen und andere Transaktionen liegen im Trend. Experten gehen auch im dritten Quartal 2015 von einem weiteren Anstieg dieser Transaktionen, die unter dem Begriff Mergers & Acquisitions (M&A) zusammengefasst werden aus. Demnach steigen M&A-Transaktionen nicht nur in Deutschland weiter an, sondern auch in Europa, dem Nahen Osten und Afrika, berichtet die „Wirtschaftswoche“. Für viele Unternehmen ist Wachstum wichtig, um im Markt weiter bestehen oder die Position behaupten zu können. Dem internen Wachstum sind aber in der Regel Grenzen gesetzt, so dass das Wachstum durch Unternehmenskäufe, Unternehmensfusionen, Übernahmen oder auch Kooperationen erreicht werden soll. Das führt zu einer steigenden Zahl der M&A-Transaktionen. Bei derartigen Transaktionen müssen eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften und Regeln eingehalten werden. Dazu gehören auch mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht. Grundlage für M&A-Transaktionen ist der Unternehmenskaufvertrag, der notariell beglaubigt werden muss. Der Unternehmenskauf lässt sich in der Regel nicht mit dem Kauf eines Autos oder einer Immobilie vergleichen. Denn ein Unternehmen wird im Normalfall nicht als Einheit gekauft, sondern in verschiedene Bereiche aufgesplittert, etwa das Grundstück, das Gebäude, die Maschinen oder auch die Forderung von Schulden. Das Risiko trägt in der Regel der Käufer. Er muss prüfen, ob die Kaufsache frei von Mängeln ist. Dazu empfiehlt sich eine so genannte Due Diligence Prüfung. Dabei werden alle Stärken und Schwachstellen des Kaufobjektes einer genauen Prüfung unterzogen und anhand der Daten das Risiko der Transaktion ermittelt. Der Kaufpreis orientiert sich an dem festgestellten Risiko. Der Umfang einer Due Diligence Prüfung kann von den Parteien zuvor festgelegt werden. Bevor eine Transaktion im Unternehmensbereich abgeschlossen wird, sind viele Aspekte von der Vertragsgestaltung bis hin zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht zu beachten. Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können die Vertragsparteien dabei unterstützen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1dRYsiT Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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BGH zur Auskunftspflicht des GmbH-Geschäftsführers im Insolvenzverfahren

Bei einem Insolvenzantrag gegen eine GmbH hat der Geschäftsführer der Gesellschaft weitreichende Auskunftspflichten. Angaben zu seinem eigenen Vermögen muss er aber nicht machen (BGH IX ZB 62/14). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Beschluss vom 5. März 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) Stellung zur Auskunftspflicht des Geschäftsführers einer GmbH bezogen (IX ZB 62/14). Demnach hat der Geschäftsführer zwar weitreichende Auskunftspflichten, Angaben über sein eigenes Vermögen gehören aber nicht dazu, entschieden die Karlsruher Richter. Bei einem Insolvenzantrag gegen eine GmbH müsse der Geschäftsführer über die rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der Gesellschaft einschließlich gegen Gesellschafter und ihn selbst gerichtete Ansprüche Auskunft erteilen. Allerdings muss er keine Angaben zu seinen eigenen Vermögensverhältnissen und zur Realisierbarkeit möglicher Ansprüche gegen ihn machen. Die Auskunftspflicht umfasst hingegen mögliche Schadensersatzansprüche der GmbH gegen den Geschäftsführer oder sogar mögliche Straftaten des Geschäftsführers, die mit der Insolvenz in Zusammenhang stehen. Hat ein Geschäftsführer seine Pflichten verletzt, kann er gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung) oder auch gegenüber Dritten (Außenhaftung) in der Haftung stehen. Dabei kann er nicht nur mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden, sondern in schweren Fällen kann auch eine Haftstrafe drohen. Was zu den Pflichten eines Geschäftsführers ist u.a. im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Grundsätzlich ist der Geschäftsführer verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns walten zu lassen (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Darunter ist u.a. die Kontrolle über die wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens zu verstehen. Auch wenn dies an Dritte delegiert ist, muss der Geschäftsführer den Überblick bewahren. Verletzt er diese Pflicht, kann er sich im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft haftbar machen. Zu einer Pflichtverletzung gehört das vorsätzliche oder fahrlässige Verschulden. Nicht gemeint ist damit, eine unternehmerische Entscheidung, die nicht zum gewünschten Erfolg führt. Nach außen kann er haftbar gemacht werden, wenn er z.B. die Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt hat oder eine rechtzeitige Insolvenzanmeldung versäumt hat. Gegen Ansprüche aus Innenhaftung kann sich ein Geschäftsführer zum Teil absichern und die Haftung aus „einfacher Fahrlässigkeit“ vertraglich ausschließen lassen. Bei der Vertragsgestaltung und Haftungsfragen können im Gesellschaftsrecht kompetente Rechtsanwälte beraten. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/QLGBBZ Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bietet Rückkehr in die Steuerehrlichkeit

