Friday, October 31, 2014

51 Staaten sagen Steuerhinterziehung den Kampf an – Ausweg Selbstanzeige

Das Bankgeheimnis dürfte bald Geschichte sein und die Luft für Steuersünder immer dünner werden. In Berlin unterzeichneten 51 Staaten ein Steuerabkommen zum automatischen Informationsaustausch. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Durch das internationale Steuerabkommen wird es künftig immer schwieriger, dem Fiskus Steuern vorzuenthalten und Schwarzgeld auf Bankkonten im Ausland zu deponieren. 51 Staaten haben das Steuerabkommen zum automatischen Informationsaustausch in Berlin unterzeichnet. Das Bankgeheimnis dürfte damit bald endgültig Geschichte sein. Zu den Unterzeichnern gehören nicht nur die 28 Staaten der Europäischen Union, sondern auch ehemalige Steueroasen wie Liechtenstein oder Singapur. Die Schweiz und noch viele weitere Staaten wollen sich künftig auch beteiligen oder das Abkommen unterzeichnen. In den meisten Staaten fällt der Startschuss für den automatischen Informationsaustausch 2017. Durch die Unterzeichnung des Abkommens könnte die Zahl der Selbstanzeigen noch weiter steigen. Denn die Selbstanzeige bietet für Steuerhinterzieher die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Dafür muss sie zunächst rechtzeitig gestellt werden, d.h. bevor die Behörden entsprechende Ermittlungen aufgenommen haben. Das dürfte beim automatischen Informationsaustausch immer schneller geschehen. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige vollständig sein. Das bedeutet, dass alle steuerrelevanten der vergangenen fünf Jahre dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Ab 2015 gilt dies wahrscheinlich sogar für die zurückliegenden zehn Jahre. Da schon kleine Fehler die Wirkung der Selbstanzeige verhindern können, sollte sie nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend individuell gewürdigt werden. Ratsamer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuziehen, die die Selbstanzeige so verfassen können, dass sie ihre Wirkung entfaltet und keine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Ab dem 1. Januar 2015 gelten voraussichtlich wesentlich strengere Regeln für die Selbstanzeige. Sie soll nur noch dann komplett straffrei sein, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht überschreitet. Bisher liegt diese Grenze noch bei 50.000 Euro. Bei höheren Beträgen werden nach der Höhe der Hinterziehungssumme gestaffelte Strafzuschläge fällig. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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MS Deutschland: „Traumschiff“ steht vor der Insolvenz

Das aus dem TV bekannte „Traumschiff“ nimmt Kurs auf die Insolvenz. Nach Medienberichten hat die Geschäftsführung der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft Insolvenzantrag beim AG Eutin gestellt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon auf der nicht beschlussfähigen Gläubigerversammlung am 8. Oktober hatte sich die Insolvenz der Betreibergesellschaft der MS Deutschland angedeutet. Nun wurde am 29. Oktober 2014 am Amtsgericht Eutin tatsächlich der Insolvenzantrag gestellt. Die Sanierung soll in Eigenverwaltung erfolgen. Die Anleger der MS-Deutschland-Anleihe werden sich voraussichtlich auf erhebliche Einschnitte und finanzielle Verluste einstellen müssen. Seit der ersten Gläubigerversammlung vom 8. Oktober habe sich die finanzielle Situation weiter verschlechtert, teilt das Unternehmen mit. Während der Insolvenz in Eigenverwaltung solle ein umfassendes Restrukturierungskonzept erarbeitet werden. Dazu sollen voraussichtlich auch die Zeichner der Anleihe ihren Teil beitragen. Im Raum stehen die Stundung der Zinsen und der vorübergehende Ausschluss von Kündigungsrechten. Nähere Informationen sollen auf der Gläubigerversammlung am 12. November verkündet werden. Anleger können sich in dieser schwierigen Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie bei der Gläubigerversammlung vertreten und ihre Interessen wahren. Dabei sollte bedacht werden, dass eine Insolvenz in Eigenverwaltung auch in einem Regelinsolvenzverfahren enden kann. Die Anleger werden sich wohl in jedem Fall auf finanzielle Verluste einstellen müssen. Daher sollten sie auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen. Diese können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition informiert werden müssen. Darüber hinaus können auch die Angaben im Emissionsprospekt überprüft werden. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage machen kann. Unvollständige, falsche oder auch nur irreführende Angaben können den Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung auslösen. Dann würde das Geschäft komplett rückabgewickelt. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19MkF0T Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, October 29, 2014

Steuerhinterziehung: Countdown für die Selbstanzeige läuft

Steuersünder, die durch eine Selbstanzeige einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zuvor kommen möchten, sollten sich beeilen. Ab 2015 gelten strengere Vorschriften für die Selbstanzeige. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ab dem 1. Januar 2015 gelten aller Voraussicht nach strengere Regeln für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Wer noch vor dem Inkrafttreten dieser Reform mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchte, sollte sich deshalb beeilen. Denn eine Selbstanzeige muss gut vorbereitet sein, damit sie die Auflagen erfüllt und nicht fehlschlägt. Vor allem zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Die Selbstanzeige muss gestellt werden bevor die Behörden Ermittlungen aufgenommen haben und sie muss vollständig sein. Das bedeutet, dass dem zuständigen Finanzamt alle steuerrechtlich relevanten Konten und Daten der vergangenen fünf Jahre vorgelegt werden müssen. Um diese Unterlagen zu sammeln, muss Zeit einkalkuliert werden. Denn die entsprechenden Auszüge von den Banken zu bekommen, kann mühsam sein und dauern. Auch Spesen und Bearbeitungsgebühren der Banken müssen dafür einkalkuliert werden. Zwar kann die Summe der hinterzogenen Steuern zunächst auch geschätzt werden, doch diese Schätzung sollte schon sehr genau und vor allem nicht zu niedrig sein. Auch um einen Überblick zu bekommen, sind die Bankunterlagen wichtig. Denn eine Selbstanzeige kann nur dann vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen, wenn sie vollständig ist. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und Fehler sind schnell passiert. Schon kleine Fehler können aber dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht mehr wirkt. Daher ist es ratsam, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Derzeit kann eine Selbstanzeige noch bis zu einer Summe von 50.000 Euro hinterzogener Steuern völlig straffrei wirken. Bei höheren Beträgen wird ein Strafzuschlag erhoben. Ab 2015 sinkt diese Grenze voraussichtlich auf 25.000 Euro und die entsprechenden Strafzuschläge bei höheren Hinterziehungsbeträgen steigen an. Außerdem muss die Steuererklärung nicht mehr nur für die vergangenen fünf, sondern für zehn Jahre korrigiert werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, October 28, 2014

