Tuesday, March 31, 2015

Aufhebungsvertrag – die Alternative zur Kündigung

Anders als bei einer Kündigung wird bei einem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis im beidseitigen Einverständnis beendet. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen vertraglich erfüllt sein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In vielen Fällen ist der Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die elegante Alternative zur Kündigung. Denn während eine Kündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft ist, haben sich bei einem Aufhebungsvertrag Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt. Das kann für beide Seiten Vorteile mit sich bringen. So muss der Arbeitgeber beispielsweise keine Rücksicht auf Fristen und die rechtlichen Konsequenzen einer Kündigung nehmen. Der Arbeitnehmer kann im Gegenzug eventuell eine Abfindung erhalten. Allerdings muss auch bei einem Aufhebungsvertrag genau hingeschaut werden. Unterlaufen dabei Fehler, ist es mit dem beidseitigen Einverständnis ggfs. nicht weit her und der Vertrag kann angefochten werden. Folgende Voraussetzungen sollte ein Aufhebungsvertrag mindestens erfüllen. Der Vertrag bedarf der Schriftform und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Ein mündlich geschlossener oder per E-Mail übersandter Vertrag reicht also nicht aus, um Rechtskraft zu erlangen. Auch darf der Arbeitnehmer nicht überrumpelt oder unter Druck gesetzt werden. Es muss ihm immer eine gewisse Bedenkzeit eingeräumt werden, um den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Wird er zu einer sofortigen Unterzeichnung gedrängt, ist der Aufhebungsvertrag unwirksam. Im Aufhebungsvertrag kann auch eine Abfindung vereinbart werden. Es ist allerdings nicht vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält. Dieser Rechtsanspruch besteht nicht. Insofern ist es eine Frage des Verhandlungsgeschicks. Damit es bei einem Aufhebungsvertrag später nicht zu rechtlichen Streitigkeiten kommt, sollten die formalen Ansprüche erfüllt und die inhaltlichen Vereinbarungen gut abgestimmt sein, so dass tatsächlich bei beiden Parteien am Ende Einvernehmen herrscht. So haben dann auch beide Seiten die Rechtssicherheit, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist. Daher kann bei einem Aufhebungsvertrag ein im Arbeitsrecht kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Das gilt natürlich auch bei allen anderen Bereichen im Arbeitsrecht. Durch frühzeitige kompetente anwaltliche Beratung können spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Y6IkF2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, March 30, 2015

Berliner Testament: Keine einseitigen Änderungen möglich

In einem sog. „Berliner Testament“ können sich Ehepaare gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Die Eheleute müssen aber auch bedenken, dass später einseitige Änderungen nicht mehr möglich sind. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das so genannte „Berliner Testament“ bietet Ehepaaren die Möglichkeit, sich gegenseitig zum Alleinerben einzusetzen. Allerdings sollte bei so einem Testament beachtet werden, dass ähnlich wie bei einem Erbvertrag später keine einseitigen Änderungen mehr möglich sind. Auch der länger lebende Ehepartner muss sich an die Verfügungen im „Berliner Testament“ halten und kann sie später nicht mehr durch ein neues Testament außer Kraft setzen. Verfügungen, die in einem gemeinsamen Testament getroffen werden, sollten sehr genau durchdacht werden – auch was die Frage der „Schlusserben“ betrifft, wie ein Fall am Kammergericht Berlin zeigt. Konkret ging es dabei um ein Ehepaar, das sich gegenseitig zum Alleinerben eingesetzt hatte. „Schlusserben“ sollten der Sohn und die Tochter der Eheleute sein. Über eine weitere Erbfolge wurde nicht entschieden. Die Ehefrau verstarb 2008 und wenig später auch der Sohn. Der Ehemann bzw. Partner setzte 2013 ein neues Testament auf und enterbte seine Kinder und Enkelkinder. Mit Beschluss vom 19. Dezember 2014 (Az. 6 W 155/14) hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass die Enterbung der Tochter nicht mehr möglich war und ihr deshalb die Hälfte des Nachlasses zusteht. Denn nach Auffassung des Gerichts konnte der Ehemann den mit seiner verstorbenen Frau gemeinsam erklärten Willen nicht mehr abändern. Anders verhält es sich mit der zweiten Hälfte des Erbes. Diese steht nicht automatisch dem Kind des verstorbenen Sohnes zu, da der Enkel enterbt wurde. Dies war möglich, da das Ehepaar im gemeinsamen Testament keine weiteren Erben als die eigenen Kinder festgelegt hat. An dem Fall wird deutlich, dass bei einem gemeinsamen Ehegattentestament viele Eventualitäten zu bedenken sind. Daher sollten sich Eheleute ausführlich beraten lassen bevor sie ihr Testament aufsetzen. Dazu können sie sich an im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/YhfJbG Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, March 29, 2015

Shedlin Capital AG: Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 2. April anmelden

Das Regelinsolvenzverfahren über die Shedlin Capital AG wurde am 1. März 2015 am Amtsgericht Nürnberg eröffnet. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 2. April beim Insolvenzverwalter anmelden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im November vergangenen Jahres hatte das Emissionshaus Shedlin Capital AG Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Nürnberg hat das Insolvenzverfahren am 1. März 2015 eröffnet (Az.: 831 IN 1679/14). Die Gläubiger müssen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle nun bis zum 2. April beim Insolvenzverwalter anmelden. Der Berichtstermin ist auf den 7. Mai terminiert. Dabei geht es u.a. um die Aufstellung eines Insolvenzplans. Die Shedlin Capital AG legte diverse geschlossene Fonds auf, an denen sich die Anleger beteiligen konnten. Dazu zählten u.a. die Fonds MIddle East Health Care 1 und 2. Als eigenständige Gesellschaften sind die Fonds von der Insolvenz des Emissionshauses nicht unmittelbar betroffen. Allerdings können sie auch keine Zuwendungen mehr vom Mutterhaus erwarten. Das könnte besonders die wirtschaftlich angeschlagenen Fonds treffen. Den Anlegern könnten dann finanzielle Verluste drohen. Sollten auch die Fondsgesellschaften Insolvenzantrag stellen, könnte für die Anleger sogar der Totalverlust des eingesetzten Geldes drohen. Besorgte Anleger müssen die weitere Entwicklung aber nicht tatenlos abwarten, sondern können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, ist Schadensersatz wegen Falschberatung möglich. In Betracht kommt aber auch Schadensersatz aus Prospekthaftung. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, so dass sich der Anleger ein detailliertes Bild von der Anlage, von ihren Chancen und Risiken machen kann. Schon irreführende Angaben können dieses Bild verzerren und den Schadensersatzanspruch auslösen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Friday, March 27, 2015

