Friday, April 17, 2015

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige gründlich vorbereiten

Auch wenn die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung verschärft wurden, bietet sie immer noch die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren – wenn sie fehlerfrei ist. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Druck auf Steuerhinterzieher wächst weiter an, das Risiko der Entdeckung steigt kontinuierlich. Der Ankauf von Steuer-CDs oder die verstärkte Kooperationsbereitschaft der Staaten untereinander zeigen Wirkung. Selbst ehemalige Steueroasen wie z.B. die Schweiz sind nicht mehr sicher. Längst fordern die Schweizer Banken ihre Kunden auf, gegenüber dem Finanzamt reinen Tisch zu machen. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, können die Folgen für die Täter drastisch sein. Sie müssen mit Geldstrafen oder bei schweren Fällen auch mit Haftstrafen rechnen. Die Selbstanzeige kann aber nach wie vor die Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit bilden. Allerdings nur wenn sie rechtzeitig gestellt wird und fehlerfrei ist. Erfüllt sie diese Anforderungen nicht, kann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung die Folge sein. Darum sollte eine Selbstanzeige auch gründlich vorbereitet und kein Schnellschuss sein. Sie muss alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre umfassen. Ist die Selbstanzeige unvollständig kann sie ihre Wirkung nicht entfalten. Bei diesen hohen Anforderungen können beim Verfassen der Selbstanzeige schnell Fehler passieren. Daher sollte dies auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare geschehen. Sicherer ist es, die Hilfe von im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern in Anspruch zu nehmen. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie ihre Wirkung entfalten kann. Allerdings bleibt der Steuersünder auch bei einer Selbstanzeige nur noch dann komplett straffrei, wenn die Hinterziehungssumme 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge erhoben, die je nach der Höhe der hinterzogenen Steuern zwischen zehn und zwanzig Prozent betragen. Die Steuerschulden müssen zzgl. Zinsen und ggfs. dem Strafzuschlag innerhalb einer Frist beglichen werden. Ist die Zahlung erfolgt, ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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