Saturday, February 14, 2015

Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen im Januar überraschend gestiegen

Trotz der erhöhten Anforderungen für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, ist die Zahl der Selbstanzeigen im Januar in vielen Bundesländern überraschenderweise gestiegen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die meisten Experten waren sich einig, dass die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung auf Grund der verschärften Anforderungen im Jahr 2015 deutlich sinken würde. Umso überraschender kommt die Meldung, dass in mehreren Bundesländern im Januar sogar mehr Selbstanzeigen eingegangen sind als im Dezember. Nach einer Umfrage der „Wirtschaftswoche“ sind in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland Pfalz, Berlin und Niedersachsen im Januar zum Teil deutlich mehr Selbstanzeigen eingegangen als noch im Dezember. Auch wenn in anderen Bundesländern die Zahl der Selbstanzeigen erwartungsgemäß gesunken ist, wird doch deutlich, dass die Selbstanzeige weiter ein Thema und für viele Steuersünder immer noch der Rückweg in die Steuerehrlichkeit ist. Denn die Luft wird für Steuerhinterzieher immer dünner. Die Kooperationsbereitschaft der Staaten untereinander ist deutlich gestiegen und ehemalige Steueroasen sind kein Zufluchtsort mehr. Der Druck auf die Steuersünder wächst dadurch weiter spürbar. Damit die Selbstanzeige den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit ebnen kann, muss sie rechtzeitig gestellt werden, also vor Tatentdeckung, und vollständig sein. Dazu müssen alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre offen gelegt werden. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige unvollständig ist und deshalb nicht wirken kann. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass sie dann lückenhaft ist und fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann. Völlig strafbefreiend wirkt die Selbstanzeige seit dem 1. Januar nur noch, wenn die Hinterziehungssumme 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig. Das ist unterm Strich aber immer noch wesentlich günstiger als eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu riskieren. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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