Wednesday, December 24, 2014

HCI Exklusiv Multipurpose Quartett: Anleger müssen hohe Verluste befürchten

Nur fünf Jahre nachdem der Dachfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett aufgelegt wurde, befinden sich die Zielfonds im Insolvenzverfahren. Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als im Jahr 2008 die große Finanzkrise einsetzte, gerieten auch viele Schiffsfonds in den Abwärtsstrudel. Dennoch legte HCI 2009 den Dachfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett auf. Dieser investierte in die Schiffsgesellschaften Erste MLB Bulktransport GmbH & Co.KG, Zweite MLB Bulktransport GmbH & Co.KG, Dritte MLB Bulktransport GmbH & Co.KG und Vierte MLB Bulktransport GmbH & Co.KG, die die Mehrzweckfrachter Joerg N., Christoph M., Tim B. und Rene A. unterhielten. Für die Anleger brachte der Fonds nur wenig Freude. Schon 2011 musste ein Sanierungskonzept aufgelegt werden und im März 2014 wurden schließlich Insolvenzanträge für die Schiffsgesellschaften gestellt. Ende Oktober wurden die Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie sich auf hohe finanzielle Verluste einstellen müssen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Die rechtliche Grundlage für Ansprüche auf Schadensersatz kann zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Denn Schiffsfonds sind keineswegs sichere Kapitalanlagen, sondern hoch spekulativ. Das zeigte sich als immer mehr Schiffsfonds auf Grund von aufgebauten Überkapazitäten und sinkenden Charterraten in massive Schwierigkeiten gerieten und zum Teil Insolvenz anmelden mussten. Anleger verloren dabei viel Geld. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Bei solch einer fehlerhaften Anlageberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Denn diese können ein wichtiger Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein, so dass sich der Anleger bei Kenntnis der Kick-Backs möglicherweise gegen eine Beteiligung entschieden hätte. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/12AIJk2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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