Der Druck auf Steuersünder steigt stetig. Mit der Selbstanzeige bietet der Gesetzgeber den Betroffenen einen Rückweg in die Steuerehrlichkeit. Dazu muss die Selbstanzeige fehlerfrei sein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung war ein lange umstrittenes Thema. Kritiker forderten die Abschaffung. Der Gesetzgeber entschied sich jedoch dazu, die Selbstanzeige beizubehalten, verschärfte aber zum Jahresbeginn die Anforderungen an die Selbstanzeige. Dadurch ist sie zwar schwieriger geworden und vielen Fällen werden die Steuersünder auch kräftiger zur Kasse gebeten aber sie ist nach wie vor möglich. Eine fehlerfreie Selbstanzeige kann vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen. So lassen sich hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen umgehen. Damit die Selbstanzeige wirken kann, darf die Steuerhinterziehung von den Behörden noch nicht entdeckt sein, sie muss also rechtzeitig erfolgen. Angesichts der steigenden Kooperationsbereitschaft ehemaliger Steueroasen sollten Steuersünder nicht mehr allzu lange mit einer Selbstanzeige zögern. Denn das Risiko entdeckt zu werden, nimmt kontinuierlich zu. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige vollständig sein und alle relevanten Steuerdaten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Das zuständige Finanzamt muss durch die Selbstanzeige in die Lage versetzt werden, einen neuen Steuerbescheid zu erlassen. Sollten noch benötigte Unterlagen fehlen, kann die Steuerschuld auch geschätzt werden. Diese Schätzung sollte jedoch auf keinen Fall zu niedrig angesetzt sein. Da bei der Selbstanzeige leicht Fehler unterlaufen können, sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht mehr wirkt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell bewerten und wissen, welche Unterlagen benötigt werden, um eine wirksame Selbstanzeige zu verfassen. Ist die Hinterziehungssumme geringer als 25.000 Euro kann die Selbstanzeige zur kompletten Straffreiheit führen. Erst bei höheren Hinterziehungsbeträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Diese müssen dann samt der Steuerschulden zzgl. Zinsen in einer Frist bezahlt werden und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ist vom Tisch. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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BGH zu Plagiat und Urheberrecht

