Thursday, July 14, 2016

BGH: Maklerverträge per E-Mail können widerrufen werden

Verträge mit Immobilienmaklern werden inzwischen häufig über das Internet bzw. per E-Mail abgeschlossen. Diese Verträge können innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist widerrufen werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Immobilienmarkt ist längst im Internet angekommen. Dementsprechend nutzen auch Immobilienmakler verstärkt das Netz, um ihre Angebote zu präsentieren. Eine Folge davon ist, dass immer mehr Verträge auch per Fernabsatzgeschäft, z.B. per E-Mail, abgeschlossen werden. Diese Verträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden, hat der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen vom 7. Juli 2016 entschieden (Az.: I ZR 30/15 und I ZR 68/15).

Die Fälle ähnelten sich. Immobilienmakler hatten Grundstücke über ihre Internetseite angeboten. Die Interessenten meldeten sich, die Makler schickten ihnen ein Exposé samt Höhe der Maklerprovision aber ohne eine Widerrufsbelehrung zu. Schließlich wurden Besichtigungstermine vereinbart und die Interessenten entschlossen sich zum Kauf der Grundstücke. Trotz des gelungenen Geschäfts wollten sie die Maklerprovision allerdings nicht zahlen. Stattdessen widerriefen sie den Maklervertrag.

Der BGH gab den Käufern Recht. Der Widerruf sei wirksam und die Makler hätten keinen Anspruch auf Provision. Denn die Maklerverträge seien per E-Mail schon vor Besichtigung der Grundstücke abgeschlossen worden. Dementsprechend seien sie als Fernabsatzverträge zu bewerten. Daher hätten die Kunden ein Widerrufsrecht gehabt. Da die Makler den Kunden keine Widerrufsbelehrung erteilt hatten, sei der Widerruf noch rechtzeitig erfolgt. Bei Fernabsatzverträgen haben die Verbraucher grundsätzlich die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Beim Erwerb von Immobilien ist immer eine Menge Geld im Spiel. Von der Finanzierung über den Kauf oder Bau eines Hauses müssen viele Dinge genau geplant werden, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt. Im Immobilienrecht kompetente Rechtsanwälte können in allen Fragen rund um die Immobilie beraten. Das gilt nicht nur für den Erwerb der Immobilie, sondern z.B. auch bei Baumängeln, dem Vererben oder Verkaufen der Immobilien.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2abpZiD

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post BGH: Maklerverträge per E-Mail können widerrufen werden appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/29A6TkR
via IFTTT

No comments:

Post a Comment