Wednesday, December 31, 2014

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige auch 2015 möglich

Das neue Jahr bringt für Steuersünder eine erhebliche Änderung: Die Regeln für die Selbstanzeige werden deutlich verschärft. Aber: Die Selbstanzeige ist immer noch möglich. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung ist im Jahr 2014 auf ein neues Rekordniveau gestiegen. Ein Grund dafür ist, dass die Regeln für die Selbstanzeige ab 2015 deutlich verschärft wurden. Wichtig ist aber auch: Die Selbstanzeige wurde nicht abgeschafft, sondern sie kann nach wie vor den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit ebnen. Allerdings ist die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung schwieriger geworden und die Steuersünder werden auch schneller und mehr zur Kasse gebeten. Ab 2015 kann die Selbstanzeige nur noch dann komplett strafbefreiend wirken, wenn die hinterzogene Summe 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen werden Strafzuschläge erhoben. Wurden Steuern in einer Höhe zwischen 25.000 und 100.000 Euro hinterzogen, beträgt der Strafzuschlag zehn Prozent, bei einer Hinterziehungssumme zwischen 100.000 und einer Million Euro, werden 15 Prozent fällig und bei noch höheren Beträgen 20 Prozent. Die hinterzogenen Steuern müssen zzgl. Zinsen und ggfs. Strafzuschlag innerhalb einer kurzen Frist gezahlt werden, damit die Selbstanzeige wirken kann. Darüber hinaus verdoppelt sich der Berichtigungszeitraum von bisher fünf auf zehn Jahre. Dadurch wird es schwieriger, eine vollständige Selbstanzeige zu verfassen. Die Vollständigkeit ist neben der Rechtzeitigkeit aber weiterhin Voraussetzung, damit die Selbstanzeige überhaupt wirken kann. Neben der Verschärfung der Selbstanzeige wird auch der Kampf gegen Steuerhinterziehung weiter intensiviert. Auch ehemalige Steueroasen haben bereits ihre Kooperationsbereitschaft signalisiert. Auch ist davon auszugehen, dass weiterhin Daten von Steuersündern aufgekauft werden. Die Luft wird für Steuersünder also immer dünner und das Risiko entdeckt zu werden, steigt weiter. Den Ausweg zurück in die Steuerehrlichkeit bietet auch 2015 die Selbstanzeige. Sie sollte allerdings nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass sie dann fehlerhaft ist und fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, December 30, 2014

Golden Gate GmbH: Gläubigerversammlung am 12. Januar

Für die Anleihegläubiger der insolventen Golden Gate GmbH beginnt das neue Jahr mit einem wichtigen Termin: Am 12. Januar 2015 findet die Gläubigerversammlung statt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig war, sollten die Anleihegläubiger der Golden Gate GmbH den Termin am 12. Januar unbedingt wahrnehmen oder sich anwaltlich vertreten lassen. Denn für sie steht viel Geld auf dem Spiel. Nach derzeitigem Stand geht der vorläufige Insolvenzverwalter davon aus, dass sie mit einer Rückzahlung zwischen 53 und 78 Prozent ihrer Forderungen rechnen können . Das bedeutet auch, dass sie fast die Hälfte ihres eingesetzten Kapitals verlieren könnten. Mit welcher Quote die Anleihegläubiger rechnen können, wird auch davon abhängen, welcher Erlös aus dem Verkauf der Immobilien erzielt werden kann. Eine Zwangsversteigerung möchte der vorläufige Insolvenzverwalter vermeiden, um nach Möglichkeit einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Mehr Klarheit über den weiteren Fortgang wird voraussichtlich die Gläubigerversammlung bringen. Die geschädigten Anleger können sich in dieser schwierigen Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Interessen bei der Gläubigerversammlung und im weiteren Insolvenzverfahren vertreten kann. Da die Anleger mit Verlusten rechnen müssen, kann darüber hinaus auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Dazu kann unter anderem der Verkaufsprospekt unter die Lupe genommen werden. Sollten die Prospektangaben unvollständig, falsch oder irreführend sein, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Dann würde das Geschäft komplett rückabgewickelt. Ein weiterer Ansatzpunkt für den Anspruch auf Schadensersatz kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, rechtfertigt dies ebenfalls den Schadensersatzanspruch. Die Golden Gate GmbH hatte 2011 eine Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro zu einem Zinssatz von 6,5 Prozent p.a. begeben. Das Geld hätte eigentlich im Oktober 2014 zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Dazu war das Unternehmen jedoch nicht in der Lage und stellte Insolvenzantrag. Weitere Informationen unter: http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, December 29, 2014

Future Business KG aA: Gläubiger können weiter mit Insolvenzquote von rund 20 Prozent rechnen