MPC MS Rio Ardeche: AG Hamburg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Die Gesellschaft der MPC MS Rio Ardeche wurde vom Amtsgericht Hamburg unter die vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt (Az.: 67a IN 498/14), berichtet das „fondstelegramm“. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus MPC Capital hat den Schiffsfonds 2006 aufgelegt. Anleger konnten sich an dem Vollcontainerschiff mit einer Mindesteinlage von 10.000 Euro beteiligen. Die geplante Laufzeit betrug 16 Jahre. Erstmals wäre die Beteiligung Ende 2022 kündbar gewesen. Nun droht aber die Insolvenz und die Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Kapitals befürchten. Darüber hinaus werden möglicherweise auch bereits erhaltene Ausschüttungen wieder von den Anlegern zurückgefordert. Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, können sich die betroffenen Anleger in dieser Situation an einen im Bank- und Kaptalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Durch ihre Beteiligung sind die Anleger zu Miteigentümern des Schiffes geworden. Die Konsequenz daraus sind nicht nur die erhofften Renditen, sondern auch das unternehmerische Risiko. Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Dazu zählen die globalen wirtschaftlichen Entwicklungen aber auch die langen Laufzeiten oder Wechselkursschwankungen. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über diese Risiken umfassend informiert werden müssen. Denn für sie kann am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Erfahrungsgemäß blieb diese Aufklärung aber oftmals aus. Stattdessen wurden Schiffsbeteiligungen auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, obwohl Schiffsfonds auf Grund der genannten Risiken keineswegs eine sichere Kapitalanlage sind. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH müssen diese so genannten Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse erkennen kann, bevor er sich zur Zeichnung der Anteile entscheidet. Möglicherweise wäre die Beteiligung bei Kenntnis der Rückvergütungen nicht zu Stande gekommen. Dementsprechend löst das Verschweigen der Rückvergütungen ebenfalls Ansprüche auf Schadensersatz aus. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/11O0cFa Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, October 27, 2014

MPC Santa P-Schiffe 2: Santa Pamina unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Über die Gesellschaft der Santa Pamina aus dem Schiffsfonds MPC Santa P-Schiffe 2 wurde am Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 5 IN 97/14). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Durch den Insolvenzantrag dürfte die wirtschaftliche Lage des 2007 aufgelegten Dachfonds MPC Santa P-Schiffe 2 noch schwieriger geworden sein. Denn der Fonds hatte in vier Schiffe investiert. Neben der Santa Pamina wurden allerdings auch schon Insolvenzanträge für die Gesellschaften der Santa Petrissa und Santa Pelagia gestellt. Für die betroffenen Anleger spitzt sich die Situation damit weiter zu. Sie müssen finanzielle Verluste befürchten. Allerdings haben sie auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Die Schifffahrt befindet sich inzwischen seit einigen Jahren in einer schweren Krise, die nach wie vor anhält. Ein Grund dafür sind aufgebaute Überkapazitäten, die zu sinkenden Charterraten führten. Das bekamen auch die Fonds und die investierten Anleger zu spüren. Allerdings wurden ihnen erfahrungsgemäß im Beratungsgespräch auch häufig die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition verschwiegen. Doch mit den Fondsanteilen haben sie unternehmerische Beteiligungen erworben mit allen Chancen und Risiken. Diese Risiken reichen schließlich bis zum Totalverlust der Einlage. Darüber hätten sie umfassend aufgeklärt werden müssen. Diese Aufklärung blieb aber oftmals aus. Stattdessen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds trotz des Totalverlustrisikos auch an betont sicherheitsbewusste Anleger vermittelt. Eine solch fehlerhafte Anlageberatung kann den Anspruch auf Schadenserdsatz begründen. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen aufklären müssen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt, dass diese so genannten Kick-Backs offen gelegt werden müssen, da sie für den Anleger ein wichtiger Hinweis für das Provisionsinteresse der Banken sein können. Bei Kenntnis dieser Rückvergütungen hätte er sich möglicherweise gegen eine Beteiligung an diesem Fonds entschieden. Auch das Verschweigen der Kick-Backs begründet den Anspruch auf Schadensersatz. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/11O0cFa Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, October 26, 2014

New Capital Invest Management GmbH: Insolvenzantrag gestellt

Malte Hartwieg hat für die New Capital Invest Management GmbH Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht München hat am 13. Oktober die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 1500 IN 2870/14). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Lage für die Anleger, die in Fonds des Emissionshauses New Capital Invest (NCI) investiert haben, spitzt sich weiter zu. Nachdem bereits über die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde, folgte wenige Tage später der Insolvenzantrag für die New Capital Invest Management GmbH. Die Entwicklung bei New Capital Invest kommt nicht mehr überraschend, dürfte die Anleger aber weiter beunruhigen. Bei einigen NCI-Fonds blieben die Ausschüttungen schon seit geraumer Zeit aus. Angeblich sollten die Anlegergelder in dunklen Kanälen versickert sein. Obwohl ein Detektivbüro eingeschaltet wurde, fehlt von den Geldern offenbar weiter jede Spur. Die Suche wurde inzwischen eingestellt. Zudem hatte Hartwieg diverse Insolvenzanträge bereits angekündigt. Von denen ist nicht nur New Capital Invest, sondern auch das Emissionshaus Selfmade Capital betroffen. Die Vertriebsplattform dima24, die u.a. Beteiligungen an den Fonds der beiden Emissionshäuser vermittelte, hat Hartwieg erst vor kurzem verkauft. Sollten die Regelinsolvenzverfahren über die verschiedenen Gesellschaften eröffnet werden, müssen die betroffenen Anleger ihre Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der sie auch im weiteren Insolvenzverfahren begleiten und ihre Interessen vertreten kann. Darüber hinaus gilt es aber auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dabei gilt es in erster Linie die Prospektangaben auf ihre Vollständigkeit und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Tauchen hier bereits falsche oder irreführende Angaben auf, die dem Anleger ein falsches Bild vermitteln, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Außerdem kann eine fehlerhafte Anlageberatung den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Die Anleger hätten im Beratungsgespräch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Pikant ist zudem die personelle Verknüpfung zwischen der Vertriebsplattform dima24 und den Emissionshäusern Selfmade Capital und New Capital Invest. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/QTwOKT Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Saturday, October 25, 2014

