Monday, September 28, 2015

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige stellen bevor es zu spät ist

Wer unversteuerte Kapitaleinkünfte mit einer Selbstanzeige offen legen möchte, sollte bald handeln. Denn wenn die Steuerhinterziehung erst entdeckt ist, ist es für die Selbstanzeige zu spät.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit einer Selbstanzeige haben Steuerhinterzieher nach wie vor die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und glimpflich aus der Sache herauszukommen. Mit einer erfolgreichen Selbstanzeige wird eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung abgewendet.

Die Selbstanzeige ist aber nur möglich, wenn die Behörden die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt haben. Durch diverse internationale Maßnahmen im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung ist die Gefahr der Entdeckung allerdings spürbar angestiegen. Spätestens wenn der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten 2017 beginnt, steigt das Risiko der Entdeckung noch einmal erheblich an. Das heißt aber nicht, dass sich Steuerhinterzieher bis dahin noch in Sicherheit wiegen können. Denn der deutsche Fiskus hat auch schon jetzt Möglichkeiten, z.B. durch das Instrument der Gruppenanfrage bei Banken in Österreich und der Schweiz, unversteuerten Einkünften auf die Spur zu kommen.

Daher sollte eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Überstürzt sollte eine Selbstanzeige allerdings auch nicht abgegeben werden. Denn schon kleine Fehler führen zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige. Daher sollte eine Selbstanzeige immer gründlich vorbereitet werden. Denn nur eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken.

Die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige sind von einem Laien allerdings kaum zu bewältigen. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Dabei sind Fehler schon fast vorprogrammiert und die Selbstanzeige missglückt. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können die spezifischen Umstände eines jeden Falls erfassen und wissen welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann.

Bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Summen muss neben den Steuerschulden und Zinsen auch noch ein Strafzuschlag gezahlt werden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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