Friday, April 4, 2014

Arbeitslosenversicherung – Haushaltsbegleitgesetz 2006

Der Bundesrat hat am 16.6.2006 dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Damit treten die – auch in der Fachwelt umstrittenen Gesetze – in Kraft. Zu den wichtigsten Änderungen gehören: die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 16 % auf 19 % zum 1.1.2007, die Erhöhung der Vorsteuerpauschale zur Entlastung der Landwirte ab 1.1.2007 von 9 % auf 10,7 % und der Forstwirte von 5 % auf 5,5 %, die Erhöhung des Regelsatzes der Versicherungssteuer zum 1.1.2007 von 16 % auf 19 %. Durch die Änderungen werden neben dem Regelsteuersatz auch die besonderen Steuersätze für Feuerversicherungen, für verbundene Wohngebäude- und Hausratversicherungen, für Seeschiffskaskoversicherungen sowie für Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr erhöht. die Anhebung des Pauschalbeitragssatzes für geringfügig Beschäftigte ab 1.7.2006 von 25 % auf 30 %, die Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte von 6,5 % auf 4,5 % zum 1.1.2007, Anmerkung: Ab 1.1.2008 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 3,3 %.die Begrenzung der Sozialversicherungsfreiheit für steuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge auf einen Stundenlohn von 25 Euro ab 1.7.2006. Für die steuerliche Behandlung bleibt es weiterhin bei der 50-Euro-Stundengrenze. Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer LLP Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com

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