Monday, November 9, 2015

BGH: Verletzung des Urheberrechts durch unerlaubte Werbung

Schon durch unerlaubte Werbung kann das Urheberrecht verletzt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. November 2015 gleich in drei Fällen entschieden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit drei Urteilen hat der BGH am 5. November 2015 den Schutz der Urheberrechts maßgeblich gestärkt (I ZR 91/11, I ZR 76/11, I ZR 88/13). Wie der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH entschieden hat, umfasst das urheberrechtliche Verbreitungsrecht auch das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines Werkes der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten.

In zwei Fällen hatte ein italienisches Unternehmen auf seiner Internetseite und in diversen Printmedien Werbung für Designermöbel bzw. eine spezielle Leuchte in Deutschland gemacht. Diese Werke sind in Deutschland urheberrechtlich geschützt. Daher klagte die Inhaberin der ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte auf Unterlassung und Schadensersatz. Sowohl in den ersten beiden Instanzen und auch vor dem BGH bekam die Klägerin Recht. Die Karlsruher Richter entschieden, dass schon die Werbung für die urheberrechtlich geschützten Produkte eine Verletzung des Urheberrechts darstelle. Dabei sei es unerheblich ob die Produkte verkauft würden. Denn schon die Werbung rege die Verbraucher zum Verkauf an.

Ähnlich verhielt es sich auch im dritten Fall. Dabei ging es um den unerlaubten Mitschnitt eines Livekonzerts, der als DVD im Internet zum Kauf angeboten wurde. Diese sog. Schwarzpressung war vom Künstler nicht autorisiert worden. Auch hier erkannte der Senat eine Verletzung des Urheberrechts. Das Verbreitungsrecht des Künstlers sei durch das Angebot im Internet verletzt worden.

Grundsätzlich soll geistiges Eigentum durch das Urheberrecht in ideeller und materieller Weise geschützt werden. Dies hat der BGH mit seiner aktuellen Rechtsprechung unterstrichen. Allerdings kann sich die Beweisführung über das Recht am geistigen Eigentum schwierig gestalten. Um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen und auch um sich gegen diese zu schützen, kann ein im Urheberrecht kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1L5TdbN

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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