Tuesday, October 13, 2015

Steuerhinterziehung: Das Netz der Fahnder wird dichter – Schlupfloch Selbstanzeige

Ob bei unversteuertem Schwarzgeld oder unversteuerten Kapitaleinkünften – Steuerhinterzieher gehen ein hohes Risiko ein. Mit einer Selbstanzeige können sie der Gefahr einer Verurteilung begegnen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Steuerfahndung strickt ihr Netz im Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung immer dichter. Für Steuersünder wird es immer schwieriger, in diesem dichtmaschigen Netz noch einen Ausweg zu finden. Wird die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt, drohen den Tätern hohe Geldstraften oder Freiheitsstrafen. Mit einer Selbstanzeige haben sie die Möglichkeit, sich vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu schützen.

Wichtig ist es dabei zu handeln, bevor die Steuerhinterziehung entdeckt wird. Da ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten startet, wird die Zeit langsam knapp. Abgesehen von diesem Informationsaustausch verfügen die Finanzbehörden schon heute über vielfältige Methoden, unversteuerten oder falsch deklarierten Einkünften auf die Spur zu kommen. Die Selbstanzeige kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie rechtzeitig, d.h. vor Entdeckung der Tat, gestellt wird.

Dennoch sollte sie nicht übereilt verfasst werden. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern vor allem auch vollständig und fehlerfrei sein. Diese hohen Anforderungen sind von einem Laien kaum zu erfüllen. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt werden. Das Fehlerpotenzial ist groß und schon kleine Fehler führen dazu, dass die Selbstanzeige misslingt. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können die speziellen Umstände eines jeden Einzelfalls bewerten und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Übersteigt der Hinterziehungsbetrag nicht die Grenze von 25.000 Euro müssen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige nur die Steuerschulden samt Zinsen gezahlt werden. Weitere Sanktionen drohen nicht. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen werden noch zusätzlich Strafzuschläge in Höhe von zehn bis zwanzig Prozent der Hinterziehungssumme erhoben. Sind alle Zahlungen erfolgt, ist eine weitere Strafverfolgung vom Tisch.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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