Tuesday, December 16, 2014

dima24: Staatsanwaltschaft München weitet Ermittlungen aus

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt nach Handelsblatt-Informationen auch gegen die neuen Eigentümer von dima24. dima24 vermittelte u.a. Fonds von Selfmade Capital und New Capital Invest. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Malte Hartwieg hat ein kleines Firmenimperium aufgebaut. Dazu zählen u.a. die Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI). Vor einigen Wochen gehörte auch noch die Vertriebsplattform dima24 zu diesem Imperium, ehe Hartwieg sie verkaufte. dima24 vertrieb auch Selfmade Capital und NCI-Fonds. Nachdem die Staatsanwaltschaft schon seit geraumer Zeit gegen Hartwieg wegen Betrugsverdacht ermittelt, sind nach Handelsblatt-Informationen nun auch die neuen Eigentümer von dima24 ins Visier der Ermittler geraten. Anleger sollen von dima24 falsch beraten worden sein, da ihnen wichtige Informationen zu den Kapitalanlagen offenbar verschwiegen wurden. Anleger von diversen Selfmade Capital und NCI-Fonds warten schon seit Monaten vergeblich auf Ausschüttungen. Ihr Geld soll in dunklen Kanälen versickert sein. Inzwischen wurde über die NCI-Fonds 11, 16 und 19 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Auch bei Selfmade Capital gab es bereits Insolvenzanträge. Anleger müssen den Totalverlust ihres Geldes befürchten. In dieser schwierigen Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Er kann ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen. Sollten sich die Vorwürfe gegen dima24 bestätigen, kann eine fehlerhafte Anlageberatung den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Auch auf die personelle Verflechtung zwischen den Emissionshäusern und dima24 hätte hingewiesen werden müssen. Denn dadurch hat sich möglicherweise die Konstellation ergeben, dass bevorzugt Produkte aus dem Hause Hartwieg vermittelt wurden, die eventuell aber nicht zu den Anlagewünschen und zu dem Risikoprofil der Anleger gepasst haben. Darüber hinaus können auch die Verkaufsprospekte der betroffenen Fonds geprüft werden. Sollten die Prospektangaben unvollständig oder fehlerhaft sein, können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1hd7vtB Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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