Die Gläubiger der insolventen Infinus-Mutter Future Business KG aA dürfen weiter mit einer Insolvenzquote von 20 Prozent rechnen. Das sagte der Insolvenzverwalter bei der Gläubigerversammlung. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach vielen Verzögerungen fand am 18. Dezember die Gläubigerversammlung der insolventen Future Business KG aA in Dresden statt. Dabei teilte der Insolvenzverwalter mit, dass er weiterhin mit einer Insolvenzquote von rund 20 Prozent rechne. Und: Eine erste Ausschüttung an die erstrangigen Gläubiger soll es schon im kommenden Jahr geben. Die Inhaber der Nachrangdarlehen werden wahrscheinlich leer ausgehen. Bisher konnte der Insolvenzverwalter knapp 90 Millionen Euro für die Gläubiger sicherstellen. Insgesamt rechnet er mit einer Insolvenzmasse von rund 150 Millionen Euro. Ein Teil davon soll auch vom Finanzamt Dresden kommen, da der Insolvenzverwalter die Jahresabschlüsse der Future Business KG aA für die Jahre 2009 und 2010 für nichtig hält und bereits entsprechende Klagen eingereicht habe. Unterm Strich bleiben aber wohl hohe finanzielle Verluste für die Inhaber der Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen. Um diese zu minimieren, können die betroffenen Anleger nach wie vor ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlost, rechtfertigt dies den Anspruch auf Schadensersatz. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob Beratungsfehler vorliegen. Darüber hinaus können Ansprüche auf Schadensersatz auch aus Prospekthaftung bestehen. Die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein möglichst konkretes Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen kann. Wurden Informationen verschwiegen oder irreführend dargestellt, rechtfertigt dies ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz. Weitere Informationen unter: http://www.grprainer.com/Future-Business-KGaA-FuBus.html Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, December 28, 2014

Widerruf des Kreditvertrags und Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

Ein erfolgreicher Widerruf eines Kreditvertrags kann ggfs. auch die Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ermöglichen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Etliche Anleger haben bereits erlebt, dass ihre Beteiligung an geschlossenen Fonds wie Schiffsfonds, Immobilienfonds oder Medienfonds nicht zu der erhofften Rendite geführt hat. Viele Anleger mussten finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes hinnehmen. Für Anleger, die zur Finanzierung ihrer Fondsbeteiligung einen Kredit aufgenommen haben, ist das besonders bitter. Sie haben nicht nur Geld verloren, sondern auch noch Schulden aufgebaut. Allerdings kann ein Kreditvertrag widerrufen werden, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Wurde mit diesem Darlehen die Beteiligung an einem Fonds finanziert, liegt in der Regel ein so genanntes verbundenes Geschäft vor. Wurde ein Kreditvertrag erfolgreich widerrufen, muss der Darlehensnehmer zwar keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, aber den Kredit an die Bank zurückzahlen. Hat er das Geld für die Beteiligung an einem Fonds in einem verbundenen Geschäft verwendet, kann er der Bank allerdings auch die Fondsbeteiligung übertragen. Das kann zwei Vorteile bieten: Es müssen keine Raten mehr für den Kredit gezahlt werden und gleichzeitig kann sich der Anleger von einer für ihn unbefriedigend verlaufenden Fondsbeteiligung trennen. Voraussetzung ist, dass ein verbundenes Geschäft vorliegt und der Kredit sowie die Beteiligung an dem Fonds von ein und demselben Kreditinstitut stammen. Um prüfen zu lassen, ob der Widerruf des Kreditvertrags möglich ist und ein verbundenes Geschäft mit der Fondsbeteiligung vorliegt, können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Der Widerruf eines Darlehens ist in der Regel dann möglich, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Dann wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und auch ältere Kreditverträge können heute noch widerrufen werden. Dies ist bei einer ganzen Reihe von Widerrufsbelehrungen der Fall. Weitere Informationen unter: http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Saturday, December 27, 2014

Premicon MS Astor: Kreuzfahrtschiff verkauft

Der bisherige Charterer hat das Kreuzfahrtschiff MS Astor verkauft. Die Anleger des insolventen Schiffsfonds Premicon MS Astor können davon aber wahrscheinlich nicht profitieren. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Anfang November hatte das Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren über die Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co.KG MS Astor eröffnet (Az.: 517 IN 23/14). Nun wurde das Kreuzfahrtschiff an den bisherigen Charterer verkauft. Die rund 1500 Anleger des Fonds müssen dennoch mit finanziellen Verlusten rechnen. Durch den Verkauf steht fest, dass die Fondsgesellschaft keine weiteren Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb generieren kann. Eine Sanierung des Fonds ist damit praktisch vom Tisch und die Anleger müssen Verluste befürchten. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann den Ansatzpunkt für Ansprüche auf Schadensersatz liefern. Denn die Anleger hätten im Beratungsgespräch umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Da sie mit den Fondanteilen unternehmerische Beteiligungen erworben haben, müssen sie auch das Risiko tragen. Das kann für die Anleger den Totalverlust des investierten Geldes bedeuten. Das hätte im Beratungsgespräch erläutert werden müssen. Zudem kann eine Kapitalanlage, die mit dem Risiko des Totalverlusts behaftet ist, nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein. Daher haben sich Anleger möglicherweise unter falschen Voraussetzungen an dem Schiffsfonds beteiligt. War die Anlageberatung fehlerhaft, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen nicht offen gelegt haben. Dazu sind sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet. Denn diese so genannten Kick-Backs können das Provisionsinteresse der Banken offenbaren, das nicht zwangsläufig zu den Anlagezielen des Anlegers passen muss. Bei Kenntnis der Rückvergütungen wäre es daher möglicherweise erst gar nicht zu einer Beteiligung gekommen. Dann besteht die Möglichkeit, Schadensersatz auf Rückabwicklung geltend zu machen. Weitere Informationen unter: http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Friday, December 26, 2014

