Friday, January 30, 2015

Canada Gold Trust Fonds: Unruhige Zeiten für Anleger

Für die Canada Gold Trust Fonds möchte der Treuhänder offenbar eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen. Diese soll u.a. Aufklärung bringen, was mit den Fondsdarlehen geschieht. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auf die Anleger der Canada Gold Trust Fonds kommen unruhige Zeiten zu. Das Vertrauensverhältnis zwischen Treuhänder und Geschäftsführung scheint zerrüttet zu sein. So betrachte der Treuhand-Geschäftsführer den Investitionsverlauf in Kanada mit sehr großer Sorge, berichtet das „fondstelegramm“. Zudem sei bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Sonderprüfung in Auftrag gegeben worden, wie das Online-Portal „GoMoPa“ meldet. Auch von einem möglichen Insolvenzantrag für die Henning Gold Mines Inc. ist die Rede. Um für Klarheit zu sorgen, solle nach dem 28. Februar eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen werden. Die Henning Gold Mines Inc. (HGM) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Kanada, die in den dortigen Wäldern Gold abbauen will. Seit 2011 wurden vier Canada Gold Trust Fonds aufgelegt, die den Goldabbau finanzieren sollen und dazu Darlehen an HGM-Tochtergesellschaften gewährten. Allerdings blieb der Erfolg bislang aus. Im Juli 2014 stimmten die Anleger zu, die Ansprüche aus den Fonds in Aktien umzuwandeln. Allerdings hatte die kanadische Wertpapieraufsicht schon im Mai 2014 ein Handelsverbot über die HGM-Aktie verhängt, das offenbar nach wie vor nicht aufgehoben ist. Es gibt also reichlich Klärungsbedarf. Die Gesellschafterversammlung soll nun die erhofften Antworten bringen. Anleger, die auf Grund dieser Entwicklung beunruhigt sind, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie beraten und auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein, zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus empfiehlt sich auch einer Überprüfung der Emissionsprospekte. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Liegen Prospektfehler vor, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Thursday, January 29, 2015

Schiffsfonds CFB Nr. 166 Twins 1 in Schwierigkeiten

Die Lage beim Schiffsfonds CFB Nr. 166 Twins 1 ist alles andere als rosig. Selbst eine Insolvenz wird offenbar nicht ausgeschlossen. Anleger können handeln. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Schiffsfonds CFB Nr. 166 Twins 1 wurde Ende 2007 platziert und investierte in die beiden Containerschiffe MS Nedlloyd Adriana (ehemals MS Adriana Star) und MS Nedlloyd Valentina (ehemals MS Valentina Star). Nachdem die Anleger in den Anfangsjahren die prospektierten Ausschüttungen erhielten, änderte sich dies ab dem Jahr 2012. Auf der einen Seite bereiteten den Fonds sinkende Charterraten Probleme, auf der anderen Seite überstiegen aber auch die Betriebskosten die prognostizierten Angaben. Nun scheint sich die wirtschaftliche Situation weiter zuzuspitzen. Im Fall einer Insolvenz kann den Anlegern der Totalverlust des investierten Geldes drohen. Möglicherweise werden auch bereits ausgezahlte Ausschüttungen wieder zurückgefordert. Die betroffenen Anleger müssen die weitere Entwicklung aber nicht tatenlos abwarten, sondern können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen, um hohe finanzielle Verluste zu vermeiden. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Diese sind bei Schiffsfonds beträchtlich. Globale konjunkturelle Schwankungen und sinkende Charterraten können die Wirtschaftlichkeit des Fonds beeinträchtigen. Auf Grund der langen Laufzeiten haben die Anleger aber quasi keine Möglichkeit, sich vorzeitig von ihrer Kapitalanlage zu trennen. Am Ende kann für sie sogar der Totalverlust stehen. Trotz dieser Risiken wurden Beteiligungen an Schiffsfonds aber auch immer wieder an betont sicherheitsbewusste Anleger vermittelt. Bei solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. In Betracht kommen zudem Ansprüche aus Prospekthaftung. Möglicherweise wurde der Fonds für die Anleger in den Emissionsprospekten zu positiv dargestellt. Die Prospektangaben müssen allerdings vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit der Anleger sich ein möglichst konkretes Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen kann. Liegen Prospektfehler vor, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/NdZ9ZH Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, January 28, 2015

Nordcapital: MS Hanse Spirit im Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Hamburg hat im vergangenen Jahr das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds Nordcapital MS Hanse Spirit eröffnet. Anlegern droht der Totalverlust. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Nordcapital legte den Schiffsfonds MS Hanse Spirit im Jahr 2007 auf. Schon kurz darauf setzte die nach wie vor anhaltende Krise der Containerschifffahrt auf Grund von sinkenden Charterraten und aufgebauten Überkapazitäten ein. Diese ging auch an dem Containerschiff MS Hanse Spirit nicht spurlos vorbei. Trotz eines Sanierungsversuchs musste schließlich für die Schiffsgesellschaft Insolvenzantrag gestellt werden. Das Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67b IN 168/14). Die Anleger müssen nun den Totalverlust ihrer Einlage befürchten. In dieser schwierigen Situation können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Schiffsfonds wurden bei der Anlageberatung häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen angepriesen. Die Realität sah für viele Schiffsfonds-Anleger dann allerdings ganz anders aus. Immer mehr Fondsgesellschaften gerieten in die Krise und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. Anleger verloren dabei viel Geld. Das zeigt, dass Schiffsfonds riskante und spekulative Geldanlagen sind. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch über diese Risiken informiert werden müssen. Schließlich kann für sie am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Dieses Totalverlust-Risiko zeigt auch, dass Schiffsfonds für sicherheitsorientierte Anleger keine geeignete Kapitalanlage sind. Wurden die Risiken verschwiegen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können diese so genannten Kick-Backs ein deutlicher Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein. Dieses stimmt nicht zwangsläufig mit den Anlagewünschen des Kunden überein. Möglicherweise wäre es erst gar nicht zu der Zeichnung der Anteile gekommen, wenn der Anleger das Provisionsinteresse gekannt hätte. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1tNwIAM Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Steuerhinterziehung: Vorm Vererben Konten bereinigen – Selbstanzeige

