Thursday, January 15, 2015

Reform der Erbschaftssteuer – Unternehmensnachfolge frühzeitig regeln

Die Erbschaftssteuer muss bis Mitte 2016 reformiert werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 entschieden, da Firmenerben derzeit zu stark bevorzugt würden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. Dezember 2014 die Privilegierung von Firmenerben gegenüber Privaterben in der derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss nun bis Mitte 2016 für entsprechende Reformen sorgen. Das Bundesverfassungsgericht stellte aber auch klar, dass es grundsätzlich legitim sei, Firmenerben beim Unternehmensübergang steuerlich zu begünstigen, um Arbeitsplätze zu sichern. Fraglich sei aber, wie weit diese Bevorzugung gehen dürfe. So wurde u.a. kritisiert, dass Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte keinen Nachweis über den Erhalt der Arbeitsplätze leisten müssen. Diskutiert wird außerdem, ob auch große Familienunternehmen weiter mit Steuerprivilegien rechnen können. Möglicherweise müssen sie anhand einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass ihnen die Erbschaftssteuer wirtschaftlich schaden würde. Wie die Erbschaftssteuer reformiert wird, ist derzeit noch nicht entschieden. Der Bundesfinanzminister kündigte allerdings schon an, dass die Neuregelungen zügig umgesetzt werden und in einem überschaubaren Rahmen sein sollen. Wie das Handelsblatt berichtet, hat sein Steuerabteilungsleiter bei einer Veranstaltung der „Stiftung Familienunternehmen“ erste Überlegungen präsentiert. Zu diesen Gedankenspielen gehöre etwa, dass künftig alle Betriebe mit einer Lohnsummer von mehr als einer Million Euro den Erhalt dieser Lohnsumme über sieben Jahre nachweisen müssen, um die Steuervergünstigungen beanspruchen zu können. Ab wann ein Familienunternehmen als groß gilt, ist derzeit noch völlig unklar. Eine Möglichkeit wäre eine Definition über den Umsatz. Kurz nach Ostern solle dem Kabinett schon ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Reform der Erbschaftssteuer präsentiert werden. Eine Rückwirkung für die neuen Regeln auf den 17. Dezember 2014 soll es nur in Ausnahmefällen geben, kündigte der Steuerabteilungsleiter zudem an. Familienunternehmen, bei denen demnächst die Unternehmensnachfolge ansteht, sollten also zeitnah handeln, um von den Steuervergünstigungen zu profitieren. Um den Unternehmensübergang möglichst steueroptimiert zu regeln und den Betrieb nicht in seiner Existenz zu gefährden, können sich die Unternehmer an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die sie beim Unternehmensübergang von Beginn an fachkundig beraten. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/W5TwBd Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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