Schneekoppe-Anleihe: Möglichkeiten der Anleger

Die Anleihe-G läubiger der Schneekoppe-Anleihe haben sich gegen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters entschieden. Jeder Gläubiger muss damit seine Rechte selbst geltend machen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Schneekoppe Lifestyle GmbH hatte Anfang August einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Tostedt gestellt. Im November wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Betroffen davon sind auch die Zeichner der Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1EWHX9, WKN A1EWHX) der Schneekoppe GmbH & Co.KG. Die Anleihe wurde 2010 mit einer Laufzeit bis 2015 und einem Zinssatz von 6,45 Prozent p.a. begeben. Der Insolvenzplan wurde inzwischen beim Amtsgericht Tostedt eingereicht. Bei einer Versammlung der Anleihe-Gläubiger verzichteten die Inhaber der Schuldverschreibungen darauf, einen gemeinsamen Vertreter zu wählen. Das bedeutet, dass jeder Anleger seine Rechte im laufenden Verfahren selbst geltend machen muss. So müssen die Forderungen zur Insolvenztabelle beim Sachwalter angemeldet werden. Dazu können sie sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der sie auch im weiteren Verfahren und bei den Gläubigerversammlungen vertreten kann. Die nächste Versammlung aller Gläubiger findet am 22. Januar 2015 statt. Im Rahmen dieser Versammlung wird über den aktuellen Stand berichtet und auch die angemeldeten Insolvenzforderungen werden überprüft. Die Anleihe-Zeichner brauchen sich allerdings nicht ausschließlich auf das Insolvenzverfahren verlassen. Sie können von einem im Bank- und Kapitalmarkrecht erfahrenen Rechtsanwalt auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Denn sie müssen auch damit rechnen, dass sie ihren Teil zu einer erfolgreichen Sanierung beitragen sollen. Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus können auch die Angaben im Emissionsprospekt genau unter die Lupe genommen werden. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit der Anleger sich ein möglichst konkretes Bild von der Anlage, ihren Chancen und Risiken machen kann. Liegen hier Fehler vor, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wölbern Österreich 03: Anleger verlieren mehr als die Hälfte ihres Kapitals

Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Österreich 03 verlieren voraussichtlich mehr als die Hälfte ihres eingesetzten Kapitals, nachdem die Fondsimmobilie jetzt verkauft wurde. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Österreich 03 erleben in diesem Jahr eine teure Bescherung. Wie „Fonds professionell online“ berichtet, hat das Fondsmanagement die Immobilie in Wien verkauft. Der Verkaufserlös reicht demnach gerade mal aus, um langfristige Hypothekendarlehen zu bedienen. Für die Anleger wird nichts übrig bleiben. Unterm Strich verlieren sie voraussichtlich 57 Prozent ihres eingesetzten Kapitals. Und es könnte noch dicker kommen: Auch die Insolvenz des Fonds ist dem Bericht zu Folge nicht ausgeschlossen. Die Probleme des Fonds waren nicht neu. Nachdem die Mietverträge mit dem Hauptmieter Ende 2013 ausgelaufen waren, stand das Gebäude leer. Mieteinnahmen gab es nicht mehr. Zudem wurden aus dem Fonds wahrscheinlich auch Gelder zweckentfremdet. Den Verkauf der Immobilie hatten die Anleger beschlossen. Sollte für den Fonds Insolvenzantrag gestellt werden müssen, könnte es für die Anleger noch dicker kommen. Bereits erhaltene Ausschüttungen könnten vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. In dieser Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Grundlage dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern Österreich 03 sind keineswegs das berühmte „Betongold“, sondern einer ganzen Reihe von Risiken wie z.B. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkenden Mieteinnahmen oder drohenden Leerständen ausgesetzt. Dadurch kann die Wirtschaftlichkeit des Fonds beeinträchtigt werden. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Daher hätten sie im Beratungsgespräch aus umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Zudem kann eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko nicht als sichere Anlage, die auch zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist, eingestuft werden. Ob wegen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1oQXglp Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Thursday, December 25, 2014

NCI New Capital Invest Proven Gold Direct 21: Insolvenzantrag gestellt

Die nächste Fondsgesellschaft aus dem Hause von Malte Hartwieg ist zahlungsunfähig. Für die NCI New Capital Invest Proven Gold Direct 21 GmbH & Co.KG wurde Insolvenzantrag gestellt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Firmenimperium von Malte Hartwieg bröckelt weiter. Am 2. Dezember wurde am Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft NCI New Capital Invest Proven Gold Direct 21 GmbH & Co.KG eröffnet (Az.: 1500 IN 3664/14). Einen Insolvenzantrag stellte Hartwieg Anfang Dezember auch für die NCI New Capital Invest Proven Gold Direct Management GmbH (Az.: 1500 IN 3665/14). Über die Gesellschaften der Fonds NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 wurden schon vor einigen Wochen die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. Den Anlegern der Hartwieg-Fonds, dazu zählen nicht nur die Fonds von New Capital Invest, sondern auch von Selfmade Capital, steht also ein unruhiger Jahreswechsel bevor. Sie müssen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres investierten Kapitals befürchten. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die notwendigen rechtlichen Maßnahmen einleiten und auch Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Diese können untere anderem durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über sämtliche Risiken der Kapitalanlage umfassend informiert werden müssen. Ebenso müssen die Angaben in den Verkaufsprospekten vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein zutreffendes Bild von der Kapitalanlage, von ihren Chancen und ihren Risiken machen kann. Die New Capital Invest Fonds wurden u.a. von dima24 vermittelt. Bis zum überraschenden Verkauf gehörte auch dima24 zum Firmenimperium des Malte Hartwieg. Auch über diese personelle Verknüpfung hätten die Anleger unterrichtet werden müssen, da es möglicherweise einen Interessenkonflikt bei den Vermittlern gegeben hat und Hartwieg-Fonds eventuell bevorzugt empfohlen wurden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter wegen Betrugsverdacht. Die Ermittlungen haben sich inzwischen auch auf die neuen Besitzer von dima24 ausgeweitet. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/QTwOKT Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, December 24, 2014