MPC Solarpark: Anleger können keine Ausschüttungen erwarten

Trübe Aussichten für die Anleger des Solarfonds MPC Solarpark: Sie haben offenbar für längere Zeit keine Ausschüttungen mehr zu erwarten. Ein Grund: Spanien hat die Vergütung von Solarstrom gekürzt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Stimmung der Anleger des Solarfonds MPC Solarpark, den das Emissionshaus MPC Capital 2008 aufgelegt hat, dürfte so trübe sein wie das Herbstwetter. Denn im Sommer hat die spanische Regierung beschlossen, die Förderung von Solarstrom zu kürzen. Das trifft auch die Fonds und die Anleger. Nach einem Bericht des Manager-Magazins online können sie auf absehbare Zeit nicht mehr mit Ausschüttungen rechnen. Daran sei jedoch nicht nur die Kürzung der Solarförderung schuld, sondern zunächst soll auch erst ein Bankdarlehen vollständig getilgt werden. Für die Anleger ist diese Entwicklung natürlich mehr als enttäuschend. Ihnen wurden hohe Renditen in Aussicht gestellt. Doch damit wird es wohl nichts. In dieser Lage können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger umfassend über sämtliche Risiken ihrer Investition informiert werden müssen. Dazu gehört gerade im Bereich der regenerativen Energien eine sich häufig ändernde Gesetzeslage. Darüber hinaus gilt auch der Grundsatz, dass die Kapitalanlage zum Profil des Anlegers passen muss. Da die Investition in Solarfonds spekulativ ist, ist sie für risikoscheue Anleger nicht geeignet, da am Ende auch der Totalverlust des investierten Geldes stehen kann. Auch darüber hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Zudem kann auch der Emissionsprospekt geprüft werden. Die Angaben im Prospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Bekamen die Anleger durch irreführende Angaben ein falsches Bild vom Charakter der Kapitalanalage kann Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung bestehen. Dann wird das Geschäft komplett rückabgewickelt. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Friday, October 24, 2014

Offene Immobilienfonds: Verkäufe unter Wert – Möglichkeiten der Anleger

Die in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds können offenbar nicht vom derzeitigen Boom profitieren. Fondsimmobilien wechseln häufig mit Verlust den Besitzer. Zum Ärger der Anleger. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der historisch niedrige Zinssatz trägt seinen Teil zum Boom auf den Immobilienmarkt bei. Alleine in Deutschland wurden in den ersten neun Monaten dieses Jahres rund 25,5 Milliarden Euro in Immobilien investiert. Das berichtet das Manager Magazin online. Damit sei rund ein Drittel mehr investiert worden als 2013. Die in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds können dem Bericht zu Folge aber nicht von dieser Entwicklung profitieren. Sie müssten ihre Bestandsimmobilien häufig unter den zuletzt ermittelten Verkehrswerten verkaufen. Dies gehe aus einer Studie des Immobiliendienstleisters DTZ hervor. Demnach betragen die Wertabschläge durchschnittlich 21 Prozent. 2013 lag dieser Wert noch bei 15 Prozent. Von dieser Entwicklung sind auch die Anleger vieler der in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds betroffen. Denn die Höhe ihrer turnusmäßigen Ausschüttungen richtet sich maßgeblich nach den erzielten Verkaufserlösen für die Fondsimmobilien. Allerdings haben die betroffenen Anleger nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört die umfassende Aufklärung zur Funktionsweise und zu den Risiken offener Immobilienfonds. Lange war in diesem Zusammenhang umstritten, ob die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen. Doch am 29. April 2014 hat der Bundesgerichtshof in diesem Punkt für Klarheit gesorgt und entschieden, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko informieren müssen, da es für die Anleger ein ständiges Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase darstelle. Dementsprechend haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht, wenn sie nicht über das Schließungsrisiko informiert haben. Das gilt auch für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Usut3q Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Thursday, October 23, 2014

