Tuesday, July 28, 2015

Bei Steuerhinterziehung drohen empfindliche Strafen: Nur die Selbstanzeige bietet Schutz

Die Möglichkeiten, unversteuertes Schwarzgeld vorm Fiskus zu verbergen, werden rar. Die Selbstanzeige ist und bleibt der einzige Weg für Steuerhinterzieher in die Steuerlegalität zurückzukehren. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung wird weiter verschärft. Steuerschlupflöcher werden nach und nach geschlossen. Spätestens wenn 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten beginnt, steigt die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird, noch einmal spürbar an. Mehr als 60 Staaten werden sich an dem Informationsaustausch beteiligen. Auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz oder Österreich werden daran teilnehmen. Für Steuersünder mit unversteuertem Schwarzgeld auf Auslandskonten gibt es dann kaum noch eine Chance, das Geld weiter vor dem Fiskus zu verbergen. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, drohen empfindliche Strafen. Die Betroffenen müssen mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Um einer Strafverfolgung und einer möglichen Verurteilung zu entgehen, bleibt nur die Selbstanzeige. Diese kann aber nur dann gestellt werden, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde. Daher sollten Betroffene rechtzeitig handeln. Trotz der steigenden Entdeckungsgefahr sollte eine Selbstanzeige aber auf keinen Fall hektisch „zusammengeschustert“ werden. Dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird, extrem groß. Aber nur eine fehlerfreie Selbstanzeige kann vor einer Verurteilung bewahren. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend gewürdigt werden. Das ist für den Laien kaum zu leisten. Deshalb sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell bewerten und die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie auch wirkt. Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die erfolgreiche Selbstanzeige für komplette Straffreiheit sorgen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus zusätzlich einen Strafzuschlag. Dieser muss zusammen mit den Steuerschulden und den Zinsen gezahlt werden. Erst wenn das Geld bei den zuständigen Behörden eingegangen ist, hat sich eine weitere Strafverfolgung erledigt. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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