HCI Exklusiv Multipurpose Quartett: Anleger müssen hohe Verluste befürchten

Nur fünf Jahre nachdem der Dachfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett aufgelegt wurde, befinden sich die Zielfonds im Insolvenzverfahren. Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als im Jahr 2008 die große Finanzkrise einsetzte, gerieten auch viele Schiffsfonds in den Abwärtsstrudel. Dennoch legte HCI 2009 den Dachfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett auf. Dieser investierte in die Schiffsgesellschaften Erste MLB Bulktransport GmbH & Co.KG, Zweite MLB Bulktransport GmbH & Co.KG, Dritte MLB Bulktransport GmbH & Co.KG und Vierte MLB Bulktransport GmbH & Co.KG, die die Mehrzweckfrachter Joerg N., Christoph M., Tim B. und Rene A. unterhielten. Für die Anleger brachte der Fonds nur wenig Freude. Schon 2011 musste ein Sanierungskonzept aufgelegt werden und im März 2014 wurden schließlich Insolvenzanträge für die Schiffsgesellschaften gestellt. Ende Oktober wurden die Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie sich auf hohe finanzielle Verluste einstellen müssen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Die rechtliche Grundlage für Ansprüche auf Schadensersatz kann zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Denn Schiffsfonds sind keineswegs sichere Kapitalanlagen, sondern hoch spekulativ. Das zeigte sich als immer mehr Schiffsfonds auf Grund von aufgebauten Überkapazitäten und sinkenden Charterraten in massive Schwierigkeiten gerieten und zum Teil Insolvenz anmelden mussten. Anleger verloren dabei viel Geld. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Bei solch einer fehlerhaften Anlageberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Denn diese können ein wichtiger Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein, so dass sich der Anleger bei Kenntnis der Kick-Backs möglicherweise gegen eine Beteiligung entschieden hätte. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/12AIJk2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, December 23, 2014

Steuerhinterziehung: NRW kauft weiter Daten – Selbstanzeige

Das Land Nordrhein-Westfalen macht weiter ernst im Kampf gegen Steuerhinterziehung und hat nach Medienberichten offenbar erneut Kundendaten einer Schweizer Bank gekauft. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist beschlossen und NRW sagt Steuersündern weiter den Kampf an. Medienberichten zu Folge wurden erneut Daten von tausenden Kunden eines Schweizer Bankhauses gekauft. Die Daten werden demnach von der Steuerfahndung Wuppertal ausgewertet. Außerdem habe es Razzien bei Kunden einer Schweizer Bank gegeben. Für Steuersünder spitzt sich die Lage also weiter zu. Auch wenn kurz vor Weihnachten die Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung beschlossen wurde, bietet sie nach wie vor die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Denn auch wenn die Selbstanzeige schwieriger wurde, so ist sie doch immer noch machbar. Allerdings sollte sie gut vorbereitet sein. Denn nach wie vor gilt, dass nur eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige wirksam ist. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass sie dann fehlerhaft ist und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht, ist groß. Ratsamer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell bewerten und wissen, welche Unterlagen nötig sind, damit die Selbstanzeige vollständig ist. Dies ist umso wichtiger, da sich der Berichtigungszeitraum der Steuerangaben ab 2015 von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Darüber hinaus können sie auch behilflich sein, die notwendigen Unterlagen von der Bank zu beschaffen. Komplett strafbefreiend kann die Selbstanzeige ab 2015 aber nur noch dann wirken, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und 20 Prozent erhoben. Die Steuerschulden müssen darüber hinaus in einer relativ kurzen Frist zzgl. Zinsen und ggfs. dem Strafzuschlag an den Fiskus überwiesen werden, damit die Selbstanzeige wirkt. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, December 22, 2014

Steuerhinterziehung: Auch Bundesrat gibt grünes Licht für Verschärfung der Selbstanzeige

Der Bundesrat hat am 19. Dezember grünes Licht für die Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung gegeben. Damit ist klar: Ab 2015 wird die Selbstanzeige teurer und schwieriger. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Überraschend kam die Entscheidung des Bundesrats am 19. Dezember nicht mehr: Nach dem Bundestag segnete auch die Länderkammer den Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ab. Damit gilt das neue Gesetz ab Januar und für Steuerhinterzieher wird es dann deutlich schwieriger und teurer, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Möglich bleibt dies aber immer noch. Konkret bedeutet die Verschärfung der Selbstanzeige, dass sich der Berichtigungszeitraum von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Dadurch wird es schwieriger, eine vollständige Selbstanzeige abzugeben. Außerdem kann die Selbstanzeige nur noch dann völlig strafbefreiend wirken, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt. Bisher lag diese Grenze bei 50.000 Euro. Ist die Hinterziehungssumme höher als 25.000 Euro werden gestaffelte Strafzuschläge erhoben. Wurden Steuern in einer Höhe zwischen 25.000 und 100.000 Euro hinterzogen, beträgt der Strafzuschlag zehn Prozent, bei einer Hinterziehungssumme zwischen 100.000 und einer Million Euro, werden 15 Prozent fällig und bei noch höheren Beträgen 20 Prozent. Die hinterzogenen Steuern müssen zzgl. Zinsen und ggfs. Strafzuschlag innerhalb einer kurzen Frist gezahlt werden, damit die Selbstanzeige wirken kann. Trotz dieser Verschärfung sollte jetzt nicht in aller Hektik noch eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass sie dann fehlerhaft ist und fehlschlägt, ist groß. Dann droht trotz der Selbstanzeige immer noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen, die jeden Fall individuell würdigen und die Selbstanzeige so verfassen können, dass sie wirkt und die Angelegenheit vom Tisch ist. Darüber hinaus bietet die Selbstanzeige auch noch im kommenden Jahr alle Möglichkeiten, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, December 21, 2014

