Wednesday, March 4, 2015

Schlechtes Signal für Schiffsfonds – Baltic Dry Index weiter im Tief

Der Baltic Dry Index (BDI) ist ein wichtiger Indikator für die Lage in der Handelsschifffahrt. Seit Jahresbeginn ist er auf Talfahrt und hat er 31 Prozent verloren. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Baltic Dry Index bildet die Kosten für das Verschiffen von Hauptfrachtgütern ab und ist insofern ein wichtiger Indikator für die wirtschaftliche Situation in der Handelsschifffahrt. Nachdem er im Januar auf den niedrigsten Stand seit 29 Jahren gesunken war, konnte er sich auch im Februar nicht erholen. Nach Angaben von „Fonds professionell online“ ist er im Vergleich zu den vergangenen zwölf Monaten um 57 Prozent gesunken. Eine baldige Erholung der Handelsschifffahrt ist also weiterhin nicht in Sicht. Das ist auch kein gutes Signal für Schiffsfonds, die seit Jahren mit der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung zu kämpfen haben. Auch die Anleger müssen sich weiter auf harte Zeiten einstellen. Etliche Schiffsfonds mussten in den vergangenen Jahren schon Insolvenz anmelden und Anleger verloren dabei viel Geld bis zum Totalverlust. Ein Grund für die Probleme sind Überkapazitäten, die in Boom-Jahren aufgebaut wurden und nun nicht in dem Maße benötigt werden. Als Folge davon gingen die Charterraten in den Keller. Besorgte Schiffsfonds-Anleger, die angesichts der ungünstigen Entwicklung um ihr Geld fürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob ein vorzeitiger Ausstieg aus der Kapitalanlage möglich ist oder ob ggfs. auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. In der Vergangenheit wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen angepriesen. Tatsächlich sind sie das aber nicht, sondern spekulativ und riskant. Für die Anleger kann am Ende sogar der Totalverlust des investierten Geldes stehen kann. Dennoch wurden erfahrungsgemäß die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. In Fällen einer solchen Falschberatung kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, nicht offen gelegt haben. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/P2cOyx Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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