Wer demnächst sein Vermögen vererben möchte, sollte auch die Konten mit unversteuertem Schwarzgeld bereinigen. Denn das würde auch die Erben belasten. Ausweg kann die Selbstanzeige sein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer nach wie vor unversteuertes Schwarzgeld vor dem Fiskus versteckt, geht ein hohes Risiko ein. Durch verschiedene Maßnahmen, unter anderem auch wegen der verstärkten Zusammenarbeit der Staaten untereinander, ist das Risiko der Entdeckung deutlich gestiegen. Letztlich muss jeder selbst entscheiden, ob er dieses Risiko weiter eingehen möchte. Im Fall einer Erbschaft kann dieses Risiko allerdings auch an die Erben weitergegeben werden. Sollten diese unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass finden, müssen sie dies unverzüglich dem Finanzamt melden, um nicht selbst wegen Steuerhinterziehung belangt werden zu können. Um den Erben dies zu ersparen, ist es sinnvoll, die Steuerangelegenheiten noch selbst in Ordnung zu bringen. Die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit kann nach wie vor durch eine Selbstanzeige gelingen. Diese ist zwar seit dem 1. Januar 2015 schwieriger geworden aber immer noch machbar. Damit die Selbstanzeige wirken kann, muss sie rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Dazu muss der Steuersünder dem zuständigen Finanzamt alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre auf den Tisch legen. Oft müssen aber noch weiter zurückliegende Einkünfte offen gelegt werden, da als Stichtag der Steuerbescheid gilt und dieser sich auf weiter zurückliegende Jahre bezieht. Dabei können leicht Fehler unterlaufen, die zu einer Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Daher sollte diese auch nicht auf eigene Faust oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen welche Unterlagen für eine vollständige Selbstanzeige nötig sind. Völlige Straffreiheit erreicht die Selbstanzeige nur, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen müssen gestaffelte Strafzuschläge gezahlt werden. Diese müssen zusammen mit der Steuerschuld und Zinsen beglichen werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, January 27, 2015

Nordcapital: MS Hanse Vision im Insolvenzverfahren

Über die Gesellschaft der MS Hanse Vision aus dem gleichnamigen Nordcapital Schiffsfonds wurde im vergangenen Jahr das Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger müssen den Totalverlust befürchten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der 2007 von Nordcapital platzierte Schiffsfonds MS Hanse Vision hatte mit den Folgen der nach wie vor anhaltenden Krise der Containerschifffahrt zu kämpfen. Trotz eines Sanierungsversuchs konnte die Insolvenz nicht vermieden werden. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete schließlich das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs (Az.: 67b IN 166/14). Für die Anleger bedeutet die Insolvenz, dass sie hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes befürchten müssen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage. Zudem gilt auch das Prinzip, dass die Kapitalanlage zum Risikoprofil des Anlegers passen muss. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass sicherheitsorientierten Anlegern keine hoch spekulativen Geldanlagen vermittelt werden dürfen. Schiffsfonds sind allerdings hoch spekulativ und einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Da die Anleger mit den Fondsanteilen in aller Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, tragen sie auch das Risiko, das für sie schließlich im Totalverlust der Einlage enden kann. Dennoch wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß auch immer wieder an sicherheitsbewusste Anleger vermittelt, die z.B. in eine sichere Altersvorsorge investieren wollten. Bei solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können diese so genannten Kick-Backs ein Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein, das nicht zwangsläufig zu den Anlagezielen des Kunden passen muss. Bei Kenntnis der Kick-Backs wäre es möglicherweise erst gar nicht zur Zeichnung der Anteile gekommen. Wurden die Rückvergütungen verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1tNwIAM Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, January 26, 2015

Malte Hartwieg Fonds: Rund 150 Millionen Euro Anlegergelder sollen im Feuer stehen

Rund 150 Millionen Euro Anlegergelder sollen bei den Fonds von Malte Hartwieg im Feuer stehen. Davon geht der vorläufige Insolvenzverwalter gegenüber „boerse.ARD.de“ aus. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Insgesamt sollen nach Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters inzwischen für 30 Unternehmen aus dem Hartwieg-Imperium Insolvenzanträge am Amtsgericht München gestellt worden sein. Betroffen sind demnach unter anderem die Fondsgesellschaften New Capital Invest NCI USA 11, NCI USA 16 und USA 19 sowie Selfmade Capital-Fonds. Die Entscheidung, ob die Insolvenzverfahren eröffnet werden, dürfte voraussichtlich noch im ersten Quartal dieses Jahres fallen. Die betroffenen Anleger müssen im Fall der Insolvenz mit dem Totalverlust ihres investierten Geldes rechnen. Denn das bisher sichergestellte Vermögen wird voraussichtlich kaum ausreichen, um die Forderungen zu bedienen. Die Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest gehören zu Hartwiegs Firmenimperium. Vertrieben wurden den Fondsbeteiligungen u.a. über dima24. Auch die Plattform gehörte vor wenigen Monaten noch Hartwieg, ehe er sie verkaufte. Um den Totalverlust ihrer Einlage zu verhindern, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kaptalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Anspruchsgrundlage kann u.a. eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Darüber hinaus können auch die Angaben in den jeweiligen Emissionsprospekten überprüft werden. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Den Anlegern wurden zum Teil Renditen im zweistelligen Bereich versprochen. Möglicherweise waren diese Prognosen nie realistisch und sollten nur dazu dienen, den Anlegern die Beteiligung schmackhaft zu machen. Liegen Prosektfehler vor, begründet das den Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen gegen Malte Hartwieg wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, können noch weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Allerdings dauern die Ermittlungen nach wie vor an. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/QTwOKT http://ift.tt/1m5kmS0 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, January 25, 2015

