Wednesday, December 16, 2015

Banken im Visier der Steuerfahndung – Selbstanzeige

Mehr als 100 Banken und Fonds sind nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung ins Visier der Steuerfahndung geraten. Ihnen wird demnach nahe gelegt, Selbstanzeige zu erstatten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Vorwurf gegen die Banken und Fonds ist gewaltig. Mehr als zehn Milliarden Euro sollen sie dem Blatt zu Folge mit sog. Cum-Ex-Geschäften am Fiskus vorbeigeschleust haben. Jetzt sind ihnen die Steuerfahnder auf der Spur. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung. Offenbar wird den Banken nahe gelegt, Selbstanzeige zu erstatten, um Razzien in ihren Häusern zu vermeiden. Die Informationen stammen offenbar von einer CD mit Steuerdaten, die das Land NRW erworben hat.

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung lässt der Fiskus nicht locker. Die Steuerfahnder nutzen ihre Möglichkeiten, Steuerhinterziehung ans Licht zu bringen, rigoros. Der Ankauf von sog. Steuer-CDs ist dabei nur ein Mittel. Längst kooperieren auch Banken im Ausland und fordern Kunden mit Schwarzgeld-Konten auf, gegenüber dem Fiskus reinen Tisch zu machen. Wenn ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Bankdaten beginnt, können unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten ohnehin kaum noch vor dem Fiskus verborgen bleiben.

Der Ausweg für Steuersünder ist und bleibt die Selbstanzeige. Sie muss allerdings gestellt werden bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt ist. Auch wenn die Zeit für die Selbstanzeige langsam knapp wird, sollte sie nicht übereilt, sondern mit größter Sorgfalt erstellt werden. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Für den Laien sind die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Darum sollte er die Selbstanzeige auch nicht im Alleigang oder mit Hilfe von Musterformularen verfassen. Fehler sind dabei schnell passiert und führen in der Konsequenz dazu, dass die Selbstanzeige scheitert. Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall gründlich prüfen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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