Monday, January 12, 2015

New Capital Invest: Vier NCI-Fonds insolvent

Für vier Fonds von New Capital Invest wurde inzwischen Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16, NCI USA 19 und NCI Proven Gold Direct 21. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Statt hoher Renditen müssen Anleger, die in Fonds von Malte Hartwieg investiert haben, um ihr Geld fürchten. Für vier Fondsgesellschaften von New Capital Invest wurde im vergangenen Jahr am Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16, NCI USA 19 und zuletzt auch NCI Proven Gold Direct 21. Anleger einiger Fonds von Selfmade Capital warten ebenfalls seit Monaten vergeblich auf ihr Geld. Auch bei Selfmade Capital gab es Insolvenzanträge. Die Fonds beider Emissionshäuser wurden u.a. von dima24 vertrieben. Die Vertriebsplattform gehörte bis zu dem Verkauf vor einigen Monaten ebenso zum Firmenimperium des Malte Hartwieg wie die Emissionshäuser. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen wegen des Verdachts auf Betrug. Ins Visier sind dabei auch die neuen Besitzer von dima24 geraten. Es knirscht also gewaltig im Firmen-Imperium des Malte Hartwieg. Sehr zum Leidwesen der Anleger. Denn sie müssen inzwischen den Totalverlust ihres Geldes befürchten. Daher sollten sie nicht die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten, sondern sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden und mit ihm die rechtlichen Möglichkeiten absprechen. Dazu gehört auch die Geltendmachung möglicher Ansprüche auf Schadensersatz. Diese können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dabei gilt es zu prüfen, ob dima24 die Hartwieg-Produkte eventuell bevorzugt vermittelt und Risiken verschwiegen hat. Darüber hinaus können auch die verschiedenen Emissionsprospekte genau unter die Lupe genommen werden. Die Angaben in den Prospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können dem Anleger ein falsches Bild von der Kapitalanlage vermitteln und ihn so beeinflussen. Liegen Prospektfehler vor, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, eröffnen sich weitere rechtliche Möglichkeiten. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/QTwOKT Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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