MS Deutschland: Alle Reisen abgesagt – Noch kein Käufer gefunden

Die MS Deutschland bekommt weiter kein Wasser unter den Kiel. Alle Reisen wurden jetzt abgesagt, die Verhandlungen mit Investoren sind nach wie vor nicht abgeschlossen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleihe-Gläubiger der insolventen MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft reißen die schlechten Nachrichten auch im neuen Jahr nicht ab. Wie der Insolvenzverwalter am 20. Januar mitteilte, wurden alle geplanten Reisen der aus dem TV als „Traumschiff“ bekannten MS Deutschland jetzt abgesagt. Grund für die Absage sei, dass die Verhandlungen mit möglichen Investoren nach wie vor nicht abgeschlossen seien. Durch die Absage der Reisen solle für alle Beteiligten mehr Planungssicherheit entstehen. Wer bereits eine Reise gebucht hat, bekommt sein Geld zurück. Traurige Nachrichten erhielten auch die Mitarbeiter der Reederei Peter Deilmann. Sie erhalten demnächst die Kündigung, da es derzeit weder ausreichend Beschäftigung gebe, noch ausreichend Geld für Löhne und Gehälter vorhanden sei. Lediglich die Stammbesetzung der MS Deutschland werde noch weiterbeschäftigt, um die Sicherheit und den Werterhalt des Schiffes zu gewährleisten, so der Insolvenzverwalter. Für die Anleihe-Gläubiger wird nach diesen erneuten Hiobsbotschaften die Hoffnung immer geringer, noch mit einem „blauen Auge“ davon zu kommen. Derzeit lasten rund 60 Millionen Euro Schulden auf der MS Deutschland. Wie hoch eine Insolvenzquote für die Anleihe-Gläubiger ausfallen wird, ist derzeit noch völlig ungewiss und wird voraussichtlich auch wesentlich vom Verkaufspreis der MS Deutschland abhängen. Mit finanziellen Verlusten werden die Anleger aber voraussichtlich rechnen müssen. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder durch Prospektfehler entstanden sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz vorliegen. Das gilt auch, wenn der Verkaufsprospekt fehlerhaft ist. Interessant ist hier besonders, dass die Anleihe offenbar nicht mit der MS Deutschland besichert ist. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19MkF0T Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Friday, January 23, 2015

CFB Fonds 159: Starker Schweizer Franken kann Probleme bereiten

Der im Vergleich zum Euro starke Schweizer Franken könnte negative Auswirkungen auf geschlossene Fonds mit Fremdwährungsdarlehen wie beispielsweise den CFB Fonds 159 haben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Überraschend hatte die Schweizer Notenbank (SNB) die Kursbindung des Schweizer Franken zum Euro aufgegeben. Das führte zu einer Aufwertung des Franken gegenüber dem Euro. Kapitalanlagen, die Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken aufgenommen haben, könnten dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, da die Darlehensschulden praktisch über Nacht gestiegen sind. Der 2006 aufgelegte geschlossene Immobilienfonds CFB Fonds 159 Eschborn Plaza zählt zu den Fonds mit einem Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken. Nachdem sich der Fonds für die Anleger seit 2011 nicht wie erhofft entwickelt hat, könnte der starke Franken nun für weitere Probleme sorgen. Denn die Entwicklung der Ausschüttungen ist auch vom Kurs des Schweizer Franken abhängig. Mögliche Szenarien könnten z.B. sein, dass die finanzierenden Banken neue Sicherheiten verlangen, was sich wiederum negativ auf die Ausschüttungen auswirken könnte. Neben dem CFB Fonds 159 gibt es noch weitere geschlossene Fonds, die Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen haben. Für die betroffenen Anleger kann das Ende der Wechselkursbindung finanzielle Verluste mit sich bringen. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen auch Fremdwährungsdarlehen, da Wechselkursverluste die Wirtschaftlichkeit eines Fonds beeinträchtigen können. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Wurden sie nicht oder nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Schadensersatzansprüche können zudem entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, nicht offen gelegt hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Anleger über diese Rückvergütungen aufgeklärt werden, damit sie das Provisionsinteresse der Bank erkennen können. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/NdZ9ZH Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Thursday, January 22, 2015

Medico Fonds Nr. 41: Anleger werden offenbar zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert

Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Medico Fonds Nr. 41 werden derzeit offenbar zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen und Steuergutschriften aufgefordert. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Derzeit erhalten die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Medico Nr. 41 Objekt Gera KG offenbar Anschreiben, in denen sie zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen und Steuergutschriften aufgefordert werden. Die Investition in den geschlossenen Immobilienfonds verlief für die Anleger bislang ohnehin unbefriedigend. Nun werden sie offenbar auch noch zu Rückzahlungen aufgefordert. Bevor sie dieser Aufforderung nachkommen, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der überprüfen kann, ob die Rückzahlungsaufforderung überhaupt eine rechtliche Grundlage hat. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können gewinnunabhängige Ausschüttungen nur dann zurückgefordert werden, wenn dies vertraglich eindeutig und auch für den Laien verständlich geregelt ist. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob die Anleger möglicherweise ihrerseits noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. Die von der Firma Gebau aufgelegten Medico-Fonds versprachen den Anlegern, zu großen Teilen Ärzte und Apotheker, hohe Gewinnaussichten, die sich aber nicht erfüllt haben. Ein Grund hierfür war wohl, dass die Immobilien zu teuer gekauft und die prognostizierten Mieteinnahmen nicht erreicht werden konnten. Auch waren die Nebenkosten der Fondsgesellschaften in der Regel sehr hoch, so dass sie in der Konsequenz in eine wirtschaftliche Schieflage gerieten. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen, da für die Anleger am Ende auch der Totalverlust des investierten Geldes stehen kann. Ist die Risikoaufklärung ausgeblieben, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Dieser entsteht auch, wenn die Angaben im Emissionsprospekt fehlerhaft waren. Denn die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, so dass sie ein realistisches Bild von den Möglichkeiten und Risiken der Kapitalanlage zeichnen und der Anleger sich nicht unter falschen Voraussetzungen, z.B. unrealistischen Gewinnprognosen, für eine Beteiligung entscheidet. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1BJjlu3 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, January 21, 2015

