Friday, October 31, 2014

MS Deutschland: „Traumschiff“ steht vor der Insolvenz

Das aus dem TV bekannte „Traumschiff“ nimmt Kurs auf die Insolvenz. Nach Medienberichten hat die Geschäftsführung der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft Insolvenzantrag beim AG Eutin gestellt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon auf der nicht beschlussfähigen Gläubigerversammlung am 8. Oktober hatte sich die Insolvenz der Betreibergesellschaft der MS Deutschland angedeutet. Nun wurde am 29. Oktober 2014 am Amtsgericht Eutin tatsächlich der Insolvenzantrag gestellt. Die Sanierung soll in Eigenverwaltung erfolgen. Die Anleger der MS-Deutschland-Anleihe werden sich voraussichtlich auf erhebliche Einschnitte und finanzielle Verluste einstellen müssen. Seit der ersten Gläubigerversammlung vom 8. Oktober habe sich die finanzielle Situation weiter verschlechtert, teilt das Unternehmen mit. Während der Insolvenz in Eigenverwaltung solle ein umfassendes Restrukturierungskonzept erarbeitet werden. Dazu sollen voraussichtlich auch die Zeichner der Anleihe ihren Teil beitragen. Im Raum stehen die Stundung der Zinsen und der vorübergehende Ausschluss von Kündigungsrechten. Nähere Informationen sollen auf der Gläubigerversammlung am 12. November verkündet werden. Anleger können sich in dieser schwierigen Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie bei der Gläubigerversammlung vertreten und ihre Interessen wahren. Dabei sollte bedacht werden, dass eine Insolvenz in Eigenverwaltung auch in einem Regelinsolvenzverfahren enden kann. Die Anleger werden sich wohl in jedem Fall auf finanzielle Verluste einstellen müssen. Daher sollten sie auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen. Diese können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition informiert werden müssen. Darüber hinaus können auch die Angaben im Emissionsprospekt überprüft werden. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage machen kann. Unvollständige, falsche oder auch nur irreführende Angaben können den Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung auslösen. Dann würde das Geschäft komplett rückabgewickelt. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19MkF0T Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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