New Capital Invest NCI USA 19 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Das Amtsgericht München hat am 10. Oktober die vorläufige Insolvenzverwaltung über die NCI New Capital Invest USA 19 GmbH & Co. KG angeordnet (1500 IN 2869/14). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Hoffnungen der Anleger des Fonds New Capital Invest NCI USA 19, dass die verschwundenen Anlegergelder wieder auftauchen, dürften weiter schwinden. Denn am 10. Oktober hat das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Fondsgesellschaft angeordnet. Den Antrag hatte Malte Hartwieg, Chef des Emissionshaus New Capital Invest, gestellt. Die Anleger müssen nun massive finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten. Sorgen um ihre Investition dürften sich die betroffenen Anleger schon länger gemacht haben. Denn die Ausschüttungen blieben aus. Angeblich sollen die Anlegergelder in dunklen Kanälen verschwunden sein. Also beauftragte Hartwieg ein Detektivbüro mit der Suche nach den Geldern und forderte die Anleger im Gegenzug auf, keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, um nicht die Insolvenz des Fonds zu riskieren. Die Suche wurde inzwischen eingestellt, das Geld bleibt offenbar verschwunden und der Fonds ist pleite. Das gilt auch für die Fonds New Capital Invest USA 11 und New Capital Invest USA 16. Anleger, die auf Hartwieg vertrauten, dürften bitter enttäuscht sein. In dieser schwierigen Lage können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und die Forderungen geltend machen. Ein Augenmerk sollte dabei auf der Anlageberatung liegen. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Viele Anleger haben ihre Fondsbeteiligung über die Plattform dima24 erworben. Auch diese gehörte zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg. Auch wenn er dima24 inzwischen verkauft hat, dürften Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler wegen Falschberatung weiter möglich sein. Außerdem müssen die Verkaufsprospekte genau geprüft werden. Sollten die Angaben unvollständig, falsch oder missverständlich sein, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Sollten die staatsanwaltlichen Ermittlungen den Betrugsverdacht bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Möglichkeiten in Betracht. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/QTwOKT Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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New Capital Invest NCI USA 11: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Das Amtsgericht München hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über die NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 11 GmbH (1542 IN 2874/14) am 14.Oktober 2014 angeordnet. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Fonds New Capital Invest NCI USA 11 ist insolvent. Die Anleger müssen daher massive finanzielle Verluste befürchten. Malte Hartwieg, Geschäftsführer des Emissionshauses New Capital Invest, hat den Insolvenzantrag beim Amtsgericht München eingereicht. Damit ist der vorläufige Tiefpunkt einer seit Wochen und Monaten negativen Entwicklung erreicht. Denn schon lange warten die Anleger vergeblich auf Ausschüttungen. Dann hieß es, ihr investiertes Geld sei in dubiosen Kanälen versickert und entsprechende Nachforschungen würden angestellt. Allerdings wurden diese inzwischen wieder eingestellt und blieben offenbar erfolglos. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Betrugsverdacht aufgenommen. Nun der Insolvenzantrag für den Fonds NCI USA 11 – und nicht nur für den. Auch für die Fonds NCI USA 16 und NCI USA wurden Insolvenzanträge eingereicht. Bei allen Fonds drohen die Anleger viel Geld zu verlieren. In dieser schwierigen Situation können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Interessen vertreten und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. In Betracht kommen besonders Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung und wegen Falschberatung. Die Angaben in den jeweiligen Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein möglichst konkretes und realistisches Bild von der Kapitalanlage machen kann, ehe er sich für die Beteiligung an dem Fonds entscheidet. Waren die Angaben unvollständig, falsch oder auch nur irreführend, wird dieses Bild verzerrt. Dann kann der Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung entstanden sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Interessanterweise wurden die Fondsanteile auch von dima24 vermittelt. Diese Vertriebsplattform gehörte ebenfalls Malte Hartwieg. Auch darauf hätten die Anleger hingewiesen werden müssen. Auch wenn Hartwieg dima24 inzwischen verkauft hat, dürften Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler noch möglich sein. Sollte sich schließlich der Verdacht auf Kapitalanlagebetrug bestätigen, können noch weitere rechtliche Möglichkeiten herangezogen werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/QTwOKT Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, October 22, 2014

MBB Clean Energy: Anleihe soll repariert werden

MBB Clean Energy plant eine Reparaturmaßnahme für die 2013 begebene Anleihe. Für viele Anleger dürften die Details und die Folgen aber weiter unklar bleiben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für Klarheit dürfte die jüngste Mitteilung der MBB Clean Energy AG bei den Zeichnern der Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P) nicht gesorgt haben. Wie das Unternehmen mitteilt, werden für die Anleihe Reparaturmaßnahmen durchgeführt. Hintergrund ist, dass der Wind- und Solarpark-Investor Anfang Juni die Globalurkunde der Anleihe für unwirksam erklärte. Die ungültige Globalurkunde werde nun durch eine wirksame Globalurkunde mit neuer ISIN für so genannte berechtigte Anleger ersetzt. Zu diesen berechtigten Anlegern zählen laut MBB Clean Energy insbesondere die Anleger, die die erste Tranche bis zum 31. Januar 2014 gezeichnet haben und bestimmte spätere Erwerber. Diese Anleger sollen auch weiter Zinsen erhalten. Weiter heißt es, die Begebung der neuen Schuldverschreibungen geschehe „im Wesentlichen“ entsprechend den ursprünglichen Anleihebedingungen. Welche Abweichungen es geben soll, wird nicht aufgeführt. Zur Erinnerung: MBB Clean Energy hatte die Anleihe 2013 zu einem Zinssatz von 6,25 Prozent p.a. begeben. Doch schon die erste Zinszahlung blieb im Mai aus. Später folgte die Erklärung, die Globalurkunde sei unwirksam. Auch die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin soll wegen der Anleihe Ermittlungen aufgenommen haben. Für die Anleger dürfte die Lage durch die neue Mitteilung des Unternehmens kaum klarer geworden sein. In dieser unübersichtlichen Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, um möglichen finanziellen Verlusten vorzubeugen und die Forderungen durchzusetzen. So sollte insbesondere geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder aus Prospekthaftung entstanden sind. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition umfassend informiert werden müssen. Auch die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Unvollständige, falsche oder auch nur irreführende Angaben können zu Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung führen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19MkF0T Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, October 20, 2014