Nordcapital Waldfonds: Rumänien fordert eventuell Waldstücke zurück

Nordcapital könnten Verluste mit Waldfonds drohen. Nach einem Bericht der „Welt am Sonntag“ könnte die staatliche Forstbehörde Waldstücke im Wert von ca. 22 Millionen Euro zurückfordern. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Nordcapital legte die Waldfonds 1 und 2 auf. Das Emissionsvolumen für beide Fonds beläuft sich auf rund 95 Millionen Euro. Investiert wurde in Wälder in Rumänien. Die Fläche des Nordcapital Waldfonds 1 beläuft sich nach Unternehmensangaben auf ca.9780 Hektar und im Waldfonds 2 erstreckt sich die Fläche über rund 6000 Hektar. Die Fonds haben Laufzeiten bis 2020 bzw. 2021. Doch nun könnte es zu Problemen mit der rumänischen Forstbehörde kommen. Diese könnte nach einem Bericht der „Welt am Sonntag“ rund 5000 Hektar Wald im Wert von ca. 22 Millionen Euro zurückfordern. Denn die rumänische Nationale Anti-Korruptions-Behörde (DAN) hat den Verkäufer der Waldstücke vor einigen Wochen verhaften lassen. Der Vorwurf: Er sei nicht der rechtmäßige Besitzer des Waldes und habe verschiedene Personen bestochen, um an die Waldstücke heranzukommen. Bei Nordcapital geht man hingegen davon aus, dass der Beschuldigte der rechtmäßige Besitzer der Waldstücke war und er sei auch im Grundbuch eingetragen. Sollte der rumänische Staat die Gelder zurückfordern, könnte die Wirtschaftlichkeit der beiden Waldfonds darunter leiden. Dann könnten finanzielle Verluste auf die Anleger zukommen. In dieser schwierigen Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Kapitalanlage überprüfen kann und ggfs. auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kann. Die Anleger hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Probleme bei Geschäften mit rumänischen Wäldern sind nicht neu. Der Grund liegt in der Geschichte. Die Kommunisten hatten die Waldbesitzer vor Jahrzehnten enteignet. Nun melden sich nach und nach vermeintliche Erben, die den Wald zurückfordern. Allerdings sind sie oft gar nicht dazu berechtigt. Von Mafia-ähnlichen Strukturen berichtet beispielsweise „Die Welt“. Wurden Anleger über die Risiken nicht aufgeklärt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, January 20, 2015

HCI Euroliner II: MS Jork Ruler und MS Jork Reliance im Insolvenzverfahren

Über die Gesellschaften der Schiffe MS Jork Ruler und MS Jork Reliance wurde im November 2014 das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Neumünster eröffnet. Anleger müssen mit Verlusten rechnen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Gesellschaften der beiden Containerschiffe MS Jork Ruler und MS Jork Reliance befinden sich im Insolvenzverfahren (Az.: 93 IN 47/14 bzw. 93 IN 46/14). Für die Anleger, die in den Schiffsfonds HCI Euroliner II investiert haben, könnte das hohe Verluste bis hin zum Totalverlust bedeuten. Darüber hinaus müssen sie auch damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurückfordert. HCI Capital hatte den Fonds HCI Euroliner II 2006 aufgelegt. Für die Anleger verlief ihre Beteiligung wenig erfreulich. Doch nun droht ihnen der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Denn mit den Fondsanteilen haben sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen erworben. Das bedeutet, dass sie nicht nur am Erfolg partizipieren, sondern auch das Risiko tragen. Um Verluste abzuwenden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen und geltend machen kann. Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn oft war den Anlegern überhaupt nicht bewusst, dass sie auch das Risiko tragen und sie ihr gesamtes investiertes Geld verlieren können. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger allerdings umfassend über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dies ist erfahrungsgemäß aber nicht immer geschehen. Die Risiken wurden zum Teil verschwiegen und Schiffsfonds sogar an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die nach einer sicheren Kapitalanlage als Altersvorsorge gesucht haben. Schon alleine wegen des Totalverlust-Risikos kann eine Beteiligung an einem Schiffsfonds aber nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein. Darüber hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen, da diese sog. Kick-Backs den Anlegern einen Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken liefern können und sie sich bei Kenntnis eventuell gegen eine Beteiligung entschieden hätten. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/12AIJk2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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HCI Euroliner II: MS Jork Ruler und MS Jork Reliance im Insolvenzverfahren

