Saturday, September 12, 2015

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist die einzige Möglichkeit zur Rückkehr in die Steuerlegalität

Die einzige Möglichkeit für Steuersünder in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren, ist die Selbstanzeige. Sie kann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung verhindern.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen den Tätern empfindliche Strafen. Geldstrafen reichen häufig nicht mehr aus, so dass bei einem Hinterziehungsbetrag ab 100.000 Euro schon eine Freiheitsstrafe drohen kann. Das Strafmaß ist allerdings immer vom Einzelfall abhängig.

Um einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, haben Steuersünder immer noch die Möglichkeit, eine Selbstanzeige zu stellen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Ist die Tat entdeckt, liegt ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor. Da die Möglichkeiten der Steuerfahndung durch verschiedene Maßnahmen verbessert wurden und auch international der Kampf gegen Steuerhinterziehung immer weiter forciert wurde, steigt das Risiko der Entdeckung spürbar an. Spätestens wenn ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten beginnt, ist es kaum noch möglich, unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen.

Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann. Die Anforderungen an die Selbstanzeige sind allerdings komplex und schon kleine Fehler führen dazu, dass sie missglückt. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können die Selbstanzeige den Anforderungen entsprechend detailliert verfassen und auch diskret bei der Beschaffung der nötigen Unterlagen von den Banken behilflich sein. So steht am Ende eine fehlerfreie Selbstanzeige, die zum Erfolg führt.

Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro sind nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen zu erwarten. Bei höheren Summen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden müssen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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