Tuesday, December 23, 2014

Steuerhinterziehung: NRW kauft weiter Daten – Selbstanzeige

Das Land Nordrhein-Westfalen macht weiter ernst im Kampf gegen Steuerhinterziehung und hat nach Medienberichten offenbar erneut Kundendaten einer Schweizer Bank gekauft. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist beschlossen und NRW sagt Steuersündern weiter den Kampf an. Medienberichten zu Folge wurden erneut Daten von tausenden Kunden eines Schweizer Bankhauses gekauft. Die Daten werden demnach von der Steuerfahndung Wuppertal ausgewertet. Außerdem habe es Razzien bei Kunden einer Schweizer Bank gegeben. Für Steuersünder spitzt sich die Lage also weiter zu. Auch wenn kurz vor Weihnachten die Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung beschlossen wurde, bietet sie nach wie vor die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Denn auch wenn die Selbstanzeige schwieriger wurde, so ist sie doch immer noch machbar. Allerdings sollte sie gut vorbereitet sein. Denn nach wie vor gilt, dass nur eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige wirksam ist. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass sie dann fehlerhaft ist und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht, ist groß. Ratsamer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell bewerten und wissen, welche Unterlagen nötig sind, damit die Selbstanzeige vollständig ist. Dies ist umso wichtiger, da sich der Berichtigungszeitraum der Steuerangaben ab 2015 von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Darüber hinaus können sie auch behilflich sein, die notwendigen Unterlagen von der Bank zu beschaffen. Komplett strafbefreiend kann die Selbstanzeige ab 2015 aber nur noch dann wirken, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und 20 Prozent erhoben. Die Steuerschulden müssen darüber hinaus in einer relativ kurzen Frist zzgl. Zinsen und ggfs. dem Strafzuschlag an den Fiskus überwiesen werden, damit die Selbstanzeige wirkt. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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