Über die Gesellschaften der Schiffe MS Jork Ruler und MS Jork Reliance wurde im November 2014 das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Neumünster eröffnet. Anleger müssen mit Verlusten rechnen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Gesellschaften der beiden Containerschiffe MS Jork Ruler und MS Jork Reliance befinden sich im Insolvenzverfahren (Az.: 93 IN 47/14 bzw. 93 IN 46/14). Für die Anleger, die in den Schiffsfonds HCI Euroliner II investiert haben, könnte das hohe Verluste bis hin zum Totalverlust bedeuten. Darüber hinaus müssen sie auch damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurückfordert. HCI Capital hatte den Fonds HCI Euroliner II 2006 aufgelegt. Für die Anleger verlief ihre Beteiligung wenig erfreulich. Doch nun droht ihnen der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Denn mit den Fondsanteilen haben sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen erworben. Das bedeutet, dass sie nicht nur am Erfolg partizipieren, sondern auch das Risiko tragen. Um Verluste abzuwenden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen und geltend machen kann. Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn oft war den Anlegern überhaupt nicht bewusst, dass sie auch das Risiko tragen und sie ihr gesamtes investiertes Geld verlieren können. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger allerdings umfassend über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dies ist erfahrungsgemäß aber nicht immer geschehen. Die Risiken wurden zum Teil verschwiegen und Schiffsfonds sogar an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die nach einer sicheren Kapitalanlage als Altersvorsorge gesucht haben. Schon alleine wegen des Totalverlust-Risikos kann eine Beteiligung an einem Schiffsfonds aber nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein. Darüber hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen, da diese sog. Kick-Backs den Anlegern einen Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken liefern können und sie sich bei Kenntnis eventuell gegen eine Beteiligung entschieden hätten. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/12AIJk2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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HCI Schiffsfonds IX: MS Theodor Storm offenbar verkauft

Der Frachter MS Theodor Storm wurde offenbar an einen griechischen Reeder verkauft, meldet das „fondstelegramm“. Die MS Theodor Storm bildete zusammen mit der MS Malte Rambow den HCI Schiffsfonds IX. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus HCI Capital legten den Schiffsfonds IX Ende 2004 auf. Der Dachfonds investierte in die beiden Schiffe MS Theodor Storm und MS Malte Rambow. Nachdem sich der Fonds schon seit geraumer Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand, wurde der Frachter MS Theodor Storm nun offenbar verkauft. Wie das „fondstelegramm“ darüber hinaus berichtet, wurde über die Gesellschaft des Frachters im Dezember 2014 das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger des HCI Schiffsfonds IX ist die Situation dadurch nicht einfacher geworden. Sie müssen wahrscheinlich mit finanziellen Verlusten rechnen. Damit es nicht so weit kommt, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Ansprüche auf Schadensersatz können sich zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben. Denn Schiffsfonds sind spekulative Kapitalanlagen, die einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt sind. Durch sinkende Charterraten sind in den vergangenen Jahren etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. Für die Anleger ist dies in der Regel mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes verbunden. Daher hätten sie im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken informiert werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies aber nicht immer geschehen. Im Gegenteil: Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds sogar an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die an dem Aufbau einer Altersvorsorge interessiert waren. Bei solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können diese sog. Kick-Backs ein wichtiger Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein, so dass sich der Anleger bei entsprechender Kenntnis eventuell gegen eine Beteiligung entschieden hätte. Auch das Verschweigen der Kick-Backs rechtfertigt den Anspruch auf Schadensersatz. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/12AIJk2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, January 19, 2015

Steuerhinterziehung: Luxemburg beteiligt sich am Informationsaustausch – Selbstanzeige

Im vergangenen Jahr haben die Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung ein Rekordniveau erreicht. Aber auch 2015 ist die Selbstanzeige nach wie vor möglich. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für Steuerhinterzieher ist die Luft in den vergangenen Monaten immer dünner geworden und das Risiko entdeckt zu werden, ist deutlich gestiegen. Zu der Flut an Selbstanzeigen führte nicht nur die Verschärfung der Regeln ab dem 1. Januar 2015, sondern auch die verstärkte Kooperationsbereitschaft ehemaliger Steueroasen. Die Schweiz hat dem unversteuerten Schwarzgeld auf ihren Konten inzwischen den Kampf angesagt. Die Kontoinhaber wurden aufgefordert, ihre Konten zu bereinigen. Und auch andere Staaten werden künftig verstärkt mit dem deutschen Fiskus zusammenarbeiten. So hat Luxemburg schon zugesagt, sich ab 2016 am Informationsaustausch zu beteiligen, Österreich folgt ein Jahr später. Die Gefahr für Steuerhinterzieher entdeckt zu werden, steigt also weiter. Nach wie vor bietet die Selbstanzeige den Weg, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen. Wichtige Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige sind, dass sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist. Zu einer vollständigen Selbstanzeige gehören alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, ist sie unwirksam und es droht eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass sie dann fehlerhaft ist, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und dafür sorgen, dass die Selbstanzeige korrekt verfasst wird. Komplett straffrei bleibt die Steuerhinterziehung seit dem 1. Januar aber nur noch dann, wenn die hinterzogene Summe 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge fällig. Werden die Steuerschulden zzgl. Zinsen und ggfs. dem Strafzuschlag innerhalb einer Frist bezahlt, ist die Angelegenheit bereinigt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, January 18, 2015

Lebensversicherer wollen Zinsen senken – Widerrufsmöglichkeiten der Verbraucher

Lebensversicherungen dienen vielen Verbrauchern als Altersvorsorge. Doch die gerät zunehmend ins Wanken. Denn viele Lebensversicherer wollen in diesem Jahr die laufende Verzinsung senken. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Überraschend kommt die Meldung nicht: Viele Lebensversicherer wollen in diesem Jahr die Zinsen senken, berichtet „Fonds professionell online“. Das gehe aus einer Übersicht der Rating-Agentur Assekurata von 69 Lebensversicherern in Deutschland hervor. Demnach wollen die meisten Lebensversicherer die laufende Verzinsung senken. Für die Verbraucher, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, sind das schlechte Nachrichten. Denn ihre finanzielle Planung könnte dadurch gehörig ins Wanken geraten. Allerdings ist die vorzeitige Kündigung der Police in der Regel auch keine Alternative, da der Rückkaufswert meistens enttäuschend ist und die Verbraucher dann mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Allerdings kann die Lebensversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch widerrufen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr entschieden. Der BGH hatte am 7. Mai 2014 eine Klausel, die in vielen Policen zwischen 1994 und 2007 verwendet wurde, für unwirksam erklärt, da sie gegen europäisches Recht verstoße (IV ZR 76/11). Diese Klausel besagte im Wesentlichen, dass das Widerrufsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt – sogar dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Rücktrittsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Durch dieses Urteil des BGH können die betroffenen Policen auch noch Jahre nach dem Abschuss widerrufen werden. Denn das entscheidende Kriterium für den Widerruf sei, dass der Versicherungsnehmer ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Ist dies nicht geschehen, kann die Lebensversicherung immer noch widerrufen werden und der Verbraucher erhält die gezahlten Prämien zurück. Lediglich für den gewährten Versicherungsschutz muss er mit geringen Abzügen rechnen. Ob eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt oder nicht, kann von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt überprüft werden. War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann die Police rückabgewickelt werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1nuLiw6

