Wednesday, May 13, 2015

Steuerhinterziehung: Gründlichkeit geht bei der Selbstanzeige vor Schnelligkeit

Wer eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen möchte, sollte dabei kein Risiko eingehen. Gründlichkeit geht bei der Selbstanzeige vor Schnelligkeit. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mehr denn je müssen Steuerhinterzieher befürchten, entdeckt zu werden. Viele Staaten sind sich einig, der Steuerhinterziehung weiter den Kampf anzusagen und verstärken dazu die Zusammenarbeit. Aber auch wenn die Luft für Steuerhinterzieher dadurch immer dünner wird, sollte eine Selbstanzeige kein Schnellschuss sein. Eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist nur dann möglich, wenn kein Sperrgrund vorliegt. Zu diesen Sperrgründen gehört, dass die Tat bereits entdeckt wurde. Das bedeutet zwar, dass die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden muss. Wer aber in Hektik verfällt, riskiert, dass die Selbstanzeige fehlerhaft ist und deshalb nicht wirken kann. Daher gilt es, die Selbstanzeige gründlich vorzubereiten. Denn sie muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern vor allem auch vollständig sein. Dazu muss sie alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Angesichts dieser Komplexität ist das für einen Laien kaum zu bewerkstelligen. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige dann fehlschlägt, ist zu groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell bewerten, wissen welche Unterlagen benötigt werden und können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige fehlerfrei ist und damit auch ihre Wirkung entfalten kann. Seit dem 1. Januar 2015 gelten für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung allerdings strengere Regeln. Demnach kann eine Selbstanzeige nur noch dann völlige Straffreiheit bewirken, wenn die Hinterziehungssumme maximal 25.000 Euro beträgt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge erhoben, die je nach Höhe der hinterzogenen Steuern zwischen zehn und zwanzig Prozent liegen. Die Strafzuschläge müssen dann gemeinsam mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen innerhalb einer Frist gezahlt werden. Danach ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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