Wednesday, February 11, 2015

Castor Kapital im Insolvenzverfahren

38 Schiffsfonds hatte das Emissionshaus Castor Kapital bis zum Jahr 2007 aufgelegt. Seit Dezember 2014 befindet sich der Initiator von Schiffsfonds im Insolvenzverfahren. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Insolvenzverfahren über das Emissionshaus Castor Kapital wurde 22. Dezember 2014 am Amtsgericht Nordenham ebenso eröffnet (Az. 7 IN 22/14) wie das Insolvenzverfahren über die Verwaltung Castor Kapital GmbH (Az. 7 In 23/14). Als Emittent hatte sich Castor Kapital überwiegend auf kleinere und auch gebrauchte Schiffe spezialisiert und diese in die Schiffsfonds eingebracht. Als durch die Finanzkrise jedoch auch immer mehr Schiffsfonds ins Straucheln gerieten, ging diese Entwicklung auch an Castor Kapital nicht vorbei. Auch hier mussten Insolvenzen von Schiffsfonds verkraftet werden. Für die Anleger war das in der Regel mit hohen finanziellen Verlusten verbunden. Die Insolvenz des Emissionshauses hat jetzt zwar keine unmittelbaren Folgen auf die eigenständigen Fondsgesellschaften, dennoch können Folgeerscheinungen auch nicht ausgeschlossen werden. Anleger, die diese Entwicklung nicht abwarten wollen und um ihr eingesetztes Geld fürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen kann. Diese können zum Beispiel unter Umständen gegen die Anlagevermittler geltend gemacht werden, wenn diese die Anleger fehlerhaft beraten haben. Denn zu einer anlegergerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in der Anlageberatung häufig als renditestarke und sehr sichere Kapitalanlagen dargestellt. Tatsächlich handelt es sich aber um spekulative und riskante Geldanlagen. Für die Anleger kann die Beteiligung im Totalverlust des investierten Kapitals enden. Trotz dieser Risiken wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Schiffsfonds-Anleger vermittelt, die z.B. am Aufbau einer sicheren Altersvorsorge interessiert waren. In Fällen solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Haben die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, verschwiegen, ist das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls ein Grund für Schadensersatzansprüche. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1yi9dEA Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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