Plagiatsvorwürfe und Urheberrecht spielen nicht nur, aber auch in der Musikbranche eine große Rolle. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich jetzt mit Plagiatsvorwürfen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In dem konkreten Fall klagte eine Band auf Unterlassung und Schadensersatz gegen einen Rapper. Dieser habe bei 13 seiner Titel unberechtigt etwa zehn Sekunden lange Tonfolgen der Band übernommen und als sich ständig wiederholende Tonschleife verwendet. Damit seien die Urheberrechte der Band verletzt worden. Die Band machte ihre Rechte als Komponisten und als Textdichter geltend. Die Texte hatte der Rapper jedoch nicht übernommen. In den beiden ersten Instanzen bekam die Band zu großen Teilen Recht. Die Gerichte erkannten bei den Tonfolgen die urheberrechtliche Schutzfähigkeit. Der Rapper ging jedoch in Revision und erzielte vor dem BGH zumindest einen Teilerfolg. Die Klage der Band, die sich nur auf ihr Urheberrecht als Textdichter bezog, wiesen die Karlsruher Richter mit Urteil vom 16. April 2015 ab (I ZR 225/12). Da nur Teile der Musik und nicht der Texte übernommen wurden, liege auch keine Verletzung des Urheberrechts vor. Eine ursprüngliche Verbindung von Text und Musik sei urheberrechtlich nicht geschützt, so die Karlsruher Richter. Differenzierter sei die Klage im Hinblick auf die Komposition zu sehen. Hier bemängelte der BGH, dass das Oberlandesgericht Hamburg ohne die Hilfe eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen zu dem Schluss gekommen sei, dass die kurzen Sequenzen über ein routinemäßiges Schaffen hinausgehen und daher schutzwürdig seien. Zur erneuten Verhandlung verwies der BGH die Sache an das Berufungsgericht zurück. Der Fall zeigt wie schwierig häufig die Frage nach dem Urheberrecht zu beantworten ist, da es dafür kein öffentliches Register gibt. Das betrifft nicht nur den Musikbereich, sondern auch viele andere Branchen. Daher sollte die Prüfung von Urheberrechten sehr sorgfältig erfolgen. Grundsätzlich soll geistiges Eigentum durch das Urheberrecht in ideeller und materieller Weise geschützt werden. Die Beweisführung über das Recht am geistigen Eigentum kann sich aber als schwierig gestalten. Um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen und auch um sich gegen diese zu schützen, kann ein im Urheberrecht kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/NYwxDT Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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Sunday, April 19, 2015

Selfmade Capital 7 und 9: Weitere Insolvenzanträge

Weitere Pleiten bei Selfmade Capital: Das Amtsgericht München hat auch über die Selfmade Capital 7 GmbH & Co. KG und Selfmade Capital 9 GmbH & Co. KG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für zwei weitere Selfmade Capital Gesellschaften wurden Insolvenzanträge gestellt. Das Amtsgericht München eröffnete am 14. April die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Selfmade Capital 7 GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 1015/15) und über die Selfmade Capital 9 GmbH & Co. KG (Az. 1507 IN 1018/15). Die Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI) gehören beiden zum Firmenimperium des Malte Hartwieg. Bei diversen Fonds der beiden Emissionshäuser ist es schon vor Monaten zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Anleger warteten vergeblich auf ihre Ausschüttungen und mussten dann erfahren, dass ihre Gelder angeblich in dunklen Kanälen versickert sind. In der Folge wurden für verschiedene Fondsgesellschaften von NCI und Selfmade Capital Insolvenzanträge gestellt. Für die Anleger steht der Totalverlust des investierten Geldes im Raum. Damit es nicht soweit kommt, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können zum Beispiel auf einer fehlerhaften Anlageberatung beruhen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken ihrer Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Vertrieben wurden die Fonds u.a. von dima24. Auch diese Vertriebsplattform gehörte bis zu ihrem Verkauf vor einigen Monaten noch zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg. Auch über diese personelle Verknüpfung hätten die Anleger informiert werden müssen. Denn möglicherweise wurden Hartwieg-Fonds bevorzugt vermittelt obwohl sie möglicherweise nicht zum Risikoprofil des Anlegers gepasst haben. Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht. Denn die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Wurden die Anleger mit falschen oder irreführenden Angaben gelockt, kann das den Schadensersatzanspruch begründen. Gegen Malte Hartwieg und auch gegen dima24 ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1m5kmS0 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Familienstiftung kann Fortbestand des Unternehmens sichern