Steuerhinterziehung: Möglichkeiten nach einer fehlgeschlagenen Selbstanzeige

Die Zahl der Selbstanzeigen erreichte 2014 einen Höchststand und ist nach wie vor ein beliebtes Mittel, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Aber: Selbstanzeigen können auch fehlschlagen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selbstanzeige ist eine goldene Brücke, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings ist die Selbstanzeige kein „Persilschein“. Nur wenn alle Anforderungen erfüllt sind, kann sie auch strafbefreiend wirken und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung verhindern. Längst nicht jede Selbstanzeige hält diesen Anforderungen stand. Doch auch wenn eine Selbstanzeige fehlgeschlagen ist, war sie in der Regel nicht völlig umsonst. Denn in den meisten Fällen wirkt sie sich zumindest strafmildernd aus. Allerdings sollten dann dringend im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden, um gemeinsam eine effektive Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Schließlich kann vom Strafmaß bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung viel abhängen. Lange Haftstrafen können unter Umständen drohen. Um dies zu vermeiden, müssen Mandant und Rechtsanwalt eng zusammen arbeiten. Der Beschuldigte sollte sich gegenüber den ermittelnden Behörden nur noch in Absprache mit seinem Rechtsanwalt äußern oder von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Denn unbedachte Äußerungen könnten ihm möglicherweise schaden. Im Idealfall kann das Verfahren eingestellt werden, weil der Vorwurf der Steuerhinterziehung haltlos ist. Auch eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage ist möglich. Eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann im Regelfall an zwei Fehlern scheitern. Sie wurde zu spät, also nach Entdeckung der Tat, gestellt oder sie war unvollständig und enthielt nicht alle notwendigen Unterlagen. Ist die Selbstanzeige bereits fehlgeschlagen, muss sie entsprechend nachgebessert werden. Soll die Selbstanzeige noch gestellt werden, sollte dies nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare geschehen. Denn die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen ist groß. Sicherer ist es, sich an kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden, die jeden Fall individuell einschätzen und eine Selbstanzeige verfassen können, die die hohen Anforderungen erfüllt. Komplette Straffreiheit kann aber nur erreicht werden, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Summen werden entsprechende Strafzuschläge erhoben. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Thursday, March 26, 2015

MS Deutschland an US-Investor verkauft

Die MS Deutschland wurde an einen US-Investor verkauft, teilt der Insolvenzverwalter mit. Der Verkaufspreis sei mit dem Gläubigerausschuss abgestimmt. Anlegern können dennoch Verluste drohen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die als Traumschiff bekannte MS Deutschland hat einen neuen Besitzer. Ein US-Unternehmer mit einschlägiger Erfahrung im internationalen Kreuzfahrtgeschäft habe das Schiff gekauft, teilt der Insolvenzverwalter am 24. März mit. Der Käufer soll eine Anzahlung in einstelliger Millionenhöhe geleistet haben. Der Rest des Kaufpreises soll bezahlt werden, wenn das Kreuzfahrtschiff voraussichtlich Ende Mai an den neuen Besitzer übergeben wird. Über die Höhe des Kaufpreises ist nichts bekannt, er sei aber mit dem Gläubigerausschuss der Beteiligungsgesellschaft abgestimmt. Die MS Deutschland soll auch wieder in See stechen, die Besatzung werde zu großen Teilen übernommen, heißt es. Ob der Kaufpreis ausreicht, um die Verbindlichkeiten in Höhe von rund 60 Millionen zu decken, ist ungewiss. Seit Januar 2015 befindet sich die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft im vorläufigen Insolvenzverfahren. 2012 hatte sie eine Anleihe mit einem Gesamtvolumen von bis zu 60 Millionen Euro und einem Zinssatz von 6,875 Prozent begeben. Da über weitere Details des Verkaufs Stillschweigen vereinbart wurden, kann derzeit nicht seriös beantwortet werden, ob die Forderungen der Anleihe-Gläubiger komplett bedient werden können. Finanzielle Verluste sind allerdings nicht auszuschließen. Die Anleihe-Gläubiger haben aber nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Grundlage für die Schadensersatzansprüche kann besonders die Prospekthaftung sein. Denn die Anleihe war offenbar nicht mit der MS Deutschland besichert. Angaben im Verkaufsprospekt müssen aber vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können zu einem falschen Bild der Kapitalanlage führen und die Anleger beteiligen sich dann quasi unter falschen Voraussetzungen. Liegen Prospektfehler vor, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch wenn die Anlageberatung fehlerhaft war und Risiken verschwiegen wurden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19MkF0T Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Bundesregierung plant Reformen bei der Leiharbeit