EEH Elbe Emissionshaus: MS Jana im vorläufigen Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Stade hat über den Schiffsfonds EEH MS Jana das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 73 IN 81/14). Anleger müssen mit finanziellen Verluste bis zum Totalverlust rechnen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleger hatten bislang nur wenig Freude an dem 2008 vom Elbe Emissionshaus (EEH) aufgelegten Schiffsfonds MS Jana. Bereits 2012 musste weiteres Kapital investiert werden, um den Fonds aus einer wirtschaftlichen Schieflage zu retten. Eine erneute Kapitalspritze wollten die Anleger nun offenbar nicht mehr geben, so dass nun Insolvenzantrag für die Fondsgesellschaft gestellt wurde. Für die Anleger können nun massive finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust entstehen. Um den Schaden abzuwenden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Ansatzpunkt dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Anlage dargestellt. Das dem nicht so ist, haben die Anleger des Schiffsfonds MS Jana zu spüren bekommen. Tatsächlich sind Schiffsfonds diversen Risiken ausgesetzt und daher hoch spekulative Geldanlagen, die nicht zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet sind. Insbesondere hätten die Anleger auch über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Wurden im Beratungsgespräch die Risiken nicht umfassend dargestellt, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, offen legen müssen. Für die Anleger können diese Kick-Backs ein wichtiger Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein, das nicht zwangsläufig mit den eigenen Anlagezielen übereinstimmen muss. Bei entsprechender Kenntnis wäre es daher möglicherweise erst gar nicht zum Vertragsabschluss gekommen. Auch das Verschweigen der Rückvergütungen kann den Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Außerdem kann auch der Emissionsprospekt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft werden. Falsche oder unvollständige Prospektangaben lösen ebenfalls Schadensersatzansprüche aus. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/OZRRnM Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Saturday, December 20, 2014

Bundesverfassungsgericht kippt Steuerprivilegien für Firmenerben

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember die Steuerprivilegien für Firmenerben gekippt. Sie seien verfassungswidrig. Bis Mitte 2016 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Steuerprivilegien von Firmenerben wurde mit Spannung erwartet. Jetzt ist klar: Die großzügigen steuerlichen Rabatte für Firmenerben verstoßen gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes, da Firmenerben gegenüber Privaterben begünstigt werden. Das Bundesverfassungsgericht räumte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 ein, um eine neue Regelung zu schaffen. Bis dahin sind die bisherigen Vorschriften weiter anwendbar. Von der bisherigen Regelung können Firmenerben profitieren. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa der weitgehende Erhalt der Arbeitsplätze und die Fortführung des Unternehmens, können zwischen 85 und 100 Prozent der Erbschaftssteuer gespart werden. Betriebe bis 20 Mitarbeiter genossen sogar ohne den Nachweis des Erhalts der Arbeitsplätze Steuerprivilegien. Zudem sei fraglich, ob die Steuerprivilegien auch größeren Unternehmen gewährt werden dürfen. Deshalb forderten die Karlsruher Richter jetzt Nachbesserungen, räumten aber auch ein, dass der Gesetzgeber bestimmte Gruppen bevorzugen dürfe, wenn es im öffentlichen Interesse ist. Für zahlreiche Familienunternehmen bedeutet das Urteil, dass sie sich rechtzeitig um die Unternehmensnachfolge kümmern sollten, um weiter von den derzeitigen Steuerprivilegien zu profitieren und das Betriebsvermögen beim Übergang entsprechend schützen zu können. Dazu können sie sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Sie können dafür sorgen, dass die Unternehmensnachfolge aus steuerlicher Sicht optimal geregelt wird und der Erbe und damit auch der Betrieb nach dem Unternehmensübergang nicht über Gebühr belastet werden. Bei der Unternehmensnachfolge werden nicht nur steuerliche Aspekte, sondern auch Fragen des Erbrechts und Familienrechts berührt. Daher ist es ratsam, mit einem in den unterschiedlichen Rechtsgebieten kompetenten Team von Rechtsanwälten die Unternehmensnachfolge reibungslos und zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu regeln. Sie können die Unternehmensnachfolge von Anfang an begleiten, ein passendes Konzept ausarbeiten und die Gestaltungsspielräume zum Wohl der Betroffenen ausschöpfen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/W5TwBd Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Friday, December 19, 2014