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Friday, January 16, 2015

NMH Noble Metal House GmbH im Insolvenzverfahren

Die NMH Noble Metal House GmbH hat im November 2014 Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren am 31. Dezember eröffnet (Az.: 36n IN 4656/14). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die NMH Noble Metal House GmbH ist u.a. für die so genannten „Golddarlehen“ bekannt. Das Geschäft schien vielen Anlegern attraktiv zu sein – zumal Gold ja auch einen sehr guten Ruf als Investition genossen hat. Nach einem Bericht des Online-Magazins GoMoPa sollen rund 5000 Anleger mehre Millionen Euro in Gold bei NMH Noble Metal House angelegt haben. Ordentliche Zinsen wurden den Anlegern versprochen. Doch wie alle anderen Kapitalanlagen ist auch Gold Schwankungen unterworfen. Das bekam offenbar auch die NMH Noble Metal House GmbH zu spüren. Mitte des Jahres 2014 sollen die Zahlungen an Anleger zum Teil ausgeblieben sein. Im November folgte schließlich der Insolvenzantrag und nun wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger, dazu zählen auch die Anleger, sind nun aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 27. März 2015 form- und fristgerecht anzumelden. Nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Eine Gläubigerversammlung soll am 9. Februar 2015 stattfinden. Dabei wird unter anderem auch über den Insolvenzplan entschieden. Für die Anleger und alle anderen Gläubiger ist dies also ein sehr wichtiger Termin. Allerdings sollten die Gläubiger nicht nur auf das Insolvenzverfahren vertrauen. Denn ob und wie hoch die Insolvenzquote ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass die Insolvenzmasse nicht reichen wird, um alle Forderungen der Gläubiger zu bedienen. Es drohen also finanzielle Verluste. Um diese abzufedern, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie im Insolvenzverfahren unterstützen und bei der Gläubigerversammlung ihre Interessen vertreten. Darüber hinaus können aber auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüft werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Thursday, January 15, 2015

Reform der Erbschaftssteuer – Unternehmensnachfolge frühzeitig regeln

Die Erbschaftssteuer muss bis Mitte 2016 reformiert werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 entschieden, da Firmenerben derzeit zu stark bevorzugt würden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. Dezember 2014 die Privilegierung von Firmenerben gegenüber Privaterben in der derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss nun bis Mitte 2016 für entsprechende Reformen sorgen. Das Bundesverfassungsgericht stellte aber auch klar, dass es grundsätzlich legitim sei, Firmenerben beim Unternehmensübergang steuerlich zu begünstigen, um Arbeitsplätze zu sichern. Fraglich sei aber, wie weit diese Bevorzugung gehen dürfe. So wurde u.a. kritisiert, dass Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte keinen Nachweis über den Erhalt der Arbeitsplätze leisten müssen. Diskutiert wird außerdem, ob auch große Familienunternehmen weiter mit Steuerprivilegien rechnen können. Möglicherweise müssen sie anhand einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass ihnen die Erbschaftssteuer wirtschaftlich schaden würde. Wie die Erbschaftssteuer reformiert wird, ist derzeit noch nicht entschieden. Der Bundesfinanzminister kündigte allerdings schon an, dass die Neuregelungen zügig umgesetzt werden und in einem überschaubaren Rahmen sein sollen. Wie das Handelsblatt berichtet, hat sein Steuerabteilungsleiter bei einer Veranstaltung der „Stiftung Familienunternehmen“ erste Überlegungen präsentiert. Zu diesen Gedankenspielen gehöre etwa, dass künftig alle Betriebe mit einer Lohnsummer von mehr als einer Million Euro den Erhalt dieser Lohnsumme über sieben Jahre nachweisen müssen, um die Steuervergünstigungen beanspruchen zu können. Ab wann ein Familienunternehmen als groß gilt, ist derzeit noch völlig unklar. Eine Möglichkeit wäre eine Definition über den Umsatz. Kurz nach Ostern solle dem Kabinett schon ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Reform der Erbschaftssteuer präsentiert werden. Eine Rückwirkung für die neuen Regeln auf den 17. Dezember 2014 soll es nur in Ausnahmefällen geben, kündigte der Steuerabteilungsleiter zudem an. Familienunternehmen, bei denen demnächst die Unternehmensnachfolge ansteht, sollten also zeitnah handeln, um von den Steuervergünstigungen zu profitieren. Um den Unternehmensübergang möglichst steueroptimiert zu regeln und den Betrieb nicht in seiner Existenz zu gefährden, können sich die Unternehmer an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die sie beim Unternehmensübergang von Beginn an fachkundig beraten. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/W5TwBd Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, January 14, 2015

Steuerhinterziehung: Selbstanzeigen auf Rekord-Niveau – Selbstanzeige auch 2015 möglich

