Tuesday, October 20, 2015

Bußgeld wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung – Ausweg Selbstanzeige

Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung soll die Commerzbank nach Medienberichten ein Bußgeld zahlen. Für Steuersünder wird die Luft immer dünner. Ihnen bleibt als Ausweg nur noch die Selbstanzeige.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Februar kam es zu groß angelegten Durchsuchungen der Steuerfahndung bei der Commerzbank. Die Luxemburger Tochter der Bank soll Kunden geholfen haben, Schwarzgeld über Konten in Luxemburg und Briefkastenfirmen in Panama vor dem Fiskus zu verbergen. Nach Angaben des Recherche-Verbands der Süddeutschen Zeitung, NDR und WDR soll sich die Bank mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft Köln auf die Zahlung eines Bußgelds wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verständigt haben.

Die Commerzbank ist nicht die erste und vermutlich auch nicht die letzte Bank, die ins Visier der Steuerfahndung geraten ist. Dabei zeigen sich die Geldhäuser zunehmend kooperativ und fordern auch ihre Kunden auf, ihre Steuerangelegenheiten zu klären. Das gilt nicht nur für Banken in Deutschland, sondern auch für Kreditinstitute im Ausland, u.a. in der Schweiz. Für Steuersünder, die unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert haben, bedeutet dies, dass die Gefahr der Entdeckung der Steuerhinterziehung weiter steigt. Als Ausweg bleibt ihnen nur die strafbefreiende Selbstanzeige.

Diese kann aber nur wirken, wenn sie rechtzeitig, also bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt ist, gestellt wird. Hektik ist bei der Selbstanzeige allerdings ein schlechter Ratgeber. Denn sie muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Daher sollte sie immer gründlich vorbereitet und nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß. In der Konsequenz kann das die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bedeuten.

Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall detailliert erfassen und wissen, welchen Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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