Monday, July 21, 2014

Auflösung des SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P – Kapitalmarktrecht

Wie mitgeteilt wurde, wird der Santander SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P mit Wirkung zum 30.06.2017 aufgelöst.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Am 05.12.2013 wurde mitgeteilt, dass der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P (WKN: SEB1AM) mit Wirkung zum 30.06.2017 aufgelöst wird.

Bei dem Santander SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P handelt es sich um einen Dachfonds. Dieser Dachfonds wurde im Jahr 2008 aufgelegt und hat, wie es bei Dachfonds üblich ist, in andere Fonds investiert.

Die Investition eines Dachfonds in andere Fonds beinhaltet zahlreiche Risiken. So ist es bei Dachfonds unter anderem so, dass sie das Risiko derjenigen Fonds, in welche sie investieren, mittragen. Insbesondere im Bereich der offenen Immobilienfonds wirkt sich die bestehende Krise nun wohl auch auf diejenigen Dachfonds, die in sie investiert haben, aus. Von den Problemen am Markt ist auch der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P betroffen. Viele der offenen Immobilienfonds sind mittlerweile geschlossen oder befinden sich bereits in der Auflösung.

Auch der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P selbst ist seit Anfang des Jahres 2012 geschlossen und soll nun liquidiert werden.

Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, von einem im Kapitalmarktrecht erfahrenen und tätigen Rechtsanwalt einzelfallbezogen überprüfen zu lassen, ob ihnen unter Umständen Ansprüche zustehen. Er kann helfen, diese außergerichtlich und auch gerichtlich durchzusetzen.

Viele Kapitalanlagen halten nicht, was den Anlegern versprochen wurde, denn die Qualität der Anlageberatung lässt oft zu wünschen übrig. Für eine ordnungsgemäße Anlageberatung müssen Anlageberater ihre Kunden objektgerecht und anlegergerecht beraten. Objektgerecht ist die Anlageberatung, wenn der Anlageberater beim Kunden alle entscheidungsrelevanten Informationen über die Kapitalanlage zur Sprache bringt, insbesondere über Risiken des Fonds aufklärt. Anlegergerecht heißt, der Anlageberater berücksichtigt auch die Wünsche, Anlageziele und den Wissensstand seines Kunden.

Häufig wurde Anlegern im Rahmen der Anlageberatung von ihrem Anlageberater die Sicherheit des Fonds und die jederzeitige Verfügbarkeit ihrer Anlagesumme versichert. Eine Risikoaufklärung erfolgte nicht. Gerade dies ist bei diesen Anlageformen aber zwingend notwendig und eine fehlende Risikoaufklärung könnte Schadensersatzansprüche begründen.

Unter Umständen ist jedoch schnelles Handeln geboten, denn es könnte die Verjährung etwaiger Ansprüche drohen, sodass ein bestehender Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1b2P0tv

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