Die Bundesregierung plant das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) zu reformieren. Die Zeit- bzw. Leiharbeit soll also neu geregelt werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung eine Reform der Zeitarbeit bzw. Leiharbeit vereinbart. Angedacht ist dabei etwa das so genannte „Equal Pay“ also gleiche Bezahlung für Leiharbeiter und fest Angestellte in einen Unternehmen. Diese gleiche Bezahlung soll der Leiharbeiter erhalten, nachdem er neun Monate in dem Unternehmen beschäftigt ist. Darüber hinaus soll der Leiharbeiter durchgängig für maximal 18 Monate beschäftigt werden dürfen. Wie genau die Gesetzesänderungen aussehen werden, ist derzeit noch nicht klar. Die Regierung wird voraussichtlich im Mai oder Juni darüber beraten. Die Reformen werden aber voraussichtlich Einfluss auf die Firmen, die die Arbeitgeber überlassen als auch für ihre Kunden und die Leiharbeiter haben. Kritiker bemängeln, dass dies zum Schaden der Unternehmen und der Leiharbeiter sein könnte. Wie das „Handelsblatt“ am 24. März berichtet, gehe aus einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, dass die angedachten Änderungen besonders die unqualifizierten Leiharbeiter treffen könnten. Demnach würde fast jedes zweite Unternehmen für diese einfachen Tätigkeiten nach neun Monaten einen neuen Leiharbeiter anfordern, um den Gehaltsaufschlag nicht zahlen zu müssen. Bei den Fachkräften und qualifizierten Leiharbeitern ist die Bereitschaft der Unternehmen zum „Equal Pay“ oder zur vollen Übernahme des Arbeitnehmers deutlich höher. Grundsätzlich zählt auch die Leiharbeit zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Der Leiharbeiter geht mit der Firma, die die Arbeitskräfte entleiht, ein reguläres Arbeitsverhältnis ein. Der Arbeitgeber geht damit auch die gleichen Pflichten ein wie bei anderen Arbeitsverhältnissen. Es gelten zum Beispiel die jeweiligen tariflichen Regelungen und auch der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers. Darüber hinaus muss für den Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto geführt werden. Fallen mehr Arbeitsstunden als vereinbart an, werden diese auf dem Konto gutgeschrieben und umgekehrt können auch Minusstunden abgezogen werden. Dies ist aber nur in einem bestimmten Rahmen innerhalb des AÜG möglich. Bei Fragen zur Leiharbeit können im Arbeitsrecht versierte Rechtsanwälte helfen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/15Z5zzI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, March 25, 2015

Steuerhinterziehung: Abkommen zwischen EU und Schweiz – Selbstanzeige

Die Tage der Schweiz als Steueroase sind endgültig gezählt. Die Schweiz und die Europäische Union einigten sich auf einen Austausch von Bankdaten ab 2018. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Schweiz und die Staaten der Europäischen Union haben sich in Brüssel auf ein Ankommen zum automatischen Informationsaustausch geeinigt. Wie u.a. die „Süddeutsche Zeitung“ am 19. März berichtet, werden ab 2017 Bankdaten erhoben und ein Jahr später auch ausgetauscht. Vorausgesetzt die Schweizer Regierung stimmt dem Abkommen im Sommer zu, ist das das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses. Denn die EU-Staaten erhalten dann automatisch die relevanten Daten von EU-Bürgern mit einem Konto in der Schweiz. Unversteuertes Schwarzgeld auf einem Schweizer Konto dürfte dann kaum noch vor dem Fiskus versteckt werden können. Fliegt die Steuerhinterziehung auf, drohen den Betroffenen Geld- oder Freiheitsstrafen. Vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann nach wie vor die Selbstanzeige schützen. Allerdings sollte mit der Selbstanzeige nicht gewartet werden, bis die Tat entdeckt ist. Dann ist sie nicht mehr möglich. Es sollte daher umgehend gehandelt werden. Die Selbstanzeige muss dann alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Dabei können leicht Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige wird unwirksam. Darum sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und wissen, welche Daten die Selbstanzeige beinhalten muss damit sie vollständig ist und wirken kann. Komplett straffrei kann die Selbstanzeige seit diesem Jahr nur noch wirken, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig. Wird die hinterzogene Summe zzgl. Zinsen und ggfs. dem Strafzuschlag beglichen, ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch. Auch wenn die Selbstanzeige seit dem 1. Januar 2015 schwieriger und teurer geworden ist, ist sie immer noch der beste Weg, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, March 24, 2015

Neues EU-Erbrecht tritt am 17. August 2015 in Kraft

Am 17. August 2015 tritt das neue EU-Erbrecht (Erbrechtsverordnung) in Kraft. Das bringt erhebliche Änderungen für deutsche Erblasser, die ihren Wohnsitz überwiegend im EU-Ausland haben, mit sich. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im EU-Ausland haben und dort auch sterben, bringt das neue EU-Erbrecht erhebliche Änderungen mit sich. Bislang gilt für sie das deutsche Erbrecht. Das ändert sich ab August. Dann gelten für das Vererben die Regelungen des jeweiligen Landes, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes überwiegend gelebt hat. Das kann zu Vorteilen aber auch zu erheblichen Nachteilen führen, über die sich Erblasser und Erben frühzeitig informieren sollten, damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt. Wie „Die Welt“ berichtet, schätzen Experten, dass es jährlich innerhalb der EU 450.000 Erbschaftsfälle mit Auslandsbezug gibt. Die Zahl belegt, dass die neue Erbrechtsverordnung erhebliche Änderungen mit sich bringen wird. Deutschland ist hiervon stärker betroffen als andere Staaten, in denen schon heute das Erbrecht des Landes maßgeblich ist, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Zwar genießen Testamente und Erbverträge auch nach dem 17. August einen Bestandsschutz. Damit der letzte Wille dann aber auch tatsächlich eintritt, sollten sie jetzt noch einmal gründlich geprüft und aktualisiert werden, damit keine Nachteile entstehen. Das gilt besonders für das sog. „Berliner Testament“, in dem sich die Ehepartner gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Diese spezielle Regelung wird möglicherweise in einigen Staaten nicht anerkannt werden. Auch darüber hinaus ist zu beachten, dass sich die jeweiligen nationalen Regelungen im Erbrecht erheblich von den deutschen unterscheiden können. Das kann die Erbfolge, Erbquoten, Pflichtteile, etc. betreffen. Daher sollten deutsche Bürger, die ihren Wohnsitz überwiegend im EU-Ausland haben, sich genau Gedanken machen, wie sie ihren Nachlass regeln möchten. Dazu können sie sich an im nationalen und internationalen Erbrecht versierte Rechtsanwälte wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/13mG2Ae Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, March 22, 2015

