Friday, May 22, 2015

EU forciert Kampf gegen Steuerhinterziehung – Selbstanzeige

Die Europäische Union forciert den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Eine entsprechende Richtlinie verabschiedete das EU-Parlament am 20.Mai 2015. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Europarlament verabschiedete am 20. Mai 2015 eine neue Richtlinie zum Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Demnach müssen die EU-Staaten künftig Register mit relevanten Unternehmensdaten führen, berichtet u.a. die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Durch diese Maßnahme sollen Eigentumsverhältnisse und Strukturen von Unternehmen ans Licht gebracht und sog. Briefkastenfirmen offengelegt werden. Damit solle auch die Steuerhinterziehung weiter bekämpft werden. Die Staaten haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Nachdem sich schon rund 50 Staaten auf einen automatischen Informationsaustausch geeinigt haben, wurde nun eine weitere Maßnahme im Kampf gegen Steuerhinterziehung in die Wege geleitet. Für Steuerhinterzieher wird das Risiko der Entdeckung weiter steigen. Den Weg zurück in die Steuerlegalität bietet die Selbstanzeige. Sie kann aber nur vor Strafverfolgung schützen, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, d.h. sie muss gestellt werden, bevor die Tat entdeckt wurde. Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht in Hektik verfasst werden. Denn dadurch steigt die Gefahr, dass Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb nicht wirken kann. Eine Selbstanzeige muss in aller Gründlichkeit vorbereitet werden. Denn sie muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig sein und die steuerrelevanten Unterlagen der vergangenen zehn Jahre beinhalten. Auf Grund dieser Komplexität sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass sie dann fehlerhaft ist und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht, ist zu groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell bewerten und wissen welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist und wirken kann. Bis zu einer Summe von 25.000 Euro bleibt die Steuerhinterziehung bei einer erfolgreichen Selbstanzeige straffrei. Bei höheren Beträgen müssen zusätzlich zu den Steuerschulden samt Zinsen noch Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent entrichtet werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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