Thursday, August 27, 2015

Hansa Treuhand MS Hansa Kristiansand: Containerschiff offenbar verkauft

Das Containerschiff MS Hansa Kristiansand wurde nach Angaben des „fondstelegramms“ verkauft. Demnach reicht der Erlös um die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank zu bedienen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Etliche Schiffsfonds gerieten durch die weltweite Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Davon war auch das Containerschiff MS Kristiansand betroffen. Daher wurde bereits 2010 ein Betriebsfortführungskonzept mit freiwilliger Teilnahme beschlossen. Doch auch durch das zusätzliche Kapital konnten die Probleme nicht nachhaltig gelöst werden. Ein zweites Sanierungskonzept scheiterte 2014, so dass der Verkauf der MS Hansa Kristiansand beschlossen wurde. Wie das „fondstelegramm“ berichtet, wurde das Containerschiff jetzt verkauft. Mit dem Erlös kann demnach das Fremdkapital bedient werden.

Für die Anleger verlief die Beteiligung an dem von Hansa Treuhand aufgelegten Schiffsfonds MS Hansa Kristiansand enttäuschend. Die Ausschüttungen konnten die Erwartungen nicht erfüllen. Anleger können aber noch Ansprüche auf Schadensersatz haben, sofern diese noch nicht verjährt sind. Es gilt eine kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von zehn Jahren. Zur Überprüfung und Geltendmachung der Forderungen können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Schadensersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlagen dargestellt. Die Realität sah dann aber anders aus und viele Schiffsfonds gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Über die Risiken hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen allerdings auch umfassend informiert werden müssen. Denn den Anlegern kann im schlimmsten Fall der Totalverlust ihrer Einlage drohen. Daher ist die Beteiligung an einem Schiffsfonds in der Regel auch nicht zum Aufbau der Altersvorsorge geeignet. Dennoch wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß häufig nur unzureichend dargestellt oder ganz verschwiegen. Eine derartige fehlerhafte Anlageberatung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

Ebenso hätten die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen legen müssen, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.

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