Monday, June 2, 2014

Degi Global Business: Fehlender Hinweis auf Schließungsrisiko begründet Anspruch auf Schadensersatz

Haben die Banken nicht über das Schließungsrisiko des offenen Immobilienfonds Degi Global Business aufgeklärt, können Anleger nach Rechtsprechung des BGH Schadensersatz geltend machen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die vermittelnden Banken auf das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds wie den Degi Global Business ungefragt hätten hinweisen müssen. Dabei sei es unerheblich ob die Schließung absehbar war oder nicht. Die Karlsruher Richter führten aus, dass die Aussetzung der Anteilsrücknahme ein ständiges Liquiditätsrisiko für die Anleger während der Investitionsphase sei, da sie während der Fonds geschlossen ist, nicht an ihr Geld kommen. Die Möglichkeit, die Fondsanteile an der Börse zu verkaufen sei mit der Rückgabe zu einem festen Preis nicht zu vergleichen. Die Beratungspflicht der Banken gilt auch für Verträge, die vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden. Der Degi Global Business musste wie viele andere offene Immobilienfonds auch im Zuge der Finanzkrise im Jahr 2009 geschlossen, da die liquiden Mittel fehlten, um die Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen. Nach der Aussetzung der Anteilsrücknahme öffnete der Fonds auch nicht wieder, sondern wird abgewickelt. Die Anleger erhalten turnusmäßig Ausschüttungen, müssen aber hohe Verluste befürchten. Nach dem aktuellen Urteil des BGH können sich geschädigte Anleger aber berechtigte Hoffnung machen, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Ob tatsächlich eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs bietet auch Anlegern, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, nun eine zweite Chance. Denn die Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können, sind durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen. Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1l77SZa Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart Hannover Bremen Nürnberg Essen


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