Wednesday, March 18, 2015

Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) bietet offenbar Wechseloption an – Finanzielle Verluste möglich

Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) möchte Inhabern von fondsgebundenen Lebensversicherungen offenbar den Wechsel in eine Rentenversicherung anbieten. Das kann zu finanziellen Verlusten führen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie das „Versicherungsjournal“ berichtet, plant die Deutsche Vermögensberatung AG offenbar, den Inhabern von fondsgebundenen Lebensversicherungen fünf Jahre vor Ablauf der Police den Wechsel in eine Rentenversicherung anzubieten. Da sich die Guthaben zuletzt positiv entwickelt hätten, könne dadurch der Wertezuwachs geschützt werden, so eine Sprecherin der DVAG gegenüber dem Versicherungsjournal. Ob die Versicherungsnehmer von einem derartigen Wechsel tatsächlich profitieren können, ist zumindest zweifelhaft. Bei den betroffenen Policen soll es sich nach Aussagen eines anonymen DVAG-Vertreters gegenüber dem „Versicherungsjournal“ um Lebensversicherungen der Aachen Münchener Lebensversicherung handeln, die vor 2004 abgeschlossen wurden und somit steuerfrei sind. Können die Vertreter den Kunden zu einem Wechsel in eine Rentenversicherung bewegen, erhalten sie die volle Abschlussprovision. Mit anderen Worten: Der Verbraucher muss für den Abschluss bezahlen. Außerdem ist damit zu rechnen, dass die Verzinsung bei den aktuellen Rentenversicherungen niedriger ist als bei den Altverträgen. Der Versicherungsnehmer würde also auf Geld verzichten. Auch könnte die garantierte Altersrente sinken. Steht eine fondsgebundene Lebensversicherung kurz vor dem Ablauf, kann es für den Versicherungsnehmer tatsächlich sinnvoll sein, in eine sichere Anlage zu wechseln. So ein Wechsel kann aber auch in den bestehenden Verträgen möglich sein. Versicherungsnehmer, denen ein Wechsel angeboten wird, sollten sich daher gut informieren, welche Vor- und Nachteile entstehen und welche Möglichkeiten zur Vermögenssicherung die bestehende Police bereits bietet. Dazu können sie sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte wenden. Denn eins ist auch klar: Die DVAG bietet lediglich die Möglichkeit zu einem Wechsel an. Der ist aber keine Pflicht. Der Versicherungsnehmer kann seine Police auch ganz normal bis zum Ablauf weiterlaufen lassen. Für die Vertreter könnte bei der Beratung aber ein Interessenkonflikt bestehen, da sie bei einem Wechsel die entsprechende Provision erhalten würden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1FzUvNx Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart


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