Wednesday, February 15, 2017

Cosma-Gold: Anleger fürchten nach Betrugsverdacht um ihr Geld

Gerade in schwierigen Zeit ist Gold eine beliebte Kapitalanlage. Für die Anleger der Cosma-Gruppe kann sich die Anlage in Gold allerdings als folgenschwere Fehlentscheidung erweisen.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nicht jede Gold-Anlage hält, was sie verspricht. Das bekommen auch die Anleger der Cosma-Gruppe aus Stutensee bei Karlsruhe zu spüren. Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim am 21. Dezember 2016 mitteilte, wird gegen Verantwortliche der Cosma-Firmengruppe wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt.

Zudem haben drei Unternehmen der Cosma-Gruppe inzwischen Insolvenz angemeldet. Das zuständige Amtsgericht Karlsruhe hat die vorläufigen Insolvenzverfahren über die die Cosma Deutschland AG (Az.: 101 IN 1026/16), die Cosma Service GmbH (Az.: 101 IN 1027/16) und die Cosma Verwaltungs GmbH (Az.: 101 IN 1028/16) eröffnet. Wie die Insolvenzverwalter mitteilen, können derzeit noch keine konkreten Aussagen zu den Vermögensverhältnissen gemacht werden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim dauern noch an.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs gegen Verantwortliche der Cosma-Gruppe ermittelt. Es bestehe der Verdacht, dass die Anleger schon seit Ende 2014 über Sicherheit und die zu erwartende Rendite des Goldanlagemodells getäuscht wurden. So lägen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass das Geld der Anleger nicht in der versprochenen Höhe in Gold investiert worden sei und wohl auch nicht in der vorgesehenen Höhe als insolvenzfestes Sondervermögen verwahrt worden sei. Auch konnte die Staatsanwaltschaft bislang noch kein tragfähiges Konzept zur Erwirtschaftung der zugesagten Rendite entdecken. Im Zuge der Ermittlungen konnten bereits umfangreiche Vermögenswerte sichergestellt werden.

Die Anleger, die in Cosma-Gold investiert haben, fürchten nach dieser Entwicklung um ihr Geld. Sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist, können die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Darüber hinaus kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können oder ein dinglicher Arrest erwirkt werden kann, um Zugriff auf die sichergestellten Vermögenswerte zu erhalten. Zur Wahrung ihrer Interessen können sich Anleger an im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte wenden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2bPqDSl

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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