Saturday, October 25, 2014

MPC Solarpark: Anleger können keine Ausschüttungen erwarten

Trübe Aussichten für die Anleger des Solarfonds MPC Solarpark: Sie haben offenbar für längere Zeit keine Ausschüttungen mehr zu erwarten. Ein Grund: Spanien hat die Vergütung von Solarstrom gekürzt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Stimmung der Anleger des Solarfonds MPC Solarpark, den das Emissionshaus MPC Capital 2008 aufgelegt hat, dürfte so trübe sein wie das Herbstwetter. Denn im Sommer hat die spanische Regierung beschlossen, die Förderung von Solarstrom zu kürzen. Das trifft auch die Fonds und die Anleger. Nach einem Bericht des Manager-Magazins online können sie auf absehbare Zeit nicht mehr mit Ausschüttungen rechnen. Daran sei jedoch nicht nur die Kürzung der Solarförderung schuld, sondern zunächst soll auch erst ein Bankdarlehen vollständig getilgt werden. Für die Anleger ist diese Entwicklung natürlich mehr als enttäuschend. Ihnen wurden hohe Renditen in Aussicht gestellt. Doch damit wird es wohl nichts. In dieser Lage können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger umfassend über sämtliche Risiken ihrer Investition informiert werden müssen. Dazu gehört gerade im Bereich der regenerativen Energien eine sich häufig ändernde Gesetzeslage. Darüber hinaus gilt auch der Grundsatz, dass die Kapitalanlage zum Profil des Anlegers passen muss. Da die Investition in Solarfonds spekulativ ist, ist sie für risikoscheue Anleger nicht geeignet, da am Ende auch der Totalverlust des investierten Geldes stehen kann. Auch darüber hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Zudem kann auch der Emissionsprospekt geprüft werden. Die Angaben im Prospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Bekamen die Anleger durch irreführende Angaben ein falsches Bild vom Charakter der Kapitalanalage kann Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung bestehen. Dann wird das Geschäft komplett rückabgewickelt. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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