Sunday, February 5, 2017

Hansa Treuhand HT Twinfonds: Fondsschiffe insolvent – Möglichkeiten der Anleger

Nach der Insolvenz der beiden Fondsschiffe MS HS Bizet und MS HS Bach aus dem Hansa Treuhand HT Twinfonds drohen Anlegern hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Hansa Treuhand legte den HT Twinfonds im Jahr 2008 auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro an dem Schiffsfonds beteiligen. Die Fondsgesellschaft investierte in die Containerschiffe MS HS Bizet und MS HS Bach. Im vergangenen Jahr musste für beide Schiffsgesellschaften Insolvenz angemeldet werden. Für die Anleger bedeutet dies, dass ihr investiertes Geld verloren sein könnte.

Das Geld der Anleger floss je zur Hälfte in die beiden Fondsschiffe. Im April 2016 musste zunächst die Gesellschaft der MS HS Bach Insolvenz anmelden, im November 2016 folgte der Insolvenzantrag für die MS HS Bizet. Spätestens seitdem ist klar, dass die Beteiligung für die Anleger kein gutes Ende mehr nehmen wird. Um sich vor den finanziellen Verlusten zu schützen, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Mit dem Ausbruch der globalen Finanzkrise 2008 gerieten auch etliche Schiffsfonds in massive Schwierigkeiten. Denn die Nachfrage ging zurück und gleichzeitig waren in den Jahren zuvor Überkapazitäten aufgebaut worden. In der Folge brachen die Charterraten ein und das stellte viele Fondsgesellschaften vor große wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ausschüttungen an Anleger blieben ganz oder teilweise aus und am Ende stand dennoch häufig die Insolvenz.

In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds allerdings häufig als renditestarke und sichere Geldanlagen dargestellt. Viele Anleger erlebten das Gegenteil. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie aber auch umfassend über Funktionsweise und Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts. Erfahrungsgemäß blieb diese Aufklärung oft aus und Beteiligungen an Schiffsfonds wurden sogar als Baustein zur Altersvorsorge angepriesen. Eine derartige fehlerhafte Anlageberatung kann Ansprüche auf Schadensersatz ausgelöst haben.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2fpw7Gf

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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