Sunday, August 2, 2015

HCI Shipping Select XXII: MS Hammonia Pacificum verkauft

Das Containerschiff MS Hammonia Pacificum aus dem Flottenfonds HCI Shipping Select XXII wurde verkauft. Die Anleger gehen dabei allerdings leer aus. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus HCI Capital legte den Flottenfonds HCI Shipping Select XXII im Jahr 2007 auf. Der Dachfonds investierte in die Containerschiffe MS Hammonia Pacificum und MS Passat Breeze. Für die Anleger stand die Beteiligung an dem Schiffsfonds jedoch unter keinem guten Stern. Für die Schiffsgesellschaft der MS Passat Breeze musste schon 2012 Insolvenz angemeldet werden, die MS Hammonia Pacificum wurde nun verkauft. Der Verkaufserlös reiche allerdings nicht aus, um die Verbindlichkeiten abzudecken, habe HCI den Anlegern mitgeteilt, berichtet „Fonds professionell“ online. Durch Vereinbarungen mit der finanzierenden Bank und anderen Gläubigern sei aber dennoch eine insolvenzfreie Abwicklung der Schiffsgesellschaft wahrscheinlich. Auf Ausschüttungen dürfen die Anleger jedoch nicht mehr hoffen. Allerdings haben die Anleger nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Im Zuge der Finanzkrise 2008 gerieten jedoch zahlreiche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die nicht selten in der Insolvenz endeten. Anleger haben dabei regelmäßig viel Geld verloren. Allerdings hätten sie im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Mit den Fondsanteilen haben die Anleger regelmäßig unternehmerische Beteiligungen erworben. Damit sind auch unternehmerische Risiken verbunden. Am Ende kann für die Anleger der Totalverlust der Einlage stehen. Dennoch wurden die Risiken häufig nur unzureichend oder gar nicht dargestellt. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch an sicherheitsbewusste Anleger, die z.B. in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt. Eine derartige Falschberatung kann den Schadensersatzanspruch auslösen. Außerdem hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/12AIJk2 Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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