Um Erbschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, kann eine Familienstiftung gegründet werden. Die Familienstiftung hat in der Regel den Zweck, die dauerhafte Versorgung der Angehörigen sicherzustellen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit einer Familienstiftung wird häufig versucht, das Vermögen zu erhalten und es vor einer Zersplitterung zu schützen. Auch können Erbstreitigkeiten so umgangen werden. Darüber hinaus hat sie zumeist auch das Ziel, die Angehörigen dauerhaft wirtschaftlich abzusichern. Aus diesen Gründen kann die Stiftung auch bei der Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle spielen. Werden die Unternehmensanteile in die Stiftung übertragen, sichert das den Fortbestand der Firma. Denn eine Stiftung kann nicht ganz oder teilweise verkauft werden. Auch können so Streitigkeiten unter mehreren Erben vermieden werden, die möglicherweise den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Denn die Verfügungs-, Stimm- und Kontrollrechte gehen an die leitenden Organe der Stiftung wie beispielsweise den Vorstand, über. Die Familienmitglieder können in dieser Stiftung bedacht werden. Entscheidend ist die Satzung einer Stiftung. In ihr werden Ziel und Zweck der Stiftung festgeschrieben und auch die Struktur bestimmt. Geführt wird die Stiftung von einem Vorstand, der z.B. durch ein Kuratorium überwacht wird. Auch die Begünstigten der Stiftung (Destinatäre) werden bestimmt. Sie erhalten Auszahlungen aus den Erträgen der Stiftung. Das Vermögen der Stiftung bleibt unangetastet. Dementsprechend gründlich muss die Gründung einer Stiftung vorbereitet werden. In der Satzung sollten beispielsweise Ziel und Zweck der Stiftung, die Höhe des Stiftungskapitals oder die Erbfolge geregelt werden. Darüber hinaus müssen natürlich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Gleichzeitig gibt es bei der Satzung der Stiftung aber auch viel Gestaltungsspielraum, damit der Wille des Stifters entsprechende Berücksichtigung finden kann. Eine Stiftung kann bereits zu Lebzeiten gegründet werden oder auch im Testament bzw. Erbvertrag verfügt werden. Bei der Gründung einer Stiftung können versierte Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können dafür sorgen, dass die Satzung ordnungsgemäß verfasst und der Stiftungszweck eindeutig definiert ist. So lassen sich mögliche Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1pfQSVA Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Saturday, April 18, 2015

Axa Immoselect: Anteilspreis erneut gesunken

Wie schon im Februar ist auch im März der Anteilspreis des offenen Immobilienfonds Axa Immoselect gesunken. Anleger können nach wie vor Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Anteilspreis des Axa Immoselect im März gesunken. Der Preis fiel demnach um 30 Cent auf 10,99 Euro je Anteil (Stand 16. März 2016). Als Gründe nannte das Fondsmanagement in erster Linie die turnusmäßige Bewertung dreier Immobilien in Düsseldorf, Prag und Arlöv (Schweden). So sei bei der Immobilie im schwedischen Arlöv der Verkehrswert im Vergleich zum Vorjahr um rund 32 Prozent gesunken. Die hohe Abwertung hänge mit dem Auszug eines Ankermieters zusammen. Auch bei der Düsseldorfer Immobilie sei der Verkehrswert im Vergleich zum Vorjahr um ca. 3 Prozent gesunken. Grund sei die Differenz zwischen der tatsächlich gezahlten Miete und der erzielbaren Miete. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds ist die Entwicklung der Verkehrswerte von Bedeutung. Denn seitdem der Axa Immoselect abgewickelt wird, erhalten sie in regelmäßigen Abständen Ausschüttungen. Deren Höhe richtet sich maßgeblich nach den erzielten Erlösen aus dem Verkauf der Fondsimmobilien. Dabei sind finanzielle Verluste für die Anleger nicht auszuschließen. Allerdings müssen die Anleger die weitere Entwicklung nicht tatenlos abwarten. Sie können nach wie vor Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Die Aussichten Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. April vergangenen Jahres gestiegen. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen. Fand diese Aufklärung nicht statt, hat sich die Bank schadensersatzpflichtig gemacht. Denn nach Auffassung der Karlsruher Richter bedeutet die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme für die Anleger ein stetiges Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase, da sie dann nicht frei über ihr Geld verfügen können. Daher hätten sie über dieses Risiko aufgeklärt werden müssen. Ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1dDSzTc Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Friday, April 17, 2015

