Thursday, October 29, 2015

Steuerhinterziehung: Risiko der Entdeckung steigt – Selbstanzeige schützt vor Verurteilung

Wer noch eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen möchte, sollte nicht mehr lange damit warten. Das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, steigt weiter an.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Etliche Steuersünder wurden durch die Verschärfung der Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige zum 1. Januar 2015 aufgeschreckt. Das führte zu fast 40.000 Selbstanzeigen im vergangenen Jahr. Wer immer noch glaubt, unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten vor dem deutschen Fiskus verbergen zu können, geht ein hohes Risiko ein. Denn mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 bekommen die Steuerfahnder ein weiteres scharfes Schwert im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung an die Hand.

Mehr als 50 Staaten wollen sich ab 2017 an dem automatischen Informationsaustausch beteiligen. Darunter befinden sich nicht nur die 28 Staaten der Europäischen Union, sondern auch ehemalige Steueroasen wie Liechtenstein oder Singapur. Auch die Schweiz hat bereits signalisiert, sich beteiligen zu wollen. Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, steigt dann noch einmal spürbar an.

Noch kann die Selbstanzeige für die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit sorgen und vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen. Das ist aber nur solange möglich bis die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird. Sobald die Tat entdeckt ist, liegt ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor. Die Zeit wird also langsam knapp. Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt gestellt, sondern gründlich vorbereitet werden. Denn nur eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige kann auch zur Straffreiheit führen.

Die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige sind allerdings von einem Laien kaum zu erfüllen. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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