Rückforderung von Ausschüttungen nicht immer rechtmäßig

Geraten geschlossene Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, sollen die Anleger häufig bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen. Das ist nicht immer rechtmäßig. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Geschlossene Fonds wie Schiffsfonds, Immobilienfonds oder Medienfonds halten nicht immer, was sie versprechen. Geraten die Fondsgesellschaften in Not ist es zum Teil doppelt bitter für die Anleger. Nicht nur die erhofften Renditen bleiben aus, sondern oftmals werden auch noch bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückverlangt. Die Aufforderung Ausschüttungen zurückzuzahlen, ist jedoch nicht immer rechtmäßig. Schon im März 2013 stellte der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen klar (II ZR 73/11 und II ZR 74/11), dass die Rückforderung der Ausschüttungen nur dann möglich ist, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für die Anleger verständlich geregelt ist. Der BGH stellte klar, dass die Rückforderung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen an die Kommanditisten nur dann zulässig sei, wenn aus dem Gesellschaftsvertrag klar ersichtlich sei, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur als Darlehen gewährt werden und ggfs. von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden können. Sollten Anleger von Fondsgesellschaften zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert werden, empfiehlt sich daher eine gründliche Prüfung des Gesellschaftsvertrags. Dazu können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Zumal die Rechtsprechung des BGH noch weitreichendere Wirkung haben kann. Denn sollten Anleger bereits zu Unrecht Ausschüttungen zurückgezahlt haben, können diese von den Fondsgesellschaften wieder zurückverlangt werden. Außerdem kann es auch immer als Warnzeichen verstanden werden, wenn die Anleger zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert werden. Dann kann häufig davon ausgegangen werden, dass die Fondsgesellschaft sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet. Ob sich diese alleine durch die Rückzahlung der Ausschüttungen beheben lassen, ist ungewiss. In diesen Fällen kann es ratsam sein, mögliche Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. Diese können unter Umständen durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein, wenn die Anleger beispielsweise nicht umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt wurden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Urteil zur Erbschaftssteuer verunsichert Familienunternehmen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer sorgt bei vielen Unternehmen für Verunsicherung. Die Steuerprivilegien für Firmenerben werden nur noch eingeschränkt gelten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. Dezember 2014 entschieden, dass die Privilegierung von Firmenerben gegenüber Privaterben verfassungswidrig ist und forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu schaffen. Allerdings stellte das Gericht auch fest, dass es grundsätzlich legitim sei, Familienerben beim Unternehmensübergang steuerlich zu begünstigen, um Arbeitsplätze zu sichern. Fraglich sei aber wie weit diese Bevorzugung gehen dürfe. Einen entscheidenden Aspekt dürfte die Betriebsgröße spielen. Besonders große Familienunternehmen müssen mit schärferen Regeln rechnen. Derzeit wird eine so genannte Bedürfnisprüfung ins Spiel gebracht. Große Unternehmen können nur dann mit Steuerprivilegien rechnen, wenn sie diese bestehen. Welche Kriterien dazu erfüllt werden müssen, steht noch nicht fest. Allerdings könnte die Liquidität eine Rolle spielen. Für mittlere Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten wird sich voraussichtlich nicht viel ändern. Sie werden über die Lohnsumme belegen müssen, dass die Arbeitsplätze weitgehend erhalten geblieben sind. Für kleinere Betriebs wird es wahrscheinlich komplizierter. Sie mussten bisher nicht belegen, dass die Arbeitsplätze erhalten blieben. Das wird sich künftig wohl ändern. Finanzminister Schäuble kündigte inzwischen an, dass die geforderten Reformen zügig umgesetzt werden sollen. Grundsätzlich solle aber an Steuerprivilegien für Firmenerben festgehalten und nur die beanstandeten Aspekte neu geregelt werden. Für Familienunternehmen bleiben aber nach derzeitigem Stand noch viele Fragen offen. Etwa die Frage, bei welcher Mitarbeiterzahl ein Betrieb schon ein großes Unternehmen ist oder noch ein mittleres ist. Familienunternehmen, die demnächst die Unternehmensnachfolge regeln wollen, sollten sich frühzeitig damit befassen. Denn bis zur Reform gelten noch die bestehenden Regeln. Um den Unternehmensübergang möglichst steueroptimiert zu regeln und den Betrieb nicht in seiner Existenz zu gefährden, können sich die Unternehmer an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die sie beim Unternehmensübergang von Beginn an fachkundig beraten. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/W5TwBd Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Thursday, December 18, 2014

UBS Euroinvest Immobilien: Rücknahme der Anteile ausgesetzt – Schadensersatzansprüche

Noch bis zum Juli 2015 bleibt der offene Immobilienfonds UBS Euroinvest Immobilien geschlossen. Anleger können während dieser Zeit ihre Anteile nicht zurückgeben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleger des offenen Immobilienfonds UBS Euroinvest Immobilien erleben bereits zum zweiten Mal, dass die Rücknahme der Anteilsscheine ausgesetzt und der Fonds geschlossen wurde. Diesmal soll die Schließung vorübergehend für zwölf Monate sein. Allerdings ist keineswegs gesichert, dass der UBS Euroinvest Immobilien im Juli 2015 wieder öffnen wird. Denn der 1999 aufgelegte offene Immobilienfonds hat derzeit mit einigen Problemen zu kämpfen. Die schwierige Situation auf den Immobilienmärkten habe zu einer Abwertung einiger Fondsimmobilien geführt. Darüber hinaus bereitet die gesetzlich zugelassene Fremdkapitalquote Probleme. Ab dem 1. Januar darf diese nur noch bei 30 Prozent liegen. Beim UBS Euroinvest Immobilien lag sie im Juli noch bei 41 Prozent. Diese Schwierigkeiten hätten letztlich dazu geführt, dass die Anteilsrücknahme im Juli 2014 erneut ausgesetzt wurde. Die Anleger haben also momentan keine Möglichkeit, an ihr Geld zu kommen. Ob sich dies im kommenden Sommer wieder geändert haben wird, ist nicht sicher. In dieser Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sind durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 gestiegen. Denn die Karlsruher Richter entschieden, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen. Nach Ansicht des BGH stelle die Aussetzung der Rücknahme der Anteile für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase dar, weil sie in dieser Zeit nicht frei über ihr Geld verfügen können. Haben die Banken die Anleger über dieses Risiko im Unklaren gelassen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Unwesentlich sei dabei, ob die Schließung des Fonds zum Vertragsschluss bereits absehbar war. Daher lässt sich die Rechtsprechung des BGH auch auf Verträge anwenden, die vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden. Ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat, muss immer im Einzelfall geklärt werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1jo7NC2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, December 17, 2014