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige gründlich vorbereiten

Auch wenn die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung verschärft wurden, bietet sie immer noch die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren – wenn sie fehlerfrei ist. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Druck auf Steuerhinterzieher wächst weiter an, das Risiko der Entdeckung steigt kontinuierlich. Der Ankauf von Steuer-CDs oder die verstärkte Kooperationsbereitschaft der Staaten untereinander zeigen Wirkung. Selbst ehemalige Steueroasen wie z.B. die Schweiz sind nicht mehr sicher. Längst fordern die Schweizer Banken ihre Kunden auf, gegenüber dem Finanzamt reinen Tisch zu machen. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, können die Folgen für die Täter drastisch sein. Sie müssen mit Geldstrafen oder bei schweren Fällen auch mit Haftstrafen rechnen. Die Selbstanzeige kann aber nach wie vor die Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit bilden. Allerdings nur wenn sie rechtzeitig gestellt wird und fehlerfrei ist. Erfüllt sie diese Anforderungen nicht, kann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung die Folge sein. Darum sollte eine Selbstanzeige auch gründlich vorbereitet und kein Schnellschuss sein. Sie muss alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre umfassen. Ist die Selbstanzeige unvollständig kann sie ihre Wirkung nicht entfalten. Bei diesen hohen Anforderungen können beim Verfassen der Selbstanzeige schnell Fehler passieren. Daher sollte dies auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare geschehen. Sicherer ist es, die Hilfe von im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern in Anspruch zu nehmen. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie ihre Wirkung entfalten kann. Allerdings bleibt der Steuersünder auch bei einer Selbstanzeige nur noch dann komplett straffrei, wenn die Hinterziehungssumme 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge erhoben, die je nach der Höhe der hinterzogenen Steuern zwischen zehn und zwanzig Prozent betragen. Die Steuerschulden müssen zzgl. Zinsen und ggfs. dem Strafzuschlag innerhalb einer Frist beglichen werden. Ist die Zahlung erfolgt, ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Thursday, April 16, 2015

Steuerhinterziehung: Erstes Urteil in der „Swissleaks“-Affäre – Selbstanzeige

In Frankreich wurde jetzt eine prominente Erbin zu einer hohen Geldstrafe und Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Eine Selbstanzeige kann in Deutschland vor einer Verurteilung schützen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Firmenerbin hatte offenbar über Jahre unversteuertes Schwarzgeld vor dem französischen Fiskus versteckt. Aufgeflogen ist sie durch die so genannte „Swissleaks“-Affäre. Dabei wurden bei der Schweizer Filiale der Großbank HSBC brisante Daten gestohlen und den Steuerbehörden übergeben. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, zeigt aber, dass der Kampf gegen Steuerhinterziehung international weiter forciert wird und auch vor prominenten Namen nicht Halt gemacht wird. In Deutschland haben Steuerhinterzieher nach wie vor die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Dazu muss sie allerdings rechtzeitig, d.h. vor Entdeckung der Tat, gestellt werden und sie muss vollständig sein und die relevanten Steuerdaten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Auch wenn die Gefahr der Entdeckung für Steuersünder weiter kontinuierlich steigt, ist Hektik beim Verfassen einer Selbstanzeige ein schlechter Ratgeber. Dann können schnell Fehler passieren, die dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht wirken kann. Deshalb sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und wissen welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist und wirken kann. Auch bei einer Selbstanzeige kann die komplette Straffreiheit seit Beginn des Jahres aber nur noch dann erreicht werden, wenn der hinterzogene Betrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Summen werden Strafzuschläge erhoben, die je nach Höhe des Hinterziehungsbetrags zwischen zehn und zwanzig Prozent liegen. Die Steuerschulden müssen zzgl. der Zinsen und ggfs. des Strafzuschlags innerhalb einer festgelegten Frist bezahlt werden. Erst dann ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung endgültig vom Tisch. Auch wenn sich die Anforderungen an die Selbstanzeige zum 1. Januar 2015 erhöht haben, ist sie immer noch der geeignete Weg, eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, April 15, 2015