Marketing Terminal GmbH: Anleger offenbar um mehrere Millionen Euro betrogen

Tausende Anleger sind offenbar auf ein raffiniertes Schneeballsystem hereingefallen sein. Der Schaden soll in die Millionen gehen. Dahinter steckt nach Medienberichten die Marketing Terminal GmbH. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtet, ist der Polizei Kempten offenbar ein Schlag gegen eine Betrügerbande gelungen, die Anleger mit einem raffinierten Schneeballsystem um etliche Millionen Euro geprellt haben sollen. Der Schaden soll im zweistelligen Millionenbereich liegen. Hinter dem Schneeballsystem soll demnach die Marketing Terminal GmbH stecken. Obwohl das Unternehmen scheinbar in München beheimatet ist, ist der tatsächliche Firmensitz in Kempten. Der Geschäftsführer wurde festgenommen und sitzt nach Polizeiangaben derzeit in Untersuchungshaft, gegen zwei weitere Verdächtige wird weiter ermittelt. Im Zuge der Ermittlungen wurden zahlreiche Wohnungen und Büros durchsucht. Die Polizei soll dabei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt haben. Auch sollen verschiedene Konten eingefroren worden sein. Nach dem bisherigen Kenntnisstand lockten die Verdächtigen mit einer recht simplen aber erfolgreichen Masche die Anleger in die Falle. Durch Investitionen in Online-Werbung sollten sie reichlich Rendite einstreichen. Dazu konnten verschiedene „Pakete“ gebucht werden. Angeblich sollen einige Anleger bis zu 250.000 Euro investiert haben. Anfangs sollen die Renditen auch noch geflossen sein. Doch das Geld wurde offenbar nicht mit Online-Werbung verdient, sondern durch die Investitionen neuer Anleger. Im Sommer 2014 soll das System dann ins Straucheln gekommen sein. Renditen wurden kaum noch gezahlt. Die betroffenen Anleger fürchten jetzt um ihr investiertes Geld. Daher sollten sie sich umgehend an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der prüfen kann, wie das Geld gerettet werden kann. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass über die Firma in Kürze ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dann müssen die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Wie viel Geld noch vorhanden ist, ist derzeit noch unklar. Aber auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz müssen umgehend geprüft und frühzeitig geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, October 19, 2014

Prosavus AG: Immobilien-Verkauf bringt mehr als erwartet

Im Skandal um die Infinus-Gruppe gibt es für die Anleger auch noch gute Nachrichten. So spülte der Verkauf der Immobilien der Infinus-Tochter Prosavus AG mehr Geld in die Kassen als erwartet. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Medienberichten brachte der Verkauf der Immobilien der Prosavus AG rund zehn Millionen Euro mehr ein als erwartet. Die 36 Immobilien wurden auf rund 38 Millionen Euro geschätzt. Beim Verkauf wurde jetzt allerdings ein Erlös von zirka 48 Millionen Euro erzielt. Allerdings fließt wohl auch nur ein Drittel des Verkaufserlöses tatsächlich in die Insolvenzmasse ein, der Rest geht voraussichtlich an die Banken, die die Immobilien finanziert haben. Auch wenn sich die Insolvenzmasse nun etwas erhöht hat, müssen die Prosavus-Anleger nach wie vor mit finanziellen Verlusten rechnen. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, ist nach derzeitigem Stand noch völlig offen. Es wird voraussichtlich aber nicht ausreichend Masse vorhanden sein, um alle Forderungen zu bedienen. Um nicht auf den Verlusten sitzen zu bleiben, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der mögliche Forderungen auf Schadensersatz überprüft und geltend machen kann. Mit der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche sollte auch nicht bis zum Ausgang des Insolvenzverfahrens gewartet werden, da die Forderungen dann möglicherweise schon verjährt sind. Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Zudem kommt auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein, damit sich die Anleger ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage machen können. Schon irreführende Angaben können zu einem falschen Bild führen. Sollten Prospektfehler feststellbar sein, kann die Kapitalanlage komplett rückabgewickelt werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1nb35sQ Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Friday, October 17, 2014

Golden Gate GmbH: Keine liquiden Mittel zur Rückzahlung der Anleihe

Die Golden Gate GmbH stellte Anfang Oktober Insolvenzantrag. Offenbar kann die fällige Anleihe über 30 Millionen Euro nicht zurückgezahlt werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Da die Golden Gate GmbH nach eigenen Angaben insolvenzrechtlich überschuldet und zahlungsunfähig ist, stellte das Immobilienunternehmen Anfang Oktober Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Am 11. Oktober wäre eine 2011 begebene Mittelstandsanleihe eigentlich zur Rückzahlung fällig gewesen. Zuzüglich Zinsen ein Betrag von knapp 32 Millionen Euro. Doch die liquiden Mittel reichten zur Rückzahlung nicht aus, wie das Unternehmen mitteilt. Daher seien gegen den Gründer und ehemaligen Geschäftsführer der Golden Gate GmbH jetzt Ansprüche geltend gemacht worden. Dieser hatte im Zuge der Emission der Unternehmensanleihe (WKN A1QXX/ ISIN DE000A1K) ein persönliches Patronat für die Rückzahlung der Anleihe abgegeben. Allerdings sei zweifelhaft, ob er dieser Verpflichtung im vollen Umfang nachkommen könne. Versuche, die Anleihe zu refinanzieren, sind nach Unternehmensangaben bislang gescheitert. Besonders die Veräußerung zweier Projekte in Leipzig und Amberg bereite Schwierigkeiten. Die Anleihe soll durch das Klinik-Gebäude in Leipzig besichert sein. Anleger müssen in dieser Situation mit finanziellen Verlusten rechnen. Sollte ein Sanierungsplan aufgestellt werden, wäre es nicht ungewöhnlich, wenn die Anleger ihren Teil zur Rettung des Unternehmens beitragen sollen. In dieser schwierigen Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie im weiteren Insolvenzverfahren begleiten und auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können zum Beispiel im Zuge einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten umfassend über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus kann auch der Verkaufsprospekt überprüft werden. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können ausreichen, damit ein Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung entsteht. Es ist damit zu rechnen, dass es in Kürze eine Gläubigerversammlung, bei der weitere Einzelheiten zum weiteren Verfahren mitgeteilt werden, geben wird. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19MkF0T Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Thursday, October 16, 2014

