Friday, October 30, 2015

Liechtenstein und EU wollen Steuerhinterziehung bekämpfen – Selbstanzeige stellen

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung arbeiten die EU und Liechtenstein zusammen. Ab 2017 sollen Bankdaten ausgetauscht werden. Noch können Steuersünder eine Selbstanzeige stellen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Liechtenstein dürfte als Steuerparadies ausgedient haben. Im Kampf gegen Steuerhinterziehung hat die Europäische Union nun mit dem Fürstentum ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch von Bankdaten geschlossen. Für Steuersünder, die unversteuerte Kapitaleinkünfte auf einem Konto in Lichtenstein deponiert haben, steigt damit die Gefahr der Entdeckung der Steuerhinterziehung.

Wie schon mehr als 50 andere Staaten will sich nun auch Liechtenstein an dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten beteiligen. Das bedeutet, dass die EU-Mitgliedsstaaten ab 2017 u.a. Namen, Anschrift sowie Informationen zu Kontoständen und Kapitalanlagen von ihren Staatsbürgern, die ein Konto in Liechtenstein führen, automatisch erhalten. Damit wird den Steuerfahndern die Arbeit erheblich erleichtert. Ähnliche Abkommen existieren auch schon mit anderen Staaten. Vor einigen Monaten hatte sich erst die Schweiz auf ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch von Bankdaten mit der EU geeinigt. Mit weiteren Staaten sollen noch entsprechende Abkommen verhandelt werden. Die Zahl der Steueroasen dürfte weiter sinken.

Für Steuersünder steigt damit die Gefahr der Entdeckung durch die Steuerbehörden erheblich. Solange die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt ist, haben sie aber noch die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen und damit eine drohende Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen. Dazu muss die Selbstanzeige aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein. Nur dann kann die Selbstanzeige zur erwünschten Straffreiheit führen.

Eine Selbstanzeige ist dabei alles andere als ein Selbstläufer. Für den Laien sind die komplexen Anforderungen kaum zu erfüllen. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Dabei sind Fehler fast vorprogrammiert und in der Konsequenz misslingt dann die Selbstanzeige. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden, die eine Selbstanzeige so verfassen können, dass sie auch die gewünschte Wirkung entfalten kann.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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