Selfmade Capital: Zehn weitere Gesellschaften im vorläufigen Insolvenzverfahren

Malte Hartwieg hat dem Amtsgericht München viel Arbeit beschert. Innerhalb von zwei Wochen wurden zehn vorläufige Insolvenzverfahren über Selfmade Capital Gesellschaften eröffnet. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zwischen dem 31. März und 13. April wurden die vorläufigen Insolvenzverfahren über zehn Gesellschaften, die zum Emissionshaus Selfmade Capital von Malte Hartwieg zählen, eröffnet. Betroffen sind:



  • Selfmade Capital Marketing & Vertrieb GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 3798/14)

  • Selfmade Capital Management GmbH (Az.: 1507 IN 2927/14)

  • Selfmade Capital Consulting GmbH (Az.: 1507 IN 2929/14)

  • Selfmade Capital Asset Management GmbH (Az.: 1507 IN 2929/14)

  • Selfmade Capital 9 Renditefonds Private Placement GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 1020/15)

  • Selfmade Capital 9 Renditefonds GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 1019/15)

  • Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 1017/15)

  • Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 1016/15)

  • Selfmade Capital 10 Renditefonds GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 1022/15)

  • Selfmade Capital 10 GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 1021/15).


Auch für weitere Fondsgesellschaften des Emissionshauses Selfmade Capital wurden in den vergangenen Wochen bereits Insolvenzanträge gestellt, dazu zählen u.a. diverse Emirates-Fonds. Die betroffenen Anleger müssen in jedem Fall hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Geldes befürchten. Gegen Malte Hartwieg, der neben Selfmade Capital u.a. auch der Inhaber des Emissionshauses New Capital Invest (NCI) ist, ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft. Bei diversen Fonds der beiden Emissionshäuser ist es zu Unregelmäßigkeiten gekommen und die Anlegergelder sind offenbar in undurchsichtigen Kanälen versickert. Für die betroffenen Anleger steht viel auf dem Spiel. Daher sollten sie nicht nur die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten, sondern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Grundlage für die Forderungen kann z.B. eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Vertrieben wurden die Beteiligungen u.a. von dima24. Auch diese Vertriebsplattform gehörte mal zum Hartwieg-Imperium. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1m5kmS0 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, April 14, 2015

Steuerhinterziehung: Auch Erben können betroffen sein – Selbstanzeige

Unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass muss von den Erben unverzüglich gegenüber dem Finanzamt angegeben werden. Anderenfalls kann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer erbt, muss in der Regel Erbschaftssteuer an das Finanzamt abführen. Sollte sich im Nachlass unversteuertes Schwarzgeld, z.B. auf Konten im Ausland befinden, müssen die Erben auch dieses unverzüglich dem Finanzamt melden. Zwar sind die Erben nicht für die Steuerhinterziehung des Erblassers verantwortlich. Sie machen sich aber dennoch straffbar, wenn sie gegenüber dem Finanzamt nicht die Karten auf den Tisch legen. Dann können auch sie wegen Steuerhinterziehung bestraft werden. Erben sind daher gut beraten, den Nachlass gründlich zu prüfen wenn ihnen etwas verdächtig vorkommt. Besonders bei Auslandskonten des Erblassers kann sich ein genauer Blick lohnen. Die Erben müssen dann die Steuerschuld des Erblassers begleichen, falls dieser Steuern hinterzogen hat. Liegt die Erbschaft schon eine Zeit zurück und die Erben haben gegenüber dem Finanzamt die Steuerhinterziehung des Erblassers verschwiegen, haben auch sie die Möglichkeit mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Besonders bei Erbengemeinschaften sollte darüber Einigkeit herrschen. Denn stellt ein Erbe eine Selbstanzeige und die anderen nicht, ist diese Möglichkeit für sie verbaut. Dann ist die Tat entdeckt. Damit eine Selbstanzeige wirken kann, muss sie jedoch rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Dafür muss sie die steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht vollständig ist und verpufft. Darum sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass sie dann fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie die hohen Anforderungen erfüllt. Komplett straffrei bleibt die Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige nur dann, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Summen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1ncRqJp Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, April 12, 2015

