Sunday, August 2, 2015

Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen in Niedersachsen weiter hoch

Mehr als 1700 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung gingen nach Angaben des Finanzministeriums in Hannover im ersten Halbjahr 2015 in Niedersachsen ein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zahl der Selbstanzeigen in Niedersachsen in den ersten sechs Monaten sei auf einem durchaus überraschend hohen Niveau, berichtet u.a. der NDR. Denn eigentlich wurde nach der Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige ein deutlicher Rückgang erwartet. Dieser Effekt blieb jedoch aus. Die Zahlen bewegen sich fast auf dem Niveau des Vorjahres. 2014 sind in Niedersachsen insgesamt 3797 Selbstanzeigen bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen, 2013 waren es insgesamt 2862. Im ersten Halbjahr 2015 sind es schon insgesamt 1709 Selbstanzeigen. Von einem deutlichen Rückgang kann nicht die Rede sein. Mit der Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige sind die Anstrengungen im Kampf gegen Steuerhinterziehung keineswegs beendet. Die weiteren Maßnahmen und auch die Kooperationsbereitschaft vieler Staaten untereinander zeigen offenbar Wirkung. Denn die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, steigt weiter. Wenn ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten startet, wird die Luft für Steuersünder noch einmal dünner. Der Ausweg für sie ist nach wie vor die Selbstanzeige. Sie kann vor Strafverfolgung und einer möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen. Das kann aber nur gelingen, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt wird, die Steuerhinterziehung noch nicht von den Behörden entdeckt ist. Auch wenn die Zeit langsam eng wird, sollte eine Selbstanzeige aber dennoch gründlich vorbereitet sein. Denn sie muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch fehlerfrei sein, damit sie wirken kann. Für den Laien sind die komplexen Anforderungen an eine Selbstanzeige allerdings kaum zu erfüllen. Deshalb sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass die Selbstanzeige dann fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie können die Selbstanzeige so verfassen, dass sie ihre Wirkung entfalten kann. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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