Compliance: Unternehmen haften für ihre Mitarbeiter

Unternehmen und Unternehmer sind dafür verantwortlich, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße geschehen. Daher ist Compliance (Regeltreue) ein wichtiges Thema. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Unter Compliance wird die Einhaltung von vertraglichen Regelungen, Gesetzen und weiteren Regeln im Unternehmen durch dessen Mitarbeiter verstanden. Das Unternehmen bzw. die leitenden Personen müssen dafür Sorge tragen, dass diese Regeln und Gesetze auch von der Belegschaft eingehalten werden. Um sich gegen Gesetzesverstöße der Mitarbeiter abzusichern, können die Unternehmen gewisse Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen ergreifen. Dies kann in verschiedenen Fällen sehr wichtig werden. Denn Unternehmen, auch juristische Personen, tragen durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die Verantwortung dafür, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße begangen werden. Sie sind also auch für das Verhalten der Mitarbeiter verantwortlich und stehen in der Haftung, wenn keine geeigneten Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen ergriffen wurden. Die Folge können nicht nur zivilrechtliche Klagen des Geschäftspartners, sondern auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sein. Die Pflichten und Verantwortung des Unternehmens werden durch eine Vielzahl von Regeln definiert. Compliance ist auch deshalb nötig, um wirtschaftliche Schäden für das Unternehmen zu vermeiden. Werden die Regeln nicht befolgt, kann es zu immensen wirtschaftlichen Schäden kommen, die von Bußgeldern über Gewinnabschöpfung bis zu Schadensersatzansprüchen und Rückabwicklungen reichen. Daher ist Compliance ein wichtiger Bestandteil des Risiko-Managements eines Unternehmens. Damit das Unternehmen seinen Pflichten nachkommt, werden gerade in größeren Firmen häufig arbeitsrechtlich innerbetriebliche Regeln aufgestellt. Die Aufgabe dieser so genannten Compliancemanagementsysteme ist es, für die Einhaltung der gesetzlichen Regeln und Aufsichtspflichten zu sorgen. Es steht den Unternehmen frei, diese Verantwortung bei der Geschäftsführung zu lassen oder eigene Abteilungen dafür einzurichten. Inhalt und Umsetzung der geeigneten Compliance-Maßnahmen stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung da, zumal auch dabei gesetzliche Regeln und Vorschriften zu beachten sind. Um ein sicheres Compliancemanagementsystem zu haben und zur Abwehr von wirtschaftlichen Schäden für das Unternehmen durch Gesetzesverstöße der Mitarbeiter können sich Firmen an einen im Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/15ajXoD Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wednesday, October 15, 2014

Santander (SEB) VV Total Return Chance: Schadensersatz für Anleger möglich

Der Mischfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance wird abgewickelt. Anleger können ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Mischfonds Santander (SEB) Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance (WKN: SEB1AC) investierte unter anderem in offene Immobilienfonds. Als diese in Folge der Finanzkrise in Schwierigkeiten gerieten, geschlossen wurden und zum Teil abgewickelt werden, setzten auch Probleme für den Mischfonds ein. Im Juni 2013 wurde schließlich auch die Ausgabe und Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Derzeit wird der Fonds abgewickelt. Für die Anleger kann das mit finanziellen Verlusten verbunden sein. Denn die Ausschüttungen richten sich maßgeblich nach den Erlösen, die die offenen Immobilienfonds aus dem Verkauf ihrer Bestandsimmobilien erzielen können. Anleger müssen diese Entwicklung jedoch nicht abwarten, sondern können ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Ein Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung noch mit Urteilen vom 29. April 2014 zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds untermauert. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko ungefragt aufklären müssen, da es für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase darstellt. Denn wenn die Anteilsrücknahme ausgesetzt wird, können die Anleger nicht frei über ihr Geld verfügen. Wurde dieses Risiko von den vermittelnden Banken verschwiegen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Auch beim Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance besteht die Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen und den Fonds zu schließen – ähnlich wie bei offenen Immobilienfonds, die zudem auch noch zu den Zielfonds des Mischfonds gehörten. Insofern sind die Anleger hier dem gleichen Liquiditätsrisiko ausgesetzt und die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH dürfte auch hier Anwendung finden. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1gGbmVw Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Wirtschaftsstrafrecht: Wirtschaftsstrafverfahren können teuer und rufschädigend sein

Verwicklungen in Wirtschaftsstrafverfahren können für ein Unternehmen existenzgefährdend sein. Dabei geht es nicht nur um Geld, sondern auch um den Ruf des Unternehmens. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Wirtschaftsstrafrecht hat in den 1990er Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Zu den Schwerpunkten gehören Korruption, Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht, Untreue oder Diebstahl geistigen Eigentums. Das Wirtschaftsstrafrecht ist eine Reaktion auf die zunehmende Wirtschaftskriminalität. Um dieser wirkungsvoll zu begegnen, wurden in vielen Bundesländern so genannte hoch spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften geschaffen, die von Amts wegen tätig werden. Strafverfahren werden an den spezialisierten Wirtschaftskammern der Gerichte verhandelt. Dies zeigt, dass für den Beschuldigten in einem Wirtschaftsstrafverfahren kompetente rechtliche Beratung und Unterstützung durch entsprechend ausgebildete und kompetente Rechtsanwälte nötig sind. Das gilt wenn ein Unternehmen Opfer einer Wirtschaftsstraftat wurde oder eine solche begangen haben soll. Die Konsequenzen können unter anderem staatsanwaltliche Durchsuchungen und entsprechende Berichterstattung durch die Medien sein. Dadurch können nicht nur wirtschaftliche Schäden entstehen, sondern es droht auch ein Imageverlust und Vertrauensentzug der Kunden. Daher sollten betroffene Unternehmen in solchen Fällen immer ein kompetentes Team von Rechtsanwälten hinzuziehen, das die Folgen abwendet oder wenigstens mildert. Wird das Unternehmen Opfer einer Straftat bietet es sich zudem an, als Nebenkläger aufzutreten und die Interessen zu wahren und durchzusetzen. Häufig müssen auch Aspekte, die über das reine Strafrecht hinausgehen, wie zum Beispiel steuerliche oder berufsrechtliche Fragen, berücksichtig werden. Umso wichtiger ist die Betreuung und Beratung durch ein kompetentes Team von Rechtsanwälten, das die verschiedenen Rechtsgebiete mit hoher Kompetenz abdeckt. Auf Grund des häufig großen medialen Interesses bei Wirtschaftsdelikten ist stets eine sehr intensive Beratung mit viel Fingerspitzengefühl nötig. Dabei gilt es abzuwägen, ob es ratsamer ist, die Ermittlungen in eine möglichst unspektakuläre Richtung ohne großes öffentliches Interesse zu lenken oder ob das Medieninteresse für die eigenen Zwecke genutzt wird. Darüber hinaus kann eine intensive Beratung mögliche Straftaten, die z.B. durch Unkenntnis der sich wandelnden Gesetzeslage entstehen, vermeiden. Auch im Bankstrafrecht sind durch die Kapitalmarktgesetzgebung neue Risiken entstanden. Auch hier ist eine anwaltliche Vertretung unerlässlich. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/ZgaMoQ Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Tuesday, October 14, 2014

SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen

Der Dachfonds SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P wird noch bis Juni 2017 abgewickelt. Anleger haben nach wie vor die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Verschiedene offene Immobilienfonds zählten zu den Zielfonds des im Februar 2008 aufgelegten SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P. Als im Zuge der Finanzkrise viele offene Immobilienfonds Ende 2008 in Schwierigkeiten gerieten, wurde es auch für den Dachfonds problematisch. Schließlich setzte auch der SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme aus und wurde geschlossen. Zu einer Wiedereröffnung ist es nicht gekommen. Im Dezember 2013 wurde bekannt, dass der Fonds liquidiert wird. Die Anleger erhalten zwar in turnusmäßigen Abständen Ausschüttungen, müssen aber mit finanziellen Verlusten rechnen. Allerdings müssen sie sich nicht damit abfinden und können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Ansatzpunkt hierfür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. So hätten die Anleger über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählt auch insbesondere die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen und den Fonds zu schließen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 29. April (Az. XI ZR 477/12 u.a.) zum Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds entschieden, dass die vermittelnden Banken ungefragt auf dieses Risiko hinweisen müssen, da der Anleger in dieser Zeit nicht frei über sein Geld verfügen könne. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, hat die Bank sich schadensersatzpflichtig gemacht. Unwesentlich ist nach Auffassung des BGH dabei, ob die Schließung des Fonds schon absehbar war oder nicht. Dachfonds wie der SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ähneln in ihrer Funktionsweise offenen Immobilienfonds. Auch hier kann die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden. Zudem wurde auch in offene Immobilienfonds investiert. Insofern dürfte die Rechtsprechung des BGH zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds sich auch auf den SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P anwenden lassen. Denn die Anleger waren dem gleichen Liquiditätsrisiko ausgesetzt. Zur Überprüfung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19HbHzI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Monday, October 13, 2014

Wirtschaftsrecht: Unternehmen müssen Fülle von Rechtsvorschriften beachten

Wer als Unternehmer am Wirtschaftsleben teilnimmt, sieht sich einer Fülle vom Gesetzen, Normen und Vorschriften aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten – national und international – ausgesetzt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ob Handel, Dienstleistung oder Industrie – alle Unternehmen müssen eine Fülle von Gesetzen und Vorschriften beachten, um sich am Wirtschaftsleben zu beteiligen. Eine ganze Reihe von Rechtsgebieten wird dabei berührt, deren Regeln dabei zu beachten sind. Das Wirtschaftsprivatrecht umfasst die Gesetze und Verordnungen, die das Verhältnis der am Wirtschaftsleben teilnehmenden Personen, Gesellschaften und Unternehmen untereinander regelt. Dazu zählen etwa Bereiche des Handelsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Kartellrechts, des Wettbewerbsrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes. Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst grob umrissen das Verhältnis der Unternehmen zum Staat und seinen Behörden. Dabei finden u.a. Rechtsvorschriften aus dem Gewerberecht, Außenwirtschaftsrecht oder das Preisrecht ihre Anwendung. Da viele Firmen und Unternehmen international agieren, ist das Außenwirtschaftsrecht von großer Bedeutung. Der Handel von Dienstleistungen, Waren, Kapital, Devisen und anderer Wirtschaftsgüter innerhalb der Europäischen Union wird durch europäisches Recht geregelt. Auch gegenüber Ländern außerhalb der EU gilt meist das EU-Außenwirtschaftsrecht. Beim Außenwirtschaftsrecht müssen vor allem Regelungen zu Ausfuhrkontrollen und Ausfuhrgenehmigungen beachtet werden. Auch ausländische Investoren, die in Deutschland investieren möchten und umgekehrt müssen dabei Vorschriften des internationalen Wirtschaftsrechts beachten. Diese können von Staat zu Staat oder von Wirtschaftsraum zu Wirtschaftsraum unterschiedlich sein. Unternehmer oder Unternehmensgründer sehen sich fast täglich mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Daher ist eine anwaltliche Bratung von einem kompetenten Team von Rechtsanwälten, das auf den unterschiedlichen Rechtsgebieten über das nötige Know-how verfügt, wichtig. So können mögliche Fehler und Rechtsverstöße schon im Keim erkannt und vermieden werden. Das gilt sowohl für den Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen, für Unternehmensbeteiligungen, die Erstellung der AGB, die Wahl der Gesellschaftsform als auch für die Prozessführung bei eventuellen Rechtstreitigkeiten oder den Forderungseinzug im In- und Ausland und die grenzüberschreitenden Vollstreckung. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/ZjvOMm Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Sunday, October 12, 2014