Knapp 40.000 Steuersünder haben 2014 eine Selbstanzeige abgegeben. Das geht aus einer Umfrage der Zeitung „Die Welt“ hervor. Auch 2015 ist die Selbstanzeige weiter möglich. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: So viele Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung wie noch nie sind bei den Finanzämtern im vergangenen Jahr eingegangen. Knapp 40.000 Steuersünder nutzten nach einer Umfrage der Zeitung „Die Welt“ die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Demnach gab es die meisten Selbstanzeigen in Baden-Württemberg, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Bayern. Ein Grund für die hohe Zahl der Selbstanzeigen ist die Verschärfung der Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige zum 1. Januar 2015. Dadurch ist die Selbstanzeige zwar schwieriger und in vielen Fällen für den Steuersünder auch teurer geworden, aber sie kann nach wie vor die goldene Brücke auf dem Weg in die Steuerehrlichkeit sein und ein geeignetes Mittel sein, einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Damit die Selbstanzeige wirken kann, muss sie vor allem rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Für eine vollständige Selbstanzeige müssen seit dem 1. Januar 2015 alle steuerrelevanten der vergangenen zehn Jahre auf den Tisch. Ist die Selbstanzeige unvollständig, droht sie zu scheitern. Deshalb sollten Selbstanzeigen auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass sie dann unvollständig bzw. fehlerhaft ist und fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirkt. Völlig straffrei kann eine Selbstanzeige nur dann wirken, wenn die Hinterziehungssumme 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Auch wenn so ggfs. innerhalb einer kurzen Frist eine relativ hohe Summe an den Fiskus gezahlt werden muss, ist die Selbstanzeige immer noch günstiger als eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Betroffene, deren Selbstanzeige gescheitert ist, sollten sich umgehend anwaltliche Unterstützung sichern, damit das Strafmaß möglichst niedrig ausfällt. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, January 13, 2015

MT-Energie GmbH im Insolvenzverfahren

Über die MT-Energie GmbH wurde am 1. Januar 2015 das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Tostedt eröffnet (Az.: 22 IN 196/14). Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 26. Februar anmelden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die MT-Energie GmbH hatte 2012 eine Mittelstandsanleihe mit einem Emissionsvolumen bis 30 Millionen Euro und einer Laufzeit bis April 2017 begeben (ISIN DE000 A1MLRM7 / WKN A1MLRM). Der Zinskupon beträgt 8,25 Prozent p.a., die Zinszahlung ist jeweils im April fällig. Das Unternehmen aus dem niedersächsischen Zeven zählt nach eigenen Angaben zu den führenden Herstellern von Biogasanlagen und Biogas-Spezialkomponenten. Im Oktober 2014 musste allerdings Insolvenzantrag für die MT-Energie GmbH und auch für die Tochtergesellschaft MT-BioMethan GmbH wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am Amtsgericht Tostedt gestellt werden. Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der MT-Energie GmbH und MT-Biomethan GmbH sind nun eröffnet. Die Gläubiger, zu denen auch die Zeichner der Anleihe gehören, sind nun aufgefordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 26. Februar beim Insolvenzverwalter anzumelden. Einen Monat später soll eine Gläubigerversammlung stattfinden. Dort wird es weitere Details geben, u.a. auch zu einem möglichen Verkauf des Unternehmens. Nach Medienberichten soll es mehr als 20 interessierte Investoren geben. Welche Auswirkungen ein möglicher Verkauf auf die Anleihe haben könnte, ist derzeit noch völlig ungewiss. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass die Anleihe-Gläubiger zu finanziellen Einschnitten aufgefordert werden. Solche Entscheidungen sollten nicht ohne professionellen Rat getroffen werden. Daher können sich die Anleihe-Zeichner an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie bei der Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle unterstützen, ihre Interessen bei der Gläubigerversammlung vertreten und auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch umfassend über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob die Angaben im Emissionsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß sind. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19MkF0T Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, January 12, 2015

Wölbern Österreich 03: Anlegern droht Kapitalverlust

Die Immobilie des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Österreich 03 wurde offenbar verkauft. Für die Anleger bedeutet dies voraussichtlich hohe finanzielle Verluste. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der geschlossene Immobilienfonds Österreich 03 von Wölbern Invest kriselte schon seit längerer Zeit. Ein Grund dafür ist, dass der Mietvertrag mit dem Hauptmieter nicht verlängert werden konnte und die Immobilie in Wien leer stand. Mieteinnahmen blieben aus. Die Anleger hatten daher einem Verkauf des Gebäudes zugestimmt. Nach einem Bericht von „Fonds professionell online“ ist der Verkauf inzwischen über die Bühne gegangen. Allerdings mit Verlusten für die Anleger. Sie müssen befürchten, mehr als die Hälfe ihres eingesetzten Kapitals zu verlieren. Denn aus dem Verkaufserlös können dem Bericht zufolge lediglich langfristige Darlehen bedient werden. Trotz des Verkaufs sei auch die Insolvenz des Fonds nach wie vor nicht ausgeschlossen. In diesem Fall könnten noch weitere Forderungen auf die Anleger zukommen. Möglicherweise werden dann vom Insolvenzverwalter Ausschüttungen wieder zurückgefordert. In dieser schwierigen Situation und um den Schaden in Grenzen zu halten, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann beispielsweise prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Anspruchsgrundlage kann zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds wurden erfahrungsgemäß in den Beratungsgesprächen häufig als sehr sichere Kapitalanlage dargestellt. Das sind sie allerdings nicht. Wie bei anderen geschlossenen Fonds auch, erwerben die Anleger unternehmerische Beteiligungen und tragen dementsprechend auch das Risiko. Zu diesen Risiken zählen z.B. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen bzw. Leerstände oder erhöhter Sanierungsbedarf. Dadurch kann die Wirtschaftlichkeit eines Fonds belastet werden und für die Anleger im Totalverlust ihres investierten Geldes enden. Daher hätten sie im Beratungsgespräch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Beim Wölbern Österreich 03 muss zudem beachtet werden, dass Gelder aus dem Fonds veruntreut worden sein sollen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, eröffnet das weitere rechtliche Möglichkeiten. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1oQXglp Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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New Capital Invest: Vier NCI-Fonds insolvent