BWF-Stiftung: Trägerverein im vorläufigen Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) e.V. eröffnet (Az.: 36b IN 1350/15). Der BDT ist Träger der BWF-Stiftung. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen die BWF-Stiftung wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Anlagebetrug. Es besteht der Verdacht, dass der überwiegende Teil des Goldes nicht echt ist. Außerdem verfügte die Finanzaufsicht BaFin die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagegeschäfts. Die Anlegergelder müssen zurückgezahlt werden. Doch ob dazu überhaupt ausreichend Liquidität vorhanden ist, ist fraglich. Das Amtsgericht Charlottenburg eröffnete jedenfalls Ende März das vorläufige Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) e.V. Der BDT ist der Trägerverein der BWF-Stiftung. Bei unselbstständigen Stiftungen wie der BWF-Stiftung hält der Stiftungsträger das Vermögen – in diesem Fall also auch das Kapital der Anleger. Insofern sind diese von der Insolvenz betroffen. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Dabei kann sie ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt unterstützen. Gleichzeitig kann er auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Denn wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sagen. Viel dürfte davon abhängen, wieviel echtes Gold tatsächlich vorhanden ist. Nach derzeitigen Stand ist aber nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen. Daher sollten die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Eine Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Anleger hätten umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Zudem ist zu prüfen, ob die Vermittler hätten wissen müssen, dass die BWF-Stiftung ihr Einlagengeschäft ohne die nötige Erlaubnis betrieben hat. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geprüft werden. Denn wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig, falsch oder auch nur irreführend waren, kommen auch Forderungen gegen die Prospektverantwortlichen in Betracht. Weitere Informationen unter: http://www.grprainer.com/BWF-Stiftung.html Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Saturday, April 11, 2015

HCI ACM Hantong III MS Kilian S: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Die Serie notleidender Schiffsfonds setzt sich fort: Am Amtsgericht Nordenham wurde jetzt das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des HCI-Fonds MS Kilian S eröffnet (Az.: 7 IN 12/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon sechs Jahre nach seiner Emission steht der 2009 aufgelegte Schiffsfonds HCI ACM Hantong III MS Kilian S vor dem Aus. Am 31. März eröffnete das Amtsgericht Nordenham das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft MS Kilian S H+H Schepers GmbH & Co. KG. Die betroffenen Anleger müssen finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes befürchten. Viele Schiffsfonds befinden sich schon seit einigen Jahren in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ein Grund dafür ist, dass in den Boom-Jahren Überkapazitäten aufgebaut wurden, die inzwischen nicht mehr benötigt werden. Die Folge waren sinkende Charterraten. Das bekamen dann auch die Anleger der Schiffsfonds zu spüren. Die Ausschüttungen blieben hinter den prospektierten Erwartungen zurück oder ganz aus und am Ende stand oft genug die Insolvenz der Fondsgesellschaft. Für die Anleger bedeutet das in der Regel hohe finanzielle Verluste. In dieser Situation befinden sich nun auch die Anleger des Schiffsfonds HCI ACM Hantong III MS Kilian S. Allerdings sind sie nicht schutzlos gestellt. Sie können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen als renditestarke und sichere Kapitalanlage dargestellt. Die Risiken, die mit einer Beteiligung verbunden sind, wurden dabei häufig verschwiegen oder zumindest verharmlost. Dabei sind Schiffsfonds spekulative Geldanlagen und die Anleger gehen ein hohes Risiko ein. Denn für sie kann die Beteiligung mit dem Totalverlust des eingesetzten Geldes enden. Daher hätten sie im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog Kick-Backs offen gelegt werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/12AIJk2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Erbschaftssteuer: Nachlassverbindlichkeiten geltend machen