Future Business KGaA: Forderungen der FuBus-Genussrechte-Gläubiger erstrangig

Die Genussrechte-Gläubiger der Future Business KGaA (FuBus) wird’s freuen: Ihre Forderungen werden im Insolvenzverfahren nicht nachrangig behandelt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Forderungen der Genussrechte-Inhaber der Future Business KGaA (FuBus) sind erstrangig und werden dementsprechend im Insolvenzverfahren behandelt. Das teilte der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gläubigerversammlung am 8. Oktober in Dresden mit. Eine entsprechende Klausel, dass die Genussrechte nachrangig behandelt würden, sei ungültig. Was die Genussrechte-Inhaber freut, dürfte die Gläubiger der Orderschuldverschreibungen ärgern. Denn für sie dürfte aus der Insolvenzmasse jetzt weniger übrig bleiben. Die Gläubiger der Nachrangdarlehen werden hingegen wohl leer ausgehen. Ihre Forderungen gelten als nachrangig. Für die Gläubiger der Orderschuldverschreibungen und der Genussreche geht es jetzt darum, ihre Forderungen dem Insolvenzverwalter form- und fristgerecht mitzuteilen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der sie bei der Forderungsanmeldung unterstützt und auch im weiteren Insolvenzverfahren begleitet und ihre Interessen wahrt. Da aber nicht zu erwarten ist, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um alle Forderungen zu bedienen, sollte auch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen, nicht aus den Augen verloren werden. Diese Möglichkeit steht auch den Gläubigern der Nachrangdarlehen offen. Ansprüche auf Schadensersatz können und sollten schon jetzt geltend gemacht werden und nicht erst, wenn das Insolvenzverfahren beendet ist. Denn das Verfahren könnte sich auf Grund der Komplexität hinziehen, so dass berechtigte Ansprüche möglicherweise während dieser Zeit bereits verjähren. Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel entstanden sein, wenn die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß war und die Anleger nicht umfassend über die Risiken ihrer Investition aufgeklärt wurden. Das gilt für die Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen gleichermaßen. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht kommen, wenn die Angaben in den jeweiligen Emissionsprospekten unvollständig, fehlerhaft oder irreführend waren. Sollten sich die Betrugsvorwürfe gegen Verantwortliche der Future Business KGaA bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Möglichkeiten in Betracht. Auch die Nachrangdarlehen wären dann keine nachrangigen Forderungen mehr. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1nb35Ji Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Saturday, October 11, 2014

Steuerhinterziehung: Berichtigung oder Selbstanzeige

Auch ohne Vorsatz können Steuern hinterzogen werden. In diesen Fällen ist eine Berichtigung der Steuererklärung einer Selbstanzeige vorzuziehen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Steuergesetzgebung ist einem stetigen Wandel unterzogen. Das kann auch dazu führen, dass ohne Vorsatz Steuern hinterzogen werden, da der Laie nicht immer auf dem Laufenden ist. In diesen Fällen kann eine Berichtigung der Steuerklärung ratsamer sein als eine Selbstanzeige. Denn die Selbstanzeige setzt voraus, dass wissentlich falsche Angaben gemacht wurden und nicht nur irrtümlich. Allerdings sollten sowohl bei einer Berichtigung als auch bei einer Selbstanzeige im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden, die sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen und die Angelegenheit regeln. Wurden dem Finanzamt wissentlich falsche oder unvollständige Daten übermittelt, bietet die Selbstanzeige die Möglichkeit, straffrei in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Beträgt die Summe der hinterzogenen Steuern allerdings mehr als 50.000 Euro muss mit einem Strafzuschlag gerechnet werden. Bei der Selbstanzeige kommt es darauf an, dass sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist. Besonders der Punkt der Vollständigkeit bietet einige Fallstricke und schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige verpufft und mit einer entsprechenden Strafe wegen Steuerhinterziehung zu rechnen ist. Um dieses Risiko zu minimieren ist es daher ratsam, auch hier die anwaltliche Unterstützung zu suchen. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend individuell bearbeitet werden. Darum ist von einer Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare abzusehen. Zu berücksichtigen ist auch, dass eine Selbstanzeige nur dann wirksam ist, wenn die Steuerschuld zzgl. Zinsen und ggfs. einem fälligen Strafzuschlag innerhalb einer kurzen Frist nachgezahlt wird. Ab dem kommenden Jahr wird besonders der Strafzuschlag deutlich angehoben. Ab dem 1. Januar soll eine Steuerhinterziehung nur noch dann komplett straffrei bleiben, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht überschreitet. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge erhoben. Es wird also deutlich teurer. Daher ist es ratsam, die Selbstanzeige möglichst noch in diesem Jahr zu stellen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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Friday, October 10, 2014

Vertriebsrecht umfasst eine Fülle von Regeln und Gesetzen

Angesicht der fortschreitenden Globalisierung in Handel und Wirtschaft wird das Vertriebsrecht immer komplexer, da nationale und internationale Normen und Gesetze beachtet werden müssen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Vertriebsrecht umfasst die Regelungen zur Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen. Insbesondere regelt das Vertriebsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Handelsvertreter sowie Vertragshändler. Ebenso umfasst es auch die Regelungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer, zwischen Versicherer und Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsmakler. Nicht berührt sind in der Regel die Rechtsbeziehungen zum Endkunden. Die anwendbaren Vorschriften des Vertriebsrechts finden sich vorwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus sind aber auch Regelungen aus dem Wettbewerbsrecht, dem Kartellrecht und zunehmend des internationalen Rechts zu beachten. Auf Grund dieser Komplexität ist es bei der Gestaltung der Verträgen ratsam, im nationalen und internationalen Vertriebsrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzuziehen. Diese setzen die Vertragsinhalte detailliert und fundiert auf, optimieren bereits bestehende Verträge, erstellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und überprüfen die wettbewerbsrechtlichen und lizenzvertraglichen Aspekte der Vertriebsbeziehungen. Ziel ist es, mögliches Konfliktpotenzial von vornherein zu entschärfen bzw. zu beseitigen, so dass zwischen den beteiligten Vertragspartnern eine vertrauensvolle und zufriedenstellende Geschäftsbeziehung entstehen kann. Dennoch kann es natürlich auch immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Auch bei der Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Forderungen sollte auf anwaltliche Unterstützung nicht verzichtet werden. Lösungen können außergerichtlich oder gerichtlich erzielt werden. Auch kann es für eine Vertragspartei unter Umständen sinnvoller und ratsam sein, die Zusammenarbeit zu beenden. Das ist wegen der bestehenden Verträge nicht immer ganz einfach. Dann muss die Geschäftsbeziehung aufgelöst werden. Auch dies soll ohne finanziellen Schaden geregelt werden und zwischen den Parteien muss eine Lösung gefunden werden, die am Ende alle Beteiligten zufrieden stellt. Auch die vertraglich geregelten Kündigungsregelungen müssen dabei überprüft und ggfs. angewandt werden. Bei internationalen Geschäftsbeziehungen muss außerdem die international geltende Rechtsprechung beachtet werden. Diese ist den verschiedenen Staaten unterschiedlich geregelt. Auch hier können im internationalen Recht erfahrene Rechtsanwälte die Interessen des Mandanten wahren. Im Idealfall besteht auch eine Kooperation mit einer Kanzlei im Ausland. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/16PcRWp Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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