Für vier Fonds von New Capital Invest wurde inzwischen Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16, NCI USA 19 und NCI Proven Gold Direct 21. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Statt hoher Renditen müssen Anleger, die in Fonds von Malte Hartwieg investiert haben, um ihr Geld fürchten. Für vier Fondsgesellschaften von New Capital Invest wurde im vergangenen Jahr am Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16, NCI USA 19 und zuletzt auch NCI Proven Gold Direct 21. Anleger einiger Fonds von Selfmade Capital warten ebenfalls seit Monaten vergeblich auf ihr Geld. Auch bei Selfmade Capital gab es Insolvenzanträge. Die Fonds beider Emissionshäuser wurden u.a. von dima24 vertrieben. Die Vertriebsplattform gehörte bis zu dem Verkauf vor einigen Monaten ebenso zum Firmenimperium des Malte Hartwieg wie die Emissionshäuser. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen wegen des Verdachts auf Betrug. Ins Visier sind dabei auch die neuen Besitzer von dima24 geraten. Es knirscht also gewaltig im Firmen-Imperium des Malte Hartwieg. Sehr zum Leidwesen der Anleger. Denn sie müssen inzwischen den Totalverlust ihres Geldes befürchten. Daher sollten sie nicht die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten, sondern sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden und mit ihm die rechtlichen Möglichkeiten absprechen. Dazu gehört auch die Geltendmachung möglicher Ansprüche auf Schadensersatz. Diese können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dabei gilt es zu prüfen, ob dima24 die Hartwieg-Produkte eventuell bevorzugt vermittelt und Risiken verschwiegen hat. Darüber hinaus können auch die verschiedenen Emissionsprospekte genau unter die Lupe genommen werden. Die Angaben in den Prospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können dem Anleger ein falsches Bild von der Kapitalanlage vermitteln und ihn so beeinflussen. Liegen Prospektfehler vor, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, eröffnen sich weitere rechtliche Möglichkeiten. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/QTwOKT Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, January 11, 2015

Wölbern Frankreich 04: Anleger vor ungewisser Zukunft

Ein „Happy End“ wird es für die Anleger des Wölbern Fonds Frankreich 04 kaum noch geben. Sie müssen wohl in jedem Fall mit massiven finanziellen Verlusten rechnen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ende vergangenen Jahres wurden die Anleger aufgefordert, noch einmal frisches Kapital zu investieren, um den Fonds vor dem Aus zu bewahren. Sollten sich die Anleger dagegen entscheiden, drohe der Verkauf der Pariser Immobilie oder die Insolvenz. Keine der Alternativen klingt verheißungsvoll. Denn für die Anleger bringen sie wohl in jedem Fall massive finanzielle Verluste mit sich. Sie können sich bestenfalls für das für sie kleinere Übel entscheiden. Problematisch ist auch, dass bei einem Verkauf der Erlös möglicherweise nicht alle Verbindlichkeiten abgedeckt. Fraglich ist dann, ob die Anleger als Gesellschafter für die Deckung der Kosten herangezogen werden können. Damit die Investition in den geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 für die Anleger nicht zu einem Fass ohne Boden wird, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Interessen vertreten und auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger über die Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder ein erhöhter Sanierungsbedarf können die Wirtschaftlichkeit eines Fonds erheblich beeinträchtigen. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust ihres investierten Geldes stehen. Schon alleine wegen dieses Risikos kann die Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds wie den Wölbern Frankreich 04 keine sichere Kapitalanlage sein. Blieb die Aufklärung über die Risiken aus, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Beim Wölbern Frankreich 04 kommt natürlich noch erschwerend hinzu, dass aus dem Fonds Gelder zweckentfremdet worden sein sollen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, kommen ggfs. noch weitere rechtliche Schritte in Betracht. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1oQXglp Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Saturday, January 10, 2015

SEB ImmoPortfolio Target Return Fund wird aufgelöst – Möglichkeiten der Anleger

Seit einem guten halben Jahr wird der offene Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund abgewickelt. Anleger können nach wie vor Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach der Finanzkrise 2008 gerieten zahlreiche offene Immobilienfonds in Schwierigkeiten, setzten die Rücknahme der Anteile aus, wurden geschlossen und derzeit z.T. abgewickelt. Auch der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund musste sich schließlich hier einreihen. Er wurde 2012 geschlossen und seit Juni 2014 abgewickelt. Die Abwicklung soll am 31. Mai 2017 abgeschlossen sein. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie in regelmäßigen Abständen Ausschüttungen erhalten, die sich in erster Linie an dem Erlös aus dem Verkauf der Fondsimmobilien orientieren. Finanzielle Verluste können dabei nicht ausgeschlossen werden. Allerdings müssen die betroffenen Anleger der weiteren Entwicklung auf dem Immobilienmarkt nicht tatenlos zusehen. Sie können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Schadensersatzansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Funktionsweise und die Risiken offener Immobilienfonds aufgeklärt werden müssen. Charakteristisch für die Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds ist u.a., dass die Anteile jederzeit gehandelt, also auch zurückgegeben werden können, so dass die Anleger immer über ihr Geld verfügen können. Allerdings hat das Fondsmanagement auch die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen und den Fond zu schließen. Eben über dieses Schließungsrisiko hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 die Anleger auch ungefragt aufklären müssen. Denn die Aussetzung der Anteilsrücknahme stelle für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase dar. Wurden sie nicht über das Schließungsrisiko informiert, haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht. Ob die Bank gegen ihre Beratungspflichten verstoßen hat, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Ol4DlS Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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