Steuerhinterziehung: Auch Erben stehen in der Pflicht – Selbstanzeige rechtzeitig stellen

Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird ab 2015 verschärft. Davon können auch Erben betroffen sein, wenn sich Schwarzgeld im Nachlass befunden hat. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch Erben können sich der Steuerhinterziehung schuldig machen. Das kann sogar unbewusst passieren. Hat sich unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass befunden, muss dies unverzüglich dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Anderenfalls kann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen. Das gilt auch, wenn es den Erben gar nicht bewusst ist, dass sich im Nachlass unversteuertes Schwarzgeld befunden hat. Hatte der Erblasser aber beispielsweise Konten in der Schweiz oder anderen Steueroasen, sollte das genau geprüft werden. Der Erbe ist zwar nicht dafür verantwortlich, dass der Erblasser Steuern hinterzogen hat, aber er ist dafür verantwortlich, wenn er das dem Finanzamt nicht meldet. Wurde dies bislang versäumt, haben auch Erben die Möglichkeit, eine Selbstanzeige zu stellen und so eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Allerdings werden die Regeln für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung aller Voraussicht nach ab dem 1. Januar deutlich verschärft. So sinkt die Grenze bei der die Selbstanzeige noch komplett strafbefreiend wirken kann von derzeit 50.000 Euro auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Auch der Berichtigungszeitraum verdoppelt sich von fünf auf zehn Jahre. Dadurch wird es ab dem kommenden Jahr für den Steuersünder teurer und auch schwieriger, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings sollte nun auch nicht in aller Hektik bis zum Jahresende eine Selbstanzeige verfasst werden. Und schon gar nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare. Die Gefahr, dass die Selbstanzeige dann fehlerhaft ist und nicht wirkt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie wirkt. Selbstverständlich ist eine Selbstanzeige auch 2015 möglich. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, December 16, 2014

dima24: Staatsanwaltschaft München weitet Ermittlungen aus

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt nach Handelsblatt-Informationen auch gegen die neuen Eigentümer von dima24. dima24 vermittelte u.a. Fonds von Selfmade Capital und New Capital Invest. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Malte Hartwieg hat ein kleines Firmenimperium aufgebaut. Dazu zählen u.a. die Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI). Vor einigen Wochen gehörte auch noch die Vertriebsplattform dima24 zu diesem Imperium, ehe Hartwieg sie verkaufte. dima24 vertrieb auch Selfmade Capital und NCI-Fonds. Nachdem die Staatsanwaltschaft schon seit geraumer Zeit gegen Hartwieg wegen Betrugsverdacht ermittelt, sind nach Handelsblatt-Informationen nun auch die neuen Eigentümer von dima24 ins Visier der Ermittler geraten. Anleger sollen von dima24 falsch beraten worden sein, da ihnen wichtige Informationen zu den Kapitalanlagen offenbar verschwiegen wurden. Anleger von diversen Selfmade Capital und NCI-Fonds warten schon seit Monaten vergeblich auf Ausschüttungen. Ihr Geld soll in dunklen Kanälen versickert sein. Inzwischen wurde über die NCI-Fonds 11, 16 und 19 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Auch bei Selfmade Capital gab es bereits Insolvenzanträge. Anleger müssen den Totalverlust ihres Geldes befürchten. In dieser schwierigen Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Er kann ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen. Sollten sich die Vorwürfe gegen dima24 bestätigen, kann eine fehlerhafte Anlageberatung den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Auch auf die personelle Verflechtung zwischen den Emissionshäusern und dima24 hätte hingewiesen werden müssen. Denn dadurch hat sich möglicherweise die Konstellation ergeben, dass bevorzugt Produkte aus dem Hause Hartwieg vermittelt wurden, die eventuell aber nicht zu den Anlagewünschen und zu dem Risikoprofil der Anleger gepasst haben. Darüber hinaus können auch die Verkaufsprospekte der betroffenen Fonds geprüft werden. Sollten die Prospektangaben unvollständig oder fehlerhaft sein, können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1hd7vtB Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, December 15, 2014

