Monday, October 26, 2015

Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung: Jeden Fall auf „Herz und Nieren“ prüfen

Der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten beginnt 2017. Ist eine Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt, kann jetzt noch eine Selbstanzeige gestellt werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der automatische Informationsaustausch regelt den Austausch von Finanzdaten unter den teilnehmenden Staaten. Der Startschuss fällt 2017. Das bedeutet nicht, dass unversteuerte Kapitaleinkünfte auf inländischen und ausländischen Bankdaten bis dahin vor einer Entdeckung durch die Steuerfahndung sicher sind. Schon heue steigt die Gefahr der Entdeckung kontinuierlich an.

Grundsätzlich kann noch eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung gestellt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Tat noch nicht entdeckt wurde. Sobald das der Fall ist, liegt ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor. Für Steuersünder, die mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchten, wird die Zeit langsam knapp. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, droht eine Verurteilung. Hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen können die Folge sein. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist der alternativlose Weg, um sich vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu schützen. Dazu muss sie aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen.

Daher ist die gründliche Vorbereitung der Selbstanzeige enorm wichtig. Für Laien sind die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Wer es trotzdem auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, riskiert, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird und deshalb missglückt. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall auf „Herz und Nieren“ prüfen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie zur Straffreiheit führt.

Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge in Höhe von 10 bis 20 Prozent der Hinterziehungssumme. Die Strafzuschläge müssen zusammen mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden. Erst dann ist die Angelegenheit erledigt.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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