Wer erbt, muss in der Regel Erbschaftssteuer abführen. Nachlassverbindlichkeiten können bei der Erbschaftssteuer geltend gemacht werden. Strittig kann sein, was zu den Nachlassverbindlichkeiten zählt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Kosten für die Verwaltung des Nachlasses sind nicht abzugsfähig. Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 18. Dezember 2014 (Az.: 7 K 1377/14). In dem konkreten Fall hatte Erben eines verwahrlosten Gebäudes und Grundstücks gegen den Steuerbescheid geklagt. Der Erblasser war ein so genannter Messie. Die Entmüllung hätte rund 20.000 Euro gekostet. Erst danach hätte das Grundstück verkauft werden können. Die Kosten für die Entmüllung wollten die Erben als Nachlassverbindlichkeiten steuerlich geltend machen. Doch das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied anders. Nachlassverbindlichkeiten seien nur die Kosten, die dem Erben unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung, Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Die Kosten für die Verwaltung des Nachlasses, in diesem Fall die Entmüllung, zählen nicht dazu. In der Regel fallen unter die Nachlassverbindlichkeiten beispielsweise die Kosten für die Eröffnung eines Testaments, die Erteilung eines Erbscheins, Erbermittlungskosten oder ggfs. auch Prozesskosten. Vereinfacht gesagt, die Kosten, die anfallen, damit der Erbe sein Erbe rechtlich antreten kann. Abgesehen von den Nachlassverbindlichkeiten gibt es bei der Erbschaftssteuer verschiedene Sonderregelungen zu beachten. Diese betreffen unter anderem das selbst genutzte Eigenheim. Das vererbte selbst genutzte Haus kann für Kinder oder Ehepartner steuerfrei bleiben, wenn bestimmte Auflagen eingehalten werden. Da sich das Erbrecht stetig wandelt, ist fundiertes Fachwissen notwendig, um die Spielräume bei der Erbschaftssteuer auch ausnutzen zu können. Damit nicht en großer Teil des Erbes in den Kassen des Staates landet, können sich Erben und Erbengemeinschaften an im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass eine Erbschaft auch in der Steuererklärung angegeben werden muss. Ohne diese Erklärung machen sich die Erben möglicherweise der Steuerhinterziehung strafbar. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/NWrmVc Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Friday, April 10, 2015

Steuerhinterziehung: Hessen zählt immer noch unerwartet viele Selbstanzeigen

Trotz der erhöhten Anforderungen ist die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung weiterhin hoch. Im März 2015 gingen immer noch 125 Selbstanzeigen bei den Behörden ein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Angaben des hessischen Finanzministeriums sind im März immer noch 125 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen. Damit sei die Zahl der Selbstanzeigen zwar gesunken, liege aber immer noch höher als es Experten nach der Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige erwartet hatten, berichtet die Frankfurter Rundschau online. Die Anforderungen an die Selbstanzeige wurden zum 1. Januar 2015 erhöht. Seitdem ist es schwieriger und auch teurer geworden mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings hat der Gesetzgeber diese Tür für Steuerhinterzieher immer noch offen gelassen und die Selbstanzeige ist nach wie vor der beste Weg, eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen. Damit die Selbstanzeige wirken kann, muss sie rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein, d.h. sie muss vor Entdeckung der Tat gestellt werden und die steuerrelevanten der vergangenen zehn Jahre beinhalten. Dabei können leicht Fehler unterlaufen. Schon kleine Fehler können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Darum sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare gestellt werden. Diese können die speziellen Gegebenheiten eines einzelnen Falls nicht ausreichend berücksichtigen. Die sichere Variante ist, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und bearbeiten und dafür sorgen, dass die Selbstanzeige so verfasst ist, dass sie auch wirken kann. Komplette Straffreiheit bei Steuerhinterziehung ist aber nur noch dann möglich, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Summen erhebt der Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent. Werden die hinterzogenen Steuern zzgl. der angefallenen Zinsen und ggfs. des Strafzuschlags innerhalb eines festgelegten Zeitraums gezahlt, ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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