Future Business KG aA (FuBus): Gläubigerversammlung am 18. Dezember

Für die geschädigten Anleger der Future Business KG aA steht in diesem Jahr noch ein wichtiger Termin an: die Gläubigerversammlung am 18. Dezember in Dresden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach dem Skandal rund um die Infinus / Future Business-Gruppe mussten die Anleger lange auf diesen Termin warten, da zunächst zahlreiche kleinere Gläubigerversammlungen über die Bühne gehen mussten. Die große Gläubigerversammlung ist nun ein wichtiger Termin für die Gläubiger der Orderschuldverschreibungen (OSV), der Genussrechte bzw. Genussscheine und der Nachrangdarlehen. Nicht für alle OSV- und Genussrechte-Gläubiger wurden gemeinsame Vertreter gewählt. Die betroffenen Anleger können sich an einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Interessen im weiteren Verlauf vertritt. Denn die Gläubigerversammlung ist ein wichtiger Termin, da hier die Weichen für das weitere Insolvenzverfahren gestellt werden. Da aber ohnehin nicht davon auszugehen ist, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen, müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen. Daher sollte auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz nicht aus den Augen verloren werden. Diese Ansprüche können und sollten völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Denn das Insolvenzverfahren kann sich in die Länge ziehen, so dass mögliche Forderungen dann schon verjährt sein könnten. Schadensersatzansprüche können sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben haben. Ein Ansatzpunkt ist zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Wurden Risiken verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Das gilt auch, wenn die Verkaufsprospekte fehlerhaft waren. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können dazu führen, dass die Anleger ein verzerrtes Bild von der Kapitalanlage erhalten und sich dadurch quasi unter falschen Voraussetzungen für eine Beteiligung entschieden haben. Dann kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1nb35Ji Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, December 14, 2014

Shedlin Middle East Health Care 1 (MEHC 1): Möglichkeiten der Anleger

Nach dem Insolvenzantrag des Emissionshauses Shedlin Capital AG, sind auch die Anleger, die in den Fonds Middle East Health Care (MEHC) 1 investiert haben, beunruhigt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich sind die Fonds nicht unmittelbar vom Insolvenzantrag des Emissionshauses Shedlin Capital AG betroffen, da sie eigenständige Gesellschaften sind. Dennoch kann die Insolvenz des Mutterkonzerns Auswirkungen auf die Fondsgesellschaften haben, da sie keine Unterstützung mehr erwarten können. Das könnte sich besonders auf die Middle East Health Care Fonds 1 und 2 auswirken, die ohnehin Probleme bereiten. Beide Immobilienfonds investierten in die medizinische Versorgung in Abu Dhabi. Allerdings verlief der geplante Bau eines großen Klinikums im Sande und die Fonds gerieten in Schwierigkeiten. Die Anleger des MEHC 1 müssen befürchten, dass sich diese Probleme jetzt noch verstärken und finanzielle Verluste drohen. Damit es nicht so weit kommt, können sich die betroffenen Anleger von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen, der auch prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Denn sollte der Fonds ebenfalls Insolvenz anmelden, kann den Anlegern sogar der Totalverlust des investieren Geldes drohen. Daher ist es ratsam, frühzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. So kann eine fehlerhafte Anlageberatung beispielsweise den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage. Immobilienfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, die für die Anleger letztlich im Totalverlust enden können. Daher sind Immobilienfonds auch keine sichere Kapitalanlage, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist. Darüber hinaus müssen auch die Prospektangaben vollständig und wahrheitsgemäß sein. Tauchen in den Emissionsprospekten falsche oder irreführende Angaben auf, verzerrt das für den Anleger das Bild von der Kapitalanlage, so dass er die Rendite-Chancen und Risiken eventuell falsch beurteilt. Liegen Prospektfehler vor, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung verlangt werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Saturday, December 13, 2014

Shedlin Middle East Health Care 1 (MEHC 1): Möglichkeiten der Anleger

Nach dem Insolvenzantrag des Emissionshauses Shedlin Capital AG, sind auch die Anleger, die in den Fonds Middle East Health Care (MEHC) 1 investiert haben, beunruhigt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich sind die Fonds nicht unmittelbar vom Insolvenzantrag des Emissionshauses Shedlin Capital AG betroffen, da sie eigenständige Gesellschaften sind. Dennoch kann die Insolvenz des Mutterkonzerns Auswirkungen auf die Fondsgesellschaften haben, da sie keine Unterstützung mehr erwarten können. Das könnte sich besonders auf die Middle East Health Care Fonds 1 und 2 auswirken, die ohnehin Probleme bereiten. Beide Immobilienfonds investierten in die medizinische Versorgung in Abu Dhabi. Allerdings verlief der geplante Bau eines großen Klinikums im Sande und die Fonds gerieten in Schwierigkeiten. Die Anleger des MEHC 1 müssen befürchten, dass sich diese Probleme jetzt noch verstärken und finanzielle Verluste drohen. Damit es nicht so weit kommt, können sich die betroffenen Anleger von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen, der auch prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Denn sollte der Fonds ebenfalls Insolvenz anmelden, kann den Anlegern sogar der Totalverlust des investieren Geldes drohen. Daher ist es ratsam, frühzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. So kann eine fehlerhafte Anlageberatung beispielsweise den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage. Immobilienfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, die für die Anleger letztlich im Totalverlust enden können. Daher sind Immobilienfonds auch keine sichere Kapitalanlage, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist. Darüber hinaus müssen auch die Prospektangaben vollständig und wahrheitsgemäß sein. Tauchen in den Emissionsprospekten falsche oder irreführende Angaben auf, verzerrt das für den Anleger das Bild von der Kapitalanlage, so dass er die Rendite-Chancen und Risiken eventuell falsch beurteilt. Liegen Prospektfehler vor, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung verlangt werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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