Monday, July 27, 2015

Steuerhinterziehung: Die Luft wird dünner – Selbstanzeige ist der alternativlose Ausweg

Trotz der erhöhten Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist sie nach wie vor alternativlos, um einer Strafverfolgung und ggfs. Verurteilung zu entgehen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zum Jahresbeginn deutlich erhöht wurden, hatten viele Experten mit einem Einbruch bei den Selbstanzeigen gerechnet. Auch wenn die Zahl der Selbstanzeigen zurückgegangen ist, so ist sie nicht eingebrochen. Nach wie vor nutzen viele Steuersünder die Selbstanzeige, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer Strafverfolgung und einer möglichen Verurteilung zu entgehen. Denn die Anforderungen an die Selbstanzeige wurden zwar erhöht, abgeschafft wurde sie nicht. Da die internationalen Bemühungen im grenzüberschreitenden Kampf gegen die Steuerhinterziehung weiter verschärft werden und Staaten wie die Schweiz, Österreich oder Luxemburg nicht länger als Steueroasen gelten möchten, bleibt die Selbstanzeige der einzige Ausweg, einer Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Behörden zuvor zu kommen. Wenn ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten, an dem sich mehr als 60 Staaten beteiligen, beginnt, wird die Luft für Steuerhinterzieher noch einmal erheblich dünner. Schwarzgeld auf Auslandskonten kann dann nicht länger vor dem Fiskus verborgen werden. Da eine Selbstanzeige aber nur wirken kann, wenn sie rechtzeitig gestellt wird und die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt ist, sollten Betroffene die Gelegenheit zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit bald ergreifen. Doch auch wenn das Entdeckungsrisiko steigt sollte eine Selbstanzeige immer sorgfältig vorbereitet werden. Denn nur eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige kann auch ihre Wirkung entfalten. Für den Laien sind die komplexen Anforderungen an eine Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Daher sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Fehlerpotenzial ist groß. Eine fehlerhafte Selbstanzeige kann nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Daher sollten von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie wirkt. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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