HCI Schiffsfonds VIII: Lage spitzt sich zu

Die Lage beim HCI Schiffsfonds VIII spitzt sich offenbar zu. Grund ist ein Rechtsstreit mit einer finanzierenden Bank und ein havariertes Schiff. Anlegern könnten Verluste drohen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Seit 2004 konnten sich die Anleger an dem Dachfonds HCI Schiffsfonds VIII beteiligen. Seitdem mussten sie schon einige schlechte Nachrichten verkraften. So wurden für die Schiffe MS Maria Sibum, MS Pioneer und MS Pandora bereits Insolvenzanträge gestellt. Verkauft wurden die Schiffe MS Lake Erie und MT Nordamerika. Der Verkauf des Tankers MT Nordamerika ist auf das Jahr 2012 datiert. Doch jetzt gibt es offenbar Ärger mit der finanzierenden Bank, berichtet das „fondstelegramm“. Die Bank hat offenbar entgegen der Vereinbarung einen Kredit fällig gestellt. Die Gesellschaft klagt gegen die Bank. Ein anderes „Sorgenkind“ ist der Mehrzweckfrachter MS Ile de Molene, eines der drei verbliebenen Schiffe, in die der Dachfonds investiert. Der Frachter havarierte im Dezember. Der Versicherer hält es offenbar für möglich, dass die Ladung nicht ordnungsgemäß verstaut war und somit die Schiffsgesellschaft eine Mitschuld trifft. Daher ist die MS Ile de Molene zurzeit arrestiert. Beim Bulker MS Lake Ontario könnte zudem noch ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken drücken. Seit dem Höhenflug des Schweizer Franken könnte diese Darlehensschuld deutlich gestiegen sein. Unterm Strich also reichlich schlechte Nachrichten für die Anleger, die auch zu finanziellen Verlusten führen können. Um diese abzuwenden, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken von Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. Insbesondere über das Risiko des Totalverlusts. Erfahrungsgemäß ist diese Aufklärung aber häufig ausgeblieben und Schiffsfonds wurden trotz des Totalverlust-Risikos auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Haben die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs verschwiegen, kann das ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/12AIJk2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Saturday, March 21, 2015

Medico Rendite Fonds Nr. 2 meldet Insolvenz an

Gut ein Jahr vor Ende der Fondslaufzeit wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Medico Rendite Fonds Nr. 2 am Amtsgericht Düsseldorf eröffnet (Az.: 503 IN 42/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 18. März das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des geschlossenen Immobilienfonds Medico Rendite Fonds Nr. 2 Objekt Berlin KG eröffnet. Der Fonds investierte in ein Wohn- und Geschäftshaus in Berlin mit 51 Wohnungen. Nach Angaben des „fondstelegramms“ erhielten die Anleger rund 63 Prozent des eingezahlten Kapitals zurück. Nach dem Insolvenzantrag müssen sie nicht nur mit finanziellen Verlusten rechnen, sondern möglicherweise auch damit, dass der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückfordert. Um den finanziellen Schaden abzuwehren, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob möglicherweise noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. In die von der Firma Gebau aufgelegten Medico Fonds investierten zu großen Teilen Ärzte und Apotheker, denen hohe Renditen in Aussicht gestellt wurden. Allerdings geriet der Medico Rendite Fonds Nr. 2 in Schwierigkeiten als das Land Berlin die Förderung einstellte. Auch abgesehen von diesem speziellen Aspekt sind geschlossene Immobilienfonds nicht das „Betongold“ als das sie in der Anlageberatung häufig dargestellt wurden. Vielmehr sind geschlossene Immobilienfonds einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt und bei den Mieteinnahmen können den Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Für die Anleger wird es durch die langen Laufzeiten und die erschwerte Handelbarkeit allerdings schwer, sich von ihren Anteilen zu trennen. Am Ende kann für sie der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Über diese Risiken, insbesondere über das Totalverlust-Risiko, hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Wurden die Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1BJjlu3 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Friday, March 20, 2015

Mindestlohn führt zu neuen Pflichten der Arbeitgeber

Seit diesem Jahr gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Bundesweit ist jeder achte Betrieb oder zwölf Prozent vom Mindestlohn betroffen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Obwohl diese Regelung einfach und überschaubar klingt, wirft sie viele Fragen auf und verlangt dem Arbeitgeber auch einiges ab. Denn vom gesetzlichen Mindestlohn gibt es auch Ausnahmen. Das Mindestlohngesetz umfasst alle Arbeitnehmer. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Vollzeitjob, eine Teilzeitstelle oder einen Mini-Job handelt. Diesen Arbeitgebern muss der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden. Im Sinne dieses Gesetzes zählen Auszubildende, Selbstständige und Ehrenamtliche nicht zu den Arbeitnehmern. Ausgenommen vom Mindestlohn sind zudem Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Bei Langzeitarbeitslosen, die ein Jahr oder länger ohne Anstellung waren, muss der Mindestlohn erst nach den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Ausnahmeregelungen gibt es auch bei Praktikanten. Die Vergütung von Überstunden kann unterschiedlich geregelt sein. Arbeitgeber und -nehmer können auch vereinbaren, dass Überstunden durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Dann müssen sie nicht mit dem Mindestlohn vergütet werden. Diese Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto muss schriftlich erfolgen. Arbeitgeber sind aber nicht nur dafür verantwortlich, dass in ihrem eigenen Unternehmen der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird. Sollten beispielsweise Subunternehmen beschäftigt werden, so haften sie auch dafür, dass in diesen Unternehmen der Mindestlohn gezahlt wird. Der so genannte Generalunternehmer haftet dann für mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Darüber hinaus verlangt das Mindestlohngesetz erhebliche Dokumentationspflichten von dem Arbeitgeber bei geringfügig Beschäftigten. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen festgehalten und über einen Zeitraum von zwei Jahren bewahrt werden. Davon sind besonders Branchen wie die Gastronomie, Personenbeförderung, Gebäudereinigung oder das Speditionsgewerbe betroffen. Das Urlaubsgeld darf vom Arbeitgeber nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Das Mindestlohngesetz beinhaltet viele Pflichten und nach wie vor sind nicht alle Fragen geklärt. Bei Fragen zum Mindestlohn und anderen arbeitsrechtlichen Themen können sich Betroffene an im Arbeitsrecht kompetente Rechtsanwälte wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/12xJOYl Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Thursday, March 19, 2015

HHS 29: Hansa Hamburg Shipping verkauft Containerschiff MS Charles Dickens

Das Emissionshaus Hansa Hamburg Shipping hat das Containerschiff MS Charles Dickens aus dem HHS Beteiligungsangebot 29 offenbar verkauft. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Containerschiff MS Charles Dickens sei vor allem auf Druck der finanzierenden Banken verkauft worden, berichtet „Fonds professionell online“. Anleger konnten sich seit 2006 an dem HHS Beteiligungsangebot 29 MS Charles Dickens beteiligen. Der Verkauf des Schiffes könnte für die Anleger finanzielle Verluste mit sich bringen. Die nach wie vor anhaltende Krise der Schifffahrt ging auch an den Schiffsfonds von Hansa Hamburg Shipping nicht spurlos vorbei. Für die Anleger bedeutete dies, dass die prospektierten Erwartungen oft nicht erfüllt werden konnten. Allerdings müssen sich die Anleger mit dieser Situation nicht abfinden. Sie können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. In den Beratungsgesprächen wurden die Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen beworben. Tatsächlich haben die Anleger mit den Fondsanteilen aber regelmäßig unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken erworben. Zu den Risiken zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und vor allem der mögliche Totalverlust des investierten Geldes. Über diese Risiken hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies häufig nicht geschehen. Stattdessen wurden Schiffsfonds trotz des Totalverlust-Risikos auch an betont sicherheitsorientierte Anleger, die in eine sichere Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt. Solch eine fehlerhafte Anlageberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen legen müssen. Denn diese Kick-Backs können ein Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein, das nicht zwingend zu den Anlagezielen des Kunden passen muss. Bei Kenntnis der Rückvergütungen hätte sich der Kunde möglicherweise gegen eine Beteiligung entschieden. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/P2cOyx Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, March 18, 2015

Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) bietet offenbar Wechseloption an – Finanzielle Verluste möglich

Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) möchte Inhabern von fondsgebundenen Lebensversicherungen offenbar den Wechsel in eine Rentenversicherung anbieten. Das kann zu finanziellen Verlusten führen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie das „Versicherungsjournal“ berichtet, plant die Deutsche Vermögensberatung AG offenbar, den Inhabern von fondsgebundenen Lebensversicherungen fünf Jahre vor Ablauf der Police den Wechsel in eine Rentenversicherung anzubieten. Da sich die Guthaben zuletzt positiv entwickelt hätten, könne dadurch der Wertezuwachs geschützt werden, so eine Sprecherin der DVAG gegenüber dem Versicherungsjournal. Ob die Versicherungsnehmer von einem derartigen Wechsel tatsächlich profitieren können, ist zumindest zweifelhaft. Bei den betroffenen Policen soll es sich nach Aussagen eines anonymen DVAG-Vertreters gegenüber dem „Versicherungsjournal“ um Lebensversicherungen der Aachen Münchener Lebensversicherung handeln, die vor 2004 abgeschlossen wurden und somit steuerfrei sind. Können die Vertreter den Kunden zu einem Wechsel in eine Rentenversicherung bewegen, erhalten sie die volle Abschlussprovision. Mit anderen Worten: Der Verbraucher muss für den Abschluss bezahlen. Außerdem ist damit zu rechnen, dass die Verzinsung bei den aktuellen Rentenversicherungen niedriger ist als bei den Altverträgen. Der Versicherungsnehmer würde also auf Geld verzichten. Auch könnte die garantierte Altersrente sinken. Steht eine fondsgebundene Lebensversicherung kurz vor dem Ablauf, kann es für den Versicherungsnehmer tatsächlich sinnvoll sein, in eine sichere Anlage zu wechseln. So ein Wechsel kann aber auch in den bestehenden Verträgen möglich sein. Versicherungsnehmer, denen ein Wechsel angeboten wird, sollten sich daher gut informieren, welche Vor- und Nachteile entstehen und welche Möglichkeiten zur Vermögenssicherung die bestehende Police bereits bietet. Dazu können sie sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte wenden. Denn eins ist auch klar: Die DVAG bietet lediglich die Möglichkeit zu einem Wechsel an. Der ist aber keine Pflicht. Der Versicherungsnehmer kann seine Police auch ganz normal bis zum Ablauf weiterlaufen lassen. Für die Vertreter könnte bei der Beratung aber ein Interessenkonflikt bestehen, da sie bei einem Wechsel die entsprechende Provision erhalten würden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1FzUvNx Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Erbschaft muss versteuert werden – Bei Schwarzgeld kann eine Selbstanzeige helfen

Wer erbt, muss das Erbe auch ordnungsgemäß versteuern. Auch unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass muss dem Finanzamt angezeigt werden. Wurde dies versäumt, kann die Selbstanzeige helfen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Derzeit muss sich eine 77-jährige Witwe vor dem Frankfurter Landgericht wegen Steuerhinterziehung verantworten. Ihr wird vorgeworfen, ihr Erbe nicht korrekt versteuert zu haben. Zudem soll sie es auch unterlassen haben, fehlerhafte Steuererklärungen ihres verstorbenen Mannes zu korrigieren. Im Fall einer Erbschaft muss genau hingeschaut werden, ob sich möglicherweise unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass befindet. Der Erbe ist zwar nicht für die Steuerhinterziehung des Erblassers verantwortlich aber er macht sich strafbar, wenn er dies nicht unverzüglich dem Fiskus meldet. Denn der Erbe oder die Erbengemeinschaften sind verpflichtet, das Schwarzgeld im Nachlass nachträglich zu versteuern und beim zuständigen Finanzamt die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Erben, die dies bislang versäumt haben, haben die Möglichkeit eine Selbstanzeige zu stellen, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassung zu vermeiden. Allerdings sollte eine Selbstanzeige nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen könnten, ist groß. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern sie muss auch vollständig sein. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht mehr wirken kann. Sicherer ist es daher, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und wissen welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann. Nachdem die Anforderungen an die Selbstanzeige zum 1. Januar 2015 erhöht wurden, kann sie nur noch dann komplett straffrei wirken, wenn die hinterzogene Summe 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig. Diese müssen zusammen mit der Hinterziehungssumme und den angefallenen Zinsen beglichen werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1ncRqJp Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, March 17, 2015

BGH stärkt Rechte der Anleger bei fehlerhafter Anlageberatung

Hat der Vermittler eine fehlerhafte Anlageberatung zu verantworten, trifft den Anleger keine Mitschuld. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19. Februar entschieden (III ZR 90/14). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im konkreten Fall hatte der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über die Klage eines Anlegers eines geschlossenen Fonds zu entscheiden. Der Anleger hatte auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geklagt. Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte dem Kläger bereits Schadensersatz zugesprochen. Allerdings nur in Höhe von 50 Prozent, da dem Anleger ein Mitverschulden in dieser Höhe treffe. Dieser Ansicht widersprach der BGH. Bei der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten käme ein Mitverschulden des Anlegers nur unter besonderen Umständen zum Tragen. Denn der Anleger dürfe sich regelmäßig auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm erteilten Aufklärung verlassen. Alles andere widerspräche den Grundsätzen von Treu und Glauben, so der BGH in seiner Urteilsbegründung. Nur weil der Anleger eine hohe Summe investiert habe ohne sich näher mit der Kapitalanlage zu beschäftigen, lägen noch keine besonderen Umstände vor, die ein Mitverschulden des Anlegers zur Folge hätten. Konkret hatte sich der Anleger an einem geschlossenen Fonds beteiligt, der Autos vermieten bzw. leasen wollte. Der Anleger führte aus, dass die Investition seiner Altersvorsorge dienen sollte und er deshalb eine sichere Kapitalanlage wünsche. Die empfohlene Kapitalanlage führte aber zu finanziellen Verlusten für den Anleger, so dass er auf Schadensersatz klagte und jetzt vor dem BGH Recht bekam. Denn der Anlageberater hatte nicht ausreichend über die Risiken des Fonds informiert und damit seine Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung verletzt. Die empfohlene Anlage war auf Grund ihres spekulativen Charakters nach Ansicht des BGH nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet und hätte daher nicht empfohlen werden dürfen. Insbesondere habe der Anlageberater das Totalverlust-Risiko nicht ausreichend dargestellt. Der Kläger habe auf diese Beratung vertraut. Damit hat der BGH die Rechte der Anleger erneut gestärkt. Anleger, die Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend machen wollen, können sich zur Durchsetzung ihrer Forderungen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, March 16, 2015

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige kann Verurteilung verhindern

Steuerhinterziehung wird intensiv bekämpft. Das zeigt sich auch an der verstärkten Kooperation der Staaten untereinander. Ein Ausweg für Steuersünder kann nach wie vor die Selbstanzeige sein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zeiten, in denen Steuerhinterziehung noch als Kavaliersdelikt angesehen wurde, sind lange vorbei. Dementsprechend hart gehen die Staaten auch gegen Steuersünder vor. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Deutsche Steuersünder haben nach wie vor die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen. Steuerhinterziehung wird inzwischen international bekämpft. Dazu tragen verschiedene Abkommen der Staaten untereinander bei. Dazu soll auch ein automatischer Informationsaustausch der Staaten beitragen. Innerhalb der EU ist davon auszugehen, dass ab 2017 ein automatischer Informationsaustausch stattfindet, an dem sich auch die Schweiz und andere Nicht-EU-Länder beteiligen wollen. Dann wird es für Steuersünder noch schwerer, unversteuertes Schwarzgeld auf ausländischen Konten vor dem Fiskus zu verbergen. Wer noch rechtzeitig eine Selbstanzeige stellt, kann in die Steuerehrlichkeit zurückkehren. Dazu muss die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig, also vor Entdeckung der Tat, gestellt werden, sondern sie muss auch vollständig sein und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Schon kleine Fehler können dabei dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht mehr wirkt. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist und wirken kann. Komplett strafbefreiend ist die Selbstanzeige nur dann, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Werden die Steuerschulden zuzüglich der Zinsen und ggfs. des Strafzuschlags innerhalb einer vorgegebenen Frist gezahlt, ist die Angelegenheit erledigt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, March 15, 2015

HCI MS Berit im vorläufigen Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Niebüll hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds HCI MS Berit eröffnet (Az.: 5 IN 10/15). Anleger müssen hohe Verluste befürchten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleger des Schiffsfonds HCI MS Berit sehen sich nicht zum ersten Mal mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Schon im Jahr 2010 wurde frisches Kapital benötigt, um den Schiffsfonds wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen. Die endgültige Rettung scheint dennoch nicht gelungen zu sein. Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens müssen die Anleger den Totalverlust ihres eigesetzten Geldes befürchten. Möglicherweise fordert der Insolvenzverwalter auch bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurück. Die betroffenen Anleger sind in dieser Situation jedoch nicht schutzlos gestellt. Sie können ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. In den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen dargestellt, die auch zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger allerdings auch über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Denn mit den Fondsanteilen erwerben sie regelmäßig unternehmerische Beteiligungen. Damit sind nicht nur die Aussichten auf Renditen verbunden, sondern auch Risiken, die für die Anleger bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen können. Dennoch wurden diese Risiken in der Anlageberatung häufig verschwiegen und Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. In Fällen solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Hoffnung macht auch ein aktuelles, allerdings noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts München. Demnach hätten die Anleger auch über das Innenhaftungsrisiko gemäß dem GmbH-Gesetz aufgeklärt werden müssen. Auch das ist erfahrungsgemäß in der Regel nicht geschehen. Zudem hätten die Banken auch über ihre Rückvergütungen, die sie für die Vermittlung erhalten, aufklären müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Banken erkennen kann, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/12AIJk2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Saturday, March 14, 2015

HPI Consult: MS Larissa im vorläufigen Insolvenzverfahren

Die Reihe der Insolvenzen bei Schiffsfonds setzt sich fort. Das Amtsgericht Niebüll hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Larissa eröffnet (Az.: 5 IN / 16/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: HPI Consult hatte den Schiffsfonds MS Larissa im Jahr 2004 emittiert. Am 11. März 2015 hat das Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs, die MS “Larissa“ Gebr. Ahrens GmbH & Co. KG, eröffnet. Anleger müssen nun den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten. Die Reihe der Insolvenzen bei Schiffsfonds ist in den vergangenen Monaten und Jahren ständig gewachsen. Ein Hauptgrund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei vielen Fondsgesellschaften sind die sinkenden Charterraten in Folge von aufgebauten Überkapazitäten. Anleger bekamen diese Entwicklung häufig zu spüren, da die prognostizierten Renditen nicht erreicht wurden und sie viel Geld verloren haben. Bei einer Insolvenz droht ihnen regelmäßig der Totalverlust des eingesetzten Geldes. Dennoch wurden Schiffsfonds in der Anlageberatung erfahrungsgemäß häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen dargestellt, die sich auch zum Aufbau einer Altersvorsorge eignen. Tatsächlich erwerben die Anleger mit den Fondsanteilen aber unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken. Über diese Risiken hätten sie im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Insbesondere über das Totalverlust-Risiko. Die Praxis zeigt aber, dass die Risiken im Beratungsgespräch oft verschwiegen wurden. Bei solch einer Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Nach Auffassung des BGH können diese so genannten Kick-Backs ein wichtiger Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein, so dass der Anleger sich bei Kenntnis der Kick-Backs möglicherweise gegen eine Beteiligung entschieden hätte. Wurden die Rückvergütungen verschwiegen, begründet das ebenfalls den Schadensersatzanspruch. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/P2cOyx Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Friday, March 13, 2015

BNY nordIX Renten plus: Rücknahme der Anteile weiterhin ausgesetzt

Seit dem 15. Januar 2015 ist die Rücknahme der Anteile beim offenen Rentenfonds nordIX Renten plus ausgesetzt. Anleger können damit derzeit nicht frei über ihr Geld verfügen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Rücknahme der Anteile sei ausgesetzt worden, um weitere Mittelabflüsse aus dem Fonds zu verhindern und damit die Anlageziele nicht zu gefährden, teilte die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH den Anlegern mit. Denn in der zweiten Jahreshälfte 2014 sei es zu einem Anstieg der Rückgabe der Anteile gekommen. Der 2010 von BNY Mellon aufgelegte Fonds konnte bislang gute Ergebnisse vorlegen. Nun könnte aber die Griechenland-Krise den Fonds treffen. Nach den Wahlen Ende Januar ist die Zukunft Griechenlands und der Verbleib im Euro unsicherer denn je. Der nordIX Renten plus hat allerdings einen wesentlichen Teil der Anleger-Gelder in Anleihen, u.a. auch in Griechenland, investiert. Ende Februar war der offene Rentenfonds zu 12,55 Prozent in Griechenland investiert. Anzeichen, dass der Fonds in Kürze wieder geöffnet wird, gibt es derzeit nicht. Anleger, die durch diese Entwicklung beunruhigt sind und um ihr eingesetztes Geld fürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Anspruchsgrundlage für Schadensersatz kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger über die Funktionsweise und die Risiken des offenen Rentenfonds nordIX Renten plus umfassend aufgeklärt werden müssen. Charakteristisch für den Fonds ist, dass die Anteile normalerweise börsentäglich gehandelt werden können. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen und den Fonds zu schließen. Dann können die Anleger nicht mehr frei über ihr Geld verfügen. Bei offenen Immobilienfonds hat der Bundesgerichtshof im April 2014 entschieden, dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko ungefragt aufklären müssen. Denn die Aussetzung der Anteile stelle für die Anleger ein ständiges Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase dar. Haben die Banken das Schließungsrisiko verschwiegen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Diese Rechtsprechung dürfte sich auch auf offene Rentenfonds anwenden lassen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, March 11, 2015

Global Law Experts zeichnet GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater als führende Kanzlei im Steuerrecht aus

Das international anerkannte Rechtsexperten Handbuch Global Law Experts hat GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater als eine der führenden Kanzleien im Bereich Steuerrecht ausgezeichnet. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Global Law Experts zählt zu den wichtigen Kanzleien- und Anwaltshandbüchern und vergibt jährlich Preise in den unterschiedlichen Rechtsgebieten. Führende Experten in den unterschiedlichen Rechtsgebieten aus mehr als 140 Staaten werden hier gelistet. Nach einer umfassenden Prüfung werden die Anwälte und Kanzleien in die Liste der Global Law Experts aufgenommen. Für die Preisvergabe sind neben der Bewertung durch das Redaktionsteam auch die Empfehlungen anderer Anwälte entscheidend. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater erhielt die Auszeichnung in der Kategorie Steuerrecht. Das Steuerrecht ist so komplex, dass fast jeder täglich damit in Berührung kommt. Sei es nur, weil er die Lohnsteuer abführt oder beim Einkauf die Mehrwertsteuer entrichtet. Für Einzelunternehmen und Betriebe sind die steuerlichen Vorgaben nur noch schwer zu überblicken und doch ganz mitentscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg. Daher bietet GRP Rainer den vollen Service von der Beratung bei der Unternehmensgründung über die Unterstützung bei der Betriebsprüfung bis zu rechtlichen Auseinandersetzungen an. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater unterstützt die Unternehmen bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, bei Neugründungen ebenso wie bei Firmenübernahmen und Umstrukturierungen. In einer immer globaler agierenden Wirtschaftswelt gewinnt das internationale Steuerrecht zunehmend an Bedeutung. Gerade bei internationalen Transaktionen muss darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Das EU-Recht und internationale Steuerabkommen müssen entsprechend berücksichtigt werden. Auch bei Unternehmensgründungen oder –übernahmen im Ausland müssen die entsprechenden Steuervorschriften berücksichtigt und in die Entscheidung einbezogen werden. Umfassende Beratung durch mit dem internationalen Recht vertraute Rechtsanwälte ist in solchen Fällen unerlässlich. GRP Rainer kooperiert auch mit internationalen Kanzleien, damit die Mandanten von Anfang an umfassend beraten werden können und dem geschäftlichen Erfolg nichts im Wege steht. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/OZROZ5 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, March 10, 2015

Allianz Flexi Immo seit fast drei Jahren geschlossen – Möglichkeiten der Anleger

Im April 2012 setzte der Allianz Flexi Immo die Anteilsrücknahme und -ausgabe aus. Auch fast drei Jahre später ist der Fonds noch geschlossen. Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als Dachfonds investierte der Allianz Flexi Immo einen großen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Als immer mehr offene Immobilienfonds im Zuge der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, geschlossen wurden und heute zum Teil abgewickelt werden, machte diese Entwicklung auch vor dem Allianz Flexi Immo nicht Halt. Im April 2012 setzte das Fondsmanagement die Rücknahme und Ausgabe der Anteile aus. Auch fast drei Jahre später ist der Fonds nach wie vor geschlossen. Eine Ursache dafür dürfte auch sein, dass inzwischen alle offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds investierte, liquidiert werden. Die Chancen auf eine Wiedereröffnung dürften dadurch nicht gestiegen sein. Anleger, die die weitere Entwicklung nicht tatenlos abwarten möchten, haben nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Zur Durchsetzung ihrer Interessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Die Aussichten auf Schadensersatz dürften nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 deutlich gestiegen sein. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken auf das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds ungefragt hinweisen müssen. Blieb diese Aufklärung aus, haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht. Der Allianz Flexi Immo ähnelt in seiner Funktionsweise einem offenen Immobilienfonds und investierte auch einen beträchtlichen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Zu den wesentlichen Merkmalen gehört auch bei diesem Dachfonds, dass die Rücknahme der Anteile ausgesetzt werden kann und der Anleger dann nicht frei über sein Geld frei verfügen kann. Das stelle für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während ihrer Investitionsphase dar, so der BGH. Daher seien die Banken zur Aufklärung über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds verpflichtet. Diese höchstrichterliche Rechtsprechung dürfte sich auch analog auf Dachfonds wie den Allianz Flexi Immo anwenden lassen. Ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat, muss aber immer im Einzelfall geprüft werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/R8S2UE Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, March 9, 2015

Schwacher Euro kann zu Problemen bei Fremdwährungsdarlehen führen

Die EZB will Staatsanleihen im großen Stil kaufen. Eine Folge davon könnte ein weiterer Kursverfall des Euro sein. Das könnte bei Geldanlagen mit Fremdwährungsdarlehen zu Problemen führen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zu Beginn des Jahres haben Anleger und Kreditnehmer von Darlehen in Schweizer Franken bereits die negativen Auswirkungen der Entkoppelung des Schweizer Franken vom Euro zu spüren gekommen. Der Euro hat dadurch im Vergleich zum Franken deutlich an Wert verloren. Das führte dazu, dass die Darlehensschuld bei Krediten in Schweizer Franken sprunghaft angestiegen ist. Für private Kreditnehmer könnte der dadurch entstandene Schaden bis zu eine Milliarde Euro betragen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Auch bei Kapitalanlagen wie z.B. geschlossenen Fonds können Darlehen in Schweizer Franken die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaften gefährden. Nun beginnt die Europäische Zentralbank (EZB) mit den Ankauf von Staatsanleihen mit dem Ziel, eine Deflation zu verhindern und die europäische Wirtschaft anzukurbeln. Allerdings dürfte der Euro dadurch weiter an Wert verlieren – nicht nur gegenüber dem Franken, sondern auch gegenüber dem US-Dollar und anderen Währungen. Dadurch können Fremdwährungsdarlehen zu einer noch größeren Belastung werden, denn die Schulden steigen durch den Kursverfall des Euro an. Allerdings haben betroffene Kreditnehmer und auch Anleger die Möglichkeit, sich zu wehren. Denn sie hätten über das Risiko bei Fremdwährungsdarlehen, die zu einer Verteuerung des Kredits führen können, umfassend aufgeklärt werden müssen. Hat die kreditgebende Bank dieses Risiko verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden, so dass die Bank für den durch Wechselkursverluste entstandenen Schaden aufkommen muss. Wurden Beteiligungen an geschlossenen Fonds mit Fremdwährungsdarlehen vermittelt und nicht über das Risiko der Wechselkursverluste aufgeklärt, besteht ebenfalls die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend zu machen. Bei Verbraucherdarlehen, z.B. zur Immobilienfinanzierung, kann möglicherweise auch der sog. Widerrufs-Joker gezogen werden. Das ist dann möglich, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichleiten belehrt wurde. In dem Fall würde das Darlehen komplett rückabgewickelt. Die Wechselkursverluste blieben bei der Bank und der Verbraucher könnte bei einer Umschuldung von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/WSLkSg Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Hanse Capital: Tanker MT HC Dalia offenbar verkauft

Hanse Capital hat den Doppelhüllen-Produkten- und Chemikalientanker MT HC Dalia offenbar verkauft. Anleger konnten sich seit 2004 an dem Schiffsfonds beteiligen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon seit längerer Zeit gab es zwischen Geschäftsführung, Reeder und Beirat Meinungsverschiedenheiten über das Management des Doppelhüllentankers MT HC Dalida. Nun hat Hanse Capital, das den Schiffsfonds im Jahr 2004 aufgelegt hatte, offenbar Fakten geschaffen und das Schiff verkauft. Das meldet u.a. „Fonds professionell“ online. Anleger, die mit dieser Entwicklung unzufrieden sind und eventuell finanzielle Verluste befürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Anspruchsgrundlage hierfür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als eine sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt, die sich auch zum Aufbau einer Altersvorsorge eigne. Tatsächlich erwerben die Anleger mit den Fondsanteilen in der Regel aber unternehmerische Beteiligungen, die neben den Aussichten auf Renditen auch Risiken bergen. Zu diesen Risiken gehört insbesondere der Totalverlust des investierten Geldes. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über diese Risiken aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Darüber hinaus stellte das Landgericht München in einem aktuellen, allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteil fest, dass die Anleger auch über das so genannte Innenhaftungsrisiko gemäß dem GmbH-Gesetz aufgeklärt werden müssen. Dieses Innenhaftungsrisiko war in der Regel nicht Gegenstand der Beratungsgespräche und fand auch in den meisten Verkaufsprospekten keine Erwähnung. Die vermittelnden Banken können sich zudem schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie ihre Rückvergütungen verschwiegen haben. Diese sog. Kick-Backs müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Banken erkennen kann. Dieses kann im Widerspruch zu seinen Anlagezielen stehen, so dass er sich bei Kenntnis der Kick-Backs möglicherweise gegen eine Beteiligung